Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,33024
BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23 (https://dejure.org/2025,33024)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2025 - XII ZB 504/23 (https://dejure.org/2025,33024)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2025 - XII ZB 504/23 (https://dejure.org/2025,33024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,33024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 391/19

    Beurkundung einer Namenserklärung im Fall des urkundlich nicht nachgewiesenen …

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Ist der vom Elternteil zu führende Name nicht nachgewiesen, so ist im Geburtenregister als gewählter Geburtsname des Kindes der vom Elternteil tatsächlich geführte Name mit dem einschränkenden Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" zu beurkunden (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 17 ff.).

    Rn. 15 Diese Grundsätze gelten ebenfalls für die Namensbestimmung nach § 1617 BGB (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2025 - XII ZB 503/23 - zur Veröffentlichung bestimmt) oder nach § 1617 a BGB, welche insoweit keine entscheidenden Besonderheiten aufweist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 20).

    Rn. 16 Die Beurkundung eines feststehenden Personenstandsfalls kann auch dann geboten sein, wenn einzelne Personenstandsmerkmale sich nicht nachweisen bzw. aufklären lassen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 23 mwN).

    Durch eine Beurkundung trotz verbleibender Unklarheiten wird in diesen Fällen neben dem staatlichen Ordnungsinteresse an der lückenlosen Registrierung feststehender Personenstandsfälle insbesondere auch dem Anspruch der Betroffenen auf Beurkundung Rechnung getragen, ohne dass zugleich dem Registereintrag eine über die vom Standesamt gewonnenen Erkenntnisse hinausgehende Beweiswirkung verliehen wird (…Senatsbeschlüsse BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 21 und vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 24).

    Rn. 18 b) Für eine abweichende Behandlung der vorliegenden Fallkonstellation, in der anders als im Fall des Senatsbeschlusses vom 3. Februar 2021 (XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831) nicht die Namensführung beider Eltern, sondern nur die des Vaters ungeklärt und die Namensführung der Mutter nachgewiesen ist (dafür OLG München StAZ 2022, 180; Wall StAZ 2022, 182), besteht kein Raum.

    Dementsprechend hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Personenstandsrechts in der nicht nachgewiesenen Namensführung keinen Hinderungsgrund für die entsprechende Namenserteilung gesehen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831).

  • BGH, 01.10.2025 - XII ZB 503/23

    Ausrichtung der Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern …

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Rn. 6 Bezüglich eines weiteren Kindes der Beteiligten zu 1 und 2 ist vor dem Senat das Verfahren XII ZB 503/23 anhängig.

    Rn. 15 Diese Grundsätze gelten ebenfalls für die Namensbestimmung nach § 1617 BGB (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2025 - XII ZB 503/23 - zur Veröffentlichung bestimmt) oder nach § 1617 a BGB, welche insoweit keine entscheidenden Besonderheiten aufweist (…vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 20).

  • OLG München, 14.09.2021 - 31 Wx 244/21

    Namenserteilung bei vorliegen einer gesicherten und einer ungesicherten Identität

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Rn. 18 b) Für eine abweichende Behandlung der vorliegenden Fallkonstellation, in der anders als im Fall des Senatsbeschlusses vom 3. Februar 2021 (XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831) nicht die Namensführung beider Eltern, sondern nur die des Vaters ungeklärt und die Namensführung der Mutter nachgewiesen ist (dafür OLG München StAZ 2022, 180; Wall StAZ 2022, 182), besteht kein Raum.

    Eine Namenserteilung des unbewiesenen Familiennamens des Vaters komme nicht in Betracht, wenn ein gesicherter Name, nämlich derjenige der Mutter, feststehe (OLG München StAZ 2022, 180).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Das Recht zur Namensbestimmung ist Teil des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Elternrechts (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 306, 307 f.).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 155/20

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags: Flüchtlingseigenschaft eines Kindes

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Es genügt, dass sie eine Gesetz und Recht entsprechende Entscheidung erwirken will (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 237, 315 = FamRZ 2023, 1618 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Personenstandssache: Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht …

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Durch eine Beurkundung trotz verbleibender Unklarheiten wird in diesen Fällen neben dem staatlichen Ordnungsinteresse an der lückenlosen Registrierung feststehender Personenstandsfälle insbesondere auch dem Anspruch der Betroffenen auf Beurkundung Rechnung getragen, ohne dass zugleich dem Registereintrag eine über die vom Standesamt gewonnenen Erkenntnisse hinausgehende Beweiswirkung verliehen wird (Senatsbeschlüsse BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 21 …und vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19 - FamRZ 2021, 831 Rn. 24).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Vornamenswahl

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Zumal § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Kindeswohlprüfung nicht vorsieht und bei der Wahl des Familiennamens - anders als bei der gesetzlich nicht geregelten Vornamensbestimmung - eine verantwortungslose Namenswahl (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 294 Rn. 12; OLG Bremen NJW-RR 2014, 1156 f.) sowie ein damit verbundener Missbrauch des Elternrechts regelmäßig ausscheidet, besteht grundsätzlich keine Veranlassung für eine staatliche Reglementierung der von den sorgeberechtigten Eltern zu treffenden Namensbestimmung.
  • OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14

    Zulässigkeit des Vornamens "Waldmeister"

    Auszug aus BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
    Zumal § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Kindeswohlprüfung nicht vorsieht und bei der Wahl des Familiennamens - anders als bei der gesetzlich nicht geregelten Vornamensbestimmung - eine verantwortungslose Namenswahl (…vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 294 Rn. 12; OLG Bremen NJW-RR 2014, 1156 f.) sowie ein damit verbundener Missbrauch des Elternrechts regelmäßig ausscheidet, besteht grundsätzlich keine Veranlassung für eine staatliche Reglementierung der von den sorgeberechtigten Eltern zu treffenden Namensbestimmung.
  • BGH, 01.10.2025 - XII ZB 503/23

    Ausrichtung der Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern …

    Rn. 5 Bezüglich eines weiteren Kindes der Beteiligten zu 1 und 2 ist vor dem Senat das Verfahren XII ZB 504/23 anhängig.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2025 - 19 W 80/25

    Neubestimmung des Ehenamens unter Berufung auf die Übergangsregelung des neuen …

    Es genügt, dass sie eine Gesetz und Recht entsprechende Entscheidung erwirken will (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2025 - XII ZB 504/23, juris-Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 5. Juli 2023 - XII ZB 155/20, BGHZ 237, 315-330, juris-Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht