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Rechtsprechung
   BFH, 02.05.2008 - X B 237/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15066
BFH, 02.05.2008 - X B 237/07 (https://dejure.org/2008,15066)
BFH, Entscheidung vom 02.05.2008 - X B 237/07 (https://dejure.org/2008,15066)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - X B 237/07 (https://dejure.org/2008,15066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Klagebefugnis; Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge und der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Inhalt und Umfang der Hinweispflichten und Aufklärungspflichten; schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 02.05.2008 - X B 237/07
    a) Zur Bezeichnung seines Klagebegehrens muss der Kläger substantiiert darlegen, worin er die durch die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen (vorgeblich) begründeten Rechtsverletzungen erblickt, insbesondere ausführen, inwieweit die angegriffenen Verwaltungsakte rechtswidrig sein und den Kläger in seinen Rechten verletzen sollen (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, 102; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 02.05.2008 - X B 237/07
    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2013 - V B 85/12

    Rügeerfordernisse bei unterbliebener Sachaufklärung

    Auch fehlt es am Vortrag der Klägerin, aus welchen entschuldbaren Gründen sie an einer entsprechenden Rüge vor dem FG gehindert gewesen ist (…BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2008 X B 55/07, BFH/NV 2008, 964, und vom 2. Mai 2008 X B 237/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R-647;… ebenso vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 04.09.2008 - V B 208/07

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von …

    Im Übrigen setzt die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs --hier durch die angebliche (partielle) Versagung der Akteneinsicht-- nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. die substantiierte Darlegung durch den Beschwerdeführer voraus, dass er den Mangel in der (nächsten) mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt habe oder aus welchen --von ihm nicht zu vertretenden-- Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (BFH-Beschluss vom 2. Mai 2008 X B 237/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R 647, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2008 - X B 138/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Insbesondere bedarf es Angaben dazu, dass gegenüber dem FG substantiiert ausgeführt worden ist, worin die Kläger die durch den angefochtenen Steuerbescheid (vorgeblich) begründeten Rechtsverletzungen erblicken, insbesondere inwieweit der angegriffene Bescheid rechtswidrig sein und die Kläger in ihren Rechten verletzt haben soll (Senatsbeschluss vom 2. Mai 2008 X B 237/07, Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2008, R647-R649).
  • FG Hamburg, 24.02.2013 - 3 K 95/12

    Hinweisbeschluss zur Zulässigkeit der Klage: Darlegung der Rechtsverletzung

    Rn. 3 a) Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) muss die Bezeichnung des Klagebegehrens (§ 65, vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) und die Darlegung enthalten, inwieweit die Kläger in ihren Rechten verletzt sind (§ 40 Abs. 2 FGO), und zwar durch den ursprünglichen Bescheid in Gestalt der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf (§ 44 FGO) und gegebenenfalls zwischenzeitlicher oder nachträglicher Änderungen (§ 365 Abs. 3 AO oder § 68 FGO; vgl. BFH, Beschluss vom 02.05.2008 X B 237/07, ZSteu 2008, R647; FG Hamburg…, Urteil vom 31.03.2009 3 K 31/09, Juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 31.08.2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2204, BVerfG, Beschluss vom 30.09.2011 2 BvR 2545/10, Juris; FG München, Urteil vom 07.10.1993 14 K 4557/88, EFG 1994, 404).
  • FG Saarland, 08.12.2009 - 2 K 1001/09

    Unzulässigkeit eines Klageantrags wegen Kindergeld - Keine Wiedereinsetzung gem. …

    Rn. 17 Mit Blick darauf, dass das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen darf (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), obliegt es dem Kläger, den Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu bestimmen (BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl. II 1980, 99, 102; vom 2. Mai 2008 X B 237/07, juris).
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