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Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 21.01.1992

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,219
BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91 (https://dejure.org/1992,219)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1992 - II ZR 172/91 (https://dejure.org/1992,219)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1992 - II ZR 172/91 (https://dejure.org/1992,219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur schuldrechtlichen Zweckbindung des Genußkapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 23 ; AktG § 221 Abs. 3, § 235
    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch Kapitalherabsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Aktionär, Genussrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Kündigung, Mitgliedschaftsrechte, Rückstellung, Schadensersatzanspruch, Stimmrechte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 305
  • NJW 1993, 57
  • ZIP 1992, 1542
  • MDR 1993, 32
  • WM 1992, 1902
  • BB 1993, 451
  • DB 1992, 2383
 
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Wird zitiert von ... (144)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot, der den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und damit zur Unwirksamkeit der nachteiligen Bestimmung führen kann (BGHZ 106, 42, 49 ff. m.w.N.; 112, 115, 117 m.w.N.), liegt nicht, wie die Revision meint, darin, daß der durchschnittliche Anleger in Genußscheinen auch im Falle einer durch bloße Rückstellungen veranlaßten Kapitalherabsetzung mit dem Verlust des sich aus § 9 Abs. 4 GB ergebenden Rückkaufwertes seiner Genußscheine rechnen müsse und er das nicht erkennen könne.

    Dabei ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeit des einzelnen Vertragspartners oder auf das Verständnis einer mit besonderen Fachkenntnissen ausgestatteten Person, sondern auf die Verständnismöglichkeit des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden abzustellen (BGHZ 106, 42, 49; 112, 115, 118).

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot, der den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und damit zur Unwirksamkeit der nachteiligen Bestimmung führen kann (BGHZ 106, 42, 49 ff. m.w.N.; 112, 115, 117 m.w.N.), liegt nicht, wie die Revision meint, darin, daß der durchschnittliche Anleger in Genußscheinen auch im Falle einer durch bloße Rückstellungen veranlaßten Kapitalherabsetzung mit dem Verlust des sich aus § 9 Abs. 4 GB ergebenden Rückkaufwertes seiner Genußscheine rechnen müsse und er das nicht erkennen könne.

    Dabei ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeit des einzelnen Vertragspartners oder auf das Verständnis einer mit besonderen Fachkenntnissen ausgestatteten Person, sondern auf die Verständnismöglichkeit des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden abzustellen (BGHZ 106, 42, 49; 112, 115, 118).

  • BGH, 05.03.1959 - II ZR 145/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Das Genußrecht ist, wie der Senat bereits früher ausgesprochen hat, kein gesellschaftsrechtlich geprägtes Mitgliedschaftsrecht, sondern ein Recht, das sich in einem bestimmten geldwerten Anspruch erschöpft (Sen.Urt. v. 5. März 1959 - II ZR 145/57, WM 1959, 434, 436;… vgl. dazu ferner Feddersen/Knauth, Eigenkapitalbildung durch Genußscheine, 2. Aufl. 1992, S. 17 m.w.N.;… Ernst, Der Genußschein im deutschen und schweizerischen Aktienrecht, 1963, S. 92;… Emde, Der Genußschein als Finanzierungsinstrument, 1987, S. 7 ff.; ders. BB 1988, 1214;… allg. zur Rechtsnatur von Genußrechten Rid-Niebler, Genußrechte als Instrument zur Eigenkapitalbeschaffung für die GmbHG , 1989, S. 10 ff.).

    Zutreffend weist die Revisionserwiderung darauf hin, daß mit der Bezeichnung des Genußrechtes als "geldwerter Anspruch« (Sen.Urt. v. 5. März 1959 aaO.) bzw. "schuldrechtliches Gläubigerrecht, das inhaltlich die typischerweise Aktionären zustehenden Vermögensrechte und -pflichten zum Gegenstand haben könne« (…Feddersen/Knauth aaO. S. 15 m.w.N.;… Ernst aaO. S. 92;… Emde aaO. S. 7 ff.; ders. BB 1988, 1214;… Rid-Niebler aaO. S. 10 ff.), nicht der Grundgedanke einer gesetzlichen Regelung für obligatorische Rechte umschrieben, sondern lediglich eine Abgrenzung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ("gesellschaftsrechtlich geprägten Mitgliedschaftsrechten«) vorgenommen wird.

  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83

    Ausschließung von Vereinsmitgliedern durch den Vorstand

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Diese Vorschrift ist auch auf eine Haftung aus Vertrag anwendbar (BGH, Urt. v. 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, BGHZ 90, 92, 95).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Rechtskraftwirkung der Abweisung der Klage gegen den Kfz-Halter

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Insoweit kann daher von einer Vertragslücke ausgegangen werden, die durch ergänzende Auslegung der Bedingungen unter Zugrundelegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabes zu schließen ist, der sich am Willen und Interesse der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise auszurichten hat (BGHZ 90, 68, 73 ff.; 96, 18, 26;… H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen aaO. § 6 Rdn. 32;… Lindacher in Wolf/Horn/Lindacher aaO. § 6 Rdn. 15, 18).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes …

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Obwohl es dem Aufsichtsrat obliegt, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen (§ 111 Abs. 1 AktG ) und die Gesellschaft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern zu vertreten (§ 112 AktG ; vgl. Sen.Urt. v. 13. Februar 1989 - II ZR 209/88, ZIP 1989, 497 = WM 1989, 637 ), ist der Gesellschafter in der Lage, durch Ausübung seiner Mitwirkungs- und Kontrollrechte (vgl. u.a. § 84 Abs. 3 Satz 2; § 119 Abs. 1 Nr. 1, 3; § 120 Abs. 2; § 131 Abs. 1 ; § 142 Abs. 1, 2 ; §§ 243 ff. AktG ) auch darauf Einfluß zu nehmen.
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 229/85

    Formularmäßige Vereinbarung der Richtigkeit zur Lieferung von Einbau- und …

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung, die sich im Rahmen der von Gesetz und Recht gewährleisteten Freiheit vertraglicher Gestaltung bewegen, unterliegen nach § 8 AGBGB keiner Inhaltskontrolle (…Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen aaO. § 8 Rdn. 1, 6 f., 21; BGH, Urt. v. 26. Mai 1986 - VIII ZR 229/85, NJW 1986, 2574, 2575;… abweichend Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO. Anh. § 29 Rdn. 28 m.w.N. in Fn. 63).
  • RG, 30.06.1927 - II 7/27

    Aktiengesellschaft; Genußscheinrechte; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Zutreffend wird darauf hingewiesen, daß sich die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem derartigen Rechtsverhältnis nicht in den Hauptleistungspflichten - im wesentlichen Erbringung der versprochenen Geldleistung durch den Genußrechtsinhaber und Leistung der vereinbarten Gewinnbeteiligung durch die Gesellschaft - erschöpfen, sondern daß sich aus ihm auch weitere Schutz- und Verhaltenspflichten ergeben, deren Inhalt in der Wahrung der Rechte des anderen Vertragsteils und der Rücksichtnahme auf seine wohlverstandenen Interessen besteht (Habersack aaO. S. 392 f. unter Hinweis auf RGZ 117, 379, 386;… zu den Verhaltens- und Schutzpflichten allgemein vgl. MüKo-Roth, BGB , 2. Aufl., § 242 Rdn. 106 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB , 51. Aufl, Einl. vor § 241 Rdn. 6 f.;… § 242 Rdn. 24).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Es ist als Instrument zur Kontrolle der Recht- und Gesetzmäßigkeit des Organhandelns einer Kapitalgesellschaft ausgestaltet und in die Hände der Gesellschafter gelegt (BGHZ 107, 296, 308).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1991 - 17 U 19/90
    Auszug aus BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
    Landgericht und Berufungsgericht (Urteil veröffentlicht in ZIP 1991, 1070) haben die Klage abgewiesen.
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14

    Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich das Organ einer juristischen Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen, wenn es Geschäfte außerhalb des von der Satzung vorgegebenen Gesellschaftszwecks tätigt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1992 - II ZR 172/91, BGHZ 119, 305, 331;… vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11, WM 2013, 456 Rn. 16).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    So kann es bei Wahrnehmung des Rechtes auf Teilnahme an der Hauptversammlung zu Mißbräuchen durch Störung der Hauptversammlung oder bei der Ausübung des Rederechts zum sog. Filibustering kommen (zur Bedeutung der genannten Rechte vgl. BGHZ 44, 245 (252) = NJW 1966, 43 = LM § 103 AktG Nr. 1 sowie BGHZ 119, 305 (317f.) = NJW 1993, 57 = LM H. 3/1993 § 221 AktG 1965 Nr. 2).

    Das hat der Senat für das Stimmrecht bereits mehrfach entschieden (BGHZ 43, 261 (267) = NJW 1965, 1378 = LM § 47 GmbHG Nr. 7 (L) (GmbH); BGH,NJW 1987, 780 = LM § 134 AktG 1965 Nr. 2 = ZIP 1987, 165 (166); zum Anfechtungsrecht vgl. BGHZ 119, 305 (316) = NJW 1993, 57 = LM H. 3/1993 § 221 AktG 1965 Nr. 2).

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Soweit darin eine Regelungslücke gesehen werden kann, erscheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen, diese im Wege einer - auch bei Formularbedingungen grundsätzlich möglichen (BGHZ 92, 363, 370; 119, 305, 325) - ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu schließen, daß der Zusendung der Bereitstellungsanzeige zugleich die Wirkung einer Vorverschiebung der Fälligkeit der Verkäuferpflichten auf den Zeitpunkt der Zusendung beizumessen ist.
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 21.01.1992 - 15 O 262/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10250
LG Hannover, 21.01.1992 - 15 O 262/91 (https://dejure.org/1992,10250)
LG Hannover, Entscheidung vom 21.01.1992 - 15 O 262/91 (https://dejure.org/1992,10250)
LG Hannover, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 15 O 262/91 (https://dejure.org/1992,10250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1542
  • ZIP 1992, 319
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 15.06.1994 - 3 U 166/93

    Voraussetzugen des Schuldbeitritt einer nicht deutsch sprechenden Ehefrau zum …

    Rückgewährforderungen der Klägerin aus jenen weiteren Darlehen waren Gegenstand des Rechtsstreits vor dem LG Hagen (15 O 262/91).
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