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   BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16   

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https://dejure.org/2017,50458
BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16 (https://dejure.org/2017,50458)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2017 - XII ZB 459/16 (https://dejure.org/2017,50458)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 (https://dejure.org/2017,50458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 49 PStG, § ... 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 51 Abs. 1 PStG, § 1591 BGB, § 1592 Nr. 2 BGB, § 11 TSG, §§ 8, 10 TSG, § 5 Abs. 2 TSG, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 11 Satz 1 TSG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 8 Abs. 1 TSG, §§ 1591, 1592 BGB, § 8 TSG, §§ 1591 ff. BGB, §§ 8 ff. TSG, Art. 8 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Abstammungsrechtliche Erlangung der Vaterstellung durch eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle; Zeugung eines Kindes mit konserviertem Spendersamen und Geburt des Kindes nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit; Anerkennung der ...

  • rewis.io

    Geburtseintrag: Vaterschaft einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen an einem mit ihrem konservierten Spendersamen gezeugten Kind; Unwirksamkeit einer Mutterschaftsanerkennung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1591; BGB § 1592; TSG § 11 S. 1
    Abstammungsrechtliche Erlangung der Vaterstellung durch eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle; Zeugung eines Kindes mit konserviertem Spendersamen und Geburt des Kindes nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit; Anerkennung der ...

  • rechtsportal.de

    Abstammungsrechtliche Erlangung der Vaterstellung durch eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle; Zeugung eines Kindes mit konserviertem Spendersamen und Geburt des Kindes nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit; Anerkennung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Geburtseintrag: Vaterschaft einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen an einem mit ihrem konservierten Spendersamen gezeugten Kind; Unwirksamkeit einer Mutterschaftsanerkennung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle = Vater

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elternschaft nach Geschlechtsänderung: Transsexuelle Frau als Vater eingetragen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vaterstellung einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nur Vaterstellung einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Mann-zu-Frau-Transgender darf für Kind nur Vater sein

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich nur Vater werden

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 116 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Geburtseintrag: Vaterschaft einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann nur rechtlicher Vater eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine rechtliche Frau, die als Mann geboren wurde, ist der rechtliche Vater eines Kindes

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Vaterstellung von Mann-zu-Frau-Transsexuellen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 1591, 1592 BGB; § 11 S. 1 TSG
    Eintragung einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes nur als Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 471
  • MDR 2018, 151
  • FamRZ 2018, 290
  • JR 2019, 151
  • JR 2019, 152
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. September 2017, XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855).

    Das Beschwerdegericht hat mit Recht und im Einklang mit der inzwischen ergangenen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 15) darauf hingewiesen, dass § 11 Satz 1 TSG auch Sachverhalte erfasst, in denen das leibliche Kind eines Transsexuellen - wie hier - zeitlich erst nach der gerichtlichen Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren wird (vgl. auch BT-Drucks. 8/2947 S. 16).

    Nach § 11 Satz 1 TSG sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Status des Transsexuellen als Vater oder als Mutter unberührt bleiben, und zwar insbesondere für die Vaterschaftsfeststellung und die Ehelichkeitsanfechtung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 15 ff.; BT-Drucks. 8/2947 S. 16).

    Dies ist bei den §§ 1591, 1592 BGB und § 11 Satz 1 TSG der Fall, und zwar auch auf der Grundlage der vom Senat für zutreffend befundenen Auslegung von § 11 Satz 1 TSG (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 23 f.).

    Dieses Ermessen hat Deutschland nicht überschritten, indem es die Zuordnung eines von einer transsexuellen Person nach der rechtlichen Geschlechtsänderung geborenen oder gezeugten Kindes entweder als "Vater" oder als "Mutter" an die Fortpflanzungsfunktion und nicht an das rechtlich zugewiesene geänderte Geschlecht des transsexuellen Elternteils anknüpft (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 45).

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Die an der Senatsrechtsprechung geäußerte Kritik (Wapler FamRZ 2017, 1861) verkennt bereits, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner für die bestehende Rechtslage grundlegenden Rechtsprechung von einer klaren, den biologischen Umständen entsprechenden rechtlichen Zuordnung von Kindern zu einem Vater und einer Mutter ausgegangen ist (BVerfGE 128, 109 = NJW 2011, 909 Rn. 77).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2009 (FamRZ 2010, 741), die ebenfalls den Fall eines nach Feststellung der Zugehörigkeit des Elternteils zum anderen Geschlecht (§ 8 TSG) geborenen Kindes betraf, als sichergestellt angesehen, dass den betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen bleiben bzw. werden (BVerfGE 128, 109 = NJW 2011, 909 Rn. 77).

    Dass der Gesetzgeber Statuswirkungen trotz rechtlichen Geschlechtswechsels an den früheren Status knüpft, entspricht nicht zuletzt dem vom Gesetz besonders geschützten Interesse des Kindes an einer Abbildung der spezifischen Fortpflanzungsbeteiligung des jeweiligen Elternteils (vgl. BVerfGE 128, 109 = NJW 2011, 909 Rn. 77; BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 BvR 747/17 - juris).

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Die Vorschrift bezieht sich übereinstimmend mit der Definition des Personenstands (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PStG) auf die rechtliche Elternschaft (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 63).

    Damit hat der Gesetzgeber andere mögliche Formen der abstammungsrechtlichen Mutter-Kind-Zuordnung, insbesondere die Mutterschaft der Eizellspenderin im Fall der Leihmutterschaft, bewusst ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 35 ff.).

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 16 Wx 94/09

    Frau wird "Vater" im Sinne des Gesetzes

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Die Beteiligte zu 1 könnte mithin abstammungsrechtlich übereinstimmend mit dem von ihr geleisteten Fortpflanzungsbeitrag nur die Stellung eines rechtlichen Vaters einnehmen (vgl. OLG Köln FamRZ 2010, 741, 742 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2009 (FamRZ 2010, 741), die ebenfalls den Fall eines nach Feststellung der Zugehörigkeit des Elternteils zum anderen Geschlecht (§ 8 TSG) geborenen Kindes betraf, als sichergestellt angesehen, dass den betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen bleiben bzw. werden (BVerfGE 128, 109 = NJW 2011, 909 Rn. 77).

  • BVerfG, 17.10.2017 - 1 BvR 747/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Dass der Gesetzgeber Statuswirkungen trotz rechtlichen Geschlechtswechsels an den früheren Status knüpft, entspricht nicht zuletzt dem vom Gesetz besonders geschützten Interesse des Kindes an einer Abbildung der spezifischen Fortpflanzungsbeteiligung des jeweiligen Elternteils (vgl. BVerfGE 128, 109 = NJW 2011, 909 Rn. 77; BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 BvR 747/17 - juris).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    bb) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16 - juris) führt zu keiner anderen Bewertung.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17

    Familiäre Lebensgemeinschaft durch begleiteten Umgang

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    c) Auch einen Verstoß gegen den aus Art. 8 EMRK hergeleiteten Anspruch transsexueller Personen auf Verwirklichung der rechtlichen Anerkennung ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das von diesem den Staaten grundsätzlich eingeräumte weite Ermessen verneint (vgl. auch EGMR FamRZ 2017, 936).
  • BGH, 20.07.2016 - XII ZB 609/14

    Personenstandssache: Behandlung einer im Ausland geschlossenen

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Schon weil die mit der Mutterschaft verbundenen statusrechtlichen Rechtsfolgen gegenüber denen der Vaterschaft grundverschieden sind, kann die Erklärung der Beteiligten zu 1 auch nicht in eine Vaterschaftsanerkennung umgedeutet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - XII ZB 609/14 - FamRZ 2016, 1761 Rn. 8, 14).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
    Weitere Formen der Entstehung einer beiderseits weiblichen Elternschaft kraft Abstammung, etwa die Mit- oder Co-Mutterschaft bei konsentierter heterologer Insemination (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 30 ff.), sind im deutschen Recht ebenfalls nicht vorgesehen.
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Weitere Formen der Entstehung einer beiderseits weiblichen Elternschaft kraft Abstammung, etwa die Mit- oder Co-Mutterschaft bei konsentierter heterologer Insemination, sind im deutschen Recht ebenfalls nicht vorgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 mwN).

    Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).

    Vielmehr ist diese - abgesehen vom nicht vergleichbaren Ausnahmefall des mit der Kindesmutter verheirateten Samen spendenden Mann-zu-Frau-Transsexuellen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290) - zwingend und damit abweichend von dem die Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden zum leiblichen Vater des Kindes.

  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

    Weitere Formen der Entstehung einer beiderseits weiblichen Elternschaft kraft Abstammung seien im deutschen Recht nicht vorgesehen (so bereits BGH FamRZ 2015, 240, 242 [Rn. 35]; 2018, 290, 291 [Rn. 11; zum Mann-zur-Frau-Transsexuellen]).
  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    Der Senat schließt sich dieser einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur an (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 10; 29. November 2017 - XII ZB 459/16 -, juris Rn. 11; 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 13; Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1591 Rn. 12; Di Cato in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, (Stand: 15. Oktober 2019) § 1591 Rn. 5; Reinhardt, RpflStud.
  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

    Nur mit dieser Bezeichnung ist gewährleistet, dass das Geburtenregister seiner Aufgabe gemäß den Personenstand des Beteiligten zu 3, § 1 Abs. 1 PStG, bezogen auf die rechtliche Elternschaft des Beteiligten zu 1 zutreffend wiedergibt (vgl. BGH, FamRZ 2018, 290; 2017, 1855, 1859).

    Ein Anspruch, nach dem neuen - männlichen - Geschlecht behandelt zu werden, § 10 Abs. 1 TSG, besteht hier nicht, § 11 S. 1 TSG (ebenso umgekehrt für Mann-zu-Frau-Transsexuelle: BGH, FamRZ 2018, 290, 291; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 1 W 102/18 - FamRZ 2019, 1177 ; Beschluss vom 15. August 2019 - 1 W 432/18 - FamRZ 2020, 109 ).

    Wie bereits erörtert, beruhen die dort getroffenen Zuweisungen als Mutter und Vater des Kindes auf dem spezifischen Fortpflanzungsbeitrag der jeweiligen Person (BGH, FamRZ 2018, 290, 291; 2017, 1855, 1857).

    Nach deutschem Recht kann ein Kind nur eine Mutter haben, § 1591 (BGH, FamRZ 2018, 290).

  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Nach der derzeit bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es jedoch auch für die rechtliche Zuordnung der Eltern nicht auf den aktuell eingetragenen Personenstand an, sondern ausschließlich auf den nach der Geburt eingetragenen Personenstand bzw. auf die Gebär-/Zeugungsfähigkeit an (BGHZ 215, 318; BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - XII ZB 459/16 -, NZFam 2018, S. 80).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen

    Diese regelt lediglich die Bezeichnung der rechtlichen Elternteile (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 26 und vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 10 ff.), nicht aber ordnet sie die Eintragung eines biologischen, nicht rechtlichen Elternteils an.
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 127/19

    Einzutragende Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen

    Er hat zu der Frage bereits dahingehend Stellung genommen, dass der transsexuelle Elternteil durch den Inhalt der vom Gesetz angeordneten Registereintragung nicht in seinen Grundrechten, insbesondere nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG), verletzt wird (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 34 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 14 ff. mwN).
  • KG, 15.08.2019 - 1 W 432/18

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB

    Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen, weil sie bei Abgabe der Anerkennungserklärung (weiterhin) als Mann anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 2018, 471 Rn. 12, OLG Köln, StAZ 2010, 45 f.; s.a. BVerfG, NJW 2011, 909 Rn. 72).
  • AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21

    Frau-Mann Transsexueller kann rechtlicher Vater eines ehelichen Kindes werden

    In der seiner Entscheidung vom 29.11.2017 (Az XII ZB 459/16, NZFam 2018, 80 ff) hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Mann-Frau Transsexuellen ebenfalls unter Berufung auf § 11 TSG der Frau versagt, rechtlich Mutter des Kindes zu sein.

    Da der Mann-Frau Transexuelle das Kind aber nicht zur Welt gebracht hatte, sondern seine Partnerin, und die rechtliche Mutterschaft in § 1591 BGB eindeutig definiert ist, wäre § 11 TSG in dieser Fallkonstellation an sich gar nicht anwendbar gewesen (so auch Löhnig, Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 29.11.2017, Az XII ZB 459/16, NZFam 2018, 80 ff).

  • KG, 14.02.2019 - 1 W 102/18

    Personenstandssache: Eintragung der Änderung des Vornamens einer transsexuellen

    Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - (NJW 2017, 3379) und vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - (NJW 2018, 471) mit der Verfassungsmäßigkeit von § 11 TSG auseinandergesetzt und keinen Anlass für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG gesehen.
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

  • AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2018 - 71a III 96/18
  • KG, 15.08.2019 - 1 W 482/18

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB

  • AG Köln, 17.12.2021 - 379 III 58/21
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