Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwer und vollstreckungsfähiger Inhalt einer Stufenklage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 22 JVEG, § 9 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
Beschwer und vollstreckungsfähiger Inhalt einer Stufenklage - IWW
§ 181 BGB, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 22 JVEG, § 9 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 259 ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Anspruch der Erbengemeinschaft auf Rechnungslegung über den Bestand des Nachlasses i.R.e. Stufenklage; Bemessen des maßgeblichen durch die Erfüllung der titulierten Rechnungslegungspflicht entstehenden Gesamtaufwands - datenbank.nwb.de
Beschwer und vollstreckungsfähiger Inhalt einer Stufenklage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 21.10.2022 - 10 O 362/20
- LG Duisburg, 18.11.2022 - 10 O 362/20
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 7 U 298/22
- BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Papierfundstellen
- ZEV 2024, 757
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19
Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Rn. 16 Das Berufungsgericht hat, wie der Beklagte zu Recht beanstandet, ermessensfehlerhaft unberücksichtigt gelassen, dass die erstinstanzlich ausgeurteilte Rechnungslegungsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt hat und sich deshalb die Rechtsmittelbeschwer des Beklagten um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten erhöht (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, BeckRS 2016, 3749 Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20, NJW-RR 2021, 451 Rn. 12 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19, NJW-RR 2019, 961 Rn. 13).Dazu ist es nicht nur erforderlich, dass im Titel die Art der vorzulegenden Belege bezeichnet ist, sondern auch der Zeitraum, auf den sich die Vorlageverpflichtung erstreckt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021, aaO Rn. 15 und vom 3. Juli 2019, aaO Rn. 14).
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 376/20
Geltendmachung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche nach türkischem Recht aus …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Rn. 16 Das Berufungsgericht hat, wie der Beklagte zu Recht beanstandet, ermessensfehlerhaft unberücksichtigt gelassen, dass die erstinstanzlich ausgeurteilte Rechnungslegungsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt hat und sich deshalb die Rechtsmittelbeschwer des Beklagten um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten erhöht (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, BeckRS 2016, 3749 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20, NJW-RR 2021, 451 Rn. 12 …und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19, NJW-RR 2019, 961 Rn. 13).Dazu ist es nicht nur erforderlich, dass im Titel die Art der vorzulegenden Belege bezeichnet ist, sondern auch der Zeitraum, auf den sich die Vorlageverpflichtung erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021, aaO Rn. 15 …und vom 3. Juli 2019, aaO Rn. 14).
- BGH, 28.01.2016 - III ZB 96/15
Verwerfung einer Berufung wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertgrenze im …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Rn. 16 Das Berufungsgericht hat, wie der Beklagte zu Recht beanstandet, ermessensfehlerhaft unberücksichtigt gelassen, dass die erstinstanzlich ausgeurteilte Rechnungslegungsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt hat und sich deshalb die Rechtsmittelbeschwer des Beklagten um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten erhöht (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, BeckRS 2016, 3749 Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20, NJW-RR 2021, 451 Rn. 12 …und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19, NJW-RR 2019, 961 Rn. 13).Rn. 21 c) Da das Berufungsgericht von einem nach dem Rechnungslegungsaufwand des Beklagten bemessenen Wert des Beschwerdegegenstands von 562, 50 EUR ausgegangen ist, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die zusätzliche Berücksichtigung der mit der Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus dem landgerichtlichen Teilurteil verbundenen Kosten, bei der sich der Beklagte anwaltlicher Hilfe bedienen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016, aaO), zu einem Wert des Beschwerdegegenstands von über 600 EUR führen würde.
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Rn. 8 Die nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2011 - III ZR 259/10, FamRZ 2011, 1792 Rn. 5) sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). - BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11
Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Das Vollstreckungsorgan muss in der Lage sein, allein mit dem Titel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden die Vollstreckung durchzuführen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - IV ZR 42/11, NJW-RR 2013, 1033 Rn. 17 …und Beschluss vom 13. März 2014 - I ZB 60/13, NJW-RR 2014, 1210 Rn. 10). - BGH, 13.03.2014 - I ZB 60/13
Berufungsbeschwer nach Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Das Vollstreckungsorgan muss in der Lage sein, allein mit dem Titel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden die Vollstreckung durchzuführen (BGH…, Urteil vom 27. Februar 2013 - IV ZR 42/11, NJW-RR 2013, 1033 Rn. 17 und Beschluss vom 13. März 2014 - I ZB 60/13, NJW-RR 2014, 1210 Rn. 10). - BGH, 25.05.2023 - III ZB 57/22
Bestimmung des Werts einer durch Verurteilung zur Auskunftserteilung und …
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Der Zeitraum, auf den sich eine Auskunfts- und Rechnungslegungsverpflichtung bezieht, muss sich dabei - gegebenenfalls mittels Auslegung der tatbestandlichen Feststellungen und Entscheidungsgründe des Titels - klar feststellen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2023 - III ZB 57/22, BeckRS 2023, 15484 Rn. 17). - OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 7 U 298/22
Auszug aus BGH, 18.04.2024 - III ZB 72/23
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten zu 1 wird der Teilbeschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 - I-7 U 298/22 - aufgehoben.
- BGH, 16.09.2026 - IV ZB 4/26 Rn. 12 Durch Auslegung des landgerichtlichen Urteils lässt sich auch der Zeitraum ermitteln, auf den sich die Auskunftspflichten erstrecken (dazu BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - III ZB 72/23, ErbR 2024, 789 Rn. 17;… vom 25. Mai 2023 - III ZB 57/22, ZEV 2023, 701 Rn. 17).
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 5 UF 88/25
Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1605 Abs. 1 BGB
Der Zeitraum, auf den sich eine Auskunftsverpflichtung bezieht, muss sich dabei - gegebenenfalls mittels Auslegung der tatbestandlichen Feststellungen und Entscheidungsgründe des Titels - ebenso klar feststellen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - III ZB 72/23, ErbR 2024, 789 Rn. 17 mwN) wie Inhalt und Umfang der zu leistenden Auskünfte. - OLG Hamburg, 29.07.2025 - 7 WF 69/23
Bestimmtheit eines Vergleiches als Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit im …
Dazu ist es nicht nur erforderlich, dass im Titel die Art der vorzulegenden Belege bezeichnet ist, sondern auch der Zeitraum, auf den sich die Vorlageverpflichtung erstreckt (…BGH NJW-RR 2021, 451 Rn. 15;… BGH JW-RR 2019, 961 Rn. 14; vgl. auch BGH ZEV 2024, 757). - VGH Bayern, 23.05.2025 - 8 M 25.916
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 6 Als Vollstreckungstitel ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss in erster Linie danach auszulegen, wie er von dem Vollstreckungsorgan zu verstehen ist; dieses muss in der Lage sein, allein mit dem Titel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden die Vollstreckung durchzuführen (vgl. BGH, B.v. 18.4.2024 - III ZB 72/23 - ZEV 2024, 757 = juris Rn. 17;… U.v. 27.2.2013 - IV ZR 42/11 - ZEV 2013, 332 = juris Rn. 17).
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