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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35185
BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,35185)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2023 - XI ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,35185)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,35185)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kausalität von Anwaltsverschulden bei Übermittlungsfehler des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 2 S 3 ZPO
    Kausalität von Anwaltsverschulden bei Übermittlungsfehler des Gerichts

  • IWW

    § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 522 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 und 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Beruhen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Beruhen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Beruhen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Kausalität von Anwaltsverschulden bei Übermittlungsfehler des Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Fristverlängerung nicht begründet: Anwalt darf nicht auf Bewilligung vertrauen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

    Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf er jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.;… siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8…, vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10…, vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 7 f. und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 16, jeweils mwN).

    Das setzt die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung voraus, auch wenn an diese bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und beispielsweise der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten ausreicht, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8…, vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 19…, vom 20. Februar 2018, aaO Rn. 8 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 und vom 16. November 2021, aaO, jeweils mwN).

    Rn. 12 Entspricht der Fristverlängerungsantrag diesen Anforderungen und darf der Prozessbevollmächtigte deshalb mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, ist er nicht gehalten, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch Nachfrage beim Berufungsgericht zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 12…, vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12…, vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7 und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 17, jeweils mwN).

    Rn. 13 Dagegen kann der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers nicht damit rechnen, dass seinem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, wenn in diesem kein erheblicher Grund für die Gewährung einer Fristverlängerung dargelegt wird, sondern der Antrag jeglicher Begründung zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung entbehrt (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7 und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 18 f.).

    In einem solchen Fall muss der Prozessbevollmächtigte damit rechnen, dass der Senatsvorsitzende in einer nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427…, vom 18. Juli 2007, aaO Rn. 7 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 und vom 16. November 2021, aaO Rn. 18 f., 21).

    Das Vorliegen eines erheblichen Grundes ist unter solchen Umständen auch nicht ohne weiteres als Grund des Antrags zu vermuten (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7…, vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 13 und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 19).

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06

    Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Rn. 13 Dagegen kann der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers nicht damit rechnen, dass seinem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, wenn in diesem kein erheblicher Grund für die Gewährung einer Fristverlängerung dargelegt wird, sondern der Antrag jeglicher Begründung zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung entbehrt (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7 …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 18 f.).

    In einem solchen Fall muss der Prozessbevollmächtigte damit rechnen, dass der Senatsvorsitzende in einer nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427, vom 18. Juli 2007, aaO Rn. 7 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO Rn. 18 f., 21).

    Das Vorliegen eines erheblichen Grundes ist unter solchen Umständen auch nicht ohne weiteres als Grund des Antrags zu vermuten (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7…, vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 13 …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 19).

    Der Beklagte hat schon nicht behauptet, dass gerade der Vorsitzende des zuständigen Senats einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch ohne Darlegung eines erheblichen Grundes üblicherweise stattgebe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - XII ZB 126/89, FamRZ 1990, 613, 614 und vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 9).

    Aber selbst dann, wenn auch die Behandlung von Fristverlängerungsanträgen durch andere Senate des Berufungsgerichts berücksichtigt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427), genügt der - hier erfolgte - Hinweis auf einen anderen Fall nicht, um eine gerichtliche Übung (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 und vom 18. Juli 2007, aaO) darzulegen, die geeignet wäre, ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer ersten Fristverlängerung auch ohne Angabe eines Grundes im Antrag zu begründen.

    Rn. 18 c) Der Fehler des Gerichts bei der Übermittlung der Verfügung vom 21. Februar 2023 schließt die Kausalität des Anwaltsverschuldens für die Fristversäumung nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8).

  • BGH, 20.08.2019 - X ZB 13/18

    Antrag auf Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung; Erhebliche Gründe für …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Das setzt die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung voraus, auch wenn an diese bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und beispielsweise der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten ausreicht, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8…, vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 19, vom 20. Februar 2018, aaO Rn. 8 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO, jeweils mwN).

    In einem solchen Fall muss der Prozessbevollmächtigte damit rechnen, dass der Senatsvorsitzende in einer nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427, vom 18. Juli 2007, aaO Rn. 7 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO Rn. 18 f., 21).

    Das Vorliegen eines erheblichen Grundes ist unter solchen Umständen auch nicht ohne weiteres als Grund des Antrags zu vermuten (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7, vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 13 …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 19).

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf er jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.;… siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10…, vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 7 f. …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 16, jeweils mwN).

    Rn. 12 Entspricht der Fristverlängerungsantrag diesen Anforderungen und darf der Prozessbevollmächtigte deshalb mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, ist er nicht gehalten, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch Nachfrage beim Berufungsgericht zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 12…, vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12…, vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7 …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 17, jeweils mwN).

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZB 47/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf er jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.;… siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8…, vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10, vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 7 f. …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 16, jeweils mwN).

    Das setzt die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung voraus, auch wenn an diese bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und beispielsweise der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten ausreicht, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8…, vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 19, vom 20. Februar 2018, aaO Rn. 8 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 16.06.1992 - X ZB 6/92

    Zurückweisung des nichtbegründeten Antrages auf Verlängerung der …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    In einem solchen Fall muss der Prozessbevollmächtigte damit rechnen, dass der Senatsvorsitzende in einer nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427…, vom 18. Juli 2007, aaO Rn. 7 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO Rn. 18 f., 21).

    Aber selbst dann, wenn auch die Behandlung von Fristverlängerungsanträgen durch andere Senate des Berufungsgerichts berücksichtigt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427), genügt der - hier erfolgte - Hinweis auf einen anderen Fall nicht, um eine gerichtliche Übung (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 …und vom 18. Juli 2007, aaO) darzulegen, die geeignet wäre, ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer ersten Fristverlängerung auch ohne Angabe eines Grundes im Antrag zu begründen.

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Aber selbst dann, wenn auch die Behandlung von Fristverlängerungsanträgen durch andere Senate des Berufungsgerichts berücksichtigt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427), genügt der - hier erfolgte - Hinweis auf einen anderen Fall nicht, um eine gerichtliche Übung (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 …und vom 18. Juli 2007, aaO) darzulegen, die geeignet wäre, ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer ersten Fristverlängerung auch ohne Angabe eines Grundes im Antrag zu begründen.
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Das setzt die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung voraus, auch wenn an diese bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und beispielsweise der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten ausreicht, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8, vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 19…, vom 20. Februar 2018, aaO Rn. 8 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 …und vom 16. November 2021, aaO, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf er jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8…, vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10…, vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 7 f. …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
    Rn. 12 Entspricht der Fristverlängerungsantrag diesen Anforderungen und darf der Prozessbevollmächtigte deshalb mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, ist er nicht gehalten, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch Nachfrage beim Berufungsgericht zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 12, vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12…, vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7 …und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der …

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …

  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der …

  • BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23

    Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung …

    In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, so dass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann (Fortführung von BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).

    Daher war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten und nicht mit einer Begründung versehenen Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8;… vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 21; vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).

  • OLG Bamberg, 29.10.2024 - 10 U 42/24

    Zweite Fristverlängerung, Wiederholte Fristverlängerung, …

    Rn. 52 Von einer Notwendigkeit der (wiederholt) begehrten Fristverlängerung, deren Darlegung ihrerseits Voraussetzung für einen erheblichen Grund für eine Fristverlängerung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.11.2023 - XI ZB 10/23 -, Rn. 12 f., m. w. N.), kann somit von vornherein nicht ausgegangen werden.
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