Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Primärrechtschutz bei einem konkret begonnenen Vergabeverfahren
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchführung des Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03
Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Gegen eine solche bevorstehende ,,de-facto-Vergabe" ist die Anrufung der Vergabekammer mit der Behauptung, die Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers verstoße gegen §§ 97 ff GWB, und dem Ziel, dem Auftraggeber die beabsichtigte Vergabe ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zu untersagen, grundsätzlich statthaft (BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003 Verg 7/03).Die zwischen beiden Richtlinien bestehenden Unterschiede haben keine Auswirkungen auf die Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag einen ,,Vertrag" i.S.v. Art. 1 Buchst. a) der jeweiligen Richtlinie darstellt (BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003 Verg 7/03).
Der Qualifizierung der Übertragung des Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession steht nicht entgegen, dass die Durchführenden des Rettungsdienstes kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Risiko tragen (BayObLG, Beschluss vom 9. Juli 2003 Verg 7/03; a.A. Graef, VergabeR 2004, 166, 175).
Das fehlende überwiegende Risiko beim Leistungserbringer korrespondiert jedoch nicht mit einem entsprechenden Risiko beim Auftraggeber und kann deshalb in dieser Konstellation auch kein entscheidendes Merkmal der Dienstleistungskonzession sein (so im Ergebnis ebenfalls BayObLG, Beschluss vom 9. Juli 2003 Verg 7/03; a.A. Graef, VergabeR 2004, 166, 175, der aber das fehlende Risiko beim Träger des Rettungsdienstes nicht näher beleuchtet).
- OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01
Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
§ 115 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht die Gestattung des Zuschlages allein auf der Grundlage der Interessenabwägung vor, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache spielen demgegenüber nur eine Rolle, wenn deren Prüfung einer zeitgerechten Beendigung des Eilverfahrens nicht entgegensteht (Thüringer OLG, Beschluss vom 14. November 2001 6 Verg 6/01). - BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 Verg 19/01).
- OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - Verg 44/02
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Zu den in die Interessenabwägung einzustellenden Belangen gehört auch und vor allem der in § 97 Abs. 7 GWB normierte Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen, sodass die Interessen des Antragstellers infolgedessen wesentlich auch durch die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrages bestimmt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2002 Verg 44/02 m.w.N.; Vergabekammer Baden- Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2003 Az.: 1 VK 44/03; a.A. VK Sachsen, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1/SVK/109-02G). - VK Baden-Württemberg, 08.08.2003 - 1 VK 44/03
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Zu den in die Interessenabwägung einzustellenden Belangen gehört auch und vor allem der in § 97 Abs. 7 GWB normierte Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen, sodass die Interessen des Antragstellers infolgedessen wesentlich auch durch die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrages bestimmt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2002 Verg 44/02 m.w.N.; Vergabekammer Baden- Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2003 Az.: 1 VK 44/03; a.A. VK Sachsen, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1/SVK/109-02G). - EuGH, 12.07.2001 - C-399/98
Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Eine andere Ansicht, dass hierunter nur privatrechtliche Verträge fallen, lässt sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 2001 Rs. C-399/98, VergabeR 2001, 380 ,,Erschließungsverträge") nicht mehr aufrechterhalten. - EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Die Europäische Kommission lehnt die Anwendbarkeit der Richtlinien auf Dienstleistungskonzessionen ab (Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen im Gemeinschaftsrecht, ABl. 2000 C 121/2, 4, Anm. 15), ebenso der Europäische Gerichtshof (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 Rs. C-324/98 ,,Telaustria" NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der DLR durch EuGH, Urteil vom 30. Mai 2002 - Rs. C-358/00 - ,,Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a. - "Öffentliches Auftragswesen Vergabe öffentlicher Liefer- …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Bei dieser Konstellation gebietet das gemeinschaftsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes (vgl. EuGH NZBau 2000, 33 Alcatel) zur Vermeidung einer andernfalls bestehenden empfindlichen Rechtsschutzlücke für eine besonders schwer wiegende Art von Vergaberechtsverstoß den Zugang zu den Vergabenachprüfungsinstanzen und dass das nationale Recht in diesem Sinn auszulegen ist. - EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
Buchhändler-Vereinigung - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Öffentliche …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Die Europäische Kommission lehnt die Anwendbarkeit der Richtlinien auf Dienstleistungskonzessionen ab (Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen im Gemeinschaftsrecht, ABl. 2000 C 121/2, 4, Anm. 15), ebenso der Europäische Gerichtshof (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 Rs. C-324/98 ,,Telaustria" NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der DLR durch EuGH, Urteil vom 30. Mai 2002 - Rs. C-358/00 - ,,Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50). - BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes …
Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Dass der Einzug der Gegenleistung nicht unmittelbar vom Empfänger der Rettungsdienstleistung durch den Konzessionär erfolgt, sondern mittelbar über den Auftraggeber, ist dabei unschädlich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. Dezember 2001 Verg 15/01 ,,Fahrgastinformation durch Bildschirme", VergabE C-2-15/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 VK 1/04). - VK Brandenburg, 26.01.2004 - VK 1/04
Abgrenzung Dienstleistungskonzession und - auftrag
- VK Hessen, 07.10.2005 - 69d-VK-39/05
Zum Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages
Teilweise wird auch vertreten, dass der Dienstleistungskonzession nicht entgegenstehe, dass der Konzessionär kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Risiko trage (BayObLG - Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03; VK Brandenburg - Beschl. v. 24.09.2004 - VK 47/04):.Ist die Ausübung - wie hier - der Dienstleistung mit einem wirtschaftlichen Risiko - und sei es lediglich eines Leerstands-, Zahlungs- wie Verwertungsrisikos im Hinblick auf die Dienstleistungen außerhalb der Rundfunkversorgung - verbunden, ist zu klären, welcher der beiden Vertragspartner - der Auftraggeber oder der Auftragnehmer, dem die Verwertung seiner Leistung die Möglichkeit zur Gewinnerzielung eingeräumt wird - das Risiko im Sinne einer Risikoverlagerung ganz oder teilweise trägt, ob es - mit anderen Worten - beim Auftraggeber bleibt oder auf den Auftragnehmer verlagert wird (BayObLG - Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03; OLG Düsseldorf - Beschl. v. 27.02.2002 - Verg. 22/02; VK Düsseldorf - Beschl. v. 07.11.2002 - VK - 32/2002; im Ergebnis auch: VK Brandenburg - Beschl. v. 24.09.2004 - VK 47/04;… Boesen, Vergaberecht § 99 Rdnr. 32, der darauf abstellt, dass keine Konzession vorliege, wenn der Auftragnehmer als Leistungserbringer dem wirtschaftlichen Risiko enthoben ist, weil es beim Auftraggeber liege).
- VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02). - VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Sozialrecht contra Vergabrecht
Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02). - VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06
Punktesystem: Sachfremder Maßstab!
Nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer ist es gerade das Wesen der Dienstleistungskonzession, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.10.2005 - Az.: C-458/03; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Az.: Verg 79/04; Beschluss vom 27.10.2004 - Az.: Verg 41/04; Beschluss vom 12.1.2004 - Az.: Verg 71/03, Beschluss vom 26.7.2002 - Az.: Verg 22/02; Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Beschluss vom 14.06.2005 - Az.: VgK-22/2005; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - Az.: 1 VK 5/05; Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 28.05.2004 - Az.: VK 10/04). - VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
Freihändige Vergabe
Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008, WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004, VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008, 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002, 2 Verg 4/02).
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