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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52278
BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17 (https://dejure.org/2017,52278)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2017 - V ZB 109/17 (https://dejure.org/2017,52278)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - V ZB 109/17 (https://dejure.org/2017,52278)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74a Abs 5 S 3 ZVG, § 74a Abs 5 S 4 ZVG
    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses

  • IWW

    § 83 Nr. 5 ZVG, § 85a ... ZVG, § 74a ZVG, § 100 Abs. 1 ZVG, § 74 a ZVG, § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 85a Abs. 1 ZVG, § 74a Abs. 5 Satz 4 ZVG, § 329 Abs. 3 ZPO, § 9 Nr. 2 ZVG, § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG, § 74a Abs. 1 ZVG, § 577 Abs. 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 26 Nr. 2 RVG, § 26 Nr. 1 RVG, § 22 Abs. 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Neubewertung der formellen Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht; Erforderlichkeit einer Anpassung von wesentlichen neuen Tatsachen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZVG § 74a Abs. 5 Satz 3 und 4
    Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren, Verkehrswertfestsetzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 74a Abs. 5 Satz 3 und 4
    Neubewertung zwangsversteigerten Grundstücks bei Vorliegen neuer Tatsachen nach Rechtskraft des Wertfestsetzungsbeschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen der Neubewertung des Verkehrswertes eines Grundstücks nach Zuschlag im Vollstreckungsverfahren; § 74a Abs. 5 Satz 3 und 4 ZVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubewertung der formellen Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht; Erforderlichkeit einer Anpassung von wesentlichen neuen Tatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubewertung des Verkehrswerts durch das Vollstreckungsgericht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neubewertung des Verkehrswerts durch das Vollstreckungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsbeschwerde wegen überholter Verkehrswertfestsetzung (IVR 2018, 61)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 140
  • MDR 2018, 298
  • MDR 2018, 652
  • WM 2018, 184
  • Rpfleger 2018, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03

    Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im …

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Ändern sich die wesentlichen tatsächlichen Umstände, auf denen die Wertfestsetzung beruht, muss das Vollstreckungsgericht vor der Zuschlagserteilung den Verkehrswert an die veränderten Umstände gegebenenfalls von Amts wegen anpassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, NJW-RR 2008, 944 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303).

    Unterbleibt dies, kann das Recht eines Beteiligten auf Versagung des Zuschlags beeinträchtigt sein und hierauf eine Zuschlagsbeschwerde gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303).

    Ist der Wertfestsetzungsbeschluss nicht angegriffen worden, können von dem Vollstreckungsgericht deshalb nur Tatsachen berücksichtigt werden, die nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss eingetreten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Rn. 15 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, und so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7).
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Ein nicht zu verkündender Beschluss ist erlassen, wenn das Gericht sich seiner in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat, d.h., wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (vgl. Senat…, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 12; BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1574, 1575 unter II. 2a).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Ein nicht zu verkündender Beschluss ist erlassen, wenn das Gericht sich seiner in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat, d.h., wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 12; BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1574, 1575 unter II. 2a).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gilt dies auch für die Verfahrensbeteiligten gemäß § 9 Nr. 2 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 24), zu denen die Beteiligte zu 2 gehört.
  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 7/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Anmeldung eines Mietrechts ohne Glaubhaftmachung; …

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Dies folgt bereits daraus, dass die Anfechtung des Zuschlags grundsätzlich nur auf Gründe gestützt werden kann, die im Zeitpunkt der Zuschlagsverkündung dem Vollstreckungsgericht vorgelegen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2013 - V ZB 7/12, NJW-RR 2014, 61 Rn. 19).
  • BGH, 11.10.2007 - V ZB 178/06

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an die Festsetzung des Verkehrswerts

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Ändern sich die wesentlichen tatsächlichen Umstände, auf denen die Wertfestsetzung beruht, muss das Vollstreckungsgericht vor der Zuschlagserteilung den Verkehrswert an die veränderten Umstände gegebenenfalls von Amts wegen anpassen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, NJW-RR 2008, 944 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZB 248/02

    Anfechtung des Zuschlags in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
    Macht ein Verfahrensbeteiligter nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Wertfestsetzungsbeschlusses gegenüber dem Vollstreckungsgericht geltend, dieser sei von Anfang an falsch gewesen, steht dies der Zuschlagserteilung daher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - IX ZB 248/02, BGH-Report 2003, 463).
  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 86/16

    Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen …

    Wird nämlich der Wertfestsetzungsbeschluss formell rechtskräftig (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, NJW-RR 2008, 944 Rn. 10 f.; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303), kann eine Anfechtung des Zuschlags oder der Versagung des Zuschlags gemäß § 74a Abs. 5 Satz 4 ZVG grundsätzlich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, zur Veröffentlichung bestimmt) nicht darauf gestützt werden, dass der Grundstückswert unrichtig festgesetzt sei.
  • BGH, 18.08.2026 - V ZB 63/26

    Antrag eines Schuldners auf Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses

    Allerdings steht die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes einer Neubewertung nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung (§ 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG) nicht mehr geltend gemacht werden konnten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, WM 2018, 184 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303).

    Insoweit ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass dann, wenn - wie hier - eine sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss eingelegt worden ist, nur solche Tatsachen Berücksichtigung finden können, die nach dem Erlass der Entscheidung des Beschwerdegerichts neu entstanden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, aaO Rn. 8).

  • BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17

    Zuschlagsversagungsgrund der Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots

    Rn. 16 (a) Im Grundsatz richtig ist allerdings, dass die Verkehrswertfestsetzung gegenüber dem Zessionar nicht formell rechtskräftig geworden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, NJW-RR 2018, 140 Rn. 6), weil eine an ihn gerichtete Zustellung unterblieben ist.
  • LG Kaiserslautern, 31.07.2026 - 5 T 110/26
    Maßgeblich ist vielmehr, dass eine Neubewertung nur dann in Betracht kommt, wenn wesentliche neue Tatsachen vorliegen, die nach Abschluss des Wertfestsetzungsverfahrens eingetreten sind und zuvor nicht mehr in der Beschwerde gegen den Beschluss zur Festsetzung des Verkehrswertes geltend gemacht werden konnten (vgl. BGH MDR 2018, 652).
  • LG Heilbronn, 14.01.2020 - 8 T 5/20

    Zwangshypothek im geringsten Gebot einer Teilungsversteigerung nach …

    Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswerts steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht zwar dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - V ZB 109/17 -, juris = MDR 2018, 298).
  • LG Berlin II, 23.10.2025 - 80 T 252/25

    Missbräuchliches Ablehnungsgesuch einer Rechtspflegering wegen Befangenheit

    Rn. 37 Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens ist nach dem Wert des Zuschlags zu bestimmen, dessen Aufhebung die Beschwerdeführerin erreichen wollte (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - V ZB 109/17 -, juris).
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