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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8710
BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14 (https://dejure.org/2015,8710)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2015 - XII ZB 148/14 (https://dejure.org/2015,8710)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2015 - XII ZB 148/14 (https://dejure.org/2015,8710)
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  • lexetius.com

    Brüssel IIa-VO Art. 23; IntFamRVG § 14 Nr. 2; FamFG §§ 158, 159

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    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Sorgerechtsentscheidung eines ungarischen Gerichts: Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind; Anerkennungshindernis bei unterbliebener Bestellung eines Beistands im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 23 EGV 2201/2003, § 14 Nr 2 IntFamRVG, § 158 FamFG, § 159 FamFG
    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Sorgerechtsentscheidung eines ungarischen Gerichts: Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind; Anerkennungshindernis bei unterbliebener Bestellung eines Beistands im ...

  • IWW

    Art. 21, 28, 34 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, §§ ... 1 Nr. 1, 28 IntFamRVG, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 158 FamFG, § 1 Nr. 1 IntFamRVG, §§ 16 bis 31 IntFamRVG, § 32 IntFamRVG, § 14 Nr. 2 IntFamRVG, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 158 Abs. 1 FamFG, § 158 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG, § 30 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 IntFamRVG, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verfahrensbeistandes im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Verfahrensbeistandes im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung

  • datenbank.nwb.de
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen - und der Verfahrensbeistand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verfahrensbeistand im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verfahrensbeistand im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuEheVO 2201/2003 Art. 8 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 21; EuEheVO 2201/2003 Art. 21 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 23; EuEheVO 2201/2003 Art. 24; EuEheVO 2201/2003 Art. 26; EuEheVO 220... 1/2003 Art. 28; EuEheVO 2201/2003 Art. 28 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 31; EuEheVO 2201/2003 Art. 34; FamFG § 158; FGG § 50; GG Art. 2; GG Art. 6; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 13; HKÜ Art. 20; IntFamRVG § 1; IntFamRVG § 14; IntFamRVG §§ 16 ff.; IntFamRVG § 28; IntFamRVG § 32; ZPO § 574
    Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 10
  • NJW 2015, 1603
  • MDR 2015, 834
  • FamRZ 2015, 1011
  • FamRZ 2015, 1101
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Es betont die Bedeutung des Kindeswohls in der Präambel und gewährleistet seine Beachtung im Zusammenspiel von Rückführung als Regel (Art. 12 Abs. 1 HKÜ) und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKÜ, wonach Rückführungsentscheidungen unterbleiben, wenn sie mit dem Kindeswohl unvereinbar sind (BVerfG FamRZ 1999, 85, 87).

    Der Tatrichter muss die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 HKÜ im Falle gegenläufiger Rückführungsanträge nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen näher prüfen, um dem Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG und dem Grundrecht der Kinder aus Art. 2 Abs. 1 GG gerecht zu werden (BVerfG FamRZ 1999, 85, 88).

    Dieses geschieht bei Kindern, deren Alter und Reife eine eigene Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte nicht erlaubt, durch einen Vertreter, den § 50 FGG als Verfahrenspfleger (jetzt Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG) vorsieht (BVerfG FamRZ 1999, 85, 88).

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Hat das Ursprungsgericht seine Zuständigkeit nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO bejaht, ist das Vollstreckungsgericht an diese Beurteilung der Zuständigkeit gebunden (Senatsbeschluss BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 16, 22).

    Ist dies zweifelhaft, ist anhand seiner Ausführungen in der Entscheidung zu prüfen, ob es seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-VO stützen wollte (Senatsbeschlüsse BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 23 …und vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 9).

  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 170/11

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung: …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Rn. 8 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 1 Nr. 1, 28 des Gesetzes zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG) vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162) i.V.m. Art. 21, 28, 34 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (im Folgenden: Brüssel IIa-VO) statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 6).

    Ist dies zweifelhaft, ist anhand seiner Ausführungen in der Entscheidung zu prüfen, ob es seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-VO stützen wollte (…Senatsbeschlüsse BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 23 und vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 9).

  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Dieser setzt voraus, dass die Entscheidung des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des Verfahrensrechts des Anerkennungsstaats in einem solchen Maße abweicht, dass die Entscheidung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangene angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 25 mwN u.a. zu § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO;… NK-BGB/Andrae 2. Aufl. Art. 22 EheVO 2003 Rn. 5 sowie Art. 23 EheVO 2003 Rn. 3; s. auch Helms FamRZ 2001, 257, 264, nach dem die Anforderungen für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht unbesehen auf die Anerkennung ausländischer Entscheidungen übertragen werden sollten).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Der Einschränkung der Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts liegt die Prämisse des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug darauf zugrunde, dass ihre jeweiligen nationalen Rechtsordnungen in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der auf Unionsebene und insbesondere in der Charta der Grundrechte anerkannten Grundrechte zu bieten (EuGH FamRZ 2011, 355 Rn. 70).
  • BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung: …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Ist dies zweifelhaft, ist anhand seiner Ausführungen in der Entscheidung zu prüfen, ob es seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-VO stützen wollte (…Senatsbeschlüsse BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 23 und vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2014 - 17 UF 262/13

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der im Wege der einstweiligen Anordnung …

    Auszug aus BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14
    Rn. 11 1. Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2014, 1567 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • KG, 12.03.2025 - 16 UF 133/24

    Internationale Anerkennung und Vollstreckung einer Sorgerechtsentscheidung aus …

    Zu prüfen ist danach, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts in der anzuerkennenden Entscheidung im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass eine Anerkennung der ausländische Entscheidung nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint bzw. dass die Abweichung von den inländischen verfahrensrechtlichen Vorgaben so schwerwiegend erscheint, dass die fremde, anzuerkennende Entscheidung nicht mehr als eine in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangene Entscheidung erachtet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/15, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011 [Rz. 37]): Im Vergleich zum kollisionsrechtlichen ordre public ist der Prüfungsmaßstab damit deutlich abgeschwächt.

    Rn. 28 (i) Zur Auflösung dieses Spannungsverhältnisses ist die ultima-ratio Funktion des speziellen ordre public-Vorbehalts nach Art. 23 lit. b Brüssel IIa-VO mit dem Kindeswohl und dem Recht des Kindes gemäß Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention, in allen das Kind berührenden Gerichtsverfahren im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden - Bulgarien hat die Kinderrechtskonvention am 3. Juni 1991, Deutschland am 6. März 1992 ratifiziert - im Rahmen einer praktischen Konkordanz zu bestmöglicher Verwirklichung zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 10111 [Rz. 42]).

    In derartigen Konstellationen steht eine unterlassene Kindesanhörung der Anerkennung der ergangenen Entscheidung - soweit ersichtlich - regelmäßig nicht entgegen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 12 UF 1821/14, FamRZ 2015, 777 [Rz. 40: Die unterbliebene Anhörung eines bei Erlass des Herausgabebeschlusses in einem Sicherungsverfahren etwa zwei Jahre alten Kindes ist unschädlich, weil "das Kind zu klein ist, um angehört zu werden"; zusätzlich ist die anzuerkennende Entscheidung in einem dringenden Fall ergangen]; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 5. März 2014 - 17 UF 262/13, FamRZ 2014, 1567 [Rz. 3, 63], bestätigt durch BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011 [Rz. 2, 15, 46: Die unterlassene Anhörung des bei Erlass der anzuerkennenden Entscheidung etwa 3½ Jahre alten Kindes begründet kein Anerkennungshindernis; zusätzlich ist die anzuerkennende Entscheidung in einem Eilverfahren ergangen]).

    Rn. 41 (ii) Für das interne deutsche Sachrecht ist in Sachverhaltskonstellationen, in denen ein Elternteil sich in Kenntnis eines laufenden Gerichtsverfahrens und ohne triftigen Grund weigert, mit dem vom Verfahren betroffenen Kind aus dem Ausland zum Gerichtsort zu reisen, um eine persönliche Anhörung des Kindes durch das erkennende Gericht sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermöglichen, anerkannt, dass der Auslandsaufenthalt des Kindes in diesem Fall einen schwerwiegenden Grund darstellen kann, der es rechtfertigt, von einer Anhörung des Kindes abzusehen (§ 159 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 29. November 2024 - 15 WF 249/24, FamRZ 2025, 379; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 10 UF 651/20, FamRZ 2021, 600 [Rz. 160]; vgl. auch ergänzend BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011 [Rz. 46] sowie Sternal/Schäder, FamFG [21. Aufl. 2023], § 159 Rn. 11).

  • BGH, 03.12.2025 - XII ZB 169/25

    Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung in Deutschland trotz …

    Die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hindert nicht deren Anerkennung in Deutschland, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Gericht auch ohne eine solche Anhörung eine ausreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung hatte (Fortführung von Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass der Sorgerechtsentscheidung ausnahmsweise dann einer Anerkennung in Deutschland nicht entgegensteht, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Verfahren im Ursprungsstaat mit dem Ziel geführt wurde, einen rechtswidrigen Zustand rückgängig zu machen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011 Rn. 46 f.; vgl. auch OLG Celle FamRZ 2023, 957, 958;… MünchKommFamFG/Gottwald 3. Aufl. Art. 23 Brüssel IIa-VO Rn. 5).

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 38/15

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe: …

    Ist dies zweifelhaft, ist anhand der Ausführungen in der Entscheidung zu prüfen, ob das Ursprungsgericht seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-Verordnung stützen wollte (Senatsbeschlüsse BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011 Rn. 19 und BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 23;… EuGH FamRZ 2010, 1521 Rn. 73 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23

    Anerkennungshindernis bezüglich einer sorgerechtlichen Entscheidung eines …

    Angesichts der bereits in den Erwägungsgründen der Brüssel IIa-VO hervorgehobenen Bedeutung der Kindesanhörung (Erwägungsgrund 19) und der Wahrung der Grundrechte des Kindes (Erwägungsgrund 33) kommt der Kindesanhörung im Rahmen der Verordnung - allemal in sorgerechtlichen Hauptsacheverfahren wie dem vorliegenden - eine tragende Bedeutung zu (BGH FamRZ 2015, 1101); ob allerdings jedem - nach nationalem Recht des Anerkennungsstaates zu beurteilenden - Anhörungsverstoß eine die Anerkennung nach Art. 23 lit. b versagende Wirkung zukommt, ist umstritten (…vgl. zum Meinungsstand: Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 11, Rz. 71 ff., insbesondere Rz. 73).

    Ausnahmen gelten - wiederum nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift - für eilige Sorgerechtsentscheidungen (BGH FamRZ 2015, 1011).

  • OLG Stuttgart, 04.08.2017 - 17 UF 265/16

    Auslandsadoption: Anerkennung einer thailändischen Adoptionsentscheidung

    Der BGH hat in einem Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in einer Kindschaftssache darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass auf ein solches Verfahren die Vorschriften über Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen, nicht bedeutet, dass das Anerkennungsverfahren wie ein entsprechendes Erstverfahren zu führen wäre, und ausgeführt: "Vielmehr sind nur die Verfahrensvorschriften anzuwenden, die für das Anerkennungsverfahren von Belang sind" (BGH FamRZ 2015, 1011 ff., Rn. 25).
  • OLG Hamm, 19.07.2018 - 11 UF 93/18
    Rn. 56 Mangels Prüfung des Kindeswohls ist im Ordnungsmittelverfahren schließlich auch weder ein Verfahrensbeistand zu bestellen (ebenso betr. Artt. 21 ff. VO (EG) 2201/2003 Bundesgerichtshof, FamRZ 2015, 1011, Rz. 28) noch das Jugendamt anzuhören.
  • OLG Stuttgart, 28.07.2026 - 17 UF 111/26
    Rn. 16 Ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public iSv Art. 39 Abs. 1 lit. a Brüssel IIb-VO setzt voraus, dass die Entscheidung des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des Verfahrensrechts des Anerkennungsstaats in einem solchen Maße abweicht, dass die Entscheidung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14 -, BGHZ 205, 10-22, Rn. 37;… Hausmann, Internationales und Europäisches Familienrecht [IntEuFamR], 3. Aufl. 2024, N. Rn. 148).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2023 - 17 UF 241/22

    Voraussetzungen einer Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Rn. 54 Von der Bestellung eines Verfahrensbeistands für das anzunehmende Kind sieht der Senat ab, da, wie soeben ausgeführt, Gegenstand des Anerkennungsverfahrens lediglich die Frage des Vorliegens von Anerkennungshindernissen ist (vgl. auch BGH FamRZ 2015, 1011 ff. Rn. 28; kein Verfahrensbeistand im Anerkennungsverfahren nach der Brüssel IIa-Verordnung).
  • OLG Nürnberg, 15.10.2020 - 10 UF 651/20

    Gemeinsame elterliche Sorge: Anerkennung und Abänderung einer ägyptischen …

    Rn. 159 Ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public kann auch in der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistands liegen (BGH FamRZ 2015, 1011 Tz. 37 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 1 UF 18/18
    Ebenso wenig wie Verfahrensfehler im Anerkennungsverfahren geheilt werden können, kann nämlich eine unzureichend durchgeführte Kindeswohlprüfung im Anerkennungsverfahren nachgeholt werden, weil dies auf eine Überprüfung dahin hinausliefe, ob das ausländische Gericht richtig entschieden hat (révision au fond), was gemäß § 109 Abs. 5 FamFG nicht statthaft ist (vgl. BGH, FamRZ 2015, 1011, juris Rn. 48;… Senat, FamRZ 2013, 714, juris Rn. 13;… OLG Celle, FamRZ 2012, 1226, juris Rn. 19).
  • OLG Celle, 08.02.2023 - 10 UF 153/22

    Anerkennung einer unter fiktiver Zustellung des verfahrenseinleitenden …

  • OLG Celle, 05.05.2022 - 10 WF 51/22
  • AG Nürnberg, 25.09.2018 - 121 F 4331/16
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2014 - XII ZB 148/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8935
BGH, 30.04.2014 - XII ZB 148/14 (https://dejure.org/2014,8935)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - XII ZB 148/14
    Die Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kommt danach regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5 zu § 64 Abs. 3 FamFG).
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