Rechtsprechung
| BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VgV § 14 Abs. 4 Nr. 3; GWB § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 168 Abs. 2 S. 2
Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Corona-Virus - heuking.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe eines Auftrags in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und ohne europaweite Bekanntmachung; Fall der äußersten Dringlichkeit; Ankauf von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine unwirksame Auftragsvergabe bei fehlerhafter Auswahl der Bieter bei äußerster Dringlichkeit
- heuking.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer fehlerhaften Corona-Dringlichkeitsvergabe
Besprechungen u.ä. (4)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Auswahl bei Dringlichkeitsvergabe führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam! (VPR 2022, 68)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam! (IBR 2022, 196)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Feststellungsantrag (un-)zulässig? (VPR 2022, 74)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 06.05.2021 - 3194.Z3-3_01-21-9
- VK Südbayern, 06.05.2021 - Gz.: 3194.Z3-3_01-21
- BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Papierfundstellen
- NZBau 2022, 172
- VergabeR 2022, 411
- ZfBR 2022, 605
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (23)
- OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20
Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Rn. 63 aa) Die Corona-Pandemie stellt nach allgemeiner Ansicht ein solch unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar, das zu kurzfristigen Beschaffungsbedarfen führen kann (OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2020, 17 Verg 4/20 - Corona-Tests, VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 79];… Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 62; Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation vom 1. April 2020: 2020/C 108 I/01).Rn. 78 (2) In Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV die Einschränkung des Wettbewerbs verhältnismäßig, insbesondere erforderlich sein müsse und daher ein gänzliches Abstehen vom Wettbewerbsprinzip ermessensfehlerhaft sein könne (OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 85];… Wirner in BeckOK Vergaberecht, § 135 GWB Rn. 38 f.;… Braun in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 53: "Alle Defacto-Vergaben sind erfasst.").
Ein solches Abweichen vom Gebot europaweiter Ausschreibung führe zur Unwirksamkeit des Vertrags gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 88]).
Bezugspunkt des vergaberechtlichen Vorwurfs wäre die unterbliebene Veröffentlichung bereits dann, wenn sie nicht so weit wie gesetzlich vorgesehen kompensiert werde, der Transparenz- und der Wettbewerbsgrundsatz also über das notwendige (und zugelassene) Maß hinaus eingeschränkt werde (OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 89]).
Dementsprechend betont es, dass ein völliger Verzicht auf Wettbewerb nur als ultima ratio in Betracht komme (OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 85]).
Eine Ausnahme, die "dies aufgrund Gesetzes gestatte", sei mithin nur dann gegeben, wenn der Auftraggeber das Verfahren, welches das Gesetz anstelle der Bekanntmachung vorsehe, auch eingehalten habe (…Dreher/Hoffmann in Burgi/Dreher, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 31; vgl. OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325 [juris Rn. 89]).
Rn. 127 Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof ist nicht veranlasst, da die Voraussetzungen des § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht vorliegen, insbesondere der Senat nicht von den tragenden Gründen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG Rostock - Corona-Tests VergabeR 2021, 325) abweicht.
- OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17
Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Rn. 106 aa) Bei der Auswahl der Bieter dürfen keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung einfließen, die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte müssen angemessen und vertretbar gewichtet und der gesetzliche bzw. ein selbst von der Vergabestelle vorgegebener Rahmen bzw. Maßstab muss beachtet werden (vgl. OLG München VergabeR 2018, 437 [juris Rn. 50]; OLG München…, Beschluss vom 7. April 2011, Verg 5/11, NZBau 2011, 439 [juris Rn. 137]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Februar 2010, Verg 42/09 [juris Rn. 32]).Rn. 107 Grundsätzlich bietet im Vergabeverfahren die Dokumentation die Informationsgrundlage dafür, ob diese Vorgaben eingehalten wurden (§ 8 VgV, OLG München VergabeR 2018, 437 [juris Rn. 51]).
Der Auftraggeber ist allerdings nicht generell daran gehindert, die sachliche Richtigkeit einer angefochtenen Vergabeentscheidung nachträglich zu verteidigen und seine Erwägungen, auch wenn sie im Vergabevermerk nicht zeitnah niedergelegt worden sind, im Nachprüfungsverfahren ergänzend darzulegen und zu belegen (…vgl. BGHZ 188, 200 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr Rn. 73; OLG München VergabeR 2018, 437 [juris Rn. 55]).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Dieser setzt in unmittelbarer Anwendung des § 168 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 178 Satz 4 GWB voraus, dass sich das Nachprüfungsverfahren nach dessen Einleitung erledigt hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202 [juris Rn. 25 ff.] noch zu § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB a. F.; OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2020, Verg 28/19, VergabeR 2021, 136).Rn. 96 Der Normzweck des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB besteht darin, den Antragsteller nicht um den Ertrag der Früchte seiner bisherigen Verfahrensführung zu bringen, wenn sich das Nachprüfungsverfahren durch Beendigung des Vergabeverfahrens erledigt hat; zudem soll eine unökonomische nochmalige Überprüfung derselben Sach- und Rechtslage in einem nachfolgenden Schadensersatzprozess vermieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202 [juris Rn. 27];… BayObLG vom 7. Oktober 1999, 2 Verg 3/99, BayObLGZ 1999, 318 [juris Rn. 14]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. April 2004, VII-Verg 8/04, juris Rn. 10).
- OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Zur Substantiierung des Feststellungsinteresses wegen möglicher Schadensersatzansprüche sind diese in aller Regel zwar näher zu begründen, auch kann verlangt werden, dass der Antragsteller darlegt, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2019, VII-Verg 9/19, NZBau 2020, 190 Rn. 17 [juris Rn. 20] unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 20. November 2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180 Rn. 16 - Friedhofserweiterung;… Blöcker in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 168 Rn. 97;… Steck in Ziekow/Völlink, GWB § 168 Rn. 40).Die Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzbegehrens dürfen in einem solchen Fall nicht überspannt werden (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 190 Rn. 17 [juris Rn. 20]).
- OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Rn. 102 Ausreichend ist insoweit jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12, VergabeR 2012, 856 [juris Rn. 56]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, VergabeR 2009, 905 [juris Rn. 126] jeweils noch zu § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB a. F.;… Steck in Ziekow/Völlink, GWB § 168 Rn. 40;… Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB § 168 Rn. 54).Rn. 103 Ein derartiges Interesse kann sich aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes ergeben, es sei denn, ein Schadensersatzanspruch ist offensichtlich nicht gegeben und eine auf seine Durchsetzung gerichtete Klage aussichtslos (vgl. OLG München VergabeR 2012, 856 [juris Rn. 56]).
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Ein Mindestmaß an Wettbewerb ist allerdings gewahrt, wenn in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zumindest drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr BGHZ 188, 200 Rn. 72; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 15 Verg 8/20, VergabeR 2021, 338 [juris Rn.Der Auftraggeber ist allerdings nicht generell daran gehindert, die sachliche Richtigkeit einer angefochtenen Vergabeentscheidung nachträglich zu verteidigen und seine Erwägungen, auch wenn sie im Vergabevermerk nicht zeitnah niedergelegt worden sind, im Nachprüfungsverfahren ergänzend darzulegen und zu belegen (vgl. BGHZ 188, 200 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr Rn. 73;… OLG München VergabeR 2018, 437 [juris Rn. 55]).
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Dies stellt eine Verschlechterung der Zuschlagsaussichten und damit einen potentiellen Schaden dar (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597 [juris Rn. 27, noch zum alten Recht];… vgl. Kling in Immenga/Mestmäcker, GWB § 135 Rn. 52).An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens werden keine sehr hohen Anforderungen gestellt (vgl. BVerfG VergabeR 2004, 597 [juris Rn. 28] m. w. N.).
- OLG München, 28.09.2020 - Verg 3/20
Keine Pflicht der Vergabestelle zum Verzicht auf Teilnahmewettbewerb
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Deshalb handelt es sich bei § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV um eine Ausnahmevorschrift, deren Tatbestandsvoraussetzungen eng auszulegen sind (OLG München, Beschluss vom 28. September 2020, Verg 3/20, VergabeR 2021, 487 [juris Rn. 34] m. w. N;… Kulartz in Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Aufl. 2022, § 14 Rn. 35;… Dörn in Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 47;… Voppel in Voppel/Osenbrück/Bubert VgV, 4. Aufl. 2018, § 14 Rn. 29;… Antweiler in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 119 Rn. 24; Roth/Landwehr NZBau 2021, 441 [442]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII Verg 46/08 [juris Rn. 37] - zum vergleichbaren Problem bei § 3a Nr. 2 VOL/A).Rn. 62 Nach der Zielsetzung des Vergaberechts ist der Regelfall die transparente Vergabe, die Eröffnung und der Schutz des Wettbewerbs, nicht dessen Einschränkung (OLG München VergabeR 2021, 487 [juris Rn. 34]).
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14
ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Letztlich verfolgt der Antragsteller damit lediglich mit anderen Worten einen Teil seines ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens weiter, mit dem er vor der Vergabekammer Erfolg gehabt hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 19. März 2015, I ZR 4/14, NJW 2015, 3576 - Green-IT Rn. 28). - BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21
Rn. 97 Der Bundesgerichtshof hat eine solche Antragstellung in einem Verfahren gebilligt, in denen sich der Bieter gegen die "Aufhebung der Aufhebung" gewandt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538 Rn. 21, noch zu § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB a. F.), obwohl § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB seinem Wortlaut nach nicht einschlägig ist, wenn das Vergabeverfahren aufgehoben worden ist, bevor der Nachprüfungsantrag gestellt worden ist. - BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10
Friedhofserweiterung
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
- OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09
Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen
- OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern …
- OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung
- OLG München, 07.04.2011 - Verg 5/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit eines Gleichwertigkeitsnachweises …
- OLG München, 30.01.2020 - Verg 28/19
Kein Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren - …
- OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04
Unterbliebene Zerlegung in Teillose verletzt Bieterrechte!
- BayObLG, 07.10.1999 - Verg 3/99
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss
- OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09
Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung; …
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern …
- OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - 15 Verg 8/20
Busverkehrsnotbetrieb
- OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08
Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor …
- OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21
Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests - …
Wegen der den Wettbewerb zwischen den Bietern einschränkenden Wirkungen handelt es sich bei § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV um eine Ausnahmevorschrift, deren Tatbestandsvoraussetzungen eng auszulegen sind (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08 -, Rn. 37, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 68, juris).Als dringliche und zwingende Gründe kommen akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 13 Verg 8/09 -, Rn. 63, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 71, juris).
Insoweit sind die Bedeutung des bedrohten Rechtsguts einerseits und die vergaberechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines wettbewerblichen und transparenten Vergabeverfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 69, juris;… Beck VergabeR/Dörn, 3. Aufl. 2019, VgV § 14 Rn. 47).
Der Grad der Dringlichkeit muss demgemäß so hoch sein, dass selbst die auf ein zulässiges Maß verkürzten Teilnahme- und Angebotsfristen zu lang sind, um den Beschaffungsbedarf rechtzeitig zu decken (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 73, juris;… Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 63).
Insoweit bleibt zu berücksichtigen, dass die Durchführung eines offenen Vergabeverfahrens selbst bei Abkürzung der Angebotsfristen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen üblicherweise einen Zeitraum von rund 6 Wochen benötigt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 78, juris).
Die Corona-Pandemie für sich genommen stellt nach allgemeiner Ansicht ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar, das zu kurzfristigen Beschaffungsbedarfen führen kann (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 09. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20 -, Rn. 79, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 70, juris;… Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 62; Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation, ABl.
Aufträge zur Deckung des Bedarfs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie betreffen oftmals Ereignisse, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und für die eine zwingende Dringlichkeit ohne die Möglichkeit zur Einhaltung der allgemeinen Fristen bestehen kann, wobei jedoch stets der Einzelfall konkret zu prüfen ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 70, juris).
Auch wenn man davon ausgeht, dass sich die Verfügbarkeit solcher Laienschnelltests bereits Ende Januar 2021 abgezeichnet haben sollte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, Rn. 76, juris), so erfolgte eine Zulassung solcher Schnelltests zur Anwendung durch Laien erstmals Ende Februar 2021.
- KG, 10.05.2022 - Verg 1/22
Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren …
Auch im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb muss ein Mindestmaß an Wettbewerb gewährleistet sein und müssen zumindest drei Angebote eingeholt werden (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 89).Dafür genügt ein Zeitraum von etwa sechs Wochen (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 78).
Hier wie dort ist allerdings zweifelhaft, ob die Vergaberechtswidrigkeit entsprechend § 168 Abs. 2 S. 2 GWB festgestellt werden kann, wenn sich das Vergabeverfahren bereits vor Anhängigkeit des Nachprüfungsverfahrens erledigt hatte (so BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 100 ff.).
2 VgV bei Dringlichkeitsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge, die der öffentliche Auftraggeber zu vertreten hat, ist jedenfalls erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber ein Mindestmaß an Wettbewerb nach Maßgabe des § 17 Abs. 5 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt hat, indem er zumindest drei Vergleichsangebote einholt (OLG Rostock…, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20 -, juris Rn. 85; BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 89, 96).
- OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren
Die Ausnahme setzt voraus, dass die Vergabestelle gerade in der gewählten Form vom Gebot europaweiter Ausschreibung abweichen durfte; gestattet sein muss die konkrete Vergabe und nicht nur eine Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung (OLG Rostock…, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20, juris, Rn. 89;… Beck VergabeR/Dreher/Hoffmann, 4. Aufl. 2022, GWB § 135 Rn. 33;… MüKoEuWettbR/Fett, 4. Aufl. 2022, GWB § 135 Rn. 33;… a. A. Voppel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, 4. Aufl. 2018, GWB § 135 Rn. 61), wobei allein eine fehlerhafte Auswahlentscheidung im Rahmen eines unter Wettbewerb durchgeführten, grundsätzlich zulässigen Vergabeverfahrens nicht zur Unwirksamkeit des Zuschlags führt (BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022 - Verg 7/21 "Schnelltests", juris Rn. 94 ff, insb.
- BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22
Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer …
Zwingende, dringliche Gründe, die eine Beschaffung in einem regulären Vergabeverfahren nicht zulassen, kommen nicht nur bei akuten Gefahren für Leib und Leben in Betracht, sondern auch bei der Gefährdung der Erfüllung anderer dem Staat obliegenden Aufgaben (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21 - Schnelltests, VergabeR 2022, 411 [juris Rn. 71]; Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2021, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 89, 110;… Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/UVgO, 3. Aufl. 2022, § 14 VgV Rn. 71;… Voppel in Voppel/Osenbrück/Bubert, VgV, § 14 Rn. 33, 35, 39).Allerdings kann eine Begrenzung auf lediglich drei Bieter vergaberechtlich ordnungsgemäß sein (BayObLG VergabeR 2022, 411 - Schnelltests [juris Rn. 82 ff.]; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 15 Verg 8/20, NZBau 2021, 200 Rn. 38;… OLG Frankfurt VergabeR 2014, 547 [juris Rn. 51];… Dörn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 2, VgV § 14 Rn. 51).
Dabei kann der öffentliche Auftraggeber aber den Kreis der im Rahmen der Dringlichkeitsvergabe aufzufordernden Unternehmen auf eine angemessene Zahl begrenzen, sofern dabei der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt (BayObLG VergabeR 2022, 411 - Schnelltests [juris Rn. 89 f.]).
Dabei verlangt das Transparenzgebot eine nachvollziehbare Auswahl der Unternehmen, die zu Vertragsverhandlungen aufgefordert werden (BayObLG VergabeR 2022, 411 - Schnelltests [juris Rn. 112 ff.];… Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/UVgO, § 14 VgV Rn. 75;… Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 66).
- KG, 10.05.2022 - Verg 2/22
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Interimsvergabe für …
Dies erfordert auch unter Berücksichtigung der im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 51 Abs. 2 S. 1 VgV für den Zuschlag erforderlichen Mindestanzahl von Angeboten die Einholung von zumindest drei Angeboten (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 89 m.w.N.).Dafür genügt ein Zeitraum von etwa sechs Wochen (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21 -, juris Rn. 78).
- OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22
Vergabe eines Auftrags im Rahmen der Beschaffung von mobilen …
Rn. 55 An das Erfordernis der äußerst dringlichen und zwingenden Gründe werden hohe Anforderungen gestellt (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21 NZBau 2022, 172 Rn. 62; OLG Celle…, Beschluss vom 24. September 2014, 13 Verg 9/14, NZBau 2014, 784 Rn. 34;… Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 58).Vorausgesetzt ist eine drohende gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung für den Fall, dass ein reguläres Vergabeverfahren durchgeführt würde (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21 NZBau 2022, 172 Rn. 62).
- BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21
Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"
Die damit als verletzt gerügten Normen § 97 Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind bieterschützende Vorschriften im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB (…zu § 97 Abs. 1 und 2 GWB: Dörr in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 97 Rn. 24; zu § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV: BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 58; OLG Rostock…, Beschluss vom 11. November 2021, 17 Verg 4/21 - LUCA-App II, juris Rn. 24;… Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, UVgO, 3. Aufl. 2022, VgV § 14 Rn. 92).Dies stellt eine Verschlechterung der Zuschlagsaussichten und damit einen potentiellen Schaden dar (BVerfG…, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597 [juris Rn. 27, noch zum alten Recht]; BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 60).
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB findet im Rahmen eines Antrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWG keine Anwendung, § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 63; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 15 Verg 8/20, juris Rn. 25).
- VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22
Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!
Im Hinblick auf den Bezugspunkt ("dies") in § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB stellt sich dabei die Frage, ob die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine vorherige Bekanntmachung bereits dann vorliegen können, wenn es eine Norm gibt, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigt, oder erst dann, wenn der Auftraggeber das Verfahren, welches das Gesetz anstelle der Bekanntmachung vorsieht, auch eingehalten hat (vgl. einerseits BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022, Verg 7/21: bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 bei bloß fehlerhafter Bieterauswahl; andererseits OLG Rostock, Beschluss vom 09.12.2020, 17 Verg 4/20: "Wettbewerb light erforderlich" bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.Auch wenn die Kammer zu der Auffassung neigt, dass zwar nicht jeder nachfolgende Fehler im berechtigt gewählten Verfahren ohne europaweite Bekanntmachung zur Unwirksamkeit führt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022, Verg 7/21), schwere Vergaberechtsverstöße aber, die sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzung der das Verfahren gestattenden Norm beziehen und Auswirkungen auf den Wettbewerbsgrundsatz, das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot haben, gleichwohl im Rahmen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB Berücksichtigung finden müssten, muss dies hier nicht entschieden werden.
- OLG Schleswig, 21.11.2025 - 54 Verg 4/25
SPNV-Lose - Vergaberecht: Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos; …
§ 168 Abs. 2 Satz 2 GWB findet nach überwiegender Ansicht aber entsprechende Anwendung, wenn die Antragstellerin - wie hier mit dem ursprünglich gestellten Nachprüfungsantrag zu 3 - mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtschutzes zunächst eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt und sich herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des den Auftraggebern zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, die Aufhebung des Verfahrens mit anderen Worten wirksam ist (…vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 13 Verg 1/19, juris Rn. 21;… vom 10. März 2016 - 13 Verg 5/15, juris Rn. 9 ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21, juris Rn. 98;… Ziekow/Völlink/Steck, GWB 5. Aufl. § 168 Rn. 37b;… BeckOK-VergabeR/Prell, 1.8.2024, § 168 GWB Rn. 50 [Stand 1. August 2024]); Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 5. Auflage § 168 GWB Rn. 54).Dient der Antrag der Vorbereitung einer Schadenersatzforderung, darf diese nicht offensichtlich nicht gegeben und eine auf ihre Durchsetzung gerichtete Klage nicht aussichtslos sein (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - VII-Verg 18/23, juris Rn. 34ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Verg 7/21, juris Rn. 107ff. m.w.N.;… Ziekow/Völlink/Steck, GWB 5. Aufl. § 168 Rn. 38f.).
- BayObLG, 18.06.2026 - Verg 5/26
Dienstleistungskonzession, Primärrechtsschutz, Interessenabwägung, aufschiebende …
Die in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen (BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 87 ff.; OLG Rostock…, Beschluss vom 9. Dezember 2020, 17 Verg 4/20, juris Rn. 78 ff.) betreffen jeweils eine Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. - VK Niedersachsen, 21.07.2023 - VgK-16/23
Kostenschätzung ist zu dokumentieren!
- OLG Schleswig, 30.10.2025 - 54 Verg 4/25
- VK Saarland, 15.03.2023 - 2 VK 01/22
Öffentliche Auftragsvergabe: Zulässigkeit einer Dringlichkeitsvergabe bei …
- VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9
Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen der Vergabekammer, …
- VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48
Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren, …
- VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-3/22
Sind Angebotsteile oder Teile der Dokumentation Geschäftsgeheimnisse?
- VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-03/22
Ausschreibung eines Qualifizierungssystems über weitere Bedarfe bzgl . der …
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Rechtsprechung
| KG, 18.05.2022 - Verg 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein Beschwerdeverfahren Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges einer Beschwerde Unzulässige Gewährung einer Akteneinsicht
- ibr-online
Nochmal: Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt!
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
"Geschwärztes" darf von den Nachprüfungsinstanzen nicht berücksichtigt werden!
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Geschwärzter Vertrag wird nicht berücksichtigt! (VPR 2022, 113)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt! (IBR 2022, 474)
Papierfundstellen
- NZBau 2023, 134
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Einsicht in als …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.Eine Relativierung dieses grundlegenden Verfahrensprinzips durch Abwägung mit grundrechtlich unterlegten Geheimhaltungsinteressen von Verfahrensbeteiligten kann nicht stattfinden (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20, unter IV.2. a) dd) der Gründe; Radu, VergabeFokus, 05/2021, 18, 24).
Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (…vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).
Von den gemäß § 50 Abs. 2 GKG maßgeblichen 5% des Bruttoauftragswertes nach Maßgabe des Angebotes der Antragstellerin - das sind 209.865,67 Euro - entsprach es vorliegend billigem Ermessen im Sinne des § 3 ZPO ein Zehntel als Streitwert für das auf die Akteneinsicht bezogene Beschwerdeverfahren anzusetzen, mithin 20.986 Euro (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).
- BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 - in einem obiter dictum möglicherweise eine andere Auffassung vertreten hat (…BGH, a.a.O., juris Rn. 58), folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht.
Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 - in einem obiter dictum möglicherweise eine andere Auffassung vertreten hat (…BGH, a.a.O., juris Rn. 60), folgt der Senat dem aus den angeführten Gründen nicht.
- OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07
Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.Der Streitwert war für das Beschwerdeverfahren gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO auf ein Zehntel des nach § 50 Abs. 2 GKG für das Beschwerdeverfahren über den Nachprüfungsantrag selbst maßgeblichen Streitwertes festzusetzen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 46).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechtehin konstitutiv ist (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42). - EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Auch das weitere von der Beigeladenen angeführte Urteil vom 14. Februar 2008 - C-450/06 - betraf lediglich den Umgang mit möglicherweise geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen, die dem öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabeverfahren zugänglich geworden sind und die Frage, ob und inwieweit Beteiligte in einem Nachprüfungsverfahren hierauf zugreifen können (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 39 ff., 55). - EuGH, 07.09.2021 - C-927/19
Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
In seinem Urteil vom 7. September 2021 - C-927/19 - ging es nicht um die Frage, ob und inwieweit Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens Zugang zu Sachvortrag anderer Beteiligter, die diese dem betreffenden anderen Beteiligten vorenthalten wollen, zu gewähren ist. - KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem …
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Billigem Ermessen entspricht in erster Linie eine Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges der erhobenen Beschwerde, da auch bei einer streitigen Entscheidung nach dem Anteil des Obsiegens und Unterliegens über die Kosten zu entscheiden gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 2. August 2021 - Verg 1/21 -, juris Rn. 4). - KG, 08.01.2020 - Verg 7/19
KG widerspricht BGH: Geschwärzter Vortrag bleibt unberücksichtigt!
Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
Diese wahren vielmehr die verfassungsrechtlichen Vorgaben und sind einer diese Vorgaben nicht beachtenden Auslegung nicht zugänglich (Senat, Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 4).
- VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22
Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!
Im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) der übrigen Beteiligten bleiben diese Unterlagen bei der Verhandlung und Entscheidung der Vergabekammer unberücksichtigt (vgl. KG, Beschluss v. 18.05.2022, Verg 7/21, IBRRS 2022, 1906). - KG, 06.07.2022 - Verg 6/22
Kein Einsichtsrecht in die Vergabeakten, aber in die Verfahrensakten!
Anders als die Vergabeakten, bei denen es sich um die Behördenakten eines Beteiligten, nämlich des das Vergabeverfahren betreibenden öffentlichen Auftraggebers handelt, stehen die Akten der Nachprüfungsinstanzen den Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens ohne Einschränkung offen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 -).Solche sog. geschwärzten Unterlagen, wie etwa die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 19. Mai 2022 als Anlage BF 1 im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlage, werden indes nicht Bestandteil der Verfahrensakten der Nachprüfungsinstanzen, auf die diese ihr Verfahren und ihre Entscheidung stützen könnten, weil dies das Grundrecht der von der Kenntnisnahme ausgeschlossenen Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzen würde (Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 -).
Geheimhaltungsinteressen der Beteiligten rechtfertigen keinen Eingriff in dieses Grundrecht, sondern gebieten allein, dass die von dem Beteiligten eingereichten Unterlagen, seinen Vorgaben entsprechend, den anderen Beteiligten oder einigen von ihnen nicht bekannt gemacht werden; dies hat dann aber zur Folge, dass wegen des Grundrechts auf rechtliches Gehör dieser Beteiligte, die entsprechenden Unterlagen nicht zum Gegenstand von Verfahren und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen gemacht werden können (Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 - vgl. für die Vergabeakten auch Senat, Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -).
- VK Bund, 14.09.2023 - VK 1-61/23
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Umfang der Pflicht zur Preisaufklärung …
Sie verweist auf den Beschluss des Kammergericht Berlin vom 18. Mai 2022, Verg 7/21.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2023 - Verg 44/22
Überlassung von ungelerntem Personal ist keine Eignungsleihe!
Ein aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör abgeleitetes absolutes Verwertungsverbot für nicht offengelegte Informationen, wie es das Kammergericht für die im Nachprüfungsverfahren ausgetauschten Schriftsätze vertritt (Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21, ZfBR 2022, 617, 618), ist nur im Bereich des Strafrechts geboten (BVerfG, Beschluss vom 7. September 2007, 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17). - BayObLG, 29.05.2024 - Verg 16/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Einer näheren Auseinandersetzung mit der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21, juris), die nach Auffassung des Senats mit Blick auf das berechtigte Interesse eines Bieters am Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs Bedenken begegnet, bedarf es damit nicht. - BayObLG, 29.05.2024 - Verg 17/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Einer näheren Auseinandersetzung mit der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21, juris), die nach Auffassung des Senats mit Blick auf das berechtigte Interesse eines Bieters am Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs Bedenken begegnet, bedarf es damit nicht. - BayObLG, 29.05.2024 - Verg 15/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Einer näheren Auseinandersetzung mit der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21, juris) die nach Auffassung des Senats mit Blick auf das berechtigte Interesse eines Bieters am Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs Bedenken begegnet, bedarf es damit nicht. - VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22
Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der …
Der jüngste Beschluss des KG Berlin ( Beschluss vom 18.05.2022, Verg 7/21) zur Akteneinsicht bzw. Aktenauswertung wird hier nicht angewandt. - VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-3/23
Auftraggeber darf Zertifizierung vertrauen!
Mit Beschluss vom 18.05.2022 - Verg 7/21 - hat das KG Berlin entschieden, dass Schriftsätze und sonstige Unterlagen, die Beteiligte im Vergabenachprüfungsverfahren mit der Maßgabe zu den Akten reichen, dass sie ganz oder teilweise den übrigen Beteiligten oder einem Teil von ihnen nicht zur Kenntnis gelangen sollen (sog. "geschwärzte" Unterlagen), weder Gegenstand der Akten der Vergabekammer noch Bestandteil der Gerichtsakten werden, die der Entscheidung und der Verhandlung zugrunde gelegt werden können. - VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-03/23 Mit Beschluss vom 18.05.2022 - Verg 7/21 - hat das KG Berlin entschieden, dass Schriftsätze und sonstige Unterlagen, die Beteiligte im Vergabenachprüfungsverfahren mit der Maßgabe zu den Akten reichen, dass sie ganz oder teilweise den übrigen Beteiligten oder einem Teil von ihnen nicht zur Kenntnis gelangen sollen (sog. "geschwärzte" Unterlagen), weder Gegenstand der Akten der Vergabekammer noch Bestandteil der Gerichtsakten werden, die der Entscheidung und der Verhandlung zugrunde gelegt werden können.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung von Bauleistungen an Eisenbahnüberführungen Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters durch einen öffentlichen Auftraggeber auf der Grundlage ...
- ibr-online
Rechtsanwalt hinzugezogen: Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit?
Verfahrensgang
- VK Bund, 10.02.2021 - VK 1-66/20
- OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie sich gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013, VII-Verg 40/12 - juris, Rn. 4).Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind, wie beispielsweise Fragen betreffend Wertungssystem des Auftraggebers oder mehrschichtige Eignungsfragen (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013, VII-Verg 40/12 - juris, Rn. 5 und 7).
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters durch den öffentlichen Auftraggeber kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2010, 11 Verg 3/10). - BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Rn. 20 Kostenentscheidungen der Vergabekammern sind nach § 171 Abs. 1 S. 1 GWB anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10 - juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 13. September 2018, VII-Verg 35/17). - OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16
Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Rn. 29 Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 3 ZPO und bemisst sich nach dem Betrag, den die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin der Antragstellerin ausweislich des Schreibens vom 18. Februar 2021 (Anlage L. 4) in Rechnung stellen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017, Verg 5/16 - juris, Rn. 26). - OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2021 - Verg 7/21
Über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters durch den öffentlichen Auftraggeber kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2010, 11 Verg 3/10).
- BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22
Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle
Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (…vgl. OLG München, Beschl. v. 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22;… Beschl. v. 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19;… Beschl. v. 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31;… Beschl. v. 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13;… auch Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19;… Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschl. v. 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13;… Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38;… OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).Der Wert für das Beschwerdeverfahren bemisst sich nach dem finanziellen Interesse der Antragstellerin an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung und orientiert sich an dem Betrag, den die Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners der Antragstellerin ausweislich des Schriftsatzes vom 30. August 2022 in Rechnung zu stellen beabsichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 25;… OLG Koblenz, Beschl. v. 16. Januar 2017, Verg 5/16, juris Rn. 26).
- BayObLG, 11.06.2026 - Verg 2/26
Dienstleistungskonzession, Bereichsausnahme, Nachprüfungsverfahren, …
Richtet sich die sofortige Beschwerde nicht gegen eine Hauptsacheentscheidung, sondern nur gegen eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (…BayObLG Beschluss vom 6. Juni 2023, Verg 8/23 e, juris Rn. 49;… Beschluss vom 20. Oktober 2022, Verg 1/22, juris Rn. 29; OLG Koblenz…, Beschluss vom 2. Juli 2024, Verg 1/24, juris Rn. 57; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 25). - BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22
Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle
Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München…, Beschluss vom 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22;… Beschluss vom 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19;… Beschluss vom 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31;… Beschluss vom 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19;… Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38;… OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).Der Wert für das Beschwerdeverfahren bemisst sich nach dem finanziellen Interesse der Antragstellerin an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung und orientiert sich Verg 1/22 - Seite 10 - an dem Betrag, den die Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners der Antragstellerin ausweislich des Schriftsatzes vom 30. August 2022 in Rechnung zu stellen beabsichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 25; OLG Koblenz…, Beschluss vom 16. Januar 2017, Verg 5/16, juris Rn. 26).
- VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22
Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender …
Für solche Fragen aus seinem originären Aufgabenbereich muss sich ein öffentlicher Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse selbst beschaffen und braucht daher im Nachprüfungsverfahren auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit "notwendig" einen anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Mai 2021 - Verg 7/21, vom 16. März 2020 - Verg 38/18, und vom 17. Juli 2018 - Verg 61/17).
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