Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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ZPO § 91 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Erstattung von Gebühren eines Anwalts mit weit entfernter Kanzlei
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge der Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts für die im eigenen Gerichtsstand klagende Partei; Berechtigung zur Einschaltung eines Rechtsanwalts des persönlichen Vertrauens; Notwendigkeit der Einschaltung eines auswärtigen ...
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Reisekosten des auswärtigen Anwalts - RA Kotz
Rechtsanwalt (auswärtiger) - Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten durch dessen Einschaltung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Reisekostenerstattung für weit auswärtigen beauftragten "Anwalt des Vertrauens" kann nur in besonderen Fällen gerechtfertigt sein
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1071
- MDR 2007, 984
- NZBau 2007, 306
- FamRZ 2007, 718
- AnwBl 2007, 465
- Rpfleger 2007, 429
- WuM 2007, 207
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
a) Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 (I ZB 29/02, JurBüro 2003, 205 = NJW 2003, 901) entschieden, dass die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar bei dem Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, grundsätzlich nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden kann, wenn die Partei in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird.Insoweit wird eine vernünftige und kostenorientierte Partei einen in ihrer Nähe oder am Gerichtsort tätigen Rechtsanwalt einschalten (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, JurBüro 2003, 205 = NJW 2003, 901).
- BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) führt sie aus, allein dadurch werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den gesetzgeberischen Vorstellungen zur Änderung des Lokalitätsprinzips Rechnung getragen.b) Der Senat hat mit Beschluss vom 11. März 2004 (VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) ausgeführt, dass ebenso gewichtig wie ein persönliches Gespräch das Interesse der Partei sein kann, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens vertreten zu lassen.
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Gleiches gilt für den Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 13. Dezember 2000 (1 BvR 335/97 - BVerfGE 103, 1, 16) im Rahmen des Streits um die Singular- oder Simultanzulassung von Rechtsanwälten das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant als einen rechtlich anzuerkennenden Vorteil aus der Sicht des Mandanten gewürdigt hat.
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort
Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz der Partei andererseits entstehen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 11 und BGH…, Beschluss vom 22. April 2008, XI ZB 20/07, juris Rn. 8).Rn. 7 a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).
Vielmehr ist allein der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).
Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).
Rn. 13 dd) Schließlich rechtfertigt auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 f.), - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN)..
Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).
- BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16
Rechtsanwaltsvergütung: Notwendigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des …
Rn. 14 bb) Die geltend gemachten Kosten liegen nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts auch unter den fiktiven Kosten, die im Falle der Beauftragung eines am Geschäftssitz des Klägers ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZB 13/11,NJW-RR 2012, 697 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14). - BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
In denjenigen Fällen, in denen die Partei an ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, kann die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der vor dem Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, grundsätzlich nicht mehr als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, es sei denn, besondere Umstände lassen die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, unter II 2 b bb; vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, Tz. 10).Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, aaO, Tz. 11 und 13 f.).
- OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
15 b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.Rn. 16 Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).
- BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 10;… Bork, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 139;… MünchKomm/Giebel, ZPO 3. Aufl. § 91 Rdn. 54 f.;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 22; Karczewski MDR 2005, 481, 484 f.).Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem - im vorliegenden Fall nicht gegebenen - Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858, 859 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 11).
Die Bedeutung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant für die Regelung der Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten hatte (vgl. BVerfGE 103, 1, 16), rechtfertigt ebenso wenig eine andere Beurteilung wie der Umstand, dass eine Partei sich gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor dem Landgericht durch jeden bei einem Amtsgericht oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 12).
Allein ihre ständige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beauftragten Rechtsanwälten, ihren Hausanwälten, reicht nicht aus, deren kostenträchtige Mandatierung als notwendig erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 f. und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 13).
- OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen …
Dagegen rechtfertigen langjährige Zusammenarbeit (BGH MDR 2008, 946) oder ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt die Hinzuziehung in der Regel nicht (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v.; NJW-RR 2007, 1071). - BGH, 20.12.2011 - XI ZB 12/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Notwendigkeit der Beauftragung eines spezialisierten …
Rn. 7 a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - im eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).Vielmehr ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).
Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).
Rn. 13 dd) Schließlich rechtfertigt auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 ff.), - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN).
Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 11/11
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Falle …
a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei wie hier - im eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).Vielmehr ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).
Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).
cc) Auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 f.), rechtfertigt - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 …und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN).
Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).
- BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
Auswärtiger Rechtsanwalt VIII
a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).
- OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des …
Rn. 8 Grundsätzlich macht allein weder das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem auswärtigen Rechtsanwalt noch die ständige Zusammenarbeit mit diesem dessen Hinzuziehung notwendig (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, juris Rn. 14;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.). - AG Bad Segeberg, 23.02.2015 - 17 C 271/13
Kostenfestsetzung nach Klagerücknahme im Prozess wegen Urheberrechtsverletzung …
- AG Bad Segeberg, 05.01.2015 - 17 C 271/13
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes
- OLG Stuttgart, 07.11.2017 - 1 Ws 143/17
Rechtsanwaltskosten eines Nebenbeteiligten im Strafverfahren: Ersatzfähige Gebühr …
- OLG München, 09.11.2020 - 11 W 1187/20
Kostenerstattung - Rechtsanwalt am dritten Ort
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
- OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08
Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr
- LG Bonn, 08.11.2011 - 8 T 111/11
Festsetzung und Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines …
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14
Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse …
- OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 8 W 324/21
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2021 - 2 Ta 28/21
Kostenfestsetzung - erstattungsfähige Reisekosten - außerhalb des Sitzes der …
- OLG München, 29.06.2021 - 11 W 905/21
Keine volle Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwaltes am dritten …
- OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 61/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines …
- OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12
Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10
Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts
- LG Mannheim, 21.09.2007 - 1 T 61/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten …
- OLG München, 11.11.2020 - 11 W 1430/20
Beschwerde, Telekommunikation, Kostenfestsetzungsbeschluss, Widerspruch, …
- OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
Reisekosten eines Rechtsanwalts
- LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11
Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten der Beauftragung eines …
- OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 6 W 188/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten
- OLG München, 12.06.2012 - 11 W 58/12
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen …
- OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl …
- OLG Nürnberg, 23.07.2007 - 3 W 1228/07
"Spezialanwalt" des Vertrauens
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
- OLG Koblenz, 05.06.2007 - 7 WF 348/07
Beschränkung der Reisekosten bei Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk …
- OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort
- OLG Zweibrücken, 03.03.2009 - 4 W 9/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts
- OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 18 W 79/14
Reisekosten des auswärtigen Anwalts als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
- OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts
- OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei …
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15
Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten …
- OLG Schleswig, 02.04.2015 - 9 W 124/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren nicht am Geschäftssitz der Partei …
- OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Dresden, 08.02.2010 - 3 W 139/10
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts in Haftpflichtfällen
- OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 6 W 94/23
Kostenfestsetzung bezüglich Mehrkosten Beauftragung auswärtiger Rechtsanwalt …
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 17 Ta 6009/13
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten
- OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 6 W 21/12
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11
Kostenerstattung - Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
- OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 8 W 270/10
Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit …
- OLG Köln, 19.12.2008 - 17 W 302/08
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung des Rechtsstreits
- OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts
- KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
- OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
- OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
- OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 W 26/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder am Gerichts- noch am Wohnort der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2025 - 2 Ta 10/25
Kostenfestsetzung - Reisekosten eines Mitarbeiters einer Partei - zentrale …
- KG, 10.01.2013 - 25 WF 120/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Terminsvertreter: Geltendmachung von …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 6 W 183/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten
- KG, 08.10.2025 - 5 W 149/25
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 133/18
- OLG Köln, 13.07.2015 - 17 W 118/15
- AG Offenbach, 04.02.2011 - 330 C 84/09
Reisekosten des auswärtigen Anwalts der WEG zu erstatten?
- LG Ellwangen/Jagst, 06.11.2008 - 3 O 245/07
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; …
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Rechtsprechung
| KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 935
Doppelvermietung; Überlassungsanspruch; einstweilige Verfügung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Doppelvermietung: Vermieter darf über Besitzüberlassung entscheiden
- rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 1 § 536
Besitzüberlassungsanspruch des ersten Mieters bei Doppelvermietung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Sicherung eines Anspruchs auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter für den Fall der Doppelvermietung durch einstweilige Verfügung; Ausnahmen vom Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses
- ibr-online
Doppelvermietung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Doppelvermietung: Vermieter entscheidet wer einzieht!
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Doppelvermietung - mieterseitiger Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber zweiten Mieter?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Einstweiliger Rechtsschutz des Mieters bei Doppelvermietung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zweimal vermietet: Vermieter muss Schadensersatz zahlen - Bei Doppelvermietung kann der Vermieter entscheiden, welcher Mieter die Räumlichkeiten erhält
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein einstweiliger Rechtsschutz des Mieters bei Doppelvermietung! (IMR 2007, 1094)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.2007 - 29 O 28/07
- KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1167
- MDR 2007, 1126
- NZM 2007, 518
- ZMR 2007, 614
- WuM 2007, 207
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 15.10.2003 - 30 U 131/03
Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag bei Konkurrenz mehrerer Gläubiger
Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07
Nach anderer - überwiegend in der jüngeren Rechtsprechung vertretenen Ansicht - wird bei dieser Konstellation der Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig angesehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; Brandenburgisches OLG MDR 1998, 98; OLG Frankfurt MDR 1997, 137;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 30;… Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 289, 261;… Schmid, Mietrecht, 2006, § 940 a ZPO, Rdnr. 15 a;… § 536 BGB, Rdnr. 145). - OLG Schleswig, 12.07.2000 - 4 U 76/00
Rechtsstellung eines Mieters bei Doppelvermietung
Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07
Nach anderer - überwiegend in der jüngeren Rechtsprechung vertretenen Ansicht - wird bei dieser Konstellation der Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig angesehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; Brandenburgisches OLG MDR 1998, 98; OLG Frankfurt MDR 1997, 137;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 30;… Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 289, 261;… Schmid, Mietrecht, 2006, § 940 a ZPO, Rdnr. 15 a;… § 536 BGB, Rdnr. 145). - OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96
Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung
Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07
Nach anderer - überwiegend in der jüngeren Rechtsprechung vertretenen Ansicht - wird bei dieser Konstellation der Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig angesehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; Brandenburgisches OLG MDR 1998, 98; OLG Frankfurt MDR 1997, 137;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 30;… Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 289, 261;… Schmid, Mietrecht, 2006, § 940 a ZPO, Rdnr. 15 a;… § 536 BGB, Rdnr. 145). - OLG Brandenburg, 06.08.1997 - 3 U 72/97
Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07
Nach anderer - überwiegend in der jüngeren Rechtsprechung vertretenen Ansicht - wird bei dieser Konstellation der Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig angesehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; Brandenburgisches OLG MDR 1998, 98; OLG Frankfurt MDR 1997, 137;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 30;… Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 289, 261;… Schmid, Mietrecht, 2006, § 940 a ZPO, Rdnr. 15 a;… § 536 BGB, Rdnr. 145).
- OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht …
In diesen Fällen vertritt in der Tat eine überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, dass der Überlassungsanspruch eines solchen Mieters nicht im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. etwa auch zuletzt KG MDR 2007, 1126). - OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21
Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung
Darüber hinaus berechtigt die Privatautonomie einen Vermieter, der mehrere Mietverträge über dasselbe Objekt abgeschlossen hat, jedoch nicht, dem jeweiligen Mieter gegenüber zu entscheiden, welchen der Verträge er erfüllt und welchen nicht (so aber OLG Koblenz, ZMR 2008, 50 ff.; KG, NZM 2007, 518; NJW-RR 2004, 521; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521 f.; OLG Schleswig, MDR 2000, 1428; OLG Brandenburg, MDR 1998, 98; OLG Frankfurt a.M., MDR 1997, 137; LG Hamburg, Urteil vom 10.1.2008 - 334 O 259/07, juris; Derleder/Pellegrino, NZM 1998, 550 ff.;… Dickersbach in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 6. Aufl. 2018, Die Abwehr von Vertragsverletzungen vor und während der Mietzeit, Kapitel I. I. Rn. 65; im Ergebnis auch Streyl, NZM 2008, 878 f.; a.M. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 137; Kluth/Grün, NZM 2002, 473 ff., 477, welche die Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes für "schlicht gesetzeswidrig" halten; kritisch auch Mack-Oberth, Anm. zu OLG Koblenz, ZMR 2008, 50 ff., juris).Der Umstand, dass dem Vermieter nach Änderung seiner Meinung ein zunächst akzeptierter Vertragspartner nunmehr "aufgedrängt" würde und dies keinen Sinn habe (so KG, NZM 2007, 518), widerspricht der gesetzlichen Regelung, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind (ebenso Kohler, NZM 2008, 545 ff., 546).
Dem Mieter, der zuerst einen Mietvertrag geschlossen hat, kommt kein stärkeres Recht zu, ein Prioritätsprinzip gilt insoweit nicht (vgl. BGH, MDR 1962, 398 f.; OLG Koblenz, ZMR 2008, 50 ff., das darum einen Verfügungsanspruch verneint; KG, NZM 2007, 518; NJW-RR 2004, 521; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521; OLG Schleswig, MDR 2000, 1428; OLG Brandenburg, MDR 1998, 98; OLG Frankfurt a.M., MDR 1997, 137; Streyl, NZM 2008, 878 f.; Hinz, WuM 2005, 615 ff.; Katzenstein, ZZP 2003, 459 ff., 479; Kluth/Grün, NZM 2002, 473 ff., 477).
- KG, 07.09.2017 - 8 W 47/17
Wohnraummiete: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen eine …
Rn. 4 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Mieter im Fall der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07, NZM 2007, 518, Tz. 3f; OLG Brandenburg Beschluss vom 06.08.1997 - 3 U 72/97, MDR 1998, 98, Tz. 10; OLG Koblenz Urteil vom 25.10.2007 - 5 U 1148/07, MDR 2008, 18, Tz. 14; OLG Hamm Urteil vom 15.10.2003 - 30 U 131/03, NJW-RR 2004, 521, Tz. 15f.; OLG Schleswig Urteil vom 12.07.2000 - 4 U 76/00, MDR 2000, 1428, Tz. 10f.;… vgl. Palandt/ Weidenkaff, BGB, 76. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 30;… Bub/Treier/Emmerich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, II, Rdnr. 497;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 12. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 287 jeweils m.w.N auch zu gegenteiligen Auffassung).Der Vermieter als Schuldner kann sich bis zur Zwangsvollstreckung entscheiden, an wen er leistet; dieses Wahlrecht ist als Ausfluss der Vertragsfreiheit schützenswert (Senatsbeschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07, a.a.O., Tz. 5).
- OLG Koblenz, 25.10.2007 - 5 U 1148/07
Durchsetzung des Besitzanspruchs des Mieters im Wege einstweiliger Verfügung bei …
Vielmehr ist es Sache der Verfügungsbeklagten zu 1) und zu 2) zu bestimmen, an wen die versprochene Vertragsleistung erbracht wird (KG WuM 2007, 207 ; OLG Brandenburg, MDR 98, 98; OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 77; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521 ).Deshalb ist das gegen die Verfügungsbeklagten zu 1) und zu 2) gerichtete Begehren der Verfügungskläger, ihnen zu Lasten der GmbH des Verfügungsbeklagten zu 4) die Nutzung an dem Fitnessstudio und dessen Betriebseinrichtung zukommen zu lassen, mit der herrschenden Meinung (KG, WuM 2007, 207 ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 77; OLG Hamm, MDR 2004, 521; OLG Scheswig, MDR 2000, 1428 ;… Weidenkaff in Palandt, BGB , 66. Aufl., § 536 Rdnr. 30; relativierend Pellegrino NZM 1998, 550, 556;… Sternl, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdnr. 594; a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 137, 138;… Müb/Treier, Handbuch der Wohnraummiete, 3. Auf., XIII Rdnr. 118;… Vollkommer in Zöller, ZPO , 26. Aufl., § 938 Rdnr. 12) zurückzuweisen.
- OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16 Damit ist auch beispielsweise eine einstweilige Verfügung auf Übergabe oder Unterlassung dieser an Dritte nicht möglich (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 8 W 7/07, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem …
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f). - LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07
Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung über das Verbot der Überlassung der Wohnung …
Die insoweit geäußerten Zweifel der Verfügungsbeklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des KG v. 25.1.2007, AZ: 8 W 7/07, erweisen sich als unbegründet. - LG Wiesbaden, 11.11.2021 - 12 O 57/21
Antrag eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Kündigung
Der Vermieter, der einen Mietvertrag abschließt, begibt sich noch nicht seines durch die Vertragsfreiheit geschützten Rechts, an einen Dritten erneut zu vermieten (KG Berlin, 8 W 7/07 vom 25.1.2007, Rn. 5, zitiert nach juris). - LG Hamburg, 10.01.2008 - 334 O 259/07
Anspruch auf Besitzüberlassung bei Doppelvermietung
Vielmehr kann sich der Vermieter als Schuldner entscheiden, an wen er leistet; dieses Wahlrecht ist als Ausschluss der Vertragsfreiheit schützenswert (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2000, 1428; Kammergericht NJW-RR 2007, 1167).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gebührenstreitwert bei Verlangen von Mängelbeseitigung durch den Mieter gegen den Vermieter
- grundeigentum-verlag.de
GKG §§ 12 Abs. 1, 14 Abs. 2 a. F.; ZPO § 3
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsverlangen - ra.de
- ibr-online
Gebührenstreitwert bei Mängelbeseitigungsverlangen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ZPO § 3; ZPO § 9
Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 25.03.2003 - 2 C 213/02
- LG Berlin, 09.09.2003 - 64 S 189/03
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03
- BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03
Papierfundstellen
- WuM 2007, 207
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.2020 - VIII ZR 383/18
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer eines zur …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer eines - wie hier - zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2000 - XII ZR 314/99, NJW 2000, 3142 f.; vom 27. November 2002 - VIII ZB 33/02, NZM 2003, 152 unter II 1; vom 18. Februar 2004 - VIII ZB 84/03, WuM 2004, 220 unter 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Februar 2007 - VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207 Rn. 1 f.). - KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10
Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur …
Entsprechend hat der VIII. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung vom 13.03.2007 - VIII ZR 342/03 - GE 2007, 983 - bei einem Mängelbeseitigungsverlangen des Mieters den Streitwert auf der dreieinhalbfachen Jahresbetrag festgesetzt. - KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11
Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die …
Entsprechend hat der VIII. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung vom 13.03.2007 - VIII ZR 342/03 - GE 2007, 983 - bei einem Mängelbeseitigungsverlangen des Mieters den Streitwert auf der dreieinhalbfachen Jahresbetrag festgesetzt. - LG Berlin, 25.10.2007 - 62 T 118/07
Mängelbeseitigungsklage des Mieters: Bemessung des Gebührenstreitwerts
Zur Begründung berufen sie sich insbesondere auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Februar 2007 (GE 2007, 983).Der von den Beschwerdeführern in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Februar 2007 (GE 2007, 983) liegt offensichtlich ein Sachverhalt zugrunde, der nach altem Gebührenrecht zu beurteilen war, was entgegen des Einwandes der Kläger bzw. ihres Prozessbevollmächtigten durchaus auch noch nach Inkrafttreten der neuen Gebührenvorschriften bzw. des RVG der Fall sein kann.
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