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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6091
OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98 (https://dejure.org/1999,6091)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1999 - 15 U 67/98 (https://dejure.org/1999,6091)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 15 U 67/98 (https://dejure.org/1999,6091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 29 O 413/87
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 293
  • VersR 2000, 237
  • VRS 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Für das Ergebnis ist dies allerdings weniger bedeutsam als von den Beklagten angenommen; denn für die Prognose im Rahmen der §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO dürfen zum einen an die notwendigen Darlegungen des Verletzten zu seiner beruflichen Fortentwicklung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, und zum anderen genügt für die entsprechende Überzeugungsbildung je nach Lage des Falles die Annahme einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 95, 1023; VersR 95, 469).

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Hat der Verletzte gar nichts unternommen, um die ihm verbliebene Arbeitskraft zu verwerten, kann unter Umständen mit dem Anscheinsbeweis oder sogar einer Umkehr der Beweislast gearbeitet werden (BGH, NJW 79, 2142 ff.; VersR 71, 348 ff.; OLG Köln, VersR 91, 111).

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93

    Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Für das Ergebnis ist dies allerdings weniger bedeutsam als von den Beklagten angenommen; denn für die Prognose im Rahmen der §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO dürfen zum einen an die notwendigen Darlegungen des Verletzten zu seiner beruflichen Fortentwicklung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, und zum anderen genügt für die entsprechende Überzeugungsbildung je nach Lage des Falles die Annahme einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 95, 1023; VersR 95, 469).

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 321/88

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei wiederholtem Arbeitsplatzwechsel

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Dem Umstand eines häufigeren Wechsels der Arbeitsstelle vor dem Unfall sowie dazwischenliegenden Zeiträumen von Arbeitslosigkeit kann dabei nach der BGH-Rechtsprechung durchaus - wie vom Landgericht angenommen - durch einen gewissen Abschlag Rechnung getragen werden (…BGH a.a.O.; NJW-RR 90, 286).

  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 88/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem von …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Hat der Verletzte gar nichts unternommen, um die ihm verbliebene Arbeitskraft zu verwerten, kann unter Umständen mit dem Anscheinsbeweis oder sogar einer Umkehr der Beweislast gearbeitet werden (BGH, NJW 79, 2142 ff.; VersR 71, 348 ff.; OLG Köln, VersR 91, 111).

  • OLG Köln, 10.01.1990 - 26 U 41/87

    Eigenleistung beim Hausbau; Ausfall der Eigenleistung beim Hausbau; …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).

    Hat der Verletzte gar nichts unternommen, um die ihm verbliebene Arbeitskraft zu verwerten, kann unter Umständen mit dem Anscheinsbeweis oder sogar einer Umkehr der Beweislast gearbeitet werden (BGH, NJW 79, 2142 ff.; VersR 71, 348 ff.; OLG Köln, VersR 91, 111).

  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Aufgrund des am 20.02.1990 verkündeten Urteils des Bundesgerichtshofs - VI ZR 124/89 - steht fest, dass die Beklagten dem Grunde nach in voller Höhe - die Beklagte zu 2) im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme von 7, 5 Mio. DM - für die Folgen des Verkehrsunfalls einzustehen haben, soweit nicht der Anspruch auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 179/90

    Berücksichtigung unfallbedingter Erwerbslosigkeit auch nach Wiederherstellung der …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
    Es obliegt grundsätzlich dem Verletzten - hier also dem Kläger - mit den Beweiserleichterungen aus §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles ohne den Unfall eine bestimmte nachhaltige Erwerbsmöglichkeit "mit Wahrscheinlichkeit" zu erwarten gewesen wäre, die ihm nun unfallbedingt entgangen ist (BGH, NJW-RR 90, 286; NJW 91, 2422; 95, 1023 = VersR 95, 422; 95, 469), während es grundsätzlich Sache des Schädigers - hier also der Beklagten - ist, darzulegen und zu beweisen, dass der Verletzte es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) unterlassen hat, eine zumutbare andersartige Tätigkeit anzunehmen (BGH, VersR 71, 348; NJW 79, 2142; OLG Köln, VersR 91, 111;… Jagusch/Hentschel, StVR 34. Auflage, § 11 StVG Rn. 9, 11, 16 ff.).
  • OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01

    Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen

    Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).
  • OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98

    Entschädigung Verkehrsunfall Opfer

    Die Beweislast für die mit Wahrscheinlichkeit zu erwartende nachhaltige Erwerbsaussicht trägt hierbei der Verletzte (OLG Köln, Urteil vom 22.06.1999, 15 U 67/98).
  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15

    Voraussetzungen der Schätzung eines unfallbedingten Verdienstausfallschadens

    Wenn es für das freie Ermessen nicht an allen Unterlagen fehlt, muss das Gericht erforderlichenfalls zu einer Schätzung greifen und verbleibenden Risiken durch pauschale Abschläge Rechnung tragen (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW 2011, 1148; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NZV 2002, 268; OLG, Köln NZV 2000, 293).
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