Rechtsprechung
| OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Darlehensvertrages bei Nichtigkeit der einem Treuhänder erteilten Abschlussvollmacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Rückabwicklung von mangels wirksamer Vollmacht des Treuhänders unwirksamen Darlehensverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 171 ff., 185, 204, 242, 677 ff., 812; HGB § 128 HGB; ZPO § 167
Rückabwicklung einer Darlehensfinanzierung für Fondsbeteiligung - brak-mitteilungen.de
, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Demnächstige Zustellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Rückabwicklung von mangels wirksamer Vollmacht des Treuhänders unwirksamen Darlehensverträgen
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Demnächstige Zustellung
- brak-mitteilungen.de
, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Demnächstige Zustellung
Verfahrensgang
- LG München I, 11.10.2007 - 22 O 17337/06
- OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Papierfundstellen
- WM 2009, 217
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (26)
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07
Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
19a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die umfassende, notariell beurkundete Treuhändervollmacht vom 29.12.1988 (Anlagen K 3/B 1), die zumindest hauptsächlich der rechtlichen Abwicklung der Beteiligung der Kläger dient, gegen das RBerG verstößt (…vgl. z.B. BGH WM 2004, 372 Rnr. 22; BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 25 ff., zu einem ähnlichen Fall unter Beteiligung der Beklagten).Insoweit verweist Ziff. 4 in den folgenden Sätzen vielmehr ausdrücklich auf den Treuhandvertrag (vgl. BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 30).
Der Zeichnungsschein enthält keine gesonderte Finanzierungsvollmacht, sondern verweist insoweit ebenfalls nur auf den - unwirksamen - Treuhandvertrag (vgl. BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 29).
Hierfür hätte ihr die Ausfertigung der notariellen Vollmacht "spätestens beim Abschluss des Darlehensvertrags" (so z.B. BGH NJW 2005, 664; bestätigt mit Urteil vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07) vorliegen müssen.
Da sich das Vertrauen i.S.v. §§ 171 ff. BGB nach der Rspr. des BGH auf die Vertretungsbefugnis bezieht, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem von der Vertretungsmacht Gebrauch gemacht wird, d.h. den Zeitpunkt des Vertretergeschäfts (BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 19).
Sie ist Ausdruck der Vorstellung der Parteien, dass der Darlehensvertrag schon bisher gegolten hatte, zu einer Genehmigung also gerade keine Veranlassung bestand (vgl. BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 33).
Dass und aufgrund welcher konkreten Umstände die Kläger zur Zeit der Änderungsvereinbarung vom Dezember 2003 die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages gekannt oder zumindest damit gerechnet hätten (vgl. BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 34), kann der Berufungsbegründung aber nicht konkret entnommen werden.
- BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92
Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
bb) Die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anbringung eines Güteantrages bei der ÖRA kann die Verjährung auch dann hemmen, wenn der Anspruchsgegner dort - wie hier - keinen Gerichtsstand nach der ZPO besitzt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1495).Denn nur im Falle einer Anspruchsidentität steht die Anbringung des Antrages auf ein Güteverfahren in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich (BGH NJW-RR 1993, 1495 [1497 a.E.]).
Die Kläger durften die Verjährung nach der Rspr. des BGH (auch) durch einen Güteantrag an die ÖRA unterbrechen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1495).
- KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
69Ob die an sich mögliche Haftung der Kläger als Gesellschafter aus § 128 HGB i.V.m. § 812 BGB für unmittelbar an die GbR ausgezahlte Mittel am Schutzzweck des RBerG scheitern kann, ist umstritten (so z.B. KG, ZIP 2006, 1814 und OLG Celle, ZIP 2006, 2143, Az. BGH XI ZR 184/06).Bei dieser Sachlage ist die GbR nicht unmittelbarer Zahlungsempfänger geworden und deshalb jedenfalls nicht "auf Kosten der Beklagten" ungerechtfertigt bereichert (insoweit ebenso KG, ZIP 2006, 1814, Rnr. 93).
Nichts anderes gilt deshalb bei einem auf den Namen des Treuhänders lautenden Treuhandkonto für die GbR (insoweit ebenso KG, ZIP 2006, 1814, Rnr. 92 f.; a.A. Stari, DStR 2005, 1614).
- BGH, 22.04.2008 - XI ZR 272/06
Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages und einer Vollmacht zum Abschluss …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Daher ist sein Auftragsumfang auch nicht mit dem eines gewerblichen Baubetreuers oder eines Bauträgers vergleichbar, die jeweils auch für die tatsächliche Ausführung eines Bauvorhabens verantwortlich sind (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 70 und Senat, ZIP 2006, 1667; enger wohl nunmehr BGH vom 22.04.2008, Gz. XI ZR 272/06, Rnrn.Soweit der Treuhänder daneben auch dieses Konto für die Kläger eingerichtet haben sollte, wäre auch dies mangels wirksamer Vollmacht nicht wirksam und hätten die Kläger das Darlehen nicht erhalten (vgl. z.B. BGH vom 22.04.2008, Gz. XI ZR 272/06, Rnr. 11).
Demzufolge kann auch den von der Treuhänderin mittels dieser Vollmacht abgeschlossenen Verträgen nicht auf einem anderen Weg wieder Geltung verschafft werden (vgl. nunmehr BGH vom 22.04.2008, Gz. XI ZR 272/06, Rnr. 15 ff.).
- BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Hat die Partei aber alle von ihr geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere auch den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, so sind sie und ihr Prozessbevollmächtigter im Weiteren nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf eine beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH NJW 2006, 3206 m.w.N.).Da die Rechtsprechung es der Partei gestattet, die Vorschussanforderung durch das Gerichts abzuwarten (z.B. BGH NJW 2006, 3206), kann jedoch die Zeit, die die Partei auch bei zügiger Bearbeitung für die Vorschusseinzahlung benötigt, noch nicht als ihr zuzurechnende schuldhafte Verzögerung angesehen werden.
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Gegen die Höhe der zugesprochenen Forderung einschließlich Zinsen (vgl. dazu BGH NJW 1998, 2529) hat die Beklagte keine Berufungsrüge erhoben.Hinsichtlich der Zinsen vgl. BGH NJW 1998, 2529.
- BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04
Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
32a) Für eine ausdrückliche Genehmigung, bei der sich die Frage ihrer Deutung nicht stellt, wäre erforderlich, dass dem alten Darlehensvertrag ausdrücklich rückwirkend zur Wirksamkeit verholfen werden soll (BGH BKR 2005, 501).Vor dem Jahre 2000 hat es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass umfassende Geschäftsbesorgungsverträge mit entsprechenden Vollmachten wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB nichtig sein könnten (so z.B. BGH BKR 2005, 501).
- BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02
Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
19a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die umfassende, notariell beurkundete Treuhändervollmacht vom 29.12.1988 (Anlagen K 3/B 1), die zumindest hauptsächlich der rechtlichen Abwicklung der Beteiligung der Kläger dient, gegen das RBerG verstößt (vgl. z.B. BGH WM 2004, 372 Rnr. 22;… BGH vom 27.05.2008, Gz. XI ZR 149/07, Rnr. 25 ff., zu einem ähnlichen Fall unter Beteiligung der Beklagten).Der BGH hat bereits in WM 2004, 372 im Falle einer Geschäftsbesorgung für die Gesellschafter einer GbR durch den Geschäftsführer der GbR darauf hingewiesen, dass die Ausnahmeregelung des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG grundsätzlich nur bei einem gewerblichen "Baubetreuer im engeren Sinne" eingreife, der im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Betreuten das Bauvorhaben durchführe und die Verträge mit den am Bau Beteiligten abschließe.
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Selbst wenn gleichwohl noch eine Nachfrage geboten sein sollte, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, kann dies einer Partei nur vorgeworfen werden, wenn und soweit gerade dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung geführt hat (BGH NJW-RR 2006, 1436). - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07
Wie oben bereits ausgeführt, schlägt der Verstoß gegen das RBerG auch auf die Abschlussvollmachten der Treuhänderin durch (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 1952). - BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 172/03
Anforderungen an die Form eines Treuhandvertrages über einen Geschäftsanteil …
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
- BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93
Zulässigkeit einer Kontensperre
- BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86
Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den …
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 218/06
Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des …
- BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs
- BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92
Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung
- BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82
Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04
Begriff der Zustellung demnächst
- BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
- BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95
Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen …
- KG, 13.12.2006 - 24 U 73/06
Finanzierter Immobilienerwerb: Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf die bisherige …
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …
- OLG München, 03.08.2006 - 19 U 5567/05
Keine unzulässige Rechtsberatung bei Bauträgervollbetreuung - …
- KG, 15.01.2010 - 6 U 76/09
Deckungsklage gegen eine Teilkaskoversicherung: Klagefristversäumung mangels …
Dafür haben verschiedene Oberlandesgerichte zu dieser Frage Stellung bezogen und unter Hinweis darauf, dass der Kläger im Rahmen des § 167 ZPO verpflichtet sei, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine alsbaldige Zustellung zu gewährleisten, eine Erledigung binnen einer Woche (OLG Köln VersR 2000, 1485 und OLG München WM 2009, 217 - 2234) oder binnen 4 Werktagen (OLG Hamm VersR 2004, 362 - 364; offengelassen von OLG Düsseldorf r+s 2007, 146 - 147) noch als unschädlich angesehen. - BGH, 19.12.2013 - II ZR 261/13
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens: Streitwertbemessung bei einer streitigen …
Der Wert dieser Eintragung ist, ähnlich wie bei Streitigkeiten über die Löschung einer sogar unstreitig nicht mehr valutierten Grundschuld (vgl. OLG Nürnberg, WM 2009, 217, 218 mwN), zumindest mit 20 % des Nennbetrags anzusetzen, so dass die Geschäftsanteile zusammen zumindest einen Wert von 51.129,18 EUR haben und die Pflicht zur Übertragung jeweils des hälftigen Anteils die Beklagte mindestens in Höhe von 25.564,59 EUR beschwert. - OLG Frankfurt, 15.09.2010 - 17 U 216/09
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen unwirksamer Vertretung
Das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment kann darin zu sehen sein, dass die Bank nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens im Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit dieser Rückzahlung die hierfür bestellten Sicherheiten freigegeben hat (vgl. OLG München, Urt. v. 10.07.2008, 19 U 5500/07, WM 2009, 217 ff., zit. nach juris, Rn. 62 m.w.Nw.;… LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 31.03.2009, 10 O 9881/08, WM 2009, 1369 ff., zit. nach juris, Rn. 34). - LG Bremen, 09.04.2009 - 2 O 2547/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB wegen …
Selbst wenn die Einleitung des ÖRA -Verfahrens am 29.12.2005 zu einer weiteren Verjährungshemmung geführt haben sollte, hätte diese verjährungshemmende Wirkung gemäß § 204 II BGB sechs Monate nach der Beendigung des eingeleiteten Verfahrens durch das Scheitern des Gütetermins vom 15.01.2007 geendet (siehe OLG München, Urt.v. 10.07.2008, Az.: 19 U 5500/07), so dass die Verjährungsfrist jedenfalls im Dezember 2007 bereits abgelaufen war.
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