Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers; Ergebnisbeteiligung des Arbeitnehmers als Verdienstausfallschaden; Aktivlegitimation des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG, § 6 EntgFG
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers; Ergebnisbeteiligung des Arbeitnehmers als Verdienstausfallschaden; Aktivlegitimation des ... - verkehrslexikon.de
Verletzung eines Arbeitnehmers als betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers
- verkehrslexikon.de
Verletzung eines Arbeitnehmers als betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers
- IWW
§ 6 Abs. 1 EFZG, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers durch die Verletzung des Arbeitnehmers bei einem Unfall im Straßenverkehr
- Betriebs-Berater
Schadensersatz für entgangenen Prämienanspruch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Verkehrsunfalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 ; StVG § 18
Betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers durch die Verletzung des Arbeitnehmers bei einem Unfall im Straßenverkehr - datenbank.nwb.de
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers; Ergebnisbeteiligung des Arbeitnehmers als Verdienstausfallschaden; Aktivlegitimation des ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prämienzahlung an den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer - und der Schadensersatz des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verkehrsunfall des Arbeitnehmers - und der Schaden des Arbeitgebers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ergebnisbeteiligung des Arbeitnehmers als Verdienstausfallschaden
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Zum Schadensersatz des Arbeitgebers bei Verletzung des Arbeitnehmers durch Verkehrsunfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall eines Arbeitnehmers: Schadenersatz ohne Schaden
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Normativer Schaden bei Ergebnisbeteiligung eines Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Berücksichtigung einer Ergebnisbeteiligung beim Verdienstausfallschaden - normativer Schaden
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 17.07.2015 - 2 C 723/14
- LG Tübingen, 08.01.2016 - 1 S 106/15
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 336
- NZV 2017, 318
- VersR 2017, 304
- BB 2017, 244
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95
Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Ob sich die Ergebnisbeteiligung arbeitsrechtlich als Entgelt im engeren Sinne, als Belohnung für die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue oder als Anreiz für künftige Betriebstreue darstellt oder diese Elemente miteinander verbindet, ist schadensrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung (Fortführung Senatsurteil vom 7. Mai 1996, VI ZR 102/95, BGHZ 133, 1, 4 ff.).Dasselbe gilt für die Weihnachts- (Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70, NJW 1972, 766) bzw. Jahreszuwendung (Senatsurteil vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, BGHZ 133, 1, 3 ff.).
Zwar kann deren Zweck unterschiedlich sein, also entweder als Entgelt im engeren Sinne ausschließlich darauf gerichtet sein, die im vorausgegangen Jahr geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten, allein als Belohnung für die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue oder Anreiz für künftige Betriebstreue gemeint sein oder beide Elemente miteinander verbinden (Senatsurteil vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95 aaO, 4).
berechnet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, BGHZ 133, 1, 8;… ferner Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 113).
Die Formel berücksichtigt, dass während der Urlaubszeit nicht gearbeitet wird und der Gesamtjahresverdienst, zu dem nach dem Gesagten auch die Ergebnisbeteiligung und Sonderbonus gehören, daher an den restlichen Tagen verdient wird (…vgl. Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 17; vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, aaO, 9; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 115).
- BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Rn. 17 (a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Entgelte für die geleistete Arbeit darstellen, die zum Verdienst des Arbeitnehmers gehören und die der Arbeitgeber deshalb im Wege des Schadensersatzes - sobald die Forderung auf ihn übergegangen ist bzw. ihm übertragen wurde - gegen den Schädiger geltend machen kann (Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 [Urlaubsentgelt]; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85, VersR 1986, 650, 651 [Urlaubsgeld]; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff. [Urlaubsentgelt]).Rn. 21 c) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ohne Bedeutung ist damit, ob der in der vornehmlich arbeitsrechtlichen Literatur (…vgl. etwa Reinhard, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Auflage, EFZG, § 6 Rn. 10;… BeckOK ArbR/Ricken, EFZG, § 6 Rn. 18 [Stand der Bearbeitung: 1. September 2016]; Rudolphy/Schwab, VersR 2014, 390; Schlünder, NZA 2012, 1126, 1130 ff.) an der weiten Auslegung von § 6 Abs. 1 EFZG durch den erkennenden Senat (vgl. etwa Senatsurteil vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 mwN) geübten Kritik zu folgen ist.
Die Formel berücksichtigt, dass während der Urlaubszeit nicht gearbeitet wird und der Gesamtjahresverdienst, zu dem nach dem Gesagten auch die Ergebnisbeteiligung und Sonderbonus gehören, daher an den restlichen Tagen verdient wird (vgl. Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 17;… vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, aaO, 9; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 115).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08
Ersatzfähigkeit der Kosten eines Ersatzfahrers bei Unfallverletzung eines …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt, liegt darin kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers (Fortführung Senatsurteil vom 14. Oktober 2008, VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5).Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers vor (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, VersR 2003, 466 f.;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 105).
- BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Rn. 17 (a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Entgelte für die geleistete Arbeit darstellen, die zum Verdienst des Arbeitnehmers gehören und die der Arbeitgeber deshalb im Wege des Schadensersatzes - sobald die Forderung auf ihn übergegangen ist bzw. ihm übertragen wurde - gegen den Schädiger geltend machen kann (…Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 [Urlaubsentgelt]; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85, VersR 1986, 650, 651 [Urlaubsgeld]; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff. [Urlaubsentgelt]).Die Formel berücksichtigt, dass während der Urlaubszeit nicht gearbeitet wird und der Gesamtjahresverdienst, zu dem nach dem Gesagten auch die Ergebnisbeteiligung und Sonderbonus gehören, daher an den restlichen Tagen verdient wird (…vgl. Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 17;… vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, aaO, 9; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 115).
- BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99
Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Rn. 15 (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Differenzrechnung dann normativ wertend zu korrigieren ist, wenn die Differenzbilanz die Schadensentwicklung für den Normzweck der Haftung nicht hinreichend erfasst (z.B. Senatsurteile vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99, VersR 2001, 196, 197; vom 7. Juli 1998 - VI ZR 241/97, BGHZ 139, 167, 171; vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64, BGHZ 43, 378, 381 f.; vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 113 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - III ZR 295/51, BGHZ 7, 30, 46 ff.).Dies ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch Leistungen von Dritten, die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (Senatsurteil vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99 aaO).
- BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Ihr zufolge ist die Frage, ob ein zu ersetzender Schaden vorliegt, grundsätzlich durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, zu beurteilen (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8 mwN). - BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02
Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers vor (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, VersR 2003, 466 f.;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 105). - BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06
Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Denn der Anspruch des Verletzten auf Zahlung dieser Prämien für das Jahr 2013 wurde nach der insoweit maßgeblichen, zwischen der Klägerin und ihrem Gesamtbetriebsrat geschlossenen "Freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ergebnisbeteiligung", die der Senat im Revisionsverfahren als revisibles Recht ohne Bindung an das vom Berufungsgericht gewonnene Auslegungsergebnis selbständig auszulegen hat (vgl. BAGE 124, 314 Rn. 16; 87, 234, 241;… Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 546 Rn. 41; jeweils mwN), durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Verletzten weder im Bestand noch in der Höhe beeinträchtigt. - BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Denn der Anspruch des Verletzten auf Zahlung dieser Prämien für das Jahr 2013 wurde nach der insoweit maßgeblichen, zwischen der Klägerin und ihrem Gesamtbetriebsrat geschlossenen "Freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ergebnisbeteiligung", die der Senat im Revisionsverfahren als revisibles Recht ohne Bindung an das vom Berufungsgericht gewonnene Auslegungsergebnis selbständig auszulegen hat (…vgl. BAGE 124, 314 Rn. 16; 87, 234, 241;… Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 546 Rn. 41; jeweils mwN), durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Verletzten weder im Bestand noch in der Höhe beeinträchtigt. - BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64
Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Rn. 15 (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Differenzrechnung dann normativ wertend zu korrigieren ist, wenn die Differenzbilanz die Schadensentwicklung für den Normzweck der Haftung nicht hinreichend erfasst (z.B. Senatsurteile vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99, VersR 2001, 196, 197; vom 7. Juli 1998 - VI ZR 241/97, BGHZ 139, 167, 171; vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64, BGHZ 43, 378, 381 f.; vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 113 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - III ZR 295/51, BGHZ 7, 30, 46 ff.). - BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten …
- BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
Umfang des Übergangs von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers auf den …
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
- BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55
Unfall eines Arbeitnehmers
- BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70
Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der …
- OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16
Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld
Denn auch insoweit haben die Zahlungen des Arbeitgebers nicht den Sinn, den Schädiger zu entlasten (BGH, 22. November 2016, VI ZR 40/16). - BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen …
Die Klägerin hat daher außer der Entgeltfortzahlung darzulegen und zu beweisen, dass der Zeugin W. gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz des (normativen, vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15;… vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12) Verdienstausfallschadens aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1, § 11 Satz 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG zusteht. - BGH, 07.10.2025 - VI ZR 246/24
Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall? Kein Anspruch bei zumutbarer …
Dies ist unter anderem nach dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch Leistungen Dritter, die den Schädiger nicht entlasten bzw. ihm nach dem Sinn der schadensrechtlichen Vorschriften nicht zugutekommen sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (Senatsurteil vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15 mwN).
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 3 Sa 475/14
Verzug - Entgeltzahlung - Erstattungsforderung des Jobcenters
Ist die infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretene Vermögenslage ungünstiger als diejenige, die sich ohne das Ereignis ergeben hätte, so hat der zum Schadenersatz Verpflichtete den Differenzschaden zu ersetzen (BGH, Urteil vom 22. November 2016 -VI ZR 40/16 -, Rn. 12, juris). - BGH, 16.03.2021 - VI ZR 773/20
Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder …
Die Klägerin hat daher neben ihrer Leistungspflicht zur Fortzahlung der Bezüge darzulegen und zu beweisen, dass dem Beamten G. gegen den Beklagten für den gesamten von der Klägerin geltend gemachten Zeitraum vom 3. August 2010 bis zum 31. März 2012 ein Anspruch auf Ersatz des (normativen, vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15;… vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12) Verdienstausfallschadens aus § 823 Abs. 1 BGB zusteht, dass also die Dienstunfähigkeit des G. während dieses gesamten Zeitraums eine adäquate Folge der Körperverletzung war (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19, NJW 2020, 3176 Rn. 10). - OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16
Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall
Unter diesem Begriff soll die Differenzrechnung (der Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Unfall) wertend korrigiert werden, wenn die Differenzbilanz die Schadensentwicklung für den Normzweck der Haftung nicht hinreichend erfasst (BGH NZV 2017, 318). - KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
Amtshaftung bei Äußerungen der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz …
Dies ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch Leistungen von Dritten, die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16 -, Rn. 15, juris).Rn. 110 Die normative Betrachtung des Schadens ändert nichts an dem Umstand, dass es einer Überleitung des Anspruchs - sei es durch gesetzlichen Forderungsübergang oder eine Abtretung nach § 398 BGB - von den originär geschädigten Klägern zu 1) und 2) auf die Klägerin zu 3) bedarf (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16 -, Rn. 10, juris).
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 5/21 B
Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - ambulante Abgabe von …
Danach ist die grundsätzlich maßgebliche Differenzberechnung dann normativ wertend zu korrigieren, wenn die Differenzbilanz die Schadensentwicklung für den Normzweck der Haftung nicht hinreichend erfasst (vgl zB BGH vom 22.11.2016 - VI ZR 40/16 - VersR 2017, 304, 305 RdNr 15 mwN; ferner etwa BGH vom 8.10.2020 - VII ARZ 1/20 - NJW 2021, 53, 56 RdNr 25). - LG Rottweil, 15.02.2019 - 3 O 293/16
Regress des Arbeitsgebers des wegen Entgeltfortzahlung
Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten welcher auf die Klägerin übergegangen ist, umfasst den anteiligen Ersatz von Ergebnisbeteiligung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Rückstellungen zur betrieblichen Altersvorsorge (hinsichtlich Ergebnisbeteiligung BGH, Urteil vom 22.11.16, Az: VI ZR 40/16).Die Ersatzfähigkeit richtet sich auch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Ergebnisbeteiligung (BGH, Urteil vom 07.05.96, Az: VI ZR 102/95 für Urlaubs- und Weihnachtsgeld; hinsichtlich Ergebnisbeteiligung BGH, Urteil vom 22.11.16, Az: VI ZR 40/16).
- OLG Dresden, 13.07.2022 - 1 U 2039/21
Dem Geschädigten steht gegenüber dem Schädiger kein Anspruch auf Schadenersatz …
Dies ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch Leistungen von Dritten, z. B durch Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers, die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (BGH, Urteil vom 22.11.2016, Az.: VI ZR 40/16, MDR 2017, 336 f. Tz. 15). - OLG München, 16.01.2020 - 15 U 2730/19
Materieller Schadensersatz gegen einen Veranstalter mit Airbourding-Angebot
- LG Kempten, 28.07.2023 - 35 O 129/23
Halterhaftung für einen Hundebiss bei einem Postzusteller
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