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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1780
BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20 (https://dejure.org/2021,1780)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20 (https://dejure.org/2021,1780)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20 (https://dejure.org/2021,1780)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: Behauptung des Verlustes des fristwahrenden Schriftstücks auf dem Postweg; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: Behauptung des Verlustes des fristwahrenden Schriftstücks auf dem Postweg; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO, § 236 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG, §§ 113 Abs. 1, 117 Abs. 5 FamFG, §§ 85 Abs. 2, 233 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 139 ZPO, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 278 Abs. 5 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Behauptung des Verlustes eines fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg durch Schilderung der tatsächlichen Abläufe; Geeignetheit der anwaltlich versicherten Behauptung der Aufgabe eines Schriftsatzes an ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 113 FamFG, § 117 FamFG, § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Behauptung des Verlustes eines fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg durch Schilderung der tatsächlichen Abläufe; Geeignetheit der anwaltlich versicherten Behauptung der Aufgabe eines Schriftsatzes an ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auf dem Postweg verloren gegangene Schriftsatz - und die Wiedereinsetzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzungsantrag und der auf dem Postweg verloren gegangene Schriftsatz

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung bei Verlust auf dem Postweg

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 113 FamFG, § 117 FamFG, § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Auf dem Postweg verlorener Schriftsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 113 FamFG, § 117 FamFG, § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Auf dem Postweg verlorener Schriftsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen? Lückenloser Report erforderlich! (IBR 2021, 220)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 859
  • MDR 2021, 377
  • FamRZ 2021, 619
  • AnwBl 2021, 365
  • AnwBl Online 2021, 655
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.09.2020 - II ZB 2/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Die bloße - anwaltlich versicherte - Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag "bei der Post aufgegeben worden", ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 22. September 2020 und vom 16. November 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - juris Rn. 7 mwN …und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 8 mwN).

    Die bloße anwaltliche Versicherung der Erklärung kann als solche den fehlenden Sachvortrag nicht ersetzen (vgl. BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 11 f.).

  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - juris Rn. 7 mwN …und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Die Rechtsbeschwerde erhebt insoweit auch keine entsprechende Rüge und legt damit nicht dar, dass dieser Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit den erforderlichen Angaben versehen war und die Antragsgegnerin darauf vertrauen durfte, dass ihm stattgegeben wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13 - NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11 f. und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13 - NJW 2014, 77 Rn. 9 mwN;… BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 2/16

    Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Das Erfordernis einer solchen Schilderung musste der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (vgl. BGH Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16 - NJW-RR 2016, 1022 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (…vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13 - NJW 2014, 77 Rn. 9 mwN; BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 - zur Veröffentlichung bestimmt Rn. 15 mwN).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahrenskostenhilfeantrag ohne Vorlage …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
    Die Rechtsbeschwerde erhebt insoweit auch keine entsprechende Rüge und legt damit nicht dar, dass dieser Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit den erforderlichen Angaben versehen war und die Antragsgegnerin darauf vertrauen durfte, dass ihm stattgegeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13 - NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11 f. und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 Rn. 8;… vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 8;… vom 28. April 2020- VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 15, 18;… vom 21. März 2019 - V ZB 97/18, NJW-RR 2019, 827 Rn. 21;… vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17, juris Rn. 11;… vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; jeweils mwN).

    Rn. 30 Damit hat der Beklagte nach § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht, dass der genannte Schriftsatz rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde und der Verlust dieses Fristverlängerungsantrags mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 19 ff.; vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 Rn. 11 f.).

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den …

    Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618).

    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20 - FamRZ 2021, 619 Rn. 8 mwN).

    Ist das der Fall, bedeutet die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20 - FamRZ 2021, 619 Rn. 13 f. mwN).

  • BGH, 25.04.2024 - AnwZ (Brfg) 34/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Antrag auf Zulassung der Berufung

    Rn. 14 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei, die - wie hier der Kläger - behauptet, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn sie aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in ihrem Verantwortungsbereich bzw. nicht im Verantwortungsbereich ihres Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 8 und vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, NJW-RR 2021, 859 Rn. 8; jeweils mwN).

    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung jedenfalls innerhalb der Antragsfrist gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 60 Abs. 2 VwGO vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 aaO;… Eyermann/Hoppe, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 32 ff.).

    Die anwaltliche Versicherung dieses (unzureichenden) Vortrags durch den Kläger vermag als solche den fehlenden Sachvortrag ebenfalls nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, NJW-RR 2021, 859 Rn. 11).

    Das wäre indes nicht mehr zulässig gewesen, da nach Ablauf der Antragsfrist des § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur noch lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 86 Abs. 3 VwGO geboten gewesen wäre, erläutert oder vervollständigt werden dürfen; das Vorbringen neuen, die Wiedereinsetzung erstmals rechtfertigenden Sachvortrags ist dagegen nicht mehr gestattet (…vgl. BVerwGE 142, 219 Rn. 25;… BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019- VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 13 und vom 13. Januar 2021- XII ZB 329/20, NJW-RR 2021, 859 Rn. 13).

    In diesem Fall besteht auch keine Pflicht des Gerichts, eine anwaltlich vertretene Partei auf die nicht ausreichende Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hinzuweisen, da das Erfordernis einer schlüssigen geschlossenen Schilderung der Abläufe bis zur Aufgabe zur Post einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein muss (vgl. zu § 233 ZPO: BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, NJW-RR 2021, 859 Rn. 14 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2021 - 12 U 37/21

    Verwerfung einer Berufung; Verfristete Berufungsbegründung; Antrag auf …

    Rn. 9 Da das Vorbringen bereits die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nötige geschlossene Schilderung der Abläufe vollständig vermissen lässt, bedurfte es insoweit keines gerichtlichen Hinweises (vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2021 - XII ZB 329/20, MDR 2021, 377 Rn. 14; Beschl. v. 01.07.2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181, 3182).
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