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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35194
BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19 (https://dejure.org/2019,35194)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2019 - X ARZ 329/19 (https://dejure.org/2019,35194)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19 (https://dejure.org/2019,35194)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuständigkeit eines Gerichts aus Bindungswirkung des rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 17a GVG, § 17b Abs 1 GVG, § 1 Abs 1 Nr 4 JBeitrO, § 8 Abs 1 JBeitrO
    Zuständigkeit eines Gerichts aus Bindungswirkung des rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses

  • IWW

    § 167 VwGO, § ... 767 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17a GVG, § 17b Abs. 1 GVG, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 146 VwGO, § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrG, § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 GKG, § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrG, Art. 35 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses; Zuständigkeitsbestimmung; Einwendungen gegen die Verpflichtung zur Duldung einer Zwangsvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; GVG § 17a Abs. 2 S. 3
    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses; Zuständigkeitsbestimmung; Einwendungen gegen die Verpflichtung zur Duldung einer Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen …

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4 mwN).

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 8;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 7 mwN).

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 1260 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, WM 2017, 1755 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 9).

  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei …

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (…BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 8; Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 7 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (…BGH, WM 2017, 1755 Rn. 8; NJW 2014, 2125 Rn. 9).

  • BGH, 02.10.2018 - X ARZ 482/18

    Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Steht den Parteien aber ein Rechtsmittel zu Gebote und wird dieses nicht genutzt, besteht kein Anlass, dem Gericht des für zulässig erklärten Rechtswegs die Befugnis zuzubilligen, sich an die Stelle des Rechtsmittelgerichts zu setzen (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - X ARZ 482/18, NJOZ 2019, 487 Rn. 12;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 12).
  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen …

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Steht den Parteien aber ein Rechtsmittel zu Gebote und wird dieses nicht genutzt, besteht kein Anlass, dem Gericht des für zulässig erklärten Rechtswegs die Befugnis zuzubilligen, sich an die Stelle des Rechtsmittelgerichts zu setzen (BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - X ARZ 482/18, NJOZ 2019, 487 Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 12).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 1260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19

    Zuständigkeitsbestimmung: Negativer Kompetenzkonflikt im …

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 1260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 25.09.2008 - III ZR 198/05

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein …

    Auszug aus BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19
    Rn. 14 Die Einwendung, dem Vollstreckungsschuldner stünden noch (zur Aufrechnung gestellte) Ansprüche auf Rückzahlung gegen den Vollstreckungsgläubiger zu, ist hingegen im Verfahren nach § 66 GKG über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrG sowohl aus dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als auch aus den drei Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit unzulässig, da die Gegenforderung weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt war (BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - III ZR 198/05, juris;… Zimmermann/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. (2019), § 8 JBeitrG, Rn. 2), so dass insoweit auch eine einheitliche Entscheidung in Betracht kam, zumal der Antrag des Vollstreckungsschuldners dahin ging, die "Zwangsvollstreckung vom 4. Juli 2018" für unzulässig zu erklären, und er mithin die Aufhebung der Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft erreichen wollte.
  • BGH, 20.04.2021 - X ARZ 562/20

    Sachlich zuständiges Gericht für die Geltendmachung des Anspruchs eines …

    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 5;… Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4 mwN).

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 6;… NJW-RR 2018, 250 Rn. 8;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 7).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 8;… WM 2017, 1755 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 9).

    Steht den Parteien aber ein Rechtsmittel zu Gebote und wird dieses nicht genutzt, besteht grundsätzlich kein Anlass, dem Gericht des für zulässig erklärten Rechtswegs die Befugnis zuzubilligen, sich an die Stelle des Rechtsmittelgerichts zu setzen (BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 10;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - X ARZ 482/18, NJOZ 2019, 487 Rn. 12;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 12).

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 11;… Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 13.07.2021 - X ARZ 147/21

    Negative Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige; …

    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20; Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 5;… Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4).

    Rn. 11 Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 6;… NJW-RR 2018, 250 Rn. 8;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 7).

    Rn. 15 a) Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH…, Beschluss vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20 Rn. 16; DGVZ 2019, 258 Rn. 8;… WM 2017, 1755 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 9).

    Steht den Parteien aber ein Rechtsmittel zu Gebote und wird dieses nicht genutzt, besteht grundsätzlich kein Anlass, dem Gericht des für zulässig erklärten Rechtswegs die Befugnis zuzubilligen, sich an die Stelle des Rechtsmittelgerichts zu setzen (BGH…, Beschluss vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20 Rn. 22; DGVZ 2019, 258 Rn. 10;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - X ARZ 482/18, NJOZ 2019, 487 Rn. 12;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 12).

    Rn. 29 Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH…, Beschluss vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20 Rn. 24; DGVZ 2019, 258 Rn. 11;… Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 12.09.2023 - X ARZ 576/22

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Amtsgerichts; Zuständigkeit des …

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts obliegt demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 5 f.;… Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7 f.).

    Rn. 10 Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 8;… Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 10).

    Rn. 12 2. Wie auch das Arbeitsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, kommt die Korrektur einer bindenden Entscheidung im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 10;… Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 18).

  • BGH, 26.03.2026 - II ZR 113/23

    Zurückweisung der Erinnerung des Klägers gegen Vollstreckung aus Kostenrechnung …

    Die Einwendung des Vollstreckungsschuldners, dass ihm keine Rechnung zugegangen sei, richtet sich gegen die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, NJOZ 2020, 945 Rn. 13).
  • BGH, 23.03.2026 - II ZR 113/23

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …

    Die Einwendung des Vollstreckungsschuldners, dass ihm keine Rechnung zugegangen sei, richtet sich gegen die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, NJOZ 2020, 945 Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2026 - 2 P 9/26

    Vollstreckung von Gerichtskosten

    Die Einwendung des Kostenschuldners, er habe eine Gerichtskostenrechnung nicht erhalten, dürfte die Duldung der Zwangsvollstreckung betreffen (BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19 - juris Rn. 13; LAG Rh-Pf…, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 10 Ta 205/08 - juris Rn. 8).
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