Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- IWW
§ 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § ... 59 Abs. 1 FamFG, § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG, § 62 FamFG, § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 13 GVG, § 2 EGGVG, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, §§ 253, 261 ZPO, § 23 Abs. 1 FamFG, § 23 Abs. 2 FamFG, § 426 Abs. 2 FamFG, § 68 Abs. 1 FamFG, § 426 FamFG, § 26 FamFG, § 426 Abs. 1 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das Rehabilitierungsinteresse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das Rehabilitierungsinteresse
- rechtsportal.de
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das Rehabilitierungsinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 02.06.2020 - 25 XIV (B) 21/18
- LG Arnsberg, 11.12.2020 - 5 T 119/20
- LG Arnsberg, 17.12.2020 - 5 T 119/20
- BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10
Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Der durch den Eintritt der Erledigung der Hauptsache am 18. Juli 2018 (Haftentlassung) ohne weiteres zum Gegenstand des ursprünglichen Haftaufhebungsverfahrens gewordene Antrag auf Feststellung der Rechtsverletzung des Betroffenen ab dem 9. Juli 2018 (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 15) ist unzulässig.Die Vorschrift gilt nach § 13 GVG, § 2 EGGVG auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 11;… InfAuslR 2016, 56 Rn. 8).
Der im Haftanordnungsverfahren gestellte Feststellungsantrag erfasste den gesamten Zeitraum der Inhaftierung bis zur Entlassung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 18), während der im Aufhebungsverfahren gestellte Feststellungsantrag sich auf einen kürzeren Abschnitt innerhalb dieses Zeitraums (Eingang des Antrags bis zur Entlassung) bezieht.
Denn es geht vorliegend nicht mehr um die Aufhebung der Haftanordnung, sondern allein um die Frage, ob durch sie und ihre Aufrechterhaltung die Rechte des Betroffenen verletzt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).
Für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, außer für Ehesachen und Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, §§ 253, 261 ZPO), gibt es keine Vorschriften über den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 11).
- BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15
Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen, kann von ihm erwartet werden, dass er diese wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 9).Mangels einer aufzuhebenden Entscheidung fehlt es dann an einem Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für die Durchführung des Haftaufhebungs verfahrens (BGH, InfAuslR 2016, 56 Rn. 11).
Ist gegen den Beschluss, mit dem die Haft angeordnet worden ist, kein Rechtsmittel eingelegt worden oder ist ein solches Rechtsmittel erfolglos geblieben, kann die Rechtswidrigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (BGH…, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7; InfAuslR 2016, 56 Rn. 10, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 7 …und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 5;… InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).
Die Vorschrift gilt nach § 13 GVG, § 2 EGGVG auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 11; InfAuslR 2016, 56 Rn. 8).
- BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16
Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Ist gegen den Beschluss, mit dem die Haft angeordnet worden ist, kein Rechtsmittel eingelegt worden oder ist ein solches Rechtsmittel erfolglos geblieben, kann die Rechtswidrigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (BGH…, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7;… InfAuslR 2016, 56 Rn. 10, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 7 und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 5;… InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 13; InfAuslR 2018, 63 Rn. 8).
- BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 30/20
Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte wie die Ehe mit einer …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Ihre Beschwerdebefugnis ergibt sich unmittelbar aus § 59 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 30/20 z. Veröff. best.).Rn. 8 bb) Auch den eigenen Haftaufhebungsantrag und den im Falle der Haftentlassung weiterverfolgten Feststellungsantrag darf die vom Betroffenen benannte - selbst in ihren Rechten nicht betroffene - Vertrauensperson nach dem Rechtsgedanken der Regelungen in § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG und § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG nur in dessen Interesse stellen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 30/20, z. Veröff. best.).
- BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14
Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 13;… InfAuslR 2018, 63 Rn. 8). - BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12
Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Wird diese Rechtshängigkeitssperre übersehen und in dem an sich nicht zulässigen Verfahren mit materieller Rechtskraft über den Feststellungsantrag entschieden, bleibt es dabei (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 729/80, NJW 1983, 514, 515; BAG, NZA 2015, 124 Rn. 34). - BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
Eventuelle Widerklage
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Ein Hilfsantrag wird bereits mit Eingang der Antragsschrift rechtshängig (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 1956 - IV ZR 30/56, BGHZ 21, 13, 16, und vom 17. Januar 1968 - VIII ZR 207/65, NJW 1968, 692, 693;… InfAuslR 2020, 387 Rn. 16). - BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Im Beschwerdeverfahren ist die angefochtene Haftanordnung umfassend zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 31). - BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80
Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen - …
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Wird diese Rechtshängigkeitssperre übersehen und in dem an sich nicht zulässigen Verfahren mit materieller Rechtskraft über den Feststellungsantrag entschieden, bleibt es dabei (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 729/80, NJW 1983, 514, 515;… BAG, NZA 2015, 124 Rn. 34). - BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65
Unterbrechung der Verjährung durch hilfsweise Geltendmachung eines Anspruchs
Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Ein Hilfsantrag wird bereits mit Eingang der Antragsschrift rechtshängig (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 1956 - IV ZR 30/56, BGHZ 21, 13, 16, und vom 17. Januar 1968 - VIII ZR 207/65, NJW 1968, 692, 693;… InfAuslR 2020, 387 Rn. 16). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17
Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung; …
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit des Antrags einer Vertrauensperson auf …
- BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12
Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei …
- BGH, 01.09.2026 - XIII ZB 38/23
Eigene Beschwerdebefugnis der von dem Betroffenen als Person des Vertrauens …
Rn. 12 b) Die Entscheidung des Beschwerdegerichts kann auch nicht mit der Maßgabe aufrechterhalten bleiben, dass die Beschwerde mangels Antragsbefugnis des Rechtsbeschwerdeführers als unbegründet zurückzuweisen war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 6 bis 8). - BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20
Kostenfestsetzung: Vergütung des im Abschiebeverfahren tätigen Rechtsanwalts
Die Haftanordnung kann damit nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f.).Rn. 17 (1) Hat sich der Haftaufhebungsantrag - wie hier - durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
- BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 6/21
Anordnung von Abschiebungshaft; Beantragung der Aufhebung der Haft
Die Haftanordnung kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20).Rn. 9 b) Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie auch hier - in der Folge gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
- BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft …
Die Haftanordnung kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20).Rn. 9 a) Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie auch hier - in der Folge gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
- BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 62/21
Sicherungshaft, der Rechtsmittelverzicht des Bevollmächtigten - und der …
Rn. 6 a) Die Beschwerde war zulässig, weil der Betroffene oder für ihn seine Vertrauensperson unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung auch noch nach Eintritt deren formeller Rechtskraft die Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG beantragen darf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23;… vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14; vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8).Dem Feststellungsantrag der Vertrauensperson steht im vorliegenden Haftaufhebungsverfahren weder eine anderweitige Rechtshängigkeit noch eine materielle Rechtskraft der Entscheidung des Beschwerdegerichts im Anordnungsverfahren entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21), weil das Beschwerdegericht die Beschwerde des Betroffenen im Haftanordnungsverfahren als unzulässig verworfen hat.
- BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 91/19
Die Feststellung, dass die Anordnung der Haft den Betroffenen in seinen Rechten …
Einer Entscheidung über den Feststellungsantrag steht die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2019 - was von Amts wegen zu berücksichtigen ist - entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, z. Veröff. best., Rn. 19 ff.;… Keidel/Engelhardt, FamFG, 20. Aufl., § 45 Rn. 33).Der im Haftanordnungsverfahren gestellte Feststellungsantrag und mithin auch die daraufhin ergangene Feststellung erfasst den gesamten Zeitraum vom Erlass der Haftanordnung bis zur Entlassung des Betroffenen (BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16, 18; vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, z. Veröff.
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21
Freiheitsentziehungssache: Zulässigkeit eines Antrags auf Haftanordnung im …
Eine solche fehlerhafte Haftanordnung führt aber nicht zur Unzulässigkeit des Hauptsacheverfahrens, weil eine Haftanordnung - im Gegensatz zu einem Beschluss über die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit der Haft - nicht in materielle Rechtskraft erwachsen kann (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 6/21, juris Rn. 9;… vom 25. April 2023 - XIII ZB 11/21, juris Rn. 11). - BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Beantragung einer Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG unabhängig …
Die Haftanordnung kann damit nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f., 20).Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
- BGH, 15.11.2022 - XIII ZB 89/20
Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen tunesischen Staatsangehörigen
Einer Entscheidung über den - allerdings zulässigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 7) - Feststellungsantrag des Rechtsbeschwerdeführers als Vertrauensperson des Betroffenen steht die materielle Rechtskraft des (ersten) Beschlusses des Landgerichts Bochum vom 4. Dezember 2020 entgegen, durch welchen die Beschwerde des Betroffenen gegen die Haftanordnung und der damit verbundene Feststellungsantrag zurückgewiesen wurden.Dass der Feststellungsantrag des Betroffenen wegen der bereits bestehenden Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags der Vertrauensperson teilweise, nämlich für den Haftzeitraum ab Eingang des Feststellungsantrags, unzulässig war und das Landgericht über diesen nicht hätte entscheiden dürfen, hindert die Rechtskraftwirkung nicht (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 22).
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20
Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …
Er hätte es dabei belassen können, dass privilegierte Personen, die dem Betroffenen in erster Instanz noch nicht bekannt waren, für diesen nach § 426 Abs. 2 FamFG die Aufhebung der Haft beantragen können, was sogar nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Haftanordnungsbeschlusses möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f.;… vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 7). - BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei …
- BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 19/21
Zulässigkeit des Antrags der Person des Vertrauens auf Aufhebung der Haft eines …
- BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 42/21
Antrag der Person des Vertrauens auf Haftaufhebung sowie auf Feststellung der …
- BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit einer unselbstständigen …
- BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
Beschwerdeberechtigung im Abschiebungshaftverfahren: Berücksichtigung einer vom …
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20
Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in …
- BGH, 09.07.2024 - XIII ZB 44/23
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen; Betreiben des …
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 58/22
Vertrauensperson im Freiheitsentziehungsverfahren; Haftanordnung zur Sicherung …
- BGH, 29.10.2024 - XIII ZB 25/22
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