Rechtsprechung
| OLG Dresden, 23.07.1998 - 7 U 254/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2303 § 2331a
Stundung des Pflichtteilsanspruchs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtteilsanspruch eines wirtschaftlich besser gestellten Verwandten gegen vermögenslosen Alleinerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 04.12.1997 - 4 O 3714/94
- OLG Dresden, 23.07.1998 - 7 U 254/98
Papierfundstellen
- ZEV 2000, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 02.10.2024 - 6 O 4728/21
Stundung des Pflichtteilsanspruchs, Unbillige Härte, Nacherbenvermerk, …
Gleichwohl kann die Klägerin gegen die Stundung zum Zwecke der Abänderung gerichtlich vorgehen, wenn sich die zu Grunde liegenden Umstände geändert haben, §§ 2331a Abs. 2 i.V.m. 1382 Abs. 6 BGB (OLG Dresden, Urteil vom 23.07.1998, Az. 7 U 254/98, Rn. 50, juris;… Dauner-Lieb/Grziwotz, Pflichtteilsrecht, 3. Aufl. 2022, § 2331a BGB Rn. 22).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§2332, 2346, 2348
Konkludenter Pflichtteilsverzicht in notariell beurkundetem - rechtsportal.de
BGB § 2332
Kenntnis von der Enterbung bei Mitwirkung am gemeinschaftlichen Testament - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Stillschweigender, sich aus den beurkundeten Erklärungen ergebender Pflichtteilsverzicht; Regelung einer Erbfolge durch ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Wege der Stufenklage; Testierunfähigkeit des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 2332, 2346, 2348
Konkludenter Pflichtteilsverzicht in notariell beurkundetem Ehegattentestament
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 6 O 64/98
- OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 856 (Ls.)
- ZEV 2000, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.03.1977 - IV ZR 114/75
Pflichtteilsanspruch und Vermächtnisanspruch auf Eintragung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Der Verzicht ist auch dann wirksam erklärt, wenn sich der Wille, auf den Pflichtteil verzichten zu wollen, stillschweigend aus diesen beurkundeten Erklärungen ergibt (vgl. BGHZ 22, 364 = NJW 1957, 422; BGH, NJW 1977, 1728).Unerheblich ist schließlich auch, daß die Ehegatten H die Erbfolge nach ihrem Tod einvernehmlich nicht durch einen Erbvertrag, sondern durch ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament geregelt haben (vgl. BGH, NJW 1977, 1728).
- BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Da der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch sich aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, kann der Senat diese erstinstanzlich anhängigen Ansprüche an sich ziehen und die Klage in vollem Umfang abweisen (vgl. BGH, NJW 1959, 1827; NJW 1985, 2405, 2407). - BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83
Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Unabhängig davon, ob der Klägerin ein Pflichtteilsanspruch nicht zusteht oder ein solcher jedenfalls verjährt ist, steht ihr der geltend gemachte Auskunftsanspruch nicht zu, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, daß unter diesen Umständen für die Erteilung der Auskunft und für die Wertermittlung noch ein Bedürfnis besteht (vgl. BGH, NJW 1985, 384).
- BGH, 15.12.1956 - IV ZR 101/56
Pflichtteilsverzicht im Erbvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Der Verzicht ist auch dann wirksam erklärt, wenn sich der Wille, auf den Pflichtteil verzichten zu wollen, stillschweigend aus diesen beurkundeten Erklärungen ergibt (vgl. BGHZ 22, 364 = NJW 1957, 422; BGH, NJW 1977, 1728). - BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Bei einem Rechtsmittel der Beklagten gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung ist der Wert nach dem Interesse zu bemessen, das sie daran hat, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. nur BGH, FamRZ 1988, 495 = NJW-RR 1988, 693). - BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Da der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch sich aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, kann der Senat diese erstinstanzlich anhängigen Ansprüche an sich ziehen und die Klage in vollem Umfang abweisen (vgl. BGH, NJW 1959, 1827; NJW 1985, 2405, 2407). - OLG Hamburg, 23.08.1983 - 12 U 127/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
Auf die Kenntnis des M H käme es allerdings nicht an, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes seiner Ehefrau geschäftsunfähig gewesen wäre (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1984, 54 ).
- OLG Koblenz, 14.06.2010 - 2 U 831/09
Berechnung von Pflichtteils- und Pfichtteilsergänzungsansprüchen bei einem …
Nach der Rechtsprechung des BGH (v. 9.3. 1977, IV ZR 114/75, BGHZ 22, 364, NJW 1977, 390) und OLG Düsseldorf (v. 23.7. 1999, 7 U 236/98, OLGR Düsseldorf 2000, 330, NJWE-FER 1999, 328, ZEV 2000, 32 [Ls.]) soll ein stillschweigender Verzicht auf das Erb- oder den Pflichtteil auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments grundsätzlich möglich sein. - OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 7 U 110/20
Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs …
Der Bundesgerichtshof (…BGH NJW 1977, 1728 juris-Rn. 32;… BGHZ 22, 364 juris-Rn. 19) und der Senat (OLGR Düsseldorf 2000, 330 juris-Rn. 60) haben dies in den jeweils von ihnen entschiedenen Fällen angenommen.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 5 T 4556/98
- BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1252
- ZEV 2000, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80
Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
c) Das Landgericht hat seiner Auslegung zutreffend zugrunde gelegt, daß sich die Vertragsparteien im Erbvertrag selbst das Recht vorbehalten können, anders als im Vertrag vorgesehen und abweichend von diesem zu testieren (vgl. BGH NJW 1982, 441; BayObLG NJW-RR 1997, 1027 ) und sich dadurch ihre Testierfreiheit im Umfang des Vorbehalts bewahren können (…vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2289 Rn. 3). - BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
c) Das Landgericht hat seiner Auslegung zutreffend zugrunde gelegt, daß sich die Vertragsparteien im Erbvertrag selbst das Recht vorbehalten können, anders als im Vertrag vorgesehen und abweichend von diesem zu testieren (vgl. BGH NJW 1982, 441; BayObLG NJW-RR 1997, 1027 ) und sich dadurch ihre Testierfreiheit im Umfang des Vorbehalts bewahren können (…vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2289 Rn. 3). - BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Sie ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Verfahrensfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1554) sowie darauf zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65; st. Rspr.).
- OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
Zulässiger Abänderungsvorbehalt im Erbvertrag
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651). - OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93
Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt; …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651). - BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96
Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Das Landgericht ist daher zu Recht davon ausgegangen, daß die Ehegatten ihren Erklärungen eine vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Bedeutung beigemessen haben können (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 6/7; 1996, 243/246) und daß die Mitwirkung des (inzwischen verstorbenen) Notars im konkreten Fall nicht gewährleistet hat, daß der Erblasserwille zweifelsfrei niedergelegt worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1243/1244). - BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88
Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Die Wirksamkeit des privatschriftlichen Testaments der Erblasserin vom 15.9.1974 sowie die nachfolgenden notariellen Testamente vom 25.7.1975 und 5.9.1995, aus denen die Vorinstanzen die Alleinerbenstellung der Beteiligten zu 1abgeleitet haben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 441), hängt davon ab, ob die darin vorgenommene Abänderung der Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag vom 13.6.1959 durch Ziff. V des notariellen Nachtrags vom 20.2.1966 gedeckt ist. - BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Die Beteiligten zu 2 und 3 können im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg geltend machen, daß andere Schlüsse ebenso nahegelegen hätten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 m.w.N.). - BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Das Landgericht ist daher zu Recht davon ausgegangen, daß die Ehegatten ihren Erklärungen eine vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Bedeutung beigemessen haben können (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 6/7; 1996, 243/246) und daß die Mitwirkung des (inzwischen verstorbenen) Notars im konkreten Fall nicht gewährleistet hat, daß der Erblasserwille zweifelsfrei niedergelegt worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1243/1244). - BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung wie auch die eines Erbvertrages (BayObLG FamRZ 1994, 196 ) ist Sache der Tatsacheninstanz. - BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93
Unzulässiger Vorbescheid
- BayObLG, 29.06.1994 - 1Z BR 125/93
Zulässigkeit der Beschwerde in Erbscheins-Einziehungsverfahren; Umfang der …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 133
Testamentsklausel "falls dem Erben und mir gleichfalls etwas zustößt" - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 1 O 492/97
- OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1527
- FamRZ 2000, 119
- ZEV 2000, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Auch in diesen Fällen muß vielmehr der wahre Wille des Erblassers (§ 133 BGB ) Vorrang haben, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46; u. auch BayObLG, NJW-RR 1991, 6, 7; NJW-RR 1997, 327, 328; NJW-RR 1997, 329, 330; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852, 853). - OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95
Auslegung einer letztwilligen Verfügung für den Fall des gleichzeitigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Diese Erkenntnis hat in der neueren Rechtsprechung dazu geführt, daß auch bei der Wortwahl "gleichzeitiges Versterben" zu fragen ist, ob die vom Erblasser oder - im Falle des gemeinschaftlichen Testaments - von den Erblassern für diesen Fall getroffene Regelung nach ihrem Willen auch gelten sollte, falls sie - wie hier - kurz nacheinander sterben, selbst wenn dies nicht auf dieselbe Ursache zurückgeführt werden kann (…BayObLG, NJW-RR 1997 a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt, FGPrax 1998, 110 ). - OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92
Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Auch in diesen Fällen muß vielmehr der wahre Wille des Erblassers (§ 133 BGB ) Vorrang haben, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46; u. auch BayObLG, NJW-RR 1991, 6, 7; NJW-RR 1997, 327, 328; NJW-RR 1997, 329, 330; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852, 853).
- BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96
Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Auch in diesen Fällen muß vielmehr der wahre Wille des Erblassers (§ 133 BGB ) Vorrang haben, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46; u. auch BayObLG, NJW-RR 1991, 6, 7; NJW-RR 1997, 327, 328; NJW-RR 1997, 329, 330; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852, 853). - BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Auch in diesen Fällen muß vielmehr der wahre Wille des Erblassers (§ 133 BGB ) Vorrang haben, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46; u. auch BayObLG, NJW-RR 1991, 6, 7; NJW-RR 1997, 327, 328; NJW-RR 1997, 329, 330; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852, 853). - BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98
Auch in diesen Fällen muß vielmehr der wahre Wille des Erblassers (§ 133 BGB ) Vorrang haben, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46; u. auch BayObLG, NJW-RR 1991, 6, 7; NJW-RR 1997, 327, 328; NJW-RR 1997, 329, 330; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852, 853).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Schöneberg, 22.06.1999 - 65/160 VI 115/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 2227 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG Berlin - 83 T 504/99
- AG Berlin-Schöneberg, 22.06.1999 - 65/160 VI 115/97
- KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Papierfundstellen
- ZEV 2000, 32 (Ls.)
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