Rechtsprechung
| VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- schleswig-holstein.de
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Bindung der ausschreibenden Stelle an die veröffentlichten Eignungskriterien: keine Veränderung zulässig (auch bei bekannten Bietern)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen; Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer; Anforderungen an den Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
- OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
- VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
- OLG Schleswig, 29.12.2006 - 1 Verg 5/06
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 302 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (41)
- OLG Schleswig, 08.12.2005 - 6 Verg 12/05
Fehlende Angabe von Ordnungsziffern bei Nachunternehmerleistungen
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
In solchen Fällen bleibt fraglich, ob alle Positionen (OZ), die zu einem Leistungsbereich genannt werden, durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollten, oder nur ein Teil davon (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05).Die OZ 1.7.145 will die ASt selbst durchführen; selbst wenn man hierin einen möglichen Widerspruch zur Angabe, die (gleichlautende) OZ 1.6.63 werde durch Nachunternehmer ausgeführt, erblickte, ist zu berücksichtigen, dass mögliche Zuordnungsschwierigkeiten ins Gewicht fallen müssen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05); dies ist jedoch nach Ansicht der Kammer für die OZ 1.7.145 nicht der Fall.
Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).
In solchen Fällen bleibt fraglich, ob alle Positionen (OZ), die zu einem Leistungsbereich genannt werden, durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollten, oder nur ein Teil davon (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05).
Die aufgezeigten, auch durch Auslegung nicht überwindbaren Zuordnungsprobleme in der Nachunternehmererklärung führen deshalb dazu, dass das Angebot der Bg auszuschließen ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05, m.w.N.).
- OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Sind indes die Titel des Leistungsverzeichnisses wiederum in zahlreiche Ziffern unterteilt, soll auch der pauschale Bezug zu bestimmten Titeln allein nicht ausreichen, um eine eindeutige Bestimmung der Nachunternehmerleistung vorzunehmen (so OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2005, 43).Insoweit unterscheidet sich der streitgegenständliche Fall von dem, der dem OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 25.10.2005 (1 Verg 5/05, IBR 2006, 43), in dem jeglicher Hinweis auf entsprechende Titel im Angebot fehlte.
Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).
Daher kann es auch nicht darauf ankommen, dass die Erklärungen der Bg unter der Rubrik ,,Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb nicht eingerichtet ist" erfolgt ist, und somit davon auszugehen sei, dass die Angaben für alle Positionen gelten würden, die das Leistungsverzeichnis unter diesen Begriffen zusammenfasst (so Wittchen, IBR 2006, 43).
- VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Aus dieser Erklärung muss sich aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote und der Transparenz des Vergabeverfahrens eindeutig und unmissverständlich ergeben, in welchem Umfang Nachunternehmerleistungen vergeben werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, 320.VK-3194 5/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04).Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
- VK Arnsberg, 27.07.2005 - VK 10/05
Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Aus dieser Erklärung muss sich aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote und der Transparenz des Vergabeverfahrens eindeutig und unmissverständlich ergeben, in welchem Umfang Nachunternehmerleistungen vergeben werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, 320.VK-3194 5/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04).Ihr steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, IBR 2003, 430, NVwZ 2003, 1149, NZBau 2003, 293, VergabeR 2003, 313).
Der damit gegebene und ohne Ermessen eingreifende Ausschlusstatbestand gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A greift auch dann ein, wenn die Vergabestelle ihn nicht erkennt und berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, IBR 2003, 430, NZBau 2003, 293; VergabeR 2003, 313).
- BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02
Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Fehlen Unterlagen zum Submissionstermin, welche in den Ausschreibungsbedingungen zwingend gefordert werden, so sind diese Angebote zwingend auszuschließen (vgl. BGH, zuletzt Urteil vom 07.06.2005, X ZR 19/02, IBR 2005, 507; Müller-Stoy, IBR 2005, 515).Die Bemerkung im Vergabevermerk (S. 2), dass die Bietergemeinschaft XXX / XXX die Formblätter zur Preisermittlung nicht vollständig ausgefüllt habe, indiziert den Ausschluss dieses Angebotes (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005, X ZR 19/02, IBR 2005, 507).
- OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 8/03
Nachunternehmerverzeichnis darf nachgereicht werden
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
- BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
- VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
Baumaßnahmen beim Herrichten des Schlosses...
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).
- VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05
Benennung von Nachunternehmern
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Es ist auf die Sicht eines ,,verständigen Auftraggebers in dessen damaliger Situation" abzustellen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 06.10.2005, VK-SH 27/05, m.w.N.).Aus dem den Verdingungsunterlagen beigefügten Formular ergibt sich nichts Anderes: Daraus, dass das Formular auch eine Zeile ,,vorgesehener Nachunternehmer" enthält, kann nicht geschlossen werden, dass diese mit Angebotsabgabe zu benennen sind (vgl. hierzu ausführlich erkennende Kammer, Beschluss vom 06.10.2005, VK-SH 27/05).
- VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?
- OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen
- OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02
Kostentragungspflicht des Beigeladenen
- OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen
- OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00
Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer …
- VK Düsseldorf, 14.07.2003 - VK-19/03
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln; Preis als alleiniges zulässiges …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04
Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren
- BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei …
- VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Vergabe einer Baumaßnahme
- VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle
- VK Niedersachsen, 07.07.2005 - VgK-27/05
Vergabeverfahren über die Einrichtung eines digitalen Bildarchivierungssystems …
- VK Bund, 28.04.2005 - VK 1-35/05
Unterhalts- und Glasreinigung - Regionaleinkaufszentrum
- VK Thüringen, 27.10.2004 - 360-4002.20-016/04-SON
Zwingender Ausschluss eines Angebots
- VK Thüringen, 29.08.2002 - 216-4002.20-036/02-J-S
Vorhaben "Kombinierter Straßen- und Busbetriebshof"
- VK Südbayern, 22.02.2002 - 42-11/01
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme …
- VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
Widersprüchliche Nachunternehmer-Erklärung: Ausschluss!
- VK Sachsen-Anhalt, 30.11.2004 - VK 2-LVwA LSA-40/04
- VK Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - VK 2/03
Wertung und Ausschluss von Angeboten
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04
Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung
- BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02
Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …
- OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)
- OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05
Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst …
- OLG München, 20.04.2005 - Verg 8/05
Bindung des Sektorenauftraggebers an bekanntgemachte Wertungskritierien im …
- OLG Schleswig, 05.04.2005 - 6 Verg 1/05
Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes
- OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 92/04
Verhältnis zwischen Darlegungspflicht und Untersuchungsgrundsatz
- OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
- VK Thüringen, 22.03.2005 - 360-4002.20-002/05-MGN
zwingender Ausschluss von Angeboten
- VK Nordbayern, 08.03.2005 - 320.VK-3194-05/05
Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- VK Schleswig-Holstein, 18.10.2002 - VK-SH 13/02
vorvertragliche Bindung der Vergabestelle hindert Ausschreibung
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
Die AG ist öffentliche Auftraggeberin, was die Kammer bereits in dem mit den gleichen Beteiligten geführten Verfahren zum Los 1 festgestellt hat (vgl. ausführlich erkennende Kammer, Beschluss vom 17.01.2006, VK-SH 32/05).Auch die Frage, ob die (bereits im Verfahren VK-SH 32/05 als mangelhaft diagnostizierte) Dokumentation der AG hinsichtlich der Verwendung der Zuschlagskriterien ,,Qualität" und ,,Ausführungsfrist" bei der ASt die Möglichkeit eines Schadenseintritts hervorrufen könnte, bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung; dies erscheint jedoch zumindest angesichts des preislichen Abstands zwischen dem Angebot der ASt und dem der BG XXX für das Los 3 von nahezu 600.000 Euro nahezu ausgeschlossen.
Auch die Frage, ob die (bereits im Verfahren VK-SH 32/05 als mangelhaft diagnostizierte) Dokumentation der AG hinsichtlich der Verwendung der Zuschlagskriterien ,,Qualität" und ,,Ausführungsfrist" bei der ASt die Möglichkeit eines Schadenseintritts hervorrufen könnte, bedarf an dieser Stelle ebenfalls keiner abschließenden Entscheidung; dies erscheint jedoch zumindest angesichts des preislichen Abstands zwischen dem Angebot der ASt und dem Hauptangebot der Firma XXX für das Los 4 von nahezu 50.000 Euro nahezu ausgeschlossen.
Im vorliegenden Fall ist der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer zwar als unterdurchschnittlich anzusehen, da eine mündliche Verhandlung und Beiladungen entbehrlich waren; die Akteneinsicht der ASt erfolgte bereits im Parallelverfahren VK-SH 32/05 zu Los 1. Jedoch ist insbesondere für diesen Beschluss Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer angefallen, so dass eine Ermäßigung der Gebühr auf vier Fünftel, mithin auf 2.936,82 Euro angemessen erscheint.
- OLG Koblenz, 02.02.2011 - 1 Verg 1/11
Straßenarbeiten B 50 - Vergaberecht: Bewertung einer Leistungsalternative bei …
Es kommt nicht darauf an, ob es einen Bediensteten des Landes - oder gar, wie die Antragstellerin meint, des Bundes - gibt oder geben könnte, der aufgrund eigener Sachkunde ohne entsprechende Angaben eines Bieters in der Lage wäre, die Frage der Gleichwertigkeit zu beurteilen (zur vergleichbaren Problematik bei der Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise durch "bekannte" Unternehmen siehe VK Kiel v. 17.01.2006 - VK-SH 32/05 - juris Rn. 83;… Glahs in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 3. Auflage, § 6 VOB/A Rn. 66). - VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis
Auch unter Beachtung der Einschränkung, wie in der Entscheidung der VK Schleswig- Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05, dass mögliche Zuordnungsschwierigkeiten hinsichtlich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen ins Gewicht fallen müssen, um das Angebot deswegen auszuschließen, so ist dies vorliegend festzustellen.Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A sind Angebote von der Wertung auszuschließen, wenn die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, weil sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte "OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen so auch VK Schleswig- Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05.
- VK Düsseldorf, 31.10.2008 - VK-22/08
Beginn des Vergabeverfahrens bei Grundstücksveräußerung
In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass § 98 Nr. 2 GWB im Verhältnis zu § 98 Nr. 4 die speziellere Regelung darstellt (vgl. OLG München, B. v. 20.04.2005 - Az.: Verg 8/05; BayObLG, B. v. 5.11.2002 - Az.: Verg 22/02; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.01.2006 - Az.: VK-SH 32/05;… VK Brandenburg, B. v. 28.1.2003 - Az.: VK 71/02, Ingenstau/Korbion, Müller-Wrede, 15. Aufl. § 98, Rdnr.46;… Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 98 GWB Rdn. 24). - VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07
Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!
Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen (erkennende Kammer, Beschluss vom 16.09.2005 VK-SH 22/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07; 1.VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/031-06; VK Hessen, Beschluss vom 27.03.2006 - 69 d VK-10/2006; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05; Beschluss vom 16.09.2005 - VK-SH 22/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-50/2005-L; Beschluss vom 07.10.2005- VK-22/2005 - B; Beschluss vom 14.07.2003 - VK-19/2003-L). - VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07
Anforderungen an Eignungsnachweise
Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen, z.B. weil ihm der betreffende Bieter aus früheren Geschäftsbeziehungen bekannt ist (erkennende Kammer, Beschluss v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05; OLG Düsseldorf, B. v. 14.10.2005 - Az.: Verg 40/05; 2. VK Bund, B. v. 13.06.2007 - Az.: VK 2-51/07; 1. VK Sachsen, B. v. 25.04.2006 - Az.: 1/SVK/031-06; VK Hessen, B. v. 27.03.2006 - Az.: 69 d VK-10/2006; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.01.2006 - Az.: VK-SH 32/05; B. v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05; VK Düsseldorf, B. v. 11.01.2006 - Az.: VK-50/2005-L; B. v. 07.10.2005-VK-22/2005 - B; B. v. 14.7.2003 - Az.: VK-19/2003-L). - VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-05/07
Präklusion mit der Beanstandung der Wahl des Verhandlungsverfahrens; Übliche …
In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass § 98 Nr. 2 GWB im Verhältnis zu § 98 Nr. 4 die speziellere Regelung darstellt (vgl. OLG München, B. v. 20.04.2005 - Az.: Verg 8/05 ; BayObLG, B. v. 5.11.2002 - Az.: Verg 22/02 ; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.01.2006 - Az.: VK-SH 32/05 ;… VK Brandenburg, B. v. 28.1.2003 - Az.: VK 71/02, Ingenstau/Korbion, Müller-Wrede, 15. Aufl. § 98, Rdnr.46;… Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 98 GWB Rdn. 24). - VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-5/07
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Beteiligung eines Bewerbers, der sich am …
In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass § 98 Nr. 2 GWB im Verhältnis zu § 98 Nr. 4 die speziellere Regelung darstellt (vgl. OLG München, B. v. 20.04.2005 - Az.: Verg 8/05; BayObLG, B. v. 5.11.2002 - Az.: Verg 22/02; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.01.2006 - Az.: VK-SH 32/05;… VK Brandenburg, B. v. 28.1.2003 - Az.: VK 71/02, Ingenstau/Korbion, Müller-Wrede, 15. Aufl. § 98, Rdnr.46;… Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 98 GWB Rdn. 24). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2006 - 1 VK 6/06
Anforderungen an die Gebote zum Zweck der Vergleichbarkeit der Angebote; …
Das muss dann aber auch ausdrücklich getan werden (vgl. zum Ganzen VK Schleswig-Holstein, Besch. v. 17.1.06, Az. VK-SH 32/05).
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Rechtsprechung
| VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Bestimmung des Gegenstandswertes
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
- OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
- VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
- OLG Schleswig, 29.12.2006 - 1 Verg 5/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- VK Münster, 06.03.2003 - VK 16/02
Kosten des obsiegenden Beteiligten
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Angebotssummen anderer Unternehmen, die sich um denselben Auftrag bemühen, zu denen aber zunächst keine Rechtsbeziehung besteht, sind von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht erfasst und somit auch nicht Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 RVG (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02 zu § 7 Abs. 1 BRAGO, jetzt § 2 Abs. 1 RVG mit gleichem Wortlaut).Aus demselben Grund ergibt sich auch aus § 291 BGB kein Anspruch auf Verzinsung einer Geldschuld (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02).
- OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05
Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann allerdings trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwaltes den Höchstsatz nicht begründen (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 Verg 21/05).Auch ein durchschnittliches Nachprüfungsverfahren erfordert die Sichtung und Beurteilung von Unterlagen in einem oft erheblichen Umfang und in der Regel darüber hinaus die Beantwortung einer Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Fragen (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Es wird nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein 2, 0-facher Satz verlangt wird (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.08.2005 - 1 Verg 4/05).Zudem würde durch Gewährung der Höchstgebühr in Fällen wie dem vorliegenden die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04).
- OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
"Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Es wird nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein 2, 0-facher Satz verlangt wird (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.08.2005 - 1 Verg 4/05). - OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02
Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Ein Anspruch auf Verzinsung gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO besteht mithin nicht (vgl. statt vieler: OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002, Az. 1 Verg 11/02). - BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Zudem müssen die Schriftsätze wegen des Beschleunigungsgrund4tzes nach § 113 GWB zumeist unter hohem Zeitdruck gefertigt werden (vgl.: BayObLG, Beschluss vom 04, 08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, Az. 6 Verg 6/00). - OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung
- BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer
- OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - Verg 36/03
Ansatz einer vollen Geschäfts- und Verhandlungsgebühr nicht unbillig!
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Unangemessenheit liegt wiederum dann vor, wenn der Gebührenbestimmung unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, insbesondere dann, wenn das Maß des Angemessenen deutlich Überschritten worden ist (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.03.2004, VII - Verg 36/03).
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
Im vorliegenden Fall ist der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer zwar als unterdurchschnittlich anzusehen, da eine mündliche Verhandlung und Beiladungen entbehrlich waren; die Akteneinsicht der ASt erfolgte bereits im Parallelverfahren VK-SH 32/05 zu Los 1. Jedoch ist Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer angefallen und die Antragsrücknahme zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgt.
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