Rechtsprechung
| BFH, 28.07.2016 - X B 205/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 47 Abs 1 S 1, FGO § ... 54 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 118 Abs 2, FGO § 127, AO § 108 Abs 3, AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 365 Abs 1, ZPO § 222 Abs 1, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2
Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - rechtsinformationen.bund.de
Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 1 S 1 FGO, § 54 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - IWW
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 47 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 68 FGO, § 127 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 122 Abs. 2 Nr. 1, 108 Abs. 3, § 365 Abs. 1 AO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides
- rechtsportal.de
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides - datenbank.nwb.de
Zurückverweisung analog § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; fehlende Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren; Vorliegen eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderungsbescheid - und die einseitige Erledigungserklärung des Finanzamtes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Absendedatum eines Steuerscheides - und der abweichende Poststempel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozessurteil statt Sachurteil
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Absendedatum eines Steuerscheides - und der abweichende Poststempel
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 13 K 13087/15
- BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.12.2010 - X B 212/09
Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der …
Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Diese Feststellung des FG fällt jedoch nicht unter die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil sie eine Sachentscheidungsvoraussetzung betrifft, die der BFH in einem künftigen Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen hätte (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564, m.w.N.).Rn. 22 b) Weicht der Poststempel --wie hier-- von dem Absendevermerk ab, so entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass dem Poststempel der Vorrang zu gewähren ist (vgl. nur Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 564, unter 1.b cc, m.w.N.).
Anhaltspunkte dafür, dass die Briefsendung im Streitfall wie im Fall, der dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 564 zugrunde liegt, vordatiert worden ist, sind nicht ersichtlich.
- BFH, 06.02.2014 - VIII B 43/13
Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Änderungsbescheid im …
Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Rn. 18 aa) Entspricht ein Änderungsbescheid, der während einer zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde ergeht, weder dem Klageantrag noch dem FG-Urteil, kann mangels Hauptsacheerledigung keine Unzulässigkeit der Beschwerde eintreten (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 VIII B 43/13, BFH/NV 2014, 711, unter II.b).Rn. 27 Die Frage, ob daneben schon angesichts der Eigentümlichkeit des Streitfalls im Verfahrensablauf eine solche Zurückverweisung auch zur Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) und der Verfahrensökonomie geboten ist, weil der BFH als Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht über Änderungsbescheide entscheiden kann, die den Streitgegenstand betreffen, aber noch nicht Gegenstand einer erstinstanzlichen Überprüfung waren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 711, unter II.c), bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
- BFH, 07.02.2008 - X B 39/07
Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Rn. 10 1. Der vom FA geänderte Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 23. November 2015 ist in entsprechender Anwendung des § 68 FGO Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Februar 2008 X B 39/07, BFH/NV 2008, 965, unter 1.).Die Vorentscheidung ist aber dann nicht entsprechend § 127 FGO aufzuheben, wenn der Bescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (vgl. nur Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 965, unter 1., m.w.N.).
- BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09
Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der …
Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Denn ein Verfahrensmangel ist insbesondere dann gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, m.w.N.). - BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
Rn. 29 7. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
- BFH, 25.08.2022 - X B 96/21
Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG
Rn. 25 a) Erlässt das FG zu Unrecht ein Prozessurteil, so liegt darin ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15) in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). - BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
Rn. 4 a) Erlässt das Finanzgericht zu Unrecht ein Prozessurteil, so liegt darin ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15;… vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 25;… vom 30.04.2025 - XI B 72/24, BFH/NV 2025, 888, Rz 11) in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--). - BFH, 19.12.2023 - X B 1/23
Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls
Denn auch dann, wenn das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig abweist, anstatt in der Sache zu entscheiden, liegt nach der Rechtsprechung ein Verfahrensmangel vor (…ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 25 und vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15).
- FG München, 15.04.2026 - 4 K 1457/25
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim scheidet aus, wenn entweder der …
- BFH, 15.09.2025 - V B 10/24
Geänderter Zinsbescheid während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde
Denn hierzu kommt es nicht, wenn der Bescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 11) oder es sich um Änderungen aufgrund der Änderung von Grundlagenbescheiden handelt (BFH-Beschluss vom 30.05.2014 - I B 82/13, juris, Rz 9), da die aufgrund der Änderung eines nicht streitgegenständlichen Grundlagenbescheids vorzunehmende Änderung des streitgegenständlichen Änderungsbescheids zu keiner streitigen Entscheidung im Beschwerdeverfahren führen kann. - BFH, 02.04.2026 - V B 26/25
Einspruchsentscheidung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein eine …
Dies ist auch in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung der Vorschrift grundsätzlich geboten, es sei denn, der --für die die ursprüngliche Umsatzsteuerfestsetzung ändernde Einspruchsentscheidung im Fall einer Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO gilt nichts anderes-- Änderungsbescheid enthält gegenüber den bisherigen Belastungen keine verbösernde Entscheidung oder die Änderung ist unstreitig, so dass die Entscheidung in einem Revisionsverfahren nicht von weiteren, bisher nicht getroffenen Tatsachenfeststellungen abhängig wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 11;… vom 13.06.2023 - VIII B 38/22, BFH/NV 2023, 978, Rz 6; vom 15.09.2025 - V B 10/24, juris, Rz 15).
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