Rechtsprechung
| BFH, 12.02.2020 - X R 27/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AO § 129, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 81, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 129 AO, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 81 FGO, EStG VZ 2011
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum - IWW
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 129 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 129 Satz 1 AO, § 129 Satz 2 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 90a Abs. 1, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berichtigung der Festsetzung der Einkommensteuer aufgrund unrichtiger Zuordnung von Versicherungsbeiträgen an eine berufsständische Versorgungseinrichtung
- Betriebs-Berater
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 129
Berichtigung der Festsetzung der Einkommensteuer aufgrund unrichtiger Zuordnung von Versicherungsbeiträgen an eine berufsständische Versorgungseinrichtung - datenbank.nwb.de
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen - und die Berichtigungsmöglichkeiten des Finanzamtes
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Keine Änderung nach § 129 AO bei fortgesetzten Rechtsfehlern
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 8 K 2881/16
- BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.09.2015 - IX R 37/14
Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme "vermeintlicher" mechanischer …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
NV: § 129 AO ist auch dann anwendbar, wenn das FA einen (mechanischen) Fehler, der dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten unterlaufen ist, übernimmt und sich so zu eigen macht (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16.09.2015 - IX R 37/14, BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040) 13 .Die Berichtigungsmöglichkeit gemäß § 129 AO setzt voraus, dass der offenbare Fehler in der Sphäre der den Verwaltungsakt erlassenden Finanzbehörde entstanden ist (s. z.B. BFH-Urteil vom 16.09.2015 - IX R 37/14, BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040, Rz 17).
Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist § 129 AO nach ständiger Rechtsprechung auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040, Rz 16).
- BFH, 26.10.2016 - X R 1/14
Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Sollte ihr Hinweis auf die gerichtliche Prüfung "nach Aktenlage" dahingehend zu verstehen sein, dass die Beurteilung, ob ein mechanisches Versehen oder ein Tatsachen- bzw. Rechtsirrtum vorliegt, auf die Erkenntnisse nach Aktenlage zu beschränken wäre, ist der BFH-Rechtsprechung eine derartige Einschränkung --wie das in diesem Zusammenhang verwendete Wort "insbesondere" zeigt (vgl. Senatsurteil vom 26.10.2016 - X R 1/14, BFH/NV 2017, 257, Rz 14)-- nicht zu entnehmen. - BFH, 27.08.2013 - VIII R 9/11
Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 27.08.2013 - VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 15, m.w.N.).
- BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10
Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Tatfrage, die der revisionsgerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Umfang unterliegt (…vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2010 - IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004, Rz 20; vom 13.06.2012 - VI R 85/10, BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, Rz 18). - BFH, 01.07.2010 - IV R 56/07
Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO - …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Tatfrage, die der revisionsgerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Umfang unterliegt (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2010 - IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004, Rz 20; vom 13.06.2012 - VI R 85/10, BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, Rz 18). - FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
Verfahrensrecht: Änderung eines Eintrags in einer falschen Formularzeile nach § …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Rn. 26 dd) Soweit sich die Kläger für ihre Auffassung auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 17.10.2017 - 13 K 3544/15 E (EFG 2018, 342) berufen, liegt jener Entscheidung --in dem entscheidungserheblichen Punkt-- ein vom vorliegenden Streitfall abweichender Sachverhalt zugrunde. - BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Rn. 14 Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 05.02.1998 - IV R 17/97, BFHE 185, 345, BStBl II 1998, 535; vom 16.03.2000 - IV R 3/99, BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372;… vom 11.07.2007 - XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810; jeweils m.w.N.). - BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05
Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Rn. 14 Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 05.02.1998 - IV R 17/97, BFHE 185, 345, BStBl II 1998, 535; vom 16.03.2000 - IV R 3/99, BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372; vom 11.07.2007 - XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810; jeweils m.w.N.). - BFH, 05.02.1998 - IV R 17/97
Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Rn. 14 Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 05.02.1998 - IV R 17/97, BFHE 185, 345, BStBl II 1998, 535; vom 16.03.2000 - IV R 3/99, BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372;… vom 11.07.2007 - XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810; jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 8 K 2881/16
Keine Änderung nach § 129 AO bei falscher Eintragung von Beiträgen an eine …
Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.05.2018 - 8 K 2881/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei …
Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (zum Ganzen BFH-Urteil vom 12.02.2020 - X R 27/18, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 19.01.2022 - X R 32/20
Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § …
Rn. 43 Selbst wenn es --wie die Kläger anführen-- als "Fehler" ihrerseits anzusehen wäre, den Sonderausgabenabzug nicht fristgerecht beansprucht zu haben, erwüchse hieraus kein im Rahmen des § 129 Satz 1 AO grundsätzlich zu beachtender Übernahmefehler des FA (vgl. hierzu statt vieler Senatsurteil vom 12.02.2020 - X R 27/18, BFH/NV 2020, 1041, Rz 21, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 90/22
Ausgesteuerter Sachverhalt; Aussteuerung; Automationsgestützte Veranlagung; …
Diese Rechtsprechung zu sog. "Übernahmefehlern" gilt auch für - wie im Streitfall - elektronisch im Elster-Verfahren übermittelte Steuererklärungen (vgl. BFH…, Beschluss vom 13. August 2010 IX B 20/10, BFH/NV 2010, 2232; BFH, Urteile vom 22. Mai 2019 XI R 9/18, BStBl. II 2020, 37, und vom 12. Februar 2020 X R 27/18, BFH/NV 2020, 1041). - FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 546/19
Abgabenordnung: Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich …
Der Beklagte habe außerdem in der Einspruchsentscheidung nicht die aktuell zu dieser Thematik ergangene Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 07. Mai 2018, 8 K 2881/16 (Revision anhängig unter dem Aktenzeichen X R 27/18) berücksichtigt. - FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 3 K 1088/23
Bilanzberichtigung nach Bestandskraft: Keine Änderung nach § 129 AO bei …
Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (BFH-Urteil vom 12. Februar 2020 - X R 27/18, BFH/NV 2020, 1041 Rn. 13).
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