Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
| 1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11) |
| 2. Unterabschnitt - Unwirksame Klauseln (§§ 8 - 12) |
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
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Rechtsprechung zu § 9 AGBG
7.624 Entscheidungen zu § 9 AGBG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.03.2026 - VII ZR 68/24
Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 26.01.2023 - 12 O 340/21
- OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
Vorschussanspruch einer GdWE gegen den Bauträger für Maßnahmen zur Beseitigung ...
- BGH, 26.03.2026 - VII ZR 108/24
Keine Abnahme durch vereidigten Sachverständigen!
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 13 U 419/19
Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Verwendung unwirksamer ...
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 13 U 419/19
- OLG Düsseldorf, 18.05.2026 - 9 U 36/25
Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde wegen einer Grundschuld; ...
- OLG Koblenz, 10.10.2024 - 2 U 41/24
Mängelansprüche können in AGB nicht begrenzt werden!
- OLG München, 24.06.2026 - 7 U 2819/24
Maklervertrag, Provisionsanspruch, Kausalität, Beweiswürdigung, Beratervertrag, ...
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 43/23
Rechtsbeschwerdezulassung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 9 AGBG verweisen folgende Vorschriften:
- AGB-Gesetz (AGBG)
- Sachlich-rechtliche Vorschriften
- Unwirksame Klauseln
- § 8 (Schranken der Inhaltskontrolle)
- Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 28 (Übergangsvorschrift)