Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.10.2012 - 6 W 180/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Rechtsfolgen der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 2074; BGB § 2075
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Rechtsfolgen der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erbfolge bei bedingter Vorerbschaft richtet sich nach der Auslegung des Testaments
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erbfolge bei bedingter Vorerbschaft richtet sich nach der Auslegung des Testaments
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Rechtsfolgen der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Abgrenzungsfragen/Alternativen
Verfahrensgang
- AG Hannover, 19.09.2012 - 53 VI 2878/12
- OLG Celle, 04.10.2012 - 6 W 180/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 660
- ZEV 2013, 40
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 3 Wx 279/16
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts mit der Aufforderung zur …
Dabei kann hier dahinstehen, wie die Wiederverheiratungsklausel letztlich dogmatisch einzuordnen ist (vgl. dazu Staudinger/Avenarius, § 2100, 33 m.N.; P/Weidlich, § 2269, 18 und Weidlich, Anmerkung zu Celle ZEV 2013, 40, 41 m.N.; BGHZ 96, 198; KG FamRZ 2017, 66). - OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von …
Für eine solche Befreiung spricht, dass dem Überlebenden anderenfalls die ihm grundsätzlich zugedachte unbeschränkte Stellung als Vollerbe praktisch wieder entzogen würde (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1972, 96; OLG Celle, ZEV 2013, 40). - KG, 03.06.2016 - 6 W 127/15
Erbescheinsverfahren: Erbscheinserteilung an einen vermeintlichen "Alleinerben" …
Rn. 11 a. Die Schlusserbeneinsetzung i.S.v. § 2269 BGB i.V.m. einer Wiederverheiratungsklausel führt im Regelfall - soweit nicht Besonderheiten im Einzelfall für einen abweichenden Gestaltungswillen der testierenden Eheleute sprechen - einerseits zur Vollerbenstellung des überlebenden Ehegatten, zugleich aber auch zur bedingten Vor- und Nacherbschaft (BGH, Beschluss vom 06.11.1985 - IVa ZB 5/85 -, BGHZ 96, 198; Urteil vom 18.01.1961 - V ZR 83/59 -, FamRZ 61, 275; RG, Urteil vom 25.11.1937 -IV B 34/37 -, RGZ 156, 173; KG, Beschluss vom 30.12.1911 - 1 X 459/11 -, KGJ Bd. 42, 109 ff Nr. 23; OLG München, Beschluss vom 08.01.1937 - Wx 412/36, JFG Bd. 15, 39 ff, Nr. 12; OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2012 - 6 W 180/12 -, ZEV 2013, 40, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 14.03.2011 - 3 W 150/10 -, FamRZ 2011, 1902 , Rz. 4 zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.04.2011 - 15 W 518/10 -, ZEV 2011, 589, Rz. 5 zitiert nach juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.04.2003 - 20 W 386/02 -, Rz. 22 zitiert nach juris;… Reymann in Herberger/Martinek/Rüßmann, juris-PK-BGB u.a., 7. Aufl. 2014, § 2269 Rn. 10f.;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2269 Rn. 26;… Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2269 Rn. 16 ff.;… Staudinger/Kanzleiter, (2014) BGB, § 2269 Rn. 42;… S. und T. Kappler in Erman, BGB, 14. Aufl., § 2269 Rn. 14).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.01.2012 - I-3 Wx 301/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Aufforderung der Nachlassgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen im Wege des Aufgebotsverfahrens; Anmeldung von Forderungen innerhalb der Anmeldefrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Auch der Miterbe muss seine Forderungen gegen den Nachlass anmelden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Erbe muss seine Nachlassforderung anmelden
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 07.10.2011 - 59 II 2/11
- OLG Düsseldorf, 24.01.2012 - I-3 Wx 301/11
- BGH - IV ZB 4/12 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 841
- FamRZ 2012, 1330
- ZEV 2013, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Danach ist ein Beschluss, der nicht verkündet wird, erlassen, sobald er in fertig abgefasster und unterschriebener Form an die Geschäftsstelle zur Bekanntgabe übergeben worden ist (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1330, 1331; OLG Hamm FGPrax 2014, 136;… OLG München ZEV 2016, 195 Rn. 10;… Waldner in Bahrenfuss, FamFG 2. Aufl. § 438 Rn. 3;… Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG 11. Aufl. § 438 Rn. 1;… Haußleiter, FamFG 2011 Rn. 3;… Keidel/Zimmermann, FamFG 18. Aufl. § 438 Rn. 4;… Holzer in Prütting/Helms, FamFG 3. Aufl. § 438 Rn. 1;… MünchKomm-BGB/Küpper, 6. Aufl. § 1970 Fn. 7; Heinemann, NotBZ 2009, 300, 303).In der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1330, 1331) und der Literatur (…Holzer in Prütting/Helms, FamFG 3. Aufl. § 439 Rn. 10) wurden hieran aber Zweifel geäußert.
- OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 247/15
Verspätete Anmeldung einer Nachlssforderung im Aufgebotsverfahren
Zum Ausschluss eines Nachlassgläubigers, dessen Forderung nicht bis zum Erlass des Ausschließungsbeschlusses angemeldet war (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 24.1.2012, 3 Wx 301/11 = NJW-RR 2012, 841; OLG Hamm vom 27.12.2013, 15 W 299/12 =FGPrax 2014, 136).Beschwerdeberechtigt (vgl. § 59 Abs. 1 FamFG;… Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 59 FamFG Rn. 11) ist ein Gläubiger, dessen Forderungen wegen nicht wirksamer Anmeldung ausgeschlossen, d. h. im gegebenen Fall nicht vorbehalten wurden (vgl. § 440 FamFG; OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841;… Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 439 Rn. 7).
Erlassen ist der - begründete und unterschriebene - Beschluss (von Bekanntgabe durch Verlesen abgesehen) nach der Legaldefinition gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG mit dessen Übergabe an die Geschäftsstelle (OLG Hamm FGPrax 2014, 136; OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841/842;… Keidel/Zimmermann § 438 Rn. 4;… Bumiller/Harders/Schwamb § 438 Rn. 1; Heinemann NotBZ 2009, 300/303).
Nach § 439 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. §§ 17, 18 FamFG kann auch bei Versäumung der Frist des § 438 FamFG Wiedereinsetzung bewilligt werden (OLG Hamm FGPrax 2014, 136;… Bumiller/Harders/Schwamb § 438 Rn. 1;… Keidel/Zimmermann § 439 Rn. 9 a. E.; noch zweifelnd OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841/842).
- OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut kommt es also für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung - anders als gemäß § 439 Abs. 2 FamFG für die Ausschließungswirkung selbst - nicht auf die Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses an (…so allerdings MünchKomm/FamFG-Eickmann, 2. Aufl. 2013, § 438 Rdn. 5), sondern darauf, wann der fertig abgefasste und unterschriebene Beschluss nach Maßgabe des § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG an die Geschäftsstelle übergeben oder durch Verlesen der Beschlussformel bekannt gegeben worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 841;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 438 Rdn. 4;… Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 438 Rdn.1).Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hält allerdings auch eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 438 FamFG für möglich (OLG Hamm FGPrax 2014, 136; OLG München…, Beschluss vom 26.08.2015 - 34 Wx 247/15 -, juris-Rz. 11;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 439 Rn. 9.;… MünchKomm/FamFG-Eickmann, a.a.O., § 439 Rdn. 8;… Bumiller/Harders/Schwamb, a.a.O., § 438 Rdn. 1;… Bahrenfuss/Waldner, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 439 Rdn. 6), lediglich vereinzelt wird dies als "zweifelhaft" bezeichnet (so etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 841, 842;… Prütting/Helms/Holzer, FamFG, 3. Aufl. 2014, § 439 Rdn. 10).
Der ausgeschlossene Nachlassgläubiger ist auch in diesem Fall nicht rechtlos: Zum einen führt der Ausschließungsbeschluss trotz des missverständlichen Gesetzeswortlauts keineswegs zum Verlust der Forderung (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 841;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 454 Rdn. 2), zum anderen verbleibt bei unredlichem Vorgehen des antragstellenden Erben die - durch § 439 Abs. 4 S. 2 erweiterte - Möglichkeit der Wiederaufnahme nach § 48 Abs. 2 FamFG, §§ 578 ff. ZPO.
- KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
Aufgebotsverfahren für ein Grundstück: Öffentliche Zustellung des …
- OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16
Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich …
Ein Ausschließungsbeschluss in einem Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nach den §§ 433 ff, 454 ff FamFG, der in § 439 Abs. 2 FamFG als Endentscheidung im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG bezeichnet ist, kann von jedem, der durch diesen in seinen Rechten beeinträchtigt wird, mit der Beschwerde nach § 58 ff FamFG angefochten werden, somit also auch durch die Beteiligten zu 1) und 2), deren Forderungen gegen den Nachlass in dem angefochtenen Beschluss nicht vorbehalten worden sind, so dass sie mit Erschwernissen bei der Durchsetzung der von ihnen behaupteten Forderungen rechnen müssen (zur Beschwerdebefugnis vergleiche u.a. OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2015, Az. 2 Wx 191/15, zitiert nach beck- online; OLG München, Beschluss vom 26.08.2015, Az. 34 Wx 247/15, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2012, Az. 3 Wx 301/11, zitiert nach juris;… Holzer in Prütting/ Helms, FamFG, 4. Auflage 2018, § 439, Rn. 7;… Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 439 Rn. 6;… Waldner in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017,§ 439 Rn. 4). - OLG Braunschweig, 25.01.2022 - 3 W 68/21
Beschwerde gegen die Ausschließung als Nachlassgläubiger nach Durchführung eines …
Rn. 14 1. Die Beschwerde gegen den Ausschließungsbeschluss ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 3 Wx 301/11 -, NJW-RR 2012, S. 841 m.w.N.) und auch ansonsten zulässig. - OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 249/19 Die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, wann der Ausschließungsbeschluss in diesem Sinne als erlassen anzusehen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2016 (NJW 2016, 3664 ff.) dahin entschieden, dass es entsprechend der Legaldefinition des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG auf den Zeitpunkt der Übergabe des fertig abgefassten und unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle ankommt (so auch Senat NJW-RR 2012, 841; OLG Hamm FGPrax 2014, 136; OLG München NJW-RR 2016, 11;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 438 Rn. 4).
- OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 21 W 51/17
Beschwerde durch nicht antragstellenden Miterben
Denn auch Miterben sind Nachlassgläubiger im Sinne von § 1970 BGB und daher berechtigt wie zugleich verpflichtet, ihre Forderungen gegen den Nachlass anzumelden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841, [OLG Düsseldorf 24.01.2012 - I-3 Wx 301/11] zit. nach Juris Rn 26). - OLG Hamm, 17.10.2013 - 15 W 439/12
Rechtsstellung des Inhabers einer Grundschuld im Verfahren über die …
Insoweit ist die Beteiligte zu 2) in ihren Rechten beeinträchtigt, da sie behauptet, ihr stehe aufgrund der Abtretung ein Recht an der Grundschuld zu, welches durch den angefochtenen Beschluss ausgeschlossen worden sei (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841 ff.). - OLG Hamm, 27.12.2013 - 15 W 299/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anmeldefrist im …
Erlassen ist der Beschluss nach der Legaldefinition des § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG mit der Übergabe des fertig abgefassten und unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2012, 3 Wx 301/11, zitiert nach juris Rn. 18;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 438, Rn. 4). - OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 127/14
Rechtsfolgen der nachträglichen Vorlage der aufgebotenen Urkunde im …
- OLG Braunschweig, 26.01.2022 - 3 W 68/21
Ausschließung von Nachlassgläubigern: Aufgebot mit unklarem Anmeldeadressaten …
- OLG Schleswig, 28.02.2024 - 2 Wx 40/23
Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs - nicht rechtzeitige Vorlage
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.01.2012 - 9 WF 135/11 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Zu wirtschaftlichen Verhältnissen - Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Erbteil und Prozesskostenhilfe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbausschlagung: Keine Verfahrenskostenhilfe
Papierfundstellen
- MDR 2012, 801
- FamRZ 2012, 1577
- ZEV 2013, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10
Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2012 - 9 WF 135/11
Ohne Erfolg beruft sich die Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. Behindertentestament und zum Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialhilfeempfängers (vgl. BGH, FamRZ 2011, 472).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 11 M 30.18
Prozesskostenhilfegewährung bei realisierbarem Anspruch auf …
Jedoch sind damit nur Einzelstücke, wie Schmuckstücke, Möbel, Kunstgegenstände und dergleichen gemeint (vgl. BSG…, Beschluss vom 09. Januar 2015 - B 10 LW 1/14 BH -, Rn. 6, juris), nicht aber ein auf einer Gesamtrechtsnachfolge beruhendes Kapitalvermögen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Januar 2012 - 9 WF 135/11 -, Rn. 4, juris, zu Miterbenanteilen).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung eines minderjährigen Kindes im Erbschaftsausschlagungsverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung eines minderjährigen Kindes im Erbschaftsausschlagungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder - 4 F 161/11
- OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1069
- ZEV 2013, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 04.07.2011 - 21 UF 105/11
Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998).Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung frühzeitig Kenntnis erlangt, so dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen sowie einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
Insoweit ist der gesetzliche Vertreter des Kindes verhindert, für dieses zu handeln (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
Auch kann das rechtliche Gehör des durch die Entscheidung in seinen Rechten betroffenen Kindes unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens im Regelfall nicht durch denjenigen vermittelt werden, dessen Handeln im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll, da nicht zu erwarten sei, dass der Elternteil den seinem Antrag entsprechenden Beschluss noch einmal unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls prüft (vgl. OLG Köln, ZEV 2011, 595).
Damit bliebe dem vertretenen Kind bei einer Zustellung des Beschlusses über die Genehmigung an den gesetzlichen Vertreter der Rechtsweg gegen diese Entscheidung faktisch versperrt, so dass das von § 41 Abs. 3 FamFG verfolgte Ziel, das vertretene Kind in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, nicht erreicht wird (vgl. OLG Köln, ZEV 2011, 595).
Danach kann auch das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist (vgl. OLG Köln, ZEV 2011, 595.; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
- KG, 04.03.2010 - 17 UF 5/10
Familiengerichtliches Verfahren: Ergänzungspflegerbestellung für ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung frühzeitig Kenntnis erlangt, so dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen sowie einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).Insoweit ist der gesetzliche Vertreter des Kindes verhindert, für dieses zu handeln (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
Danach kann auch das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist (vgl. OLG Köln, ZEV 2011, 595.; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
- OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 78/11
Grundsätzliche Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein Kind für die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998).Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung frühzeitig Kenntnis erlangt, so dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen sowie einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
Insoweit ist der gesetzliche Vertreter des Kindes verhindert, für dieses zu handeln (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Die Vorschrift des § 41 Abs. 3 FamFG trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 731) Rechnung, wonach dem materiell-rechtlich Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, bei einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen (vgl. auch BT-Drucksache 16/6308 S. 197). - BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11
Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998). - KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10
Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998).
- OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 260/12
Genehmigungsfreie Erbausschlagung der sorgeberechtigten Eltern für ihr …
Dagegen findet gemäß §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Beschwerde statt (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069; OLG Köln, FamRZ 2012, 42).Denn insoweit hat der Gesetzgeber mit § 41 Abs. 3 FamFG sicherstellen wollen, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung so frühzeitig Kenntnis erlangt, dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen und/oder aber auch einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069, 1070 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Erbausschlagung eines minderjährigen …
Dagegen findet gemäß §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Beschwerde statt (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069; OLG Köln, FamRZ 2012, 42).Denn insoweit hat der Gesetzgeber mit § 41 Abs. 3 FamFG sicherstellen wollen, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung so frühzeitig Kenntnis erlangt, dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen und/oder aber auch einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069, 1070 m.w.N.).
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