Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: Zusammenfassung wiederholter Verstöße zu einer natürlichen Handlungseinheit; Annahme mehrerer Zuwiderhandlungen; Eintritt von Verfolgungsverjährung während des Verfahrens; Festsetzung von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 890 Abs 1 S 1 ZPO, Art 9 Abs 1 StGBEG
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: Zusammenfassung wiederholter Verstöße zu einer natürlichen Handlungseinheit; Annahme mehrerer Zuwiderhandlungen; Eintritt von Verfolgungsverjährung während des Verfahrens; Festsetzung von ... - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, § 890 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 40 StGB, Art. 9 Abs. 1 EGStGB, Art. 9 EGStGB, Art. 9 Abs. 1 Satz 4 EGStGB, § 78b Abs. 3 StGB, § 32 Abs. 2 OWiG, Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 EGStGB, Art. 9 Abs. 2 EGStGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zusammenfassung wiederholter Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit im Ordnungsmittelverfahren; Kriterien für die Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit ...
- online-und-recht.de
Handlungseinheit bei einer Mehrzahl von Verstößen im Ordnungsmittelverfahren?
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ZPO § 890 Abs. 1 S. 1; EGBGB Art. 9 Abs. 1
Voraussetzungen der Zusammenfassung wiederholter Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit im Ordnungsmittelverfahren; Kriterien für die Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht: Wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung als natürliche Handlungseinheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wiederholte Wettbewerbsverstöße gegen Unterlassungsurteil können bei Handlungseinheit zusammengefasst werden
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wiederholte Verstöße gegen Unterlassungsurteil können bei Handlungseinheit zusammengefasst werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Im Ordnungsmittelverfahren können wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung zu natürlicher Handlungseinheit zusammengefasst werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verstöße gegen Unterlassungspflicht als natürliche Handlungseinheit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zusammenfassung von Verstößen im Ordnungsmittelrecht - Zusammenfassung von Verstößen im Ordnungsmittelrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfolgungsverjährung von Ordnungsmitteln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Natürlichen Handlungseinheit bei wiederholten Wettbewerbsverstöße im Ordnungsmittelverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1098
- MDR 2021, 510
- GRUR 2021, 767
- WM 2021, 399
- WRP 2021, 764
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden …
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGH…, Urteil vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 324 f. [juris Rn. 17] - Trainingsvertrag), hat der Senat an diesem Institut auch für die Zwangsvollstreckung nicht festgehalten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 Rn. 14 = WRP 2009, 637).In der Zwangsvollstreckung können bei der Bemessung des Ordnungsmittels auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 14).
Im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung können mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 13).
Dies dient dazu, bei wiederholten Verstößen mehrere Verhaltensweisen zusammenzufassen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 13).
Insbesondere kann das Prozessgericht bei der Bemessung in Rechnung stellen, dass der gegenüber der Unternehmensleitung erhobene Verschuldensvorwurf sich dann, wenn der einzelne Teilakt von einem Mitarbeiter begangen worden ist, allein auf das Organisations- oder Überwachungsverschulden des Unternehmens stützt (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 14).
Sie kann es rechtfertigen, das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen, weil die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verstöße offensichtlich nicht ausreichten (vgl. BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 15).
- BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Die getroffene Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind und von dem Ermessen gemäß dem Gesetzeszweck unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Gebrauch gemacht worden ist (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 Rn. 16 = WRP 2017, 328 mwN).Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH, GRUR 2017, 318 Rn. 17 mwN).
Daher kann diese Vorschrift bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes entsprechend angewandt werden (BGH, GRUR 2017, 318 Rn. 19 mwN).
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98
Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen …
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGH, Urteil vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 324 f. [juris Rn. 17] - Trainingsvertrag), hat der Senat an diesem Institut auch für die Zwangsvollstreckung nicht festgehalten (BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 Rn. 14 = WRP 2009, 637).Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits gefassten Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen (vgl. BGHZ 146, 318, 326 [juris Rn. 29] - Trainingsvertrag).
Rn. 24 bb) Das Beschwerdegericht hat mit Recht angenommen, dass sprachlich geringfügige Veränderungen an den in Rede stehenden Werbeaussagen für einen neuen Entschluss der Schuldnerin zum Verstoß gegen die Unterlassungsverurteilung sprechen (vgl. BGHZ 146, 318, 326 [juris Rn. 29] - Trainingsvertrag).
- BGH, 18.12.2018 - I ZB 72/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung von Ersatzordnungshaft trotz …
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Die Verfolgungsverjährung von Ordnungsmitteln kann danach aus Gründen der Rechtssicherheit nur in den in Art. 9 Abs. 1 Satz 4 EGStGB abschließend geregelten Fällen ruhen, dass die Verfolgung nach dem Gesetz nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann (zu Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - I ZB 72/17, NJW-RR 2019, 822 Rn. 15).Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7; BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]).
Von der ersten Festsetzung eines Ordnungsmittels an kommt nur noch die Vollstreckungsverjährung (Art. 9 Abs. 2 EGStGB) in Betracht (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11).
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04
Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Eine § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG entsprechende Regelung dahin, dass die Verjährungsfrist nicht vor dem Zeitpunkt abläuft, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Entscheidung im ersten Rechtszug ergangen ist, enthält Art. 9 EGStGB nicht (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 18/04, BGHZ 161, 60, 63 f. [juris Rn. 10]).Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7;… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]).
Von der ersten Festsetzung eines Ordnungsmittels an kommt nur noch die Vollstreckungsverjährung (Art. 9 Abs. 2 EGStGB) in Betracht (BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11];… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11).
- BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Die Verfolgungsverjährung ist, ebenso wie die Vollstreckungsverjährung, ein Verfahrenshindernis (…vgl. Engelhart in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 31 OWiG Rn. 1), das von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 395). - BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Aufschiebende Wirkung
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7;… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]). - BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Rn. 37 5. Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Verschulden des Schuldners voraussetzt (BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11 mwN). - BFH, 26.05.1995 - X B 335/94
Verjährungsfristen der Festsetzung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7;… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]).
- BGH, 20.10.2021 - I ZR 17/21
Identitätsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des Unternehmers
Zwar muss die Festsetzung eines Ordnungsmittels, da sie für den Betroffenen strafähnliche Wirkung hat, grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien genügen und setzt deshalb ein Verschulden des Schuldners voraus (…vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 Rn. 19 = WRP 2017, 328, mwN; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 = WRP 2021, 764). - BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits getroffenen Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 [juris Rn. 13] = WRP 2009, 637; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 [juris Rn. 21] = WRP 2021, 764).Als zivilrechtliche Beugemaßnahme dienen sie präventiv der Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen, daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BVerfG, GRUR 1967, 213, 215;… NJW-RR 2017, 957 [juris Rn. 25];… NJW 2018, 531 [juris Rn. 21] mwN; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335 [juris Rn. 38] Euroeinführungsrabatt;… BGH, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 17, 19] mwN; GRUR 2021, 767 [juris Rn. 43]).
In der separaten Verfolgung mehrerer Verstöße gegen unterschiedliche gerichtliche Verbote liegt ein zweckentsprechender Gebrauch der durch die Titel eingeräumten Rechtsmacht (vgl. BGH, GRUR 2021, 767 [juris Rn. 34]).
- BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 6/25
Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren
Nichts anderes ergibt sich auch daraus, dass im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung ggf. mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden können (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Darüber hinaus sind bei der Verhängung eines Ordnungsgelds nach § 890 Abs. 1 ZPO (iVm. § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 43 mwN).
Es können auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung und der sog. natürlichen Handlungseinheit alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; vgl. auch Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Bei der Bemessung des Ordnungsmittels steht dem Tatrichter ein Ermessen zu.
- OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 26 W 11/22
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel: Festsetzung von …
Eine § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG entsprechende Regelung dahin, dass die Verjährungsfrist nicht vor dem Zeitpunkt abläuft, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Entscheidung im ersten Rechtszug ergangen ist, enthält Art. 9 EGStGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 18/04 -, BGHZ 161, 60, 63 f.; Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1104).Ein innerhalb der laufenden Verjährungsfrist gestellter Ordnungsmittelantrag des Gläubigers lässt die Verfolgungsverjährung nicht bis zu einer Entscheidung über den Ordnungsmittelantrag ruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1103).
Die Auslegung von Vorschriften über die Verjährung - wie hier über das Ruhen der Verjährung - muss sich im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1103; Senat, Beschluss vom 12.05.2021 - 26 U 71/20 -, juris; Urteil vom 21.12.2021 - 26 U 55/21 -, juris).
Die Verfolgungsverjährung von Ordnungsmitteln kann danach aus Gründen der Rechtssicherheit nur in den in Art. 9 Abs. 1 Satz 4 EGStGB abschließend geregelten Fällen ruhen, dass die Verfolgung nach dem Gesetz nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1103; zu Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - I ZB 72/17 -, NJW-RR 2019, 822, 824).
Von der ersten Festsetzung eines Ordnungsmittels an kommt nur noch die Vollstreckungsverjährung (Art. 9 Abs. 2 EGStGB) in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 18/04 -, BGHZ 161, 60, 64; Beschluss vom 18.12.2018 - I ZB 72/17 -, NJW-RR 2019, 822, 823; Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1103).
Daher kann die Vorschrift bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes entsprechend angewandt werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -, NJW 2021, 1098, 1101 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2023 - I-20 W 70/23 -, GRUR 2024, 565, 566).
- BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 7/25
Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren
Nichts anderes ergibt sich auch daraus, dass im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung ggf. mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden können (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Darüber hinaus sind bei der Verhängung eines Ordnungsgelds nach § 890 Abs. 1 ZPO (iVm. § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 43 mwN).
Es können auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung und der sog. natürlichen Handlungseinheit alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; vgl. auch Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Bei der Bemessung des Ordnungsmittels steht dem Tatrichter ein Ermessen zu.
- BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 9/25
Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren
Nichts anderes ergibt sich auch daraus, dass im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung ggf. mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden können (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Darüber hinaus sind bei der Verhängung eines Ordnungsgelds nach § 890 Abs. 1 ZPO (iVm. § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 43 mwN).
Es können auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung und der sog. natürlichen Handlungseinheit alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; vgl. auch Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Bei der Bemessung des Ordnungsmittels steht dem Tatrichter ein Ermessen zu.
- BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 8/25
Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren
Nichts anderes ergibt sich auch daraus, dass im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung ggf. mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden können (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Darüber hinaus sind bei der Verhängung eines Ordnungsgelds nach § 890 Abs. 1 ZPO (iVm. § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 43 mwN).
Es können auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung und der sog. natürlichen Handlungseinheit alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 - Rn. 21 mwN; vgl. auch Meyer NZA 2025, 1140, 1145).Bei der Bemessung des Ordnungsmittels steht dem Tatrichter ein Ermessen zu.
- KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21
Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem …
a) Die Vorschrift in § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Verschulden des Schuldners voraus (…BGH, Beschl. v. 08.12.2016 - I ZB 118/15, NJW-RR 2017, 382 Rn. 14 - Dügida; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19 GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen); der Schuldner hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).Daneben stellen sie - repressiv - eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgelds die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
- OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung
Danach muss die Schuldnerin zwangsläufig erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob sie das ihr verbotene Verhalten - unverändert - fortsetzt (BGH, GRUR 2021, 767, Rn. 27, 29 - Vermittler von Studienplätzen). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2024 - 2 Ta 1164/23
Zurückweisung eines Antrags des Betriebsrats auf Verhängung eines Ordnungsgeldes …
Es handelt es sich um ein Verfahrenshindernis, das von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 -, juris).Die Verfolgungsverjährung von Ordnungsmitteln kann danach aus Gründen der Rechtssicherheit nur in den in Art. 9 Abs. 1 Satz 4 EGStGB abschließend geregelten Fällen ruhen, dass die Verfolgung nach dem Gesetz nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 -, Rn. 58, juris;… Musielak/Voit/Lackmann, 20. Aufl. 2023, ZPO § 890 Rn. 15) ).
Entsprechend nimmt auch der Bundesgerichtshof in dem genannten Beschluss vom 17. Dezember 2020 (- I ZB 99/19 -), bei einer solchen Androhung keine verjährungsunterbrechende Zwangsvollstreckung an.
Eine solche Annahme wäre auch mit den oben genannten Anforderungen der Auslegung der Verjährungsvorschriften (s. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19 -, Rn. 58, juris) nicht vereinbar.
- OLG Hamburg, 24.03.2026 - 3 W 51/25
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen ein Verbot einer …
- BGH, 18.12.2025 - I ZB 42/25
Zurückverweisung an das Schiedsgericht nach Gehörsverletzung?
- BVerfG, 19.12.2024 - 1 BvR 1425/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgelds
- OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
Auslegung; Unterlassungserklärung; Unterwerfungserklärung; …
- OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei unterbliebener Löschung mehrerer …
- OLG Karlsruhe, 20.04.2026 - 16 WF 25/26
Ordnungsgeld; Ordnungsmittel; Verfahren
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 643/24
Unterlassung - Unterlassungstitel - Vollstreckung - Verstoß - Bemessung Höhe …
- OLG Frankfurt, 16.01.2025 - 6 WF 164/24
Gegenstandswert in Ordnungsmittelverfahren
- OLG Frankfurt, 15.03.2024 - 7 WF 25/24
Erhöhung des Ordnungsgeldes bei mehrfachen Verstößen gegen Pflicht zu Herausgabe …
- OLG Frankfurt, 12.01.2022 - 6 W 106/21
Natürliche Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2023 - 20 W 70/23
- OLG Brandenburg, 25.11.2022 - 13 WF 191/22
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen …
- VG Köln, 08.11.2022 - 7 L 403/21
- LG Düsseldorf, 28.07.2022 - 4b O 37/21
- VG Köln, 08.11.2022 - 7 L 404/21
- KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21
Bestpreisverkauf II - Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine …
- OLG Frankfurt, 12.06.2025 - 7 WF 38/25
Vollstreckung Herausgabe Krankenkassenkarte
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 669/24
- OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21
Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 671/24
- OLG Hamm, 24.11.2022 - 4 U 170/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 670/24
- OLG München, 17.04.2024 - 18 W 618/24
Ordnungsgeld wegen Anstiftung des Konzertpublikums zum Gesang
- OLG Hamburg, 23.11.2021 - 12 WF 145/21
Auferlegung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen vollstreckbaren …
- LG Berlin II, 14.05.2024 - 102 O 149/21
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