Rechtsprechung
| BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01 Kosten |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 12a; BRAGO § 8 Abs. 1
Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergaberecht - Gegenstandswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anwaltskostenwert bei Vergabekammer
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 17.07.2001 - 23-06/01
- VK Südbayern, 06.08.2001 - 23-06/01 Kosten
- BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01 Koste
Papierfundstellen
- BauR 2002, 684 (Ls.)
- VergabeR 2002, 204
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer
Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01
Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluß vom 29.9.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluß vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210). - BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG BauR 2001, 238).
- BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; VergabeR 2002, 204; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02).Zudem verweist § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte, ebenfalls auf die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204/205; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02;… Gröning aaO; Bär NZBau 2002, 63/65; Kaiser NZBau 2002, 315/316).
- BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert, …
Zwar ist der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftragssumme anzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 204).Der hierauf ergehende Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204).
- BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines …
Zu einer Streitwertfestsetzung durch den Senat (die allerdings nur für das Beschwerdeverfahren gälte, aber im Hinblick auf § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer Bedeutung hätte, vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204; Senatsbeschluss vom 25.6.2003 - Verg 9/03) ist es mangels eines Hauptsache- Beschwerdeverfahrens nicht gekommen.
- VG Neustadt, 19.10.2005 - 4 L 1715/05
Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, …
Ein Rückgriff auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG scheidet nach Auffassung der Kammer aus, da § 50 Abs. 2 GKG für vergaberechtliche Verfahren vor den Oberlandesgerichten eine spezielle Regelung trifft und diese Vorschrift nach einhelliger Auffassung analog auf die Verfahren vor den Vergabekammern Anwendung findet (s. OLG Saarland, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 Verg 2/05 - ; OLG Thüringen, VergabeR 2002, 202; BayObLG VergabeR 2002, 204; VK Münster, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 16/05 - ). - OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?
Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind " Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 3. Juli 2003, Az.: Verg 22/00; Bay ObLG VergR 2002, 204). - OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind "Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. BayObLG VergabeR 2002, 204). - BayObLG, 25.06.2003 - Verg 9/03
Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer
Zur Bemessung des Gegenstandswerts des Verfahrens vor der Vergabekammer hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.9.2001 (Vergaberecht 2002, 204 = JurBüro 2002, 144; siehe auch BayObLG JurBüro 2002, 362; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002 1 Verg 11/02; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.10.2002 Verg 23/02, sowie Bär NZBau 2002, 63/65) ausgeführt:. - BayObLG, 23.03.2004 - Verg 22/03
Streitwert des Vergabenachprüfungsverfahrens?
Gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt, ist die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zulässig (st. Rspr.: z. B. BayObLG VergabeR 2002, 204). - OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - Verg 17/04
Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammern
Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 12.5.2004 VII-Verg 27/04; Beschl. v. 20.4.2004 VII- Verg 9/04; Beschl. v. 19.12.2003 VII-Verg 73/03; Beschl. v. 3.7.2003 Verg 22/00 m.w.N.), sondern allgemeiner Ansicht (vgl. nur: BayObLG, VergabeR 2002, 204; NZBau 2000, 99; KG, Beschl. v. 8.2.2000 KartVerg 7/99;… Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 116 Rn. 769;… Boesen, Vergaberecht, § 116 Rn. 12 f.; Gröning, ZIP 1999, 181, 185;… im Ergebnis auch: Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 128 Rn. 4) Die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB ist in gleicher Weise das zulässige Rechtsmittel, um den Kostenfestsetzungsbescheid, mit dem die Vergabekammer die einem Beteiligten zu erstattenden Auslagen festsetzt, anzugreifen (Senatsbeschl. v. 15.3.2004 VII-Verg 36/03; Senatsbeschl. v. 25.2.2004 Verg 9/02; BayObLG, NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109;… ebenso: Jaeger, a.a.O.). - VK Nordbayern, 18.11.2002 - 320.VK-3194-23/02
Gebühr des Rechtsanwalts
Überdies verweist § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte, ebenfalls auf die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Az. Verg 3/02, unter weiterem Hinweis auf BayObLG, Beschluss vom 28.09.01, Verg 13/01). - VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04
Bestimmung des Gegenstandswertes
- VK Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 1 VK 78/06
Bestimmung des Gegenstandswerts
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die mehrjährige Prolongation eines Dienstleistungsvertrages; Änderung des Auftragsinhalts gegenüber dem Ursprungsvertrag in wesentlichen Punkten im Zuge der Vertragsverlängerung
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 54
- VergabeR 2001, 210
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11
Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A
Ein Änderungsvertrag, durch den der Auftrag nicht nur verlängert, sondern auch in erheblicher Weise beim Leistungsumfang und Entgelt geändert wird (OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 210; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001, Verg 3/01) kommt jedoch einer Neuvergabe gleich. - OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern …
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennenden Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereich zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 = VergabeR 2001, 210). - OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 8/01
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist
In ähnlichem Sinn hat der Senat bereits in einem Beschluss vom 14.2.2001 entschieden, dass die von einem öffentlichen Auftraggeber mit seinem Vertragspartner vereinbarte (mehrjährige) Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages, mit der eine nach dem Ursprungsvertrag mögliche ordentliche Kündigung des Vertrages abgewendet wird und das Vertragsverhältnis bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortgesetzt werden soll, den Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff. GWB unterliegt (vgl. VergabeR 2001, 210, 212 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04
Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210). - OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16
Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines …
Rn. 43 Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2005, VII Verg 70/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210;… Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 251 zu § 114 GWB). - OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04
Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210). - VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag unzulässig!
Im Weiteren erläutert das OLG in dieser Entscheidung sodann, dass eine unzulässige Anpassung jedenfalls dann vorliegt, wenn diese in einer Neuvergabe vorkommt, die Voraussetzungen einer Neuvergabe hat das OLG dann wiederum in seiner Entscheidung vom 14.02.2001, Az.: Verg 13/01 umschrieben, wonach es sich um eine Neuvereinbarung handelt, wenn bedeutende Punkte abgeändert wurden, hier ggf. im Rahmen des Leistungsumfanges und im Bereich der Preisfestsetzung.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- VK Münster, 09.03.2001 - VK 1/01
Berechnung des Schwellenwertes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerden der Antragstellerinnen zu 1 und zu 3 bis 8 wird unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel der Beteiligten der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 9.3.2001 (Aktenzeichen VK 1/01 bis VK 8/01) aufgehoben.Der Vollstreckungsantrag ist - wie aus dem hierauf ergangenen Beschluss der Vergabekammer vom 6.12.2001 (VK 1/01 - 8/01) hervorgeht und im Senatstermin am 16.1.2002 Gegenstand der Erörterung der Sach- und Rechtslage war - auch nicht darauf gestützt worden, dass die Antragsgegnerin mit der Antragstellerin zu 4, über eine Vertragsänderung (ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb) verhandelt habe.
- OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Einen vorbeugenden Rechtsschutz kennt das Gesetz in den §§ 102 ff. GWB hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 696, 698 m. w. N.).Dies ist anzunehmen, wenn durch die getroffene Vereinbarung der bisherige Vertragsinhalt nicht unerheblich abgeändert wird (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 329, 332; 210, 212).
- OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01
Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Bei Vergaberechtsverstößen, von denen der Antragsteller (erst) während des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erlangt, entsteht keine Obliegenheit zu (unverzüglicher und außerhalb des Nachprüfungsverfahrens zu erklärender) Rüge mehr (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 108, 111; 155, 157; OLG Celle, NZBau 2000, 105; OLG Frankfurt, NZBau 2002, 161).
- OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Bei Vergaberechtsverstößen, von denen der Antragsteller (erst) während des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erlangt, entsteht keine Obliegenheit zu (unverzüglicher und außerhalb des Nachprüfungsverfahrens zu erklärender) Rüge mehr (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 108, 111; 155, 157; OLG Celle, NZBau 2000, 105; OLG Frankfurt, NZBau 2002, 161). - OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00
Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
In die hierbei anzustellende Prognose sind alle für eine Bewertung in Betracht kommenden Gesichtspunkte einzubeziehen, namentlich auch ein in der Vergangenheit liegendes vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechterfüllung des betreffenden Bieters bei der Ausführung von früheren Verträgen (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 540 f.). - OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99
Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Dabei steht dem Auftrageber ein - im Nachprüfungsverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen nur beschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.1.2000, Az. 1 Verg 2/99). - BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96
Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines …
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Allerdings trifft es zu, dass die durch die §§ 102, 101 ff. GWB eröffnete Möglichkeit einer Anrufung der Vergabekammern auf diejenige Zeit beschränkt ist, in der ein Vergabeverfahren "läuft und nicht durch wirksame Erteilung des Zuschlags an einen Bieter bereits zum Abschluss gekommen ist (vgl. BGH, NZBau 2001, 151, 152 ff.). - EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Entsprechend der europarechtlichen Herkunft des Ausnahmetatbestandes in § 100 Abs. 2 GWB (vgl. Dienstleistungsrichtlinie - Richtlinie 92/50 des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge vom 18.6.1992, geändert durch die Richtlinie 97/52 EG vom 13.10.1997, dort Art. 1 Buchst. a. Ziff. viii., sowie Sektorenkoordinierungsrichtlinie - Richtlinie 93/38/EWG des Rates zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor vom 14.6.1993, geändert durch die Richtlinie 98/4/EG vom 16.2.1998, dort Art. 1 Nr. 4 Buchst. c. v.) ist - ausgehend von Art. 39, 50 EG (Art. 48, 60 EGV a. F.) - der Begriff eines durch einen Arbeitsvertrag gebundenen Arbeitnehmers dahin zu kennzeichnen, dass der Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt und als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH, NJW 1992, 1493, Rdn. 10 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Dahingehend ist inzwischen von den Vergabesenaten mehrerer Oberlandesgerichte entschieden worden, und dem schließt der Senat sich an (vgl. OLG Dresden, BauR 2000, 1582, 1585; Thüringer OLG BauR 2000, 1629, 1631; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 106; OLG Rostock, Beschl. vom 18.10.2000, Az. 17 W 12/00). - OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00
Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag
- BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01
Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …
- OLG Dresden, 10.01.2000 - WVerg 1/99
Aufhebung der Ausschreibung wegen Unklarheit der Leistungsbeschreibung
- OLG Rostock, 18.10.2000 - 17 W 12/00
Darlegungslast im Hinblick auf (drohenden) Schaden: Einzelfall!
- OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99
GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?
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