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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8991
BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24 (https://dejure.org/2025,8991)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2025 - XII ZB 260/24 (https://dejure.org/2025,8991)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2025 - XII ZB 260/24 (https://dejure.org/2025,8991)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerauswahl - oder: Sohn oder Berufsbetreuer?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann darf ein Angehöriger als Betreuer übergangen werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2406
  • NJW-RR 2025, 769
  • MDR 2025, 729
  • FamRZ 2025, 967
  • Rpfleger 2025, 472
  • JR 2025, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23

    Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Nicht geeignet für eine konkrete Betreuung ist nach § 1816 Abs. 1 BGB derjenige, der nicht willens oder in der Lage ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis nach Maßgabe des § 1821 BGB die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten zu ermitteln und adäquat umzusetzen und in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten (Fortführung BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23, FamRZ 2024, 963).

    Besteht in einem solchen Fall die konkrete Gefahr, dass die als Betreuer in Betracht kommende Person nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung nach Maßgabe des § 1821 BGB zu führen, ist von einer Bestellung zum Betreuer mangels Eignung abzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 10).

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkannt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2024 - XII ZB 176/24 - FamRZ 2025, 221 Rn. 16 mwN und vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 642/17

    Betreuungssache: Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Rn. 8 Wie sich auch aus dem Zusammenspiel mit dem in § 1816 Abs. 5 Satz 1 BGB normierten Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor einer beruflich geführten Betreuung (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 - FamRZ 2020, 628 Rn. 10 und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 - FamRZ 2018, 1772 Rn. 6 ff., jeweils zur Vorgängernorm des § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB) ergibt, darf ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, grundsätzlich nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist.
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der …

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Hat der Betroffene - wie hier - niemanden als Betreuer vorgeschlagen, sind bei der Betreuerauswahl nach § 1816 Abs. 3 BGB die familiären Beziehungen des Betroffenen, insbesondere zum Ehegatten, zu Eltern und zu Kindern, seine persönlichen Bindungen sowie die Gefahr von Interessenkonflikten zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 24 zur Vorgängernorm des § 1897 Abs. 5 BGB aF).
  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und …

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Erklärt sich ein Familienangehöriger bereit, die Betreuung zu übernehmen und steht dem kein (gemäß § 1816 Abs. 2 BGB vorrangiger) Wunsch des Betroffenen entgegen, muss die Bestellung eines familienfremden Betreuers daher unter Berücksichtigung der in § 1816 Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidung im Hinblick auf den konkret in Rede stehenden Aufgabenkreis und die Erfordernisse einer persönlichen Betreuung begründet werden (BVerfG FamRZ 2022, 722 Rn. 19 mwN zu den Regelungen in den Vorgängernormen der §§ 1897 Abs. 4 und 5, 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB aF).
  • BGH, 22.01.2020 - XII ZB 329/19

    Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung durch Zurverfügungstehen einer geeigneten …

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Rn. 8 Wie sich auch aus dem Zusammenspiel mit dem in § 1816 Abs. 5 Satz 1 BGB normierten Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor einer beruflich geführten Betreuung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 - FamRZ 2020, 628 Rn. 10 …und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 - FamRZ 2018, 1772 Rn. 6 ff., jeweils zur Vorgängernorm des § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB) ergibt, darf ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, grundsätzlich nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist.
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung …

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Durch diese Regelung wird dem Schutz der Familie auch bei der Betreuerbestellung Rechnung getragen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 20).
  • BGH, 06.11.2024 - XII ZB 176/24

    Nichtberücksichtigung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der …

    Auszug aus BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkannt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2024 - XII ZB 176/24 - FamRZ 2025, 221 Rn. 16 mwN …und vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.09.2025 - XII ZB 513/24

    Bedeutung der Benennung eines Betreuers durch den Betroffenen; gewichtige Gründe …

    Besteht in einem solchen Fall die konkrete Gefahr, dass die als Betreuer in Betracht kommende Person nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung nach Maßgabe des § 1821 BGB zu führen, ist von einer Bestellung zum Betreuer mangels Eignung abzusehen (Senatsbeschluss vom 5. März 2025 - XII ZB 260/24 - FamRZ 2025, 967 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.03.2026 - XII ZB 409/25

    Wunsch eines Betroffenen zur Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer …

    Besteht in einem solchen Fall die konkrete Gefahr, dass die als Betreuer in Betracht kommende Person nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung nach Maßgabe des § 1821 BGB zu führen, ist von einer Bestellung zum Betreuer mangels Eignung abzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2025 - XII ZB 260/24 - FamRZ 2025, 967 Rn. 8).
  • LG Freiburg, 18.02.2026 - 4 T 82/25

    Zur Bedeutung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der laufenden Betreuung

    Dabei hat der Tatrichter eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für oder gegen eine Eignung sprechen könnten, und eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen, ob die in Frage stehende Person die aus der Betreuung erwachsenden Aufgaben in Zukunft erfüllen kann (BGH, Beschluss vom 05.03.2025 - XII ZB 260/24, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 06.11.2024 - XII ZB 176/24, juris Rn. 16 mwN).
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