Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach § 904 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 227, 228, 904
Notstand bei verkehrsbedingtem Ausweichen auf die Gegenfahrbahn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Motorradfahrer - Fahrbahn - Verkehrsordnung - Gegenfahrbahn - AktiverNotstand - Pkw - Fahrzeug - Sachschaden - Rettungsaktion
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsunfall - Schadensersatz - Notstand - Ausweichmanöver
Papierfundstellen
- BGHZ 92, 357
- NJW 1985, 490
- MDR 1985, 221
- VersR 1985, 1024
- VersR 1985, 335
- VersR 1985, 66
- JR 1985, 285
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Anderes hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Mai 1972 (VI ZR 139/70 - VersR 1972, 935) nicht gesagt. - BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51
Notstandshaftung des Schiffsausrüsters
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Eine solche mindestens bedingt vorsätzliche Einwirkung auf die Sache hat die Rechtsprechung für die Haftung aus § 904 Satz 2 BGB stets verlangt (RGZ 88, 211, 213 ff.; 113, 301, 302; BGHZ 6, 102, 107; OLG Stuttgart OLG Rspr. 20, 404 f.). - BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Es kann dahinstehen, ob § 904 Satz 2 BGB entsprechend angewandt werden kann, wenn ein Kraftfahrer etwa sein Fahrzeug bewußt und gewollt in den Graben lenkt und beschädigt, um die drohende Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu vermeiden (vgl. OLG Hamm, DR 1940, 1190; offengelassen im Senatsurteil vom 19. März 1957 - Vl ZR 29/56 - VersR 1957, 340, 341; näher dazu Helm, VersR 1968, 209, 215 und Fußn. 70, 71).
- RG, 29.04.1926 - I 174/25
Kabelbeschädigung durch ein Kriegsschiff
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Eine solche mindestens bedingt vorsätzliche Einwirkung auf die Sache hat die Rechtsprechung für die Haftung aus § 904 Satz 2 BGB stets verlangt (RGZ 88, 211, 213 ff.; 113, 301, 302; BGHZ 6, 102, 107; OLG Stuttgart OLG Rspr. 20, 404 f.). - RG, 29.04.1916 - I 24/16
Selbstverteidigung
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Eine solche mindestens bedingt vorsätzliche Einwirkung auf die Sache hat die Rechtsprechung für die Haftung aus § 904 Satz 2 BGB stets verlangt (RGZ 88, 211, 213 ff.; 113, 301, 302; BGHZ 6, 102, 107; OLG Stuttgart OLG Rspr. 20, 404 f.). - BGH, 29.09.1954 - VI ZR 124/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
a) Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 29. September 1954 (VI ZR 124/53 - VersR 1955, 10, 11) ausgesprochen hat, ist ein Schadensersatzanspruch des Eigentümers nach § 904 Satz 2 BGB nur dann gegeben, wenn unter den Notstandsvoraussetzungen des § 904 Satz 1 BGB bewußt und gewollt auf seine Sache eingewirkt worden ist.
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auf dieser Linie hat der Senat beispielsweise in einem Falle, in dem der Fahrer eines Kraftfahrzeuges zur Rettung seines Lebens einem anderen Kraftfahrzeug ausweichen mußte und dabei ungewollt einen Sachschaden an einem dritten Kraftfahrzeug herbeiführte, die Haftung hierfür nicht etwa mangels der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG, sondern - erst - wegen Unabwendbarkeit des Schadensereignisses i. S. des § 7 Abs. 2 StVG entfallen lassen (Senatsurteil BGHZ 92, 357, 358) [BGH 30.10.1984 - VI ZR 74/83], und zwar ungeachtet der Frage, ob das aus der Gefahrenlage hervorgegangene schädigende Verhalten nicht sogar rechtmäßig war (…vgl. aaO S. 359 f.). - BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
- LG Tübingen, 20.11.2008 - 1 S 233/05
Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück
1 BGB verwiesen, der dort freilich mangels Rechtswidrigkeit nicht einschlägig war (Urt. v. 30.10.1984 - VI ZR 74/83 - BGHZ 92, 357).
- AG Saarbrücken, 07.12.2015 - 3 C 140/15 Eine solche mindestens bedingt vorsätzliche Einwirkung auf die Sache hat die Rechtsprechung für die Haftung aus § 904 S.2 BGB stets verlangt, und wird auch von der herrschenden Auffassung im Schrifttum gefordert (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1984 - VI ZR 74/83).
Nur gegenüber einer derart gezielten Inanspruchnahme zum Schutz höherwertiger Interessen versagt die Vorschrift den Eigentumsschutz und die mit ihm verbundenen negatorischen Ansprüche und verweist den Eigentümer stattdessen auf eine Geldentschädigung dafür, dass er den höherwertigen Interessen weichen muss (BGH, Urteil vom 30.10.1984 - VI ZR 74/83).
Ob die Eigentumsverletzung aus einer Gefahrenlage hervorgegangen ist, aufgrund deren sie als unvermeidbar beurteilt werden muss und ob etwa aus diesem Grund dem schädigenden Verhalten die Rechtswidrigkeit abzusprechen wäre, ist gleichgültig; diese Güter- und Interessenkollision regelt § 904 BGB nicht (BGH, Urteil vom 30.10.1984 - VI ZR 74/83).
Dies würde zu einer reinen Veranlassungshaftung führen, die mit dem geltenden Schadensrecht nicht zu vereinbaren ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1984 - VI ZR 74/83 m.w.N.; vgl. auch LG Aachen, NJW-RR 1990, 1122).
Er kann deshalb schon aus diesem Grunde in solchen Fällen nicht an die Stelle der gesetzlichen Regelung treten (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1984 - VI ZR 74/83).
- OLG Naumburg, 25.01.2016 - 1 U 109/15
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines im Verband fahrenden …
Der Beklagte zu 2. verweist während des gesamten Rechtsstreits auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1984 (NJW 1985, 490), zu der auch das Landgericht eine Abgrenzung gesucht hat. - LG Magdeburg, 16.07.2015 - 11 O 332/15
Unfallhaftung bei einem anlässlich einer hoheitlichen Kolonnenfahrt von …
Insofern bestehe wie bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1984, NJW 1985, S. 490, keine Haftung. - OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
Verkehrsunfallhaftung: Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Kollision …
Deshalb kommt es nicht allein darauf an, ob das Ausweichmanöver des Erstbeklagten gegenüber dem Motorrad des G... M... als Verhalten eines Idealfahrers anzusehen ist (vgl. BGHZ 92, 357, 358), sondern auch darauf, ob er vorher die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. - OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 62/99
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers
Der Kläger hat danach die äußerste, nach den Umständen Falles gebotene Sorgfalt angewandt; der Unfall wäre auch für einen besonders sorgfältigen, praktisch erfahrenen, umsichtigen, reaktionsschnellen und geistesgegenwärtigen Fahrer nicht vermeidbar gewesen (vgl. BGH VersR 1987, 158; 1966, 829; 1985, 66;… Geigel/Kunschert, der Haftpflichtprozeß, 22. Auflage, Kap. 25, Rn 61, 71, 72, 99 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 154/98
Sorgfaltspflichten des Abbruchunternehmer hinsichtlich Abrißschäden am …
Diese ist nur gegeben, wenn der Handelnde sich die Schädigung der Sache zumindest als mögliche Folge seines Eingriffs in den fremden Rechtskreis vorgestellt und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHZ 92, 357, 359 = NJW 1985, 490, 491). - OLG Karlsruhe, 01.03.1988 - 3 REMiet 2/87
Wirksamkeit von Klauseln in einem Mietvertrag; Prozentuale Beteiligung des …
Der Senat erachtet diese Auffassung ebenfalls für zutreffend, weil die vom Mieter übernommene Renovierungsverpflichtung rechtlich und wirtschaftlich einen Teil des für die Gebrauchsüberlassung der Räume geschuldeten Entgelts darstellt (BGHZ 77, 301, 305 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] ; 92, 363) [BGH 30.10.1984 - VI ZR 74/83] und es deshalb nicht gerechtfertigt wäre, den Mieter, der die Wohnung eine nicht unerhebliche Zeit in Besitz gehabt und infolgedessen auch abgenutzt hat, insoweit von Leistungen völlig freizustellen. - VG München, 02.07.2009 - M 15 K 09.1837
Ausbildungsförderungsrecht; Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung.
- ArbG Krefeld, 20.08.1998 - 3 Ca 515/98
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall auf einem Firmenparkplatz; Vorliegen …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1985 - VI ZR 145/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Streitsache - Schadensersatzpflicht des Gläubigers für den Fall der Aufhebung des Arrestes - Internationale Zuständigkeit - Seeschiffe - Vorläufiges Verfahren
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 335
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 08.01.1985 - VI ZR 145/83
In dem Rechtsstreit hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Scheffen, Dr. Ankermann, Bischoff und Dr. Schmitz am 8. Januar 1985 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :. - BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77
Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO
Auszug aus BGH, 08.01.1985 - VI ZR 145/83
Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Arrest im vorläufigen Verfahren wegen fehlenden Arrest grundes als von Anfang an ungerechtfertigt aufgehoben wird, diese Entscheidung den über den Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO entscheidenden Richter bindet (vgl. Senat BGHZ 75, 1, 5; Teplitzky NJW 1984, 850, 851 f).
- BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91
Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück
Es kann deshalb für den Streitfall dahinstehen, ob das Berufungsgericht insoweit an sein im einstweiligen Verfügungsverfahren verkündetes Urteil vom 16. Juni 1989 (6 U 40/89), in dem es das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ausdrücklich bejaht hat, gebunden wäre (so BGH, Nichtannahmebeschl. v. 8. Januar 1985 - VI ZR 145/83, VersR 1985, 335; RG JW 1911, 819, 820; RGZ 157, 14, 19; OLG Hamburg, MDR 1956, 304, 305;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO. § 945 Anm. 3 Cb;… Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 945 Anm. 2 c;… Teplitzky NJW 1984, 850, 851 u. WRP 1987, 149, 151, jeweils m.w.N., dagegen z.B. Fischer, Festschrift für Merz S. 81, 89, 91;… Stein/Jonas/Grunsky aaO. § 945, Rdn. 32;… Zöller/Vollkommer aaO. § 945 Rdn. 9;… Wieczorek/Schütze, ZPO 2. Aufl. § 945 Anm. B II a 4, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.03.2024 - IX ZR 138/22
Verjährungsfristbeginn bei Klärung in Vorabentscheidungsverfahren und …
Der Ausgang des einstweiligen Verfahrens ist aufgrund der Bindungswirkung, welche die Aufhebung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung im vorläufigen Verfahren als von Anfang an unbegründet für den Richter im Schadensersatzprozess entfaltet (BGH, Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 30/77, BGHZ 75, 1, 5; Beschluss vom 8. Januar 1985 - VI ZR 145/83, VersR 1985, 335), von streitentscheidender Bedeutung für den Schadensersatzprozess.
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 08.08.1984 - 11 S 172/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Diebstahl der Musterkollektion
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 1028
- VersR 1985, 335
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Rechtsprechung
| AG Eschweiler, 23.12.1983 - 6a C 547/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 335
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