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Weitere Entscheidungen unten: FG Niedersachsen, 17.06.2002 | FG Nürnberg, 17.10.2002

Rechtsprechung
   FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5787
FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93 (https://dejure.org/2002,5787)
FG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 5 K 4243/93 (https://dejure.org/2002,5787)
FG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 5 K 4243/93 (https://dejure.org/2002,5787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einbeziehung eines Dritten in ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren, nur weil alle Beteiligten einverstanden sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: - Keine Einbeziehung eines Dritten in ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren, nur weil alle Beteiligten einverstanden sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehung eines Dritten in einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren bei Einverständnis aller Beteiligten

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 587
  • ZEV 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94

    1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines …

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93
    Rn. 35 Mitunternehmerinitiative kann derjenige entwickeln, der zumindest Informations- und Kontrollrechte ausüben kann, so wie der Komplementär als Gesellschafter - Geschäftsführer von Gesetzes wegen nach §§ 161 Abs. 2, 125, 164 des Handelsgesetzbuches - HGB - und die Kommanditisten nach § 166 HGB (vgl. nur Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 01.08.1996 VIII R 12/94, BStBl II 1997, 272 …und vom 09.09.1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313; Schmidt, Kommentar zum EStG, 21.Auflage, § 15 Anm.263 m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93
    Im Streitfalle konnte jedoch nach Auffassung des erkennenden Senats eine steuerliche Rückwirkung der Vermächtnisverträge auf den Zeitpunkt des Erbfalles angenommen werden, da hiermit eine willkürliche steuerliche Ertragsverschiebung weder beabsichtigt, noch tatsächlich eingetreten war (vgl. hierzu nur Urteil des BFH vom 04.05.2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1039).
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93

    Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93
    Rn. 41 Der Annahme fehlender gemeinschaftlicher Einkunftserzielung wegen fehlender Gesellschafter- und Mitunternehmerstellung der Klägerin in allen Streitjahren steht nicht entgegen, dass die Klägerin als Alleinerbin mit Eintritt des Erbfalls gemäß §§ 1922, 1937 BGB zunächst - in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag - die Gesamtrechtsnachfolge der Gesellschafterin N. angetreten hatte, also auch in deren Gesellschafter- und Mitunternehmerposition eingerückt war, ohne dass das Vermächtnis, das nach §§ 2147, 2174, 2176 BGB, das für den Begünstigten nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben begründet, entgegenstand (vgl. hierzu nur Urteil des BFH vom 16.05.1995 VIII R 18/93, BStBl 1995, 714).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93
    Denn diese Rückwirkung von vier Monaten ist nur von kurzer Dauer und - im Hinblick auf die Besteuerung der Ertäge der KG insgesamt - ohne steuerliche Folgen (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 24.04.1997 VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1999 - IV B 18/99

    Streit um Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2002 - 5 K 4243/93
    Rn. 35 Mitunternehmerinitiative kann derjenige entwickeln, der zumindest Informations- und Kontrollrechte ausüben kann, so wie der Komplementär als Gesellschafter - Geschäftsführer von Gesetzes wegen nach §§ 161 Abs. 2, 125, 164 des Handelsgesetzbuches - HGB - und die Kommanditisten nach § 166 HGB (vgl. nur Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 01.08.1996 VIII R 12/94, BStBl II 1997, 272 und vom 09.09.1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313; Schmidt, Kommentar zum EStG, 21.Auflage, § 15 Anm.263 m.w.N.).
  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

    Insoweit kann es ausreichen, wenn der Betreffende die Möglichkeit zur Ausübung von Rechten hat, die den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten eines Kommanditisten nach den Vorschriften des HGB (§§ 164, 166) wenigstens angenähert sind oder den Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (BFH in BFHE 175, 231, BStBl. II 1995, 241, FG Köln, Urteil vom 15. November 2002 5 K 4243/93, EFG 2003, 587, und Niedersächsisches FG in EFG 2005, 639, sowie Schmidt / Wacker, a.a.O., § 15 Rz. 263, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 277/03

    Mitunternehmereigenschaft eines Kommanditisten bei einem Nießbrauchsvorbehalt; …

    Mitunternehmerinitiative bei einer Kommanditgesellschaft ist gegeben, soweit die entsprechende Person die Möglichkeit zur Ausübung von Rechten, die den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten eines Kommanditisten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) wenigstens angenähert sind, ausüben kann (…Urteil des BFH vom 1. März 1994 VIII R 35/92 a.a.O.; Urteil des FG Köln vom 15. November 2002 5 K 4243/93, EFG 2003, 587).
  • FG Saarland, 07.10.2004 - 1 V 266/04

    Keine Mitunternehmerschaft bei Nießbrauch am Gewinnbezugsrecht des Kommanditisten

    Rn. 25 Wenn der Nießbrauch sich demgegenüber lediglich auf das Gewinnbezugsrecht (und nicht auf den Kommanditanteil insgesamt) bezieht, sind die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft in verstärktem Maße zweifelhaft, da die für die Mitunternehmerinitiative wesentlichen Informations- und Kontrollrechte bei dem Gesellschafter verbleiben (dazu FG Köln, Urteil vom 15. November 2002 5 K 4243/93, EFG 2003, 587).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4278
FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98 (https://dejure.org/2002,4278)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2002 - 14 K 559/98 (https://dejure.org/2002,4278)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 14 K 559/98 (https://dejure.org/2002,4278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gestaltungsmissbrauch bei Vermietung unter nahen Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen ; Gleichzeitige Eintragung einer Reallast zugunsten des Vermieters

  • rechtsportal.de

    AO § 42
    Gestaltungsmissbrauch; Wohnungsvermietung; Familienangehöriger; Reallast - Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen und gleichzeitiger Eintragung einer Reallast zugunsten des Vermieters

  • datenbank.nwb.de

    Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen und gleichzeitiger Eintragung einer Reallast zugunsten des Vermieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 2
  • ZEV 2003, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (35)

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98
    Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, daß sie für sie steuerlich möglichst günstig sind (BFH Urt. v. 10. September 1992 V R 104/91, BStBl. II 1993, 253).

    Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige, dessen Steuerschuld zu beurteilen ist, die vom Gesetzgeber bei seiner Regelung vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht und hierfür keine beachtlich außersteuerlichen Gründe vorliegen, ob er vielmehr auf einem ungewöhnlichen Weg einen Erfolg zu erreichen versucht, der nach den Wertungen des Gesetzgebers auf diesem Weg nicht erreichbar sein soll (BFH Urt. v. 10. September 1992, V R 104/91, a.a.O.).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98
    Denn Hauptanwendungsfall der dauernden Last sind seit je her lebenslange Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden (BFH Beschl. v. 15. Juli 1990 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98
    Der Vertrag kann daher wegen Gestaltungsmißbrauchs gem. § 42 AO keine steuerliche Wirkung entfalten (…gleicher Ansicht: FG Nürnberg, Urt. v. 19. Oktober 1995 IV 12/95, EFG 1996, 279, 280;… FG Saarland Urt. v. 17.10.2000 2 K 77/97;… FG Köln Urt. v. 17. Mai 2001 15 K 4884/93, EFG 2001, 1139, Rev. eingelegt: Az. IX R 41/01 m.w.N. aus der FG-Rspr;… a.A.: Thüringer FG Urt. v. 12. November 1998 II 118/95, EFG 1999, 544, Rev. eingelegt: Az. IX R 30/99; FG Münster Urt. v. 26. Oktober 2000 13 K 5186/94 E, EFG 2001, 636, Rev. eingelegt: Az. IX R 12/01;… FG Münster Urt. v. 13. Dezember 2000 13 K 6776/97 E, EFG 2001, 689, Rev. eingelegt: Az. IX R 11/01).
  • FG Hamburg, 23.03.2004 - VII 296/01

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Gestaltungsmissbrauch bei Wohnrechtsaufgabe …

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14489
FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/2000 (https://dejure.org/2002,14489)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.10.2002 - IV 476/2000 (https://dejure.org/2002,14489)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - IV 476/2000 (https://dejure.org/2002,14489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigte Besteuerung von von Todes wegen erworbenen Anteilen an einer GmbH; Berücksichtigung eines Freibetrages für Anteile an Kapitalgesellschaften; Vom Gesetz geforderte Mindestbeteiligung des Erblassers an der Kapitalgesellschaft; Nachträgliche Entlastung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZEV 2003, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/00
    Weil die §§ 13a, 19a ErbStG im Streitfall keine Anwendung finden, bedarf es keiner Entscheidung des Senats darüber, ob diese Regelungen aus den im Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 II R 61/99 (BStBl II 2002, 598 ) genannten Gründen verfassungswidrig sind und das vorliegende Verfahren deshalb bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen ist.
  • BFH, 07.10.1998 - II R 64/96

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/00
    Insbesondere fasst die Regelung nach der neueren BFH-Rechtsprechung die in den 10-Jahreszeitraum fallenden Erwerbe nicht zu einem einheitlichen Erwerb zusammen (vgl. BFH-Urteil vom 7.10.1998 II R 64/96, BStBl 1999, 25;… Meincke, a. a. O.).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/00
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 28.11.1967 (BStBl II 1968, 239) diese Auffassung grundsätzlich bestätigt.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01

    Voraussetzung der Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Erbschaftsteuer; …

    Diese eindeutige Abgrenzung lässt dabei keinen Raum für eine gegenständliche Erweiterung der Begünstigungstatbestände im Wege einer extensiven Auslegung oder einer lückenergänzenden Analogie (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99, EFG 2001, 642; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Oktober 2002 IV 476/2000, ZEV 2003, 338).
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