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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6274
OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00 (https://dejure.org/2001,6274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2001 - Verg 24/00 (https://dejure.org/2001,6274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 (https://dejure.org/2001,6274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine wirksame VK-Entscheidung ohne Unterschriften!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 520 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 154
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1984 - RiZ(R) 6/83

    Wirksamkeit der Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00
    c) Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hat mit Blick auf eine von ihm angenommene Divergenzlage zwischen der den Beteiligten im Senatstermin bekannt gegebenen und oben unter a) dargestellten Rechtsauffassung des Senats und den Entscheidungen BGH NJW 1984, 2533 sowie OLG Düsseldorf MDR 1980, 943 angeregt, die Sache gemäß § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

    Die von der Antragstellerin behaupteten Divergenzen beziehen sich indessen nicht auf urteilsvertretende Erkenntnisse (wie hier die Endentscheidungen der Vergabekammern) , sondern darauf, ob bloß verfahrensleitende Beschlüsse von allen Mitgliedern eines Spruchkörpers zu unterschreiben sind (OLG Düsseldorf MDR 1980, 943) und ob Verwaltungsakte im allgemeinen auch dadurch wirksam ergehen können, daß eine dem Betroffenen zugegangene Abschrift den Namen des Unterzeichners wiedergibt und die Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift durch einen Beglaubigungsvermerk bescheinigt worden ist (so angenommen in BGH NJW 1984, 2533, 2534).

    Eine der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1984, 2533 vergleichbare Fallgestaltung liegt hier ebenfalls nicht vor, da auch die den Beteiligten zugestellte Abschrift eines Beschlusses der Vergabekammer vom 12.10.2000 jedenfalls keinerlei Beglaubigungsvermerk trägt, jener vom Bundesgerichtshof behandelte Fall nicht einen von einem gerichtsähnlichen Spruchkörper zu erlassenden, sondern einen "einfachen" Verwaltungsakt betrifft, und die Urkunde eines Beschlusses, die ihrer Beschaffenheit nach der den Beteiligten zugegangenen Beschlußabschrift entspricht, im vorliegenden Fall überhaupt nicht zu den Akten der Vergabekammer gelangt ist.

  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00
    Die Antragstellerin hat sich ferner auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs berufen, die in ihrem Orientierungssatz auszugsweise wie folgt lautet: "... der Vorsitzende hatte nicht zugleich für ...x den verhinderten Handelsrichter zu unterschreiben" (Entscheidung vom 27.5.1992 - VIII ZB 9/92 = Anl. 1 zum Schriftsatz vom 15.1.2001).

    Es gibt auch keine Vorschrift, die dem Vorsitzenden der Vergabekammer die hierzu notwendige Vollmacht verleiht (siehe hierzu auch die oben bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.5.1992 - VIII ZB 9/92).

  • VK Düsseldorf, 12.10.2000 - VK-20/00

    Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12.10.2000 (VK-20/2000 - L) klarstellend aufgehoben.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    ebenfalls für Nichtigkeit des Vertrags Burgi, NZBau 2003, 16, 21; gegen Analogie z.B. Jasper/Pooth, ZfBR 2004, 543, 545 f.; Delius, ZfBR 2003, 341, 343; Schimanek, ZfBR 2003, 39, 41; Hailbronner, NZBau 2002, 474, 481 ff.; Portz, VergabeR 2002, 211, 217 f.; Antweiler, u.a. VergabeR 2002, 109, 110; Müller-Wrede/Kaelble, VergabeR 2002, 1; Putzier, DÖV 2002, 517, 519; Braun, NZBau 2001, 675, 678; Diekmann, NZBau 2001, 481; Heuvels/Kaiser, NZBau 2001, 479; Wegmann, NZBau 2001, 475, 478; Stolz, VergabeR 2001, 154; Gesterkamp, WuW 2001, 665, 668 f.).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages …

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2001 (Az.: Verg 24/00) gehindert, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf bei dieser Entscheidung davon ausgegangen ist, ein Beschluß der Vergabekammer müsse von allen Mitgliedern, die an der mündlichen Verhandlung und an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben, eigenhändig unterschrieben werden; das ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, nämlich aus § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer; …

    Der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage einer Aufhebung unterliegt, sofern der dahingehende Antrag begründet ist (vgl. die zu vergleichbaren Fallgestaltungen ergangenen Entscheidungen OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93; 2001, 154, 158 - Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01).

    Ist ein hauptamtliches Mitglied der Vergabekammer durch Ortsabwesenheit verhindert, der Urschrift der Entscheidung seine Unterschrift beizufügen, so ist dies in entsprechender Anwendung von § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO (auf den im Übrigen auch § 173 VwGO verweist) unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden der Vergabekammer, der an der mündlichen Verhandlung, auf die die Entscheidung gefasst worden ist, teilgenommen hat, und bei dessen Verhinderung vom hauptamtlichen Beisitzer der Vergabekammer, welcher an jener mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, unter der Entscheidung zu vermerken (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156).

    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).

    Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156 f.; 2002, 89, 93).

  • OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19

    Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift …

    Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Diesbezüglich gilt es nämlich zu beachten, dass es sich bei den Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern um gerichtsähnliche Verfahren handelt (vgl. BT-Drs. 13/9340, Seite 20;… Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Ausgehend von den insoweit bereits oben dargestellten Grundsätzen bedeutet die vorgeschriebene Schriftform nämlich, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses von den Mitgliedern der Vergabekammer unterschriftlich zu beurkunden ist (…vgl. Senat, a.a.O., Rdnr. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Denn eine der Rechtslage widersprechende, aber anscheinend wirksame Entscheidung weiterhin tatsächlich existent zu lassen, ist mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht zu vereinbaren (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 35).

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne …

    Rn. 11 Denn der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 168 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage der Aufhebung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 22, m.w.N.; Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 35).

    Eine der Rechtslage widersprechende, aber anscheinend wirksame Entscheidung weiterhin tatsächlich existent zu lassen, ist mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht zu vereinbaren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 35).

    Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Diesbezüglich gilt es nämlich zu beachten, dass es sich bei den Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern um gerichtsähnliche Verfahren handelt (vgl. BT-Drs. 13/9340, Seite 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Ausgehend von den insoweit bereits oben dargestellten Grundsätzen bedeutet die vorgeschriebene Schriftform nämlich, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses von den Mitgliedern der Vergabekammer unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01

    Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

    Bereits in seiner Entscheidung vom 22.1.2001 (Verg 24/00) hat der Senat entschieden, dass ein Beschluss der Vergabekammer, der nicht von allen Mitgliedern, die an der (gegebenenfalls durchgeführten) mündlichen Verhandlung und an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben, ordnungsgemäß unterschrieben zu den Akten gelangt, das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht zum Abschluss bringt, rechtlich nicht wirksam ist und zur Folge hat, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 116 Abs. 2, 2. Hs. GWB als abgelehnt gilt (vgl. VergabeR 2001, 154).

    Zum anderen hat der Bundesgerichtshof über die Divergenzvorlage des Thüringer Oberlandesgerichts (diese aus Anlass der Senatsentscheidung vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00) durch Beschluss vom 12.6.2001 inzwischen entschieden (Az. X ZB 10/01).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof (abweichend von der Senatsentscheidung vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00) kurz zusammengefasst ausgeführt (Beschlussabdruck S. 9 ff.):.

    Denn es ist durch die Zustellung eines verfahrensfehlerhaft unterschriebenen Beschlusses der Vergabekammer an die Verfahrensbeteiligten jedenfalls der Anschein einer verbindlichen Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag entstanden, an dessen Beseitigung der Antragsgegner ein schutzwürdiges Interesse hat (vgl. Senat, VergabeR 2001, 154, 158).

    Der Antragsgegner hat darin unter Hinweis auf den früheren Beschluss des Senats vom 22.1.2001 (Verg 24/00) ausdrücklich und mit nicht zu steigernder Deutlichkeit seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass die Vergabekammer nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 S. 1 GWB entschieden hatte und dass deswegen die Fiktion einer Ablehnung des Nachprüfungsantrags gemäß § 116 Abs. 2 GWB eingreife.

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Folgen einer Entscheidung der Vergabekammer über …

    Das vorlegende Oberlandesgericht Karlsruhe ist hingegen mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00, VergabeR 2001, 154, 156 f.; vom 5. September 2001 - Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 93, …und vom 12. März 2003 - Verg 49/02, juris Rn. 28), Celle (…Beschluss vom 20. April 2001 - 13 Verg 7/01, juris Rn. 15), Dresden (Beschluss vom 17. Juni 2005 - WVerg 8/05, VergabeR 2005, 812, 813 f.) und München (Beschluss vom 4. April 2008 - Verg 4/08, VergabeR 2008, 665, 667) der Auffassung, das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sei nach Ablauf der Frist des § 167 Abs. 1 GWB beendet, da der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin gemäß § 171 Abs. 2 GWB als abgelehnt gelte.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Im Wesentlichen werden folgende Standpunkte vertreten: Zum Teil wird eine analoge Geltung des § 13 Satz 6 VgV grundsätzlich abgelehnt (Braun, NZBau 2001, 675, 678;… Dietlein/Spießhofer, a.a.O.;… Dieckmann, a.a.O. Seite 481 ff.;… Hailbronner, a.a.O. Seite 479 ff.; Schimanek, ZfBR 2002, 39, 41; Scholz, VergabeR 2001, 154;… Wegmann, a.a.O.).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19

    Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!

    Der Vergabesenat bezieht sich im Rahmen seiner Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22. Januar 2001 (Verg 24/00).
  • OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

    Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer

    An dieser beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.01.2001 (Verg 24/00) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 4/01

    Auslegung eines Leistungsverzeichnisses

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten …

  • OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00

    Vergabekammerentscheidung nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

  • VK Sachsen, 02.08.2001 - 1/SVK/70-01

    Fehlende Unterschrift des Nachprüfungsantrages ist heilbar

  • VK Düsseldorf, 12.10.2000 - VK-20/00

    Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

  • BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01

    Erfordernis der Unterschrift aller Mitglieder der Vergabekammer unter einer …

  • BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01 6

    Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer

  • VK Thüringen, 28.03.2003 - 216-4003.20-003/03-ABG

    Zuständigkeit der Vergabekammer bei de-facto-Vergaben; Bauleistungen und …

  • VK Südbayern, 30.03.2001 - Verg 3/01

    Vergabestelle als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts; Ausschreibung …

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