Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AGBG §§ 3, 9f; BGB §§ 305c Abs. 1, 307 n.F., 631, 781
Preislimitierung in Einheitspreisvertrag bei Bauvertrag ist überraschende Klausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Klausel eines Einheitsvertrags als Höchstpreisklausel; Einordnung eines Prüfvermerks eines Architekten als Wissenserklärung dem Auftraggeber gegenüber hinsichtlich der fachlichen und rechnerischen Richtigkeit einer Rechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3 § 9; BGB § 781
Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim Einheitspreisvertrag; Wirksamkeit einer Schriftformklausel; Rechtswirkungen der Prüfung der Schlussrechnug durch den Architekten des Auftraggebers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksame AGB-Klauseln im Bauvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
AGB-Recht - Überraschende Klausel bei Änderung der Vertragsstruktur in AGB
- IWW (Kurzinformation)
Werkvertragsrecht - Aufmaß des Architekten ist kein Anerkenntnis
- advogarant.de (Kurzinformation)
Eine fehlende Vollmachtsurkunde muss sofort gerügt werden
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Deckelung beim Preis
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
AGB-Recht - Einheitspreisvertrag: Unwirksame AGB-Klauseln
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
AGB-Recht - Überraschende Klausel bei Änderung der Vertragsstruktur in AGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einheitspreisvertrag, Höchstpreisklausel und Ausschluss von Nachforderungen (IBR 2005, 1)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Weiterleitung der vom Architekten geprüften Schlussrechnung an Unternehmer: Kein Anerkenntnis! (IBR 2005, 74)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 246
- ZIP 2005, 627 (Ls.)
- MDR 2005, 442
- MDR 2006, 1150 (Ls.)
- NZBau 2005, 148
- DB 2005, 222
- BauR 2005, 94
- ZfBR 2005, 172
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; …
Auszug aus BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03
Eine Wissenserklärung ist keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers gegenüber dem Unternehmer und damit kein Angebot zum Abschluß eines kausalen Schuldanerkenntnisses (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00, BauR 2002, 613 = ZfBR 2002, 345 = NZBau 2002, 345).Daran ändert auch nichts, daß die Beklagte zu 1 die Rechnung an die Klägerin gesandt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00 aaO).
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers "Zusätzliche Leistungen werden nur nach schriftlich erteiltem Auftrag bezahlt" benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 53/03).bb) Satz 2 der Vertragsklausel, wonach zusätzliche Leistungen nur nach "schriftlichem Auftrag" bezahlt werden, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 53/03, BauR 2004, 488 = ZfBR 2004, 258 = NZBau 2004, 146).
- BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93
Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis
Auszug aus BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03
Dieses setzt voraus, daß die Parteien mit der Vereinbarung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit entziehen wollten (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, NJW 1995, 960 = BauR 1995, 232 = ZfBR 1995, 82).
- OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 79/16
Abbedingung der Preisanpassungsmöglichkeit gem. § 2 Abs. 3 VOB/B durch Allgemeine …
Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass die geschuldete Leistung ihrer Art nach beschrieben und mit geschätzten Vordersätzen/Mengenansätzen - in Einzelpositionen gegliedert - zum Einheitspreis angeboten wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004, Az.: VII ZR 190/03, NJW-RR 2005, 246 - 247). - OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 33/14
Rechtswirkungen einer geprüften Schlussrechnung
Enthält eine geprüfte Schlussrechnung Kürzungen in einzelnen Positionen, so bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gekürzten Positionen in nicht gekürztem Umfang anerkannt sind (…BGH, Urt. v. 06.12.2001 - VII ZR 241/00; Urt. v. 14.10.2004 - VII ZR 190/03;… Urt. v. 14.04.2005 - VII ZR 14/04). - OLG Frankfurt, 27.06.2025 - 21 U 19/24
Befristung Vertragserfüllungsbürgschaft
Gleichwohl kann sie in Form von AGBs vereinbart werden und entsprechend etwa nach § 305c BGB unwirksam sein (vgl. etwa für Höchstpreisklausel im Rahmen eines Einheitsvertrages BGH NJW-RR 2005, 246).
- OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05
Architektenvertrag: Verjährung von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des …
Ein Ausschluss aller Ansprüche aus vertraglich nicht vorgesehenen Leistungen benachteiligt den Auftraggeber unangemessen (vgl. BGHZ 157, 102, 108; BGH, Urt. v.14. Oktober 2004 - VII ZR 190/03 BGHReport 2005, 286). - OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
Anscheinsvollmacht des bauleitenden Architekten
Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).Der Senat verkennt nicht, dass Abschlagszahlungen oder Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung keine Schuldanerkenntnisse begründen oder eine Beweislastumkehr erfordern (vgl. BGH vom 14.10.2004, BauR 2005, 94 und BGH BauR 2007, 700).
- OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang …
Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502). - OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
Sorgfaltspflichten beim Paartanz
Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502). - OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
VOB-Bauvertrag: Vergütung von Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten
b.b) Ein solches schlüssiges Verhalten liegt nicht darin, dass der nicht besonders zur Abgabe von Anerkenntnissen bevollmächtigte Architekt oder Bauüberwacher einen Prüfvermerk gesetzt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2001 - VII ZR 452/00 -, BauR 2002, 467 [juris Rn. 9]); denn mit der Prüfung der Baurechnung erfüllt der Architekt/Bauüberwacher nur eine Aufgabe, die ihm gegenüber dem Bauherrn obliegt; die dabei getroffenen Feststellungen wirken nicht zugunsten des Auftragnehmers (…I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B Rn. 23;… Werner/Pastor, Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 2032; BGH, Urt. v. 14.10.2004, - VII ZR 190/03 -, NJW-RR 2005, 246 [juris Rn. 18]). - OLG Düsseldorf, 24.07.2017 - 23 U 11/16
Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen aus einem Bauvertrag in Bezug auf …
Der diesbezügliche Prüfvermerk des Architekten auf der Schlussrechnung stellt kein kausales Schuldanerkenntnis dar, sondern ist eine reine Wissenserklärung des Architekten zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsstellung (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.2004 - VII ZR 190/03, NJW-RR 2005, 246, 247 m.w.Nw.). - KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten …
Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 190/03 - folgt nichts anderes (vgl. Seite 8 UU.). - LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03
Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?
- OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
Haftung der Beteiligten an einem Fahrradunfall; Begriff des deklaratorischen …
- OLG Stuttgart, 29.01.2026 - 13 U 48/24
Anerkenntnis durch vorbehaltlose Bezahlung einer Teilschlussrechnung?
- OLG Hamburg, 25.09.2019 - 4 U 26/18
VOB-Vertrag: Erklärung der Leistungsabnahme durch den bauleitenden Architekten; …
- OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber
- KG, 10.11.2025 - 10 U 147/22
Überhöhte Käufermaklerprovision bei vertraglicher Aufspaltung in …
- OLG Dresden, 07.02.2017 - 9 U 1253/16
Angeordnete Beschleunigungsmaßnahmen werden nicht im Stundenlohn vergütet!
- LG Stade, 27.03.2014 - 4 O 66/13
Werklohn; Abschlagzahlung; Überzahlung; Rückforderung; Hinweispflichten; …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
DDR-GesO § 9 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 106 Abs. 1; ; BGB § 883
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
DDR-GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB §§ 878, 883
Vormerkung unwirksam, wenn Grundbucheintragung erst nach Insolvenzeröffnung beantragt wird - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer Grundschuldbestellungsvormerkung bei Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Anspruch des Inhabers einer nachrangig eingetragenen Auflassungsvormerkung auf Beseitigung der eingetragenen ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Beantragung einer Vormerkung nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
- zvi-online.de
GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB § 883
Unwirksamkeit einer Grundschuldbestellungsvormerkung des Schuldners bei Eintragungsantrag erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DDR-GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB § 883
Unwirksame Vormerkung nach Insolvenzverfahren - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Vormerkung bei Eingang des Eintragungsantrags nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DDR-GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB §§ 878, 883
Vormerkung unwirksam, wenn Grundbucheintragung erst nach Insolvenzeröffnung beantragt wird - zbb-online.com (Leitsatz)
GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB § 883
Unwirksamkeit einer Grundschuldbestellungsvormerkung des Schuldners bei Eintragungsantrag erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 627
- MDR 2005, 892
- NZI 2005, 331
- WM 2005, 749
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97
Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Diese Vorschrift entspricht nach Inhalt und Zweck den §§ 24 KO, 106 InsO (BGHZ 138, 179, 186).Eine nach Insolvenzeröffnung eingetragene Vormerkung hat daher Bestand, wenn eine bindende Bewilligung vorliegt und ihre Eintragung vor dem Eröffnungszeitpunkt beantragt war (§ 15 Satz 2 KO, § 91 Abs. 2 InsO analog; vgl. BGHZ 138, 179, 186).
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95
Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Da es hiernach nicht um den Schutz der Klägerin vor den Verfügungsbeschränkungen des § 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 GesO (vgl. BGHZ 137, 267, 286) geht, kommt zu ihren Gunsten auch ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nach § 892 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB nicht in Frage. - BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Besteht er nicht, so ist auch die Vormerkung wirkungslos (BGHZ 143, 175, 179; 150, 138, 142 m.w.N., st. Rspr.).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Besteht er nicht, so ist auch die Vormerkung wirkungslos (BGHZ 143, 175, 179; 150, 138, 142 m.w.N., st. Rspr.). - BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …
- BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71
Löschung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Zwar findet die Vorschrift auf die Bewilligung einer Vormerkung entsprechende Anwendung (BGHZ 28, 182, 186; 60, 46, 50; 131, 189, 197). - BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57
Bewilligung der Vormerkung, nachträgliche Insolvenz
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95
Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Zwar findet die Vorschrift auf die Bewilligung einer Vormerkung entsprechende Anwendung (BGHZ 28, 182, 186; 60, 46, 50; 131, 189, 197).
- OLG Naumburg, 02.02.2011 - 5 U 105/10
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Teilweise unentgeltliche Leistung und …
Maßgeblich ist danach, ob vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Anordnung des Verfügungsverbots die Eintragung der Vormerkung bindend bewilligt und der Eintragungsantrag gestellt worden ist (BGH ZIP 2005, 627; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 364; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269;… Münchener Kommentar/Ott/Vuia, InsO, 2. Aufl., § 106 Rn. 14 m.w.N.).
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