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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5820
OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09 (https://dejure.org/2011,5820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2011 - 17 U 151/09 (https://dejure.org/2011,5820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 17 U 151/09 (https://dejure.org/2011,5820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirkungen einer unter Vorbehalt der Rückforderung geleisteten Zahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zahlung vor Rechtskraft eines angefochtenen Urteils:Erfüllung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswirkungen einer unter Vorbehalt der Rückforderung geleisteten Zahlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Annahmeverzug entfallen Verzugszinsen! (IBR 2011, 1154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 854
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.01.2008 - 17 U 406/06 - wird für unzulässig erklärt.

    Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.01.2008 - 17 U 406/06 - an die Klägerin herauszugeben.

    In dieser Eigenschaft hat er gegen die Klägerin, bei der die Insolvenzschuldnerin ein Kontokorrentkonto unterhielt, im erstinstanzlich vor dem Landgericht Karlsruhe geführten Vorprozess 2 O 465/05 ein am 04.01.2008 verkündetes Berufungsurteil des Senats - 17 U 406/06 - erstritten, durch das die Klägerin zur Zahlung von 9.979.906,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % für den Zeitraum vom 01.06.2000 bis zum 19.05.2002 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2002 verurteilt worden ist.

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 104/80

    Ende des Verzugs mit der Geldschuld - Ende der Verpflichtung zur Zahlung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Dies entspricht - wie auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - für den Fall einer vom Gläubiger angenommenen Zahlung (und zwar unabhängig davon, ob diese auf sein Betreiben im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte oder durch den Schuldner zur Abwendung derselben) ganz überwiegender Meinung (vgl. BGH NJW 1981, 2244; BGH WM 1983, 21; BAG NZA 2008, 757;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 286 Rdnr. 36;… Erman/Hager, BGB, 12. Aufl., § 286 Rdnr. 73;… MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 286 Rdnr. 94;… Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB, Bearb. 2009, § 286 Rdnr. 120 und Staudinger/Olzen, a.a.O., § 362 Rdnr. 34; Krüger NJW 1990, 1208; a. A. allerdings BGH WM 1964, 1168; offen lassend BGH ZZP 102, 336).

    Rn. 22 d) Für den neben dem Anspruch nach §§ 286, 288 BGB stehenden Anspruch auf Prozesszinsen (§ 291 BGB) gilt nichts Anderes (ebenso BGH NJW 1981, 2244).

  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10

    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339; Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -).
  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339; Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339;… Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90

    Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339;… Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Dies entspricht - wie auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - für den Fall einer vom Gläubiger angenommenen Zahlung (und zwar unabhängig davon, ob diese auf sein Betreiben im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte oder durch den Schuldner zur Abwendung derselben) ganz überwiegender Meinung (vgl. BGH NJW 1981, 2244; BGH WM 1983, 21; BAG NZA 2008, 757;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 286 Rdnr. 36;… Erman/Hager, BGB, 12. Aufl., § 286 Rdnr. 73;… MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 286 Rdnr. 94;… Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB, Bearb. 2009, § 286 Rdnr. 120 und Staudinger/Olzen, a.a.O., § 362 Rdnr. 34; Krüger NJW 1990, 1208; a. A. allerdings BGH WM 1964, 1168; offen lassend BGH ZZP 102, 336).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Denn sein materiell-rechtlicher Anspruch ging auf eine uneingeschränkte Zahlung und dem entsprach die Leistung der Klägerin nicht, auch wenn entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht ersichtlich ist, dass der im Schreiben vom 28.02.2008 erklärte Vorbehalt außer den beschriebenen prozessualen Wirkungen materiell-rechtlich einen weitergehenden Zweck als den Ausschluss der Wirkungen des § 814 BGB für den Fall eines Erfolges der Nichtzulassungsbeschwerde haben sollte (vgl. BGHZ 86, 267).
  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 104/04

    Angemessenheit der Fristsetzung bei Annahmeverzug des Bestellers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Denn bereits ein zum Annahmeverzug des Gläubigers führendes Leistungsangebot des Schuldners lässt dessen Verzug entfallen (vgl. BGHZ 143, 42; BGH NJW 2007, 2761;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rdnr. 37;… Erman/Hager, a.a.O., Rdnr. 74;… MünchKommBGB/Ernst, a.a.O., Rdnr. 95;… Staudinger/Löwisch/Feldmann, a.a.O., Rdnr. 117 f. und 121).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
    Dennoch wäre infolge des Vorbehalts die Erfüllung der Forderung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über deren Bestand in der Schwebe geblieben, selbst wenn der Beklagte die Zahlung nicht zurückgewiesen hätte (vgl. BGH NJW 1990, 2756).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 22/08

    Anfechtung einer Aufrechnungsmöglichkeit in der Insolvenz

  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZR 169/82

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnis-Teilurteil - …

  • OLG Köln, 22.03.1991 - 19 U 65/90

    Prozeßbürgschaft deckt Schadensersatz-, nicht Bereicherungsansprüche

  • BGH, 07.10.1982 - VII ZR 163/81

    Abschluss eines gerichtlichen Teilvergleichs - Beendigung eines Verzuges durch …

  • LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch …

  • OLG München, 21.07.2004 - 15 U 2578/04
  • OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07

    Zum Investitionsbegriff bei Bauverpflichtung in Verträgen mit der Treuhand / …

    Auch wenn vor diesem Hintergrund damit eigentlich materiell-rechtlich der Verzug fortbesteht, so hat eine weit verbreitete Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick darauf, dass der Gläubiger tatsächlich die Leistung erhalten hat gemeint, dass auch eine Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung den Schuldnerverzug beendet, mit der Folge, dass Verzugszinsen nicht mehr verlangt werden können (Schöler, Verzugs- und Prozesszinsen trotz Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung? = MDR 2009, 360 ff mit weiteren Nachweisen; Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.02.2011 zu Az. 17 U 151/09).
  • AG Oberhausen, 16.11.2018 - 30 C 337/18
    (…Staudinger/Olzen (2016) BGB § 362, Rn. 32 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2009, 407, 408; NJW 1981, 2244; 1983, 1111 = BGHZ 86, 267; NJW 2012, 1717; OLG München MDR 2010, 1086; OLG Karlsruhe WM 2011, 854; vgl auch Schöler MDR 2009, 360, 361; Braun AcP 184 [1984] 176 f).
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