Rechtsprechung
| BFH, 01.04.2008 - X B 134/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Verstoßes des FG gegen die Sachaufklärungspflicht; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Judicialis
FGO § 76; ; FGO § 92 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 165; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht sowie Hinweispflicht des FG; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 10 K 215/03
- BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 08.05.1985 - I R 108/81
Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss erkennen lassen, welche Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nach Ansicht des Beschwerdeführers das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen und welche Gesichtspunkte dem entgegengestellt werden (BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523).
- BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss erkennen lassen, welche Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nach Ansicht des Beschwerdeführers das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen und welche Gesichtspunkte dem entgegengestellt werden (BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523). - BFH, 06.10.1982 - I R 71/82
Revision - Begründung - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Beschwerdeführer anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1982 I R 71/82, BFHE 136, 521, BStBl II 1983, 48). - BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 100/07, X B 101/07 und X B 103/07 sowie in einem späteren Schriftsatz auf das Verfahren X B 132/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt. - BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Die von der Klägerin gerügten Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim Finanzgericht --FG-- (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877). - BFH, 15.03.2002 - X B 175/01
Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06
NZB: Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 01.04.2008 - X B 132/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 100/07, X B 101/07 und X B 103/07 sowie in einem späteren Schriftsatz auf das Verfahren X B 132/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt. - BFH, 17.02.2004 - X B 142/03
Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …
- BFH, 01.04.2008 - X B 103/07
Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht, …
- BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der …
- BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 01.04.2008 - X B 100/07
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BFH, 28.04.1987 - VIII R 307/81
Anforderungen an die Angaben zur Konkretisierung der geltend gemachten …
- BFH, 30.06.1987 - VIII R 104/83
Gesetzliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15
FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende …
Durch die Auseinandersetzung muss erkennbar sein, dass der Kläger sein bisheriges Vorbringen anhand der Begründung der angegriffenen Vorentscheidung überprüft hat (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2013 3 K 95/12, EFG 2013, 1512); insoweit vergleichbar - abgesehen von spezielleren Voraussetzungen - mit der Zulässigkeit der Revision (§§ 120 ff. FGO; vgl. BFH, Urteile vom 03.02.2010 IV R 26/07, BFHE 228, 365, BStBl II 2010, 751; vom 16.03.2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700;… vom 27.08.1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336; ständ. Rspr.) oder der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (§§ 115 f. FGO; vgl. BFH, Beschlüsse vom 01.04.2008 X B 134/07 und X B 132/07, Juris;… vom 03.05.2001 III B 81/00, BFH/NV 2001, 1290). - FG Hamburg, 24.02.2013 - 3 K 95/12
Hinweisbeschluss zur Zulässigkeit der Klage: Darlegung der Rechtsverletzung
Rn. 4 Diese Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Klage zeigen in ihrem Zusammenhang, dass eine Auseinandersetzung mit der Vorentscheidung erforderlich ist, die erkennen lässt, dass die Kläger ihr bisheriges Vorbringen anhand der Begründung der Vorentscheidung überprüft haben; insoweit vergleichbar - abgesehen von spezielleren Voraussetzungen - mit der Zulässigkeit der Revision (§§ 120 ff. FGO; vgl. BFH, Urteile vom 03.02.2010 IV R 26/07, BFHE 228, 365, BStBl II 2010, 751; vom 16.03.2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700;… vom 27.08.1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336; ständ. Rspr.) oder mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (§§ 115 f. FGO; vgl. BFH, Beschlüsse vom 01.04.2008 X B 134/07 und X B 132/07, Juris;… vom 03.05.2001 III B 81/00, BFH/NV 2001, 1290).
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