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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12956
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,12956)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,12956)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,12956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    LWahlG § 13; ; LWahlG § 19 Abs. 2 Satz 3 Hs. 1; ; LWahlG § 19 Abs. 3 Satz 1; ; LWahlG § 20 Abs. 1 Satz 3; ; LWahlG § 26; ; LWahlG § 33; ; VerfGHG § 12 Nr. 5; ; VerfGHG §§ 43 ff.; ;... VerfGHG § 44 Abs. 1; ; VerfGHG § 44 Abs. 2; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Beteiligtenfähigkeit eines Landesverbandes im Organstreitverfahren; Verletzung von Parteien in ihren Rechten auf Gleichheit der Wahl und auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch ein Unterschriftenquorum für Kreiswahlvorschläge

  • wahlrecht.de

    Unterstützungsunterschriften LWG Nordrhein-Westfalen

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landesreservelisten; Recht auf Gleichheit der Wahl und auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb; Zweistimmenwahlrecht und Unterschriftenquorum für Kreiswahlvorschläge; Unterlassen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beteiligtenfähigkeit eines Landesverbandes im Organstreitverfahren; Verletzung von Parteien in ihren Rechten auf Gleichheit der Wahl und auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch ein Unterschriftenquorum für Kreiswahlvorschläge

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die entsprechenden ursprünglichen Regelungen der §§ 20 Abs. 2 Satz 3 und 21 Abs. 1 Satz 3 LWahlG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1954 (GV. NRW. S. 88) waren Gegenstand einer - erfolglosen - Verfassungsbeschwerde; das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 3. Juni 1954 - 1BvR 183/54 - (BVerfGE 3, 383, 394 ff.) fest, dass das Erfordernis von 100 Unterschriften für Kreiswahlvorschläge bei der damaligen Ausgestaltung des Wahlsystems in Nordrhein-Westfalen nicht die Grenze des nach Art. 3 GG Zulässigen überschreite.

    Die dahingehende Argumentation des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 383, 394 ff.) sei aufgrund zwischenzeitlicher Wahlrechtsänderungen überholt.

    aa) Es mag dahinstehen, ob die aus § 31 Abs. 1 BVerfGG folgende Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1954 1 BvR 183/54 (BVerfGE 3, 383) überhaupt Raum lässt für eine neuerliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit "doppelter" Unterschriftenquoren.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Legitimität dieses Anliegens ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 4, 375, 381 f.; 6, 121, 130; 12, 10, 27; 12, 132, 133 f.; 24, 300, 341; 71, 81, 96 f.; 82, 353, 364; StGH BW, StAnz.

    Im Interesse der Durchführbarkeit der Wahlen muss gesichert sein, dass hinter jedem Wahlvorschlag in dem jeweiligen Kreis oder Land eine politische Gruppe steht, die sich mit diesem Vorschlag am Wahlkampf zu beteiligen wünscht, oder dass politisch Interessierte ihm ernsthaft die Chance einräumen wollen, die in der Beteiligung am Wahlkampf liegt (vgl. BVerfGE 82, 353, 364).

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Legitimität dieses Anliegens ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 4, 375, 381 f.; 6, 121, 130; 12, 10, 27; 12, 132, 133 f.; 24, 300, 341; 71, 81, 96 f.; 82, 353, 364; StGH BW, StAnz.

    Dies entspricht einer Reduzierung der "Unterschriftenquote" von 0, 166 v.H. auf 0, 098 v.H. Dieser Wert unterschreitet den vom Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang zugrunde gelegten Höchstwert von 0, 25 v.H. (vgl. BVerfGE 4, 375, 386;… weitergehend: StGH BW, StAnz. BW vom 29. Juni 1960, S. 1, 3 [höheres Quorum denkbar]; WPG, OVGE Bln. 14, 262, 269 [Quorum von 0, 3 v.H. zulässig]) um mehr als die Hälfte und liegt niedriger als in allen anderen Flächenstaaten.

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Diese Beeinträchtigung ist jedoch gerechtfertigt, da sie auf einem zwingenden Grund beruht (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 82, 322, 338; 95, 408, 418).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Diese Beeinträchtigung ist jedoch gerechtfertigt, da sie auf einem zwingenden Grund beruht (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 82, 322, 338; 95, 408, 418).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Legitimität dieses Anliegens ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 4, 375, 381 f.; 6, 121, 130; 12, 10, 27; 12, 132, 133 f.; 24, 300, 341; 71, 81, 96 f.; 82, 353, 364; StGH BW, StAnz.
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Legitimität dieses Anliegens ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 4, 375, 381 f.; 6, 121, 130; 12, 10, 27; 12, 132, 133 f.; 24, 300, 341; 71, 81, 96 f.; 82, 353, 364; StGH BW, StAnz.
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Legitimität dieses Anliegens ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 4, 375, 381 f.; 6, 121, 130; 12, 10, 27; 12, 132, 133 f.; 24, 300, 341; 71, 81, 96 f.; 82, 353, 364; StGH BW, StAnz.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01

    Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    Der Antrag wurde durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2002 VerfGH 2/01 , NWVBl. 2003, 12, als unzulässig verworfen.
  • VerfGH Bayern, 18.07.1995 - 2-VII-95
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
    BW vom 29. Juni 1960, S. 1, 2; BayVerfGHE 3, 115, 124 f.; BayVerfGH, BayVBl. 1995, 624, 626; WPG, OVGE Bln.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

  • BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens kein Landesverband existiert und den Bezirksverbänden insoweit die Rechtsstellung eines Landesverbandes zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Mai 1957 - 2 BvH 1/56, BVerfGE 6, 367 = juris, Rn. 25; zur Antragsberechtigung von Landesverbänden politischer Parteien allgemein vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 26, Urteile vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 41, …und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 30, jeweils m. w. N.).

    Insoweit handelte es sich bei der Ablehnung des Änderungsantrags nicht um eine ausdrückliche Bestätigung der Vorschrift (vgl. VerfGH, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 29).

    Daher macht in einem aus Mehrheits- und Verhältniswahlelementen kombinierten Wahlsystem der Umstand, dass eine Reserveliste die erforderliche Unterstützung findet, einen Ernsthaftigkeitsnachweis in Bezug auf die Wahlbezirkskandidatur nicht entbehrlich (vgl. für die Landtagswahlen VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 37, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90, BVerfGE 82, 353 = juris).

    Die konkrete Ausgestaltung mit einer stärkeren Betonung des Mehrheitsprinzips hat es lediglich bei der Legitimation der Quorenhöhe herangezogen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3. Juni 1954- 1 BvR 183/54, BVerfGE 3, 383 = juris, Rn. 46 ff.; so auch VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 36).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20

    Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von …

    Rn. 53 bb) Verfassungsgerichtlich geklärt ist ferner, dass in einem aus Mehrheits- und Verhältniswahlelementen kombinierten Wahlsystem der Umstand, dass eine Reserveliste die erforderliche Unterstützung findet, einen Ernsthaftigkeitsnachweis in Bezug auf die Wahlbezirkskandidatur nicht entbehrlich macht, sog. doppelte Quoren also verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl. für die LandtagswahlenVerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 37, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90, BVerfGE 82, 353 = juris).

    Daher macht in einem aus Mehrheits- und Verhältniswahlelementen kombinierten Wahlsystem der Umstand, dass eine Reserveliste die erforderliche Unterstützung findet, einen Ernsthaftigkeitsnachweis in Bezug auf die Wahlbezirkskandidatur nicht entbehrlich (vgl. für die - damals ebenfalls nach einem Ein-Stimmen-Wahlrecht organisierten - Landtagswahlen VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 37, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90, BVerfGE 82, 353 = juris).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …

    Rn. 47 aa) Der Antragsteller kann als Landesverband einer politischen Partei Beteiligter eines Organstreitverfahrens nach Art. 75 Nr. 2 LV, § 12 Nr. 5, § 43 VerfGHG sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 26, Urteile vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 41, …und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 30, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 32/23

    Organstreitverfahren wegen einer Verletzung des Budgetrechts des Landtags durch …

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass eine Verletzung oder unmittelbare Gefährdung des ihm verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsstatus nach dem Vortrag des Antragstellers möglich, d. h. nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 40, und vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 27, …sowie Urteil vom 28. Januar 2020 - VerfGH 5/18, NWVBl. 2020, 366 = juris, Rn. 72, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 38/22

    Organstreitverfahren gegen die für die Landtagswahl geltende 5 %-Sperrklausel

    Er hat näher darzulegen, in welcher Maßnahme oder Unterlassung er den Verfassungsverstoß erblickt (§ 44 Abs. 2 VerfGHG); sein Sachvortrag muss außerdem eine Verletzung oder Gefährdung des ihm verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsstatus als möglich erscheinen lassen (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 40, und vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 27).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - VerfGH 14/10

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 16. September 2010

    Abgesehen davon ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese wahlrechtlichen Zulassungsbeschränkungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02 -, OVGE 49, 290, 293 ff. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12166
VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2002,12166)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 23.10.2002 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2002,12166)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2002,12166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer einschlägigen Verfassungsnorm; Antrag auf Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Vollstreckung des Maßregelvollzugs; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mit dem ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 103 Abs. 1; ThürVerf. Art. 42 Abs. 5, 88 Abs. 1; §§ 63, 64 StGB; § 7 JGG; § 138 Abs. 1 StVollzG
    Effektiver Rechtsschutz - rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Es reicht aus, wenn der Beschwerdeführer den angefochtenen Akt öffentlicher Gewalt ersichtlich nur am Maßstab der Thüringer Verfassung überprüft wissen will und aufgrund seiner Ausführungen erkennbar ist, welches in der Landesverfassung verankerte Recht konkret verletzt sein kann (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; Beschluß vom 3. Mai 2001, VerfGH 6/98; Beschluß vom 21. August 2001, VerfGH 5/01).

    Weisen die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen ihrem Inhalt nach auf die Verletzung einer bestimmten Verfassungsvorschrift hin, kann der Thüringer Verfassungsgerichtshof diese Norm auch dann als Prüfungsmaßstab heranziehen, wenn der Beschwerdeführer sie nicht ausdrücklich als verletzt benennt oder die Verletzung einer anderen Verfassungsbestimmung geltend macht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kann die Verletzung der inhaltsgleich zum Grundgesetz in der Landesverfassung verbürgten Verfahrensgrundrechte der Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf auch dann prüfen, wenn im Ausgangsverfahren Verfahrensrecht des Bundes zur Anwendung gekommen ist (vgl. BVerfGE 96, 345, [363]; ThürVerfGH, Beschluß vom 10. Dezember 1998, VerfGH 10/98; Beschluß vom 12. Oktober 2001, VerfGH 10/01, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).

    Vielmehr wird auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes gewährleistet, indem dem Bürger ein substantieller Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und damit auf eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und dessen verbindliche Entscheidung durch den Richter garantiert wird (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; BVerfGE 40, 272, [275]; 54, 277, [291]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2002 - VerfGH 10/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenlastregelung im nordrhein-westfälischen …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Dabei muß der Beschwerdeführer insgesamt einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar darstellen, bei dessen Zugrundelegung die Verletzung des als verletzt gerügten Grundrechts, grundrechtsgleichen oder staatsbürgerlichen Rechts möglich erscheint (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. Oktober 2001, VerfGH 10/01; Beschluß vom 20. Dezember 2001, VerfGH 22-25/00; Beschluß vom 15. Januar 2002, VerfGH 4/00).

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kann die Verletzung der inhaltsgleich zum Grundgesetz in der Landesverfassung verbürgten Verfahrensgrundrechte der Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf auch dann prüfen, wenn im Ausgangsverfahren Verfahrensrecht des Bundes zur Anwendung gekommen ist (vgl. BVerfGE 96, 345, [363]; ThürVerfGH, Beschluß vom 10. Dezember 1998, VerfGH 10/98; Beschluß vom 12. Oktober 2001, VerfGH 10/01, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kann die Verletzung der inhaltsgleich zum Grundgesetz in der Landesverfassung verbürgten Verfahrensgrundrechte der Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf auch dann prüfen, wenn im Ausgangsverfahren Verfahrensrecht des Bundes zur Anwendung gekommen ist (vgl. BVerfGE 96, 345, [363]; ThürVerfGH, Beschluß vom 10. Dezember 1998, VerfGH 10/98; Beschluß vom 12. Oktober 2001, VerfGH 10/01, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Vielmehr wird auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes gewährleistet, indem dem Bürger ein substantieller Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und damit auf eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und dessen verbindliche Entscheidung durch den Richter garantiert wird (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; BVerfGE 40, 272, [275]; 54, 277, [291]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Für die Rechtsprechung gilt nichts anderes (vgl. BVerfGE 10, 302, [306]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Daher muß das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung geben, ihr Vorbringen zur Kenntnis nehmen und dessen wesentlichen Inhalt in seinen Entscheidungen verarbeiten (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 13/01; BVerfGE 47, 182, [189]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Vielmehr wird auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes gewährleistet, indem dem Bürger ein substantieller Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und damit auf eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und dessen verbindliche Entscheidung durch den Richter garantiert wird (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; BVerfGE 40, 272, [275]; 54, 277, [291]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch Unterlassen ist für die Exekutive und die Legislative anerkannt (vgl. BVerfGE 2, 287 [BVerfG 13.05.1953 - 1 BvR 74/51], [290]; 6, 257, [263]).
  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Denn die -verfassungskonforme - Anwendung und Auslegung des einfachen Gesetzesrechts ist Aufgabe der Fachgerichte, deren Anschauungen über die Auslegung des einfachen Rechts erst die Grundlage für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Vorschriften und ihrer Auslegung durch die Verfassungsgerichte bilden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
    Dabei nimmt er nach § 82 Abs. 1 Satz 2 JGG die Aufgaben der Strafvollstreckungskammer wahr, indem er die in § 83 Abs. 1 JGG bezeichneten richterlichen Entscheidungen trifft, darunter die über die weitere Vollstreckung der Unterbringung nach §§ 67 e StGB i.V.m. 463 Abs. 1, 454, 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHSt 26, 162, [163/164]).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen

  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97
  • OLG Hamm, 30.05.1989 - 1 VAs 26/89
  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das …

    Soweit andere Gerichte mit dieser Frage befasst waren, sind sie - allerdings ohne nähere Problematisierung - von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit ausgegangen (OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.1979, 1 VAs 39/78 - Juris; KG ZfStrVo 2002, 248, 249 für den Fall einer - dort allerdings fehlenden - gesetzlichen Beleihungsgrundlage; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 23.10.2002, VerfGH 11/02 - unveröffentlicht).
  • VerfGH Thüringen, 19.05.2009 - VerfGH 10/09

    Verwendung des Landeswappens

    Daraus folgt, dass es unzumutbar wäre, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg zu erschöpfen, wenn der in Betracht kommende Rechtsbehelf als offensichtlich aussichtslos erschiene oder ernsthafte Zweifel angesichts seiner Zulässigkeit bestünden (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - VerfGH 11/02 - ThürVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - VerfGH 3/06 -).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,40227
VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,40227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.10.2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,40227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 11/02 (https://dejure.org/2003,40227)
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  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02
    Der Substantiierungspflicht dieser Vorschrift ist bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 VvB nur dann Genüge getan, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 51 VerfGHG auch darlegt, warum eine angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruhen könnte (Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02
    Das ist nur dann der Fall, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. Beschluss vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02
    Der Substantiierungspflicht dieser Vorschrift ist bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 VvB nur dann Genüge getan, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 51 VerfGHG auch darlegt, warum eine angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruhen könnte (Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).
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