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Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005

Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,383
BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04 (https://dejure.org/2005,383)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04 (https://dejure.org/2005,383)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 (https://dejure.org/2005,383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Meldung der Arbeitssuche - Schadensersatzanspruch - Arbeitgeberpflicht

  • Techniker Krankenkasse
  • RA Kotz

    Arbeitslosmeldung: Verspätete Meldung als arbeitssuchend löst keine Haftung des Arbeitgebers aus

  • RA Kotz

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Arbeitssuchmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz - Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises des Arbeitgebers zur unverzüglichen Meldung als Arbeitssuchender

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Arbeitslosmeldung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht zur unverzüglichen Meldung als Arbeitssuchender

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht wegen Kürzung des Arbeitslosengeldes; Nichtaufklärung über die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ab Kenntniserlangung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer meldet sich zu spät arbeitslos - Arbeitgeber informierte ihn nicht über Pflichten - kein Schadenersatz

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschreiben: Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht auf Arbeitslosmeldung hinweist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht zur unverzüglichen Meldung als Arbeitssuchender

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Aufklärung des Arbeitgebers über frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 78
  • ZIP 2006, 100
  • MDR 2006, 520
  • NZA 2005, 1406
  • BB 2006, 48
  • DB 2005, 2751
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (29)

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04

    Schadensersatz bei Nichtbeachtung der Informationsobliegenheit nach § 2 Abs. 2 …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Die auf Grund dieser Vorschrift eintretende Minderung des Arbeitslosengeldes stelle vielmehr eine Sanktion dar, die nur den säumigen Arbeitnehmer treffen solle (LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2; LAG Baden-Württemberg 27. Januar 2005 - 11 Sa 110/04 - LAG Düsseldorf 2. März 2005 - 4 Sa 1919/04 - AR-Blattei ES 1400 Nr. 71; LAG Berlin 29. April 2005 - 13 SHa 724/05 - ArbG Verden 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 - LAGE SGB III § 2 Nr. 1 = BB 2004, 1632 mit Anm. Heins/Höstermann BB 2004, 1633, 1634, ebenso im Ergebnis zust. Bepler jurisPR-ArbR 35/2004 Anm. 3; Vetter BB 2005, 891;… Küttner/Voelzke Personalbuch 2005 Arbeitslosengeld Rn. 72; Bauer/Krets NJW 2003, 537, 541, 542).

    Es hängt deshalb von der jeweiligen Sollvorschrift und ihrer Auslegung ab, ob und welche Rechtsfolgen sie auslöst (vgl. LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2 mwN).

    Insoweit geht die Verpflichtung auch über eine lediglich programmatische Zielvorstellung des Gesetzgebers hinaus (…ebenso Bepler aaO; Kreutz AuR 2003, 201; aA LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2).

    Aus alldem lässt sich ableiten, dass der Schutzzweck des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III nicht darin besteht, den Arbeitnehmer vor den Nachteilen durch die Minderung des Arbeitslosengeldes zu bewahren, sondern dass die Sanktion nach § 140 SGB III nur den säumigen Arbeitnehmer treffen soll (so zutreffend LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2).

  • ArbG Verden, 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung des …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Die auf Grund dieser Vorschrift eintretende Minderung des Arbeitslosengeldes stelle vielmehr eine Sanktion dar, die nur den säumigen Arbeitnehmer treffen solle (LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2; LAG Baden-Württemberg 27. Januar 2005 - 11 Sa 110/04 - LAG Düsseldorf 2. März 2005 - 4 Sa 1919/04 - AR-Blattei ES 1400 Nr. 71; LAG Berlin 29. April 2005 - 13 SHa 724/05 - ArbG Verden 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 - LAGE SGB III § 2 Nr. 1 = BB 2004, 1632 mit Anm. Heins/Höstermann BB 2004, 1633, 1634, ebenso im Ergebnis zust. Bepler jurisPR-ArbR 35/2004 Anm. 3; Vetter BB 2005, 891;… Küttner/Voelzke Personalbuch 2005 Arbeitslosengeld Rn. 72; Bauer/Krets NJW 2003, 537, 541, 542).

    § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III ist kein Schutzgesetz (ebenso ArbG Verden 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 - LAGE SGB III § 2 Nr. 1 = BB 2004, 1632 mit Anm. Heins/Höstermann BB 2004, 1633, 1634; Bauer/Krets NJW 2003, 537, 542; Seel MDR 2005, 241, 246; Wolf NZA-RR 2004, 337, 340; aA Kreutz AuR 2003, 201, 202).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 3 AL 1267/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Diese Frage ist im Sozialrecht umstritten (vgl. SG Dortmund 14. Juli 2004 - S 33 AL 169/04 - 26. Juli 2004 - S 33 AL 127/04 - SG Aachen 22. September 2004 - S 11 AL 32/04 - AuR 2005, 157; 24. September 2004 - S 8 AL 81/04 - SG Berlin 29. November 2004 - S 77 AL 3781/04 - SG Stuttgart 26. Januar 2005 - S 15 AL 6053/04 - SG Münster 23. Februar 2005 - S 5 AL 209/04 - SG Mannheim 3. März 2005 - S 5 AL 3437/04 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen 21. September 2004 - L 1 AL 51/04 - AuR 2005, 158;… Winkler in Gagel SGB III Stand Mai 2005 § 37b Rn. 8, 12; Zieglmeier DB 2004, 1830, 1832; vgl. in diesem Zusammenhang die geplante Änderung des Gesetzeswortlauts BR-Drucks. 320/05; dazu Kreutz AuR 2005, 217) 'Außerdem ist in Fällen, in denen befristete Arbeitsverträge jeweils kurzfristig verlängert werden, problematisch, wann und unter welchen Umständen eine sozialrechtliche Meldepflicht des Versicherten besteht, weil dann ggf. das Unterlassen einer Meldung unverschuldet ist (vgl. hierzu SG Duisburg 29. Juni 2004 - S 12 AL 369/03 - Kreutz AuR 2005, 217) 'Das Sozialgericht Frankfurt/Oder hat schließlich (1. April 2004 - S 7 AL 42/04 - AuR 2005, 155; Aktenzeichen BVerfG - 1 BvL 6/04 -) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung verfassungsgemäß ist.

    Von der Verfassungsmäßigkeit der Sanktion geht dagegen das Landessozialgericht Baden-Württemberg (3. November 2004 - L 5 AL 3835/04 - 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - AuR 2005, 158) aus.

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Das setzt voraus, dass die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs in den betreffenden Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheint, um die Gefahr auszuschließen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75 = AP NachwG § 2 Nr. 6 = EzA NachwG § 2 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Das Bundessozialgericht hat mit den Urteilen vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) und - B 11a/11 AL 47/04 R - entschieden, dass eine verspätete Meldung nur bei verschuldeter Rechtsunkenntnis zur Minderung des Arbeitslosengeldes führt.
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Dies kann auch bei der Auslegung von Sollvorschriften zu berücksichtigen sein (vgl. BSG 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - BSGE 59, 111; BGH 18. Januar 2000 - KVR 23/98 - AP GWB § 20 Nr. 1 = EzA GG Art. 9 Nr. 67; ausführlich Preis NZA 1998, 449, 453).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03

    Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde und in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet den Staat und seine Bediensteten ua., bei ihrem Handeln die geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsnormen zu beachten (BAG 25. Januar 2005 - 1 AZR 657/03 - NZA 2005, 592, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    So hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beispielsweise bejaht, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande gekommen sind und der Arbeitgeber den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt würden (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25 mwN; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    Das Bundessozialgericht hat mit den Urteilen vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) und - B 11a/11 AL 47/04 R - entschieden, dass eine verspätete Meldung nur bei verschuldeter Rechtsunkenntnis zur Minderung des Arbeitslosengeldes führt.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung - …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
    So hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beispielsweise bejaht, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande gekommen sind und der Arbeitgeber den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt würden (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25 mwN; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 51/04

    Keine Leistungskürzung bei unverschuldeter Unkenntnis des Leistungsbewerbers von …

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung …

  • LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer …

  • SG Dortmund, 26.07.2004 - S 33 AL 127/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

  • LAG Düsseldorf, 02.03.2005 - 4 Sa 1919/04

    Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 11 Sa 110/04

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verletzung der Hinweispflicht nach § …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99

    Auslegung der Sanktionsnorm ; Verstoß gegen eine Stilllegungsverpflichtung; …

  • LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05

    Schadensersatz; Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • SG Münster, 23.02.2005 - S 5 AL 209/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Frankfurt/Oder, 01.04.2004 - S 7 AL 42/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur …

  • SG Stuttgart, 26.01.2005 - S 15 AL 6053/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

  • SG Aachen, 24.09.2004 - S 8 AL 81/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Duisburg, 29.06.2004 - S 12 AL 369/03

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung

  • SG Dortmund, 14.07.2004 - S 33 AL 169/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Berlin, 29.11.2004 - S 77 AL 3781/04

    Hartz-Meldepflichten

  • SG Aachen, 22.09.2004 - S 11 AL 32/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Mannheim, 03.03.2005 - S 5 AL 3437/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

  • BAG, 23.05.2024 - 6 AZR 152/22

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die …

    Der Arbeitgeber wird zur frühzeitigen Mitwirkung veranlasst, um so im Sinne der Solidargemeinschaft den Eintritt von Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden und die Dauer eingetretener Arbeitslosigkeit möglichst zu begrenzen (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, BAGE 116, 78).
  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

    Danach soll - entsprechend der Trennung in eine Mussbestimmung und eine Sollvorschrift (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, BAGE 116, 78; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - zu A III 2 c aa der Gründe) - zwar § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG, nicht aber § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG eine Regelung zum zwingenden Inhalt der Massenentlassungsanzeige treffen (vgl. Meinel/Degen RdA 2022, 41, 47 f.;… siehe auch Bayreuther/Salamon Kündigungsschutz Kap. 3 Rn. 100).

    Indem die Vorschrift den Arbeitgeber (im Einvernehmen mit dem Betriebsrat) zur Mitwirkung veranlasst, um so im Sinne der Solidargemeinschaft den Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden oder doch dessen Dauer zu begrenzen, geht sie über eine lediglich programmatische Zielvorstellung des Gesetzgebers hinaus (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, BAGE 116, 78 zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III).

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20

    Enthält bei einer nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtigen Entlassung die …

    Zwar trifft es zu, dass eine Sollvorschrift, die der Gesetzgeber unschwer auch als Mussvorschrift hätte ausgestalten können, in der Regel schwächere Rechtsfolgen als eine Mussvorschrift nach sich zieht ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04- NZA 2005 1406) .

    Es hängt vielmehr von der jeweiligen Sollvorschrift und ihrer Auslegung ab, ob und welche Rechtsfolgen sie auslöst ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04-NZA 2005 1406 ).

  • LAG Köln, 08.07.2016 - 9 Sa 14/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines …

    Rn. 34 a)              Die Voraussetzungen und der Umfang von vertraglichen Nebenpflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG, Urteil vom 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 -, BAGE 116, 78-85, Rn. 11).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 15/21

    Keine Arbeitslosmeldung als "böswilliges Unterlassen" i.S.d. § 11 Abs. 2 KSchG; …

    Diese Vorschrift begründet keine selbständige Nebenpflicht des Arbeitgebers, das Vermögen des Arbeitnehmers zu schützen (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - BAGE 116, 78, Rn. 12).

    Es handelt sich nicht um ein Schutzgesetz, sondern um eine nicht sanktionsbewehrte Sollvorschrift, die Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nicht auszulösen vermag (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - BAGE 116, 78, Rn. 19 ff.).

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

    Danach soll - entsprechend der Trennung in eine Mussbestimmung und eine Sollvorschrift (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, BAGE 116, 78; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - zu A III 2 c aa der Gründe) - zwar § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG, nicht aber § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG eine Regelung zum zwingenden Inhalt der Massenentlassungsanzeige treffen (vgl. Meinel/Degen RdA 2022, 41, 47 f.;… siehe auch Bayreuther/Salamon Kündigungsschutz Kap. 3 Rn. 100).

    Indem die Vorschrift den Arbeitgeber (im Einvernehmen mit dem Betriebsrat) zur Mitwirkung veranlasst, um so im Sinne der Solidargemeinschaft den Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden oder doch dessen Dauer zu begrenzen, geht sie über eine lediglich programmatische Zielvorstellung des Gesetzgebers hinaus (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, BAGE 116, 78 zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III).

  • LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20

    Erfordernis einer ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige

    Zwar trifft es zu, dass eine Sollvorschrift, die der Gesetzgeber unschwer auch als Mussvorschrift hätte ausgestalten können, in der Regel schwächere Rechtsfolgen als eine Mussvorschrift nach sich zieht ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04- NZA 2005 1406) .

    Es hängt vielmehr von der jeweiligen Sollvorschrift und ihrer Auslegung ab, ob und welche Rechtsfolgen sie auslöst ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04-NZA 2005 1406 ).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 49/05

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung …

    Hinweis des Senats: Parallelsache zu - 8 AZR 571/04 -.
  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    Danach hat jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen, wobei die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits stets zu beachten sind (…vgl. BAG, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers; Urt. v. 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 = AP Nr. 2 zu § 2 SGB III).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2007 - 8 Sa 334/07

    Schadenersatzanspruch auf Erstattung entgangenen Arbeitslosengeldes

    Ein solches Versäumnis des Arbeitgebers begründet keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers (BAG vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04 - NZA 2005, 1406).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 Sa 125/08

    Altersteilzeit; Anspruch für Angestellte im Vollzugsdienst

  • LAG Hamm, 23.12.2004 - 11 Sa 1210/04

    Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen fehlender Information des …

  • LAG Köln, 20.10.2006 - 4 Sa 907/06

    Aufklärungspflicht

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 4 Sa 44/05

    Grundsatz des fairen Verfahrens; Anfechtung eines Prozessvergleichs; weil die …

  • LSG Hessen, 25.09.2009 - L 7 AL 199/08

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige …

  • LAG Köln, 25.09.2006 - 14 Sa 433/06

    Aufklärungspflicht über Zusatzversorgungsansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 403/10

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Schadenersatz

  • SG Aachen, 12.01.2005 - S 11 AL 69/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 18 AL 336/12
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11

    Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter wegen Verletzung der …

  • SG Aachen, 19.10.2005 - S 11 AL 123/04

    Arbeitslosenversicherung

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3871
LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Formunwirksamkeit einer nur von einem lediglich gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH unterzeichneten Kündigungserklärung

  • Judicialis

    BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § 174; ; BGB § 180 Satz 1; ; BGB § 623; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de

    Formunwirksamkeit einer nur von einem lediglich gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH unterzeichneten Kündigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung im Hinblick auf die Schriftform und die Frage einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Kündigenden; Anforderungen an die Schriftform des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn für eine Vertragspartei ein Vertreter die ...

  • Wolters Kluwer
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05
    Mit seinen zusätzlichen Funktionen, der Identitätsfunktion, der Echtheitsfunktion und der Verifikationsfunktion schützt die Schriftform des § 623 BGB vor allem den Kündigungsempfänger, der bei einem Zugang einer Kündigung, die nicht in seiner Anwesenheit abgegeben wird, hinsichtlich der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage wer die Erklärung abgegeben hat, regelmäßig nicht beim Erklärenden sofort nachfragen kann (vergl. BAG Urt. v. 21.04.2005, 2 AZR 162/04 NZA 2005, 865).

    Eine solche Kündigungserklärung enthalte nämlich keinen hinreichend deutlichen Hinweis darauf, dass es sich nicht lediglich um den Entwurf eines Kündigungsschreibens handelt, der versehentlich von den übrigen Gesellschaftern noch nicht unterzeichnet ist (BAG 21.04.2005, 2 AZR 162/04 a.a.O.).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05
    Dabei ist für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Erklärenden die schriftliche Willenserklärung unterzeichnen (BGH 05.11.2003, NJW 2004 1103).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    Rn. 19 aa) Die Frage wird insbesondere im Zusammenhang mit Erklärungen eines gesamtvertretungsberechtigten BGB-Gesellschafters erörtert (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 - AP BGB § 623 Nr. 4;… BAG 28. November 2007, 6 AZR 1108/06 - aaO; BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053; BGH 05. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103), aber auch im Zusammenhang mit Erklärungen eines gesamtvertretungsberechtigten Organvertreters einer Kapitalgesellschaft (LAG Hamm 26. Mai 2010 - 18 Sa 608/09 - nv., juris; BGH 04. November 2009 - XII ZR 86/07 - BGHZ 183, 67; OLG Düsseldorf 17. März 2005 - 10 U 172/03 - ZMR 2006, 35, zitiert nach juris), eines kraft Vollmachtserteilung gesamtvertretungsberechtigten Vertreters wie eines Betriebsleiters (LAG Sachsen 26. November 2002 - 7 Sa 1081/01 - nv., juris) oder eben auch im Zusammenhang mit Gesamtprokuristen (LAG Baden-Württemberg 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 - ZIP 2006, 100, Volltext: juris; LAG Thüringen 27. Januar 2009 - 7 Sa 597/07 - LAGE BGB 2002 § 623 Nr. 7; OLG Karlsruhe 08. September 2005 - 8 U 57/05 - OLGR Karlsruhe 2006, 40, zitiert nach juris).

    Jedenfalls dann, wenn für den Geschäftsgegner zumindest unklar bleibt, ob sich die Erklärung noch im Entwurfsstadium befindet, reicht die Unterschrift nur eines Gesamtvertretungsberechtigten zur Wahrung der Schriftform nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn ihm im Einzelfall Einzelvertretungsberechtigung übertragen war und/oder seine Erklärung nachträglich genehmigt wurde (LAG Baden-Württemberg 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Alleinentscheidungsbefugnis des …

    Die Klage war vor dem Landesarbeitsgericht (Az.: 11 Sa 7/05) erfolgreich; das Gericht stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest und verurteilte die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers.
  • ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17

    Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang

    Denn im Zusammenhang mit § 623 BGB kann jedenfalls dann, wenn für den Geschäftsgegner unklar bleibt, ob sich die Erklärung noch im Entwurfsstadium befindet, die Unterschrift nur eines Gesamtvertretungsberechtigten ausnahmsweise zur Wahrung der Schriftform nicht ausreichen (LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05)..
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