Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VBLS § 70
- JurPC
VBLS § 70
Rentenüberzahlung aufgrund fehlerhafter EDV-Eingabe
- Wolters Kluwer
Vertragliche Rückzahlungspflicht einer Zusatzversorgungsrente wegen Erhöhung der gesetzlichen Rente; Unanwendbarkeit der §§ 812 ff. BGB wegen vorrangigen vertraglichen Regelungen; Fehlende Entscheidungsreife wegen Recht der Parteien auf Vortrag zu Rückzahlungsmodalitäten
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 70
Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1425
- NJ 1998, 210
- VersR 1998, 477
- BB 1998, 958
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.1991 - IV ZR 233/90
Klage eines kommunalen Versorgungsverbands und Träger einer …
Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
Andererseits braucht der Versorgungsberechtigte aufgelaufene Überzahlungen nicht sofort und nicht in einer Summe zurückzuzahlen (Senatsurteil vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter II 2).Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4).
- BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93
Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der …
Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4). - BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen …
Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4).
- BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02
"Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der …
Der Beklagten ist es deshalb verwehrt, sich gegenüber diesem Anspruch auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 214/96, NJW-RR 1998, 1425, 1426). - OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
Zahlungsanspruch gegen Erben aus Vermächtnisanordnung - Berechnung des …
- LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderunganspruch bei überbezahlter …
Rn. 26 a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zu viel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.
- LG Karlsruhe, 14.06.2005 - 6 O 186/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderung von VBL-Renten in voller …
Rn. 17 a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zuviel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.Das Gericht muss grundsätzlich auch die Frage prüfen, inwieweit der Kläger auf die Richtigkeit der früheren Rentenmitteilung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 1998, 1425, 1426).
- LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15
Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im …
Dem Beklagten ist es deshalb verwehrt, sich gegenüber dem Anspruch auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (…vgl. auch BGH v. 17.06.2003 - XI ZR 195/02, BGHZ 155, 166-177, Rn. 37; BGH v. 21.01.1998 - IV ZR 214/96, NJW-RR 1998, 1425, 1426). - LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
Rückforderung von überzahlten VBL-Renten: Einschränkungen bei Kleinstbeträgen und …
Rn. 22 c) Das Gericht hat nicht übersehen, dass es auch dann, wenn die Überzahlung auf einem Fehler der Zusatzversorgungskasse beruht, im Interesse der Gesamtheit der Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber erforderlich sein kann, dass auch solche Überzahlungen an die Versorgungskasse zurückfließen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1998, Az. IV ZR 214/96, … - LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 48/07
VBL: Rückforderung überbezahlter Rentenleistungen
Rn. 23 Zwar hat das Gericht nicht übersehen, dass es selbst dann wenn die Überzahlung auf einem Fehler der Zusatzversorgungskasse beruht, im Interesse der Gesamtheit der Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber erforderlich sein kann, dass auch solche Überzahlungen an die Versorgungskasse zurückfließen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1998, Az. IV ZR 214/96, … - KG, 03.12.2012 - 8 U 116/12
Rechtsnatur der Zuwendung einer Stiftung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 155, 166 Tz 37; BGH, NJW-RR 1998, 1425 TZ 17, BGH, WM 2012, 70 TZ 4, 16, 19 jeweils nach Juris) gelangt § 818 Abs. 3 BGB gegenüber einem auf einer vertraglichen Abrede beruhenden Rückzahlungsanspruch nicht zur Anwendung, da ein solcher vertraglicher Anspruch stets Vorrang vor einem solchen aus ungerechtfertigter Bereicherung hat.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 10 S 1397/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Förmliche Zustellung: Ersatzzustellung durch Niederlegung trotz Nachsendeantrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.04.1996 - 3 K 2109/95
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 10 S 1397/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 3330
- NVwZ 1998, 84 (Ls.)
- VersR 1998, 477
- VBlBW 1997, 382
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89
Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 10 S 1397/96
Rn. 12 Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren unstreitig, daß der Kläger in E., wo er mit erstem Wohnsitz gemeldet ist, über eine Wohnung verfügt und dort auch tatsächlich wohnt sowie seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat (zum Wohnungsbegriff vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1991, BVerwGE 88, 66f. = NJW 1991, 1904;… vgl. auch Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 56 RdNr. 32). - BFH, 04.06.1987 - V R 131/86
Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 10 S 1397/96
Eine derartige - antragsgemäße - Nachsendung der Mitteilung über die Niederlegung würde im übrigen Sinn und Zweck des § 182 ZPO zuwiderlaufen; der Zeitpunkt der Zustellung des Schriftstückes, an den sich wichtige außergerichtliche und prozessuale Wirkungen knüpfen, wäre entgegen dem Gebot der Rechtssicherheit nicht zuverlässig nachzuweisen und könnte mithin auch vom Postzusteller, der die Zustellung zu beurkunden hat (vgl. § 3 Abs. 2 VwZG und § 195 ZPO), nicht in die Zustellungsurkunde eingetragen werden (BFH, Urteil vom 04.06.1987, NJW 1988, 1999f.).
- AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19
Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am …
Unterhält der Adressat eine Zweitwohnung, ist die Zustellung in der Erstwohnung auch dann zulässig, wenn er sich vorübergehend in der Zweitwohnung aufhält (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 1997 - 10 S 1397/96). - LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2017 - L 7 SB 70/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss - Anordnung des …
Auf die Nachsendung besteht auch kein Rechtsanspruch (vgl VGH Mannheim vom 28.4.1997 - 10 S 1397/96 = NJW 1997, 484).Derjenige, der einen Nachsendeauftrag vergibt, hat auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine förmliche Zustellung an den Ort des vorübergehenden Aufenthaltsortes erfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 1997, 10 S 1397/96, juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2025 - L 3 R 65/25 Wer einen Nachsendeauftrag vergibt, hat nach dem maßgebenden Postbestimmungen regelmäßig keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine förmliche Zustellung an dem in dem Nachsendeantrag genannten Ort erfolgt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 1997 - 10 S 1397/96 -, juris, 15ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 767
Aufrechnung bei Geltendmachung einer Forderung eines Dritten in Prozeßstandschaft; Unklarheit über die Inhaberschaft einer titulierten Forderung als Einwendung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 1 O 563/96
- OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 477
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86
Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97
Eine Zahlung an die würde die Klägerin auf eigene Gefahr erbringen (BGH NJW 1988, 495 ). - KG, 14.03.1983 - 24 U 6006/82
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97
Wer seine Forderung durch einen Dritten in gewillkürter Prozeßstandschaft einklagen läßt, muß es hinnehmen, daß der teilweise unterlegene Beklagte gegenüber der Urteils- oder Vergleichsforderung mit seinem gegen den Prozeßstandschafter erworbenen Kostenerstattungsanspruch aufrechnet (vgl. KG MDR 1983, 752;… Staudinger/Gursky, BGB , 13. Bearbeitung, § 387 Rdnr. 22;… Zöller-Vollkommer, ZPO , Vor § 50 Rdnr. 57).
- OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06
Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im …
Ein Gegenanspruch gegen die N KG, auf den es im Rahmen der Prozssstandschaft jedenfalls im Grundsatz ankommt (…vgl. MünchKomm/Schlüter, BGB, 4. Aufl., § 387, Rn. 14, 23; Ausnahmen beim Kostenerstattungsanspruch, vgl. OLG Hamm r + s 1997, 527, und nach § 242 BGB, s.u.), steht dem Beklagten aber ersichtlich nicht zu.
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