Rechtsprechung
| EuGH, 22.11.2005 - C-384/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte - Verbot
- Judicialis
Richtlinie 89/592/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Grøngaard und Bang
Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte - Verbot
- EU-Kommission
Grøngaard und Bang
Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte - Verbot
- EU-Kommission
Grøngaard und Bang
Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wolters Kluwer
Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen; Weitergabe von Informationen in der Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat einer Gesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/592/EWG
Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte - Verbot; Sachgebiete: Angleichung der Rechtsvorschriften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Grøngaard und Bang
Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte - Verbot
- zbb-online.com (Leitsatz)
RL 89/592/EWG Art. 3 Buchst. a
Zur Weitergabe von Insider-Informationen durch den Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat einer dänischen Gesellschaft an den Vorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation, die ihn gewählt hat ("Grøngaard und Bang")
Besprechungen u.ä.
- heuking.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Weitergabe von Insiderinformationen durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Københavns Byret vom 14. August 2002 in dem Strafverfahren gegen Knud Grøngaard und Allan Bang
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/592/EWG des Rates zur Koordinierung der Vorschriften betreffend Insider-Geschäfte - Anwendungsbereich - Information über eine zwischen zwei börsennotierten Unternehmen geplante Fusion (Einleitung von Verhandlungen, ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-384/02
- EuGH, 22.11.2005 - C-384/02
Papierfundstellen
- NJW 2006, 133
- ZIP 2006, 123
- EuZW 2006, 25
- WM 2006, 612
- NZG 2006, 60
- NZG 2006, 60)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.10.1987 - 80/86
Kolpinghuis Nijmegen
Auszug aus EuGH, 22.11.2005 - C-384/02
30 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt einer Richtlinie abzustellen, Grenzen hat, insbesondere wenn eine solche Auslegung dazu führt, auf der Grundlage der Richtlinie und unabhängig von einer zu ihrer Durchführung erlassenen Regelung die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen, zu begründen oder zu verschärfen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 13, und genanntes Urteil X, Randnr. 24). - EuGH, 12.12.1996 - C-74/95
Strafverfahren gegen X
Auszug aus EuGH, 22.11.2005 - C-384/02
29 Außerdem ist es Aufgabe des vorlegenden Gerichts, bei der Auslegung des zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen nationalen Rechts unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie für die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu sorgen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609, Randnr. 26).
- OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine …
Rn. 647 Auch die weiter von der Musterklägerin angeführte Entscheidung des EuGH in Sachen Grøngaard/Bang (Urteil vom 22. November 2005 - C-384/02, juris) gibt für die vorliegende Frage nichts her. - LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17
Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im …
Rn. 211 Dieser Beurteilung stehen auch nicht die durch die Rechtsprechung des EuGH im Grøngaard und Bang-Fall (EuGH, Slg. 2005 I-9939) geprägten, verschärften Anforderungen an eine befugte Weitergabe entgegen. - BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21
Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …
Bei der Auslegung dieser (bußgeldbewehrten) Norm ist auch im Zivilrecht der aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten (…vgl. zum Gebot einer grundsätzlich einheitlichen Auslegung BGH, Urteile vom 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 Rn. 33;… vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, NJW 2019, 219 Rn. 39; vgl. ferner EuGH, ZIP 2006, 123 Rn. 28 [zur Auslegung von Richtlinien]).
- BGH, 18.11.2025 - II ZB 9/23
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über …
Rn. 81 (1) Der EuGH betont für das Insiderrecht ein Gebot der informationellen Gleichbehandlung (EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-384/02, ECLI:EU:C:2005:708, NJW 2006, 133 Rn. 33 - Grøngaard/Bang;… Urteil vom 10. Mai 2007 - C-391/04, ECLI:EU:C:2007:272, EuZW 2007, 572 Rn. 37 - Georgakis).Rn. 120 (aaa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 3 Buchst. a Richtlinie 89/592/EWG des Rates vom 13. November 1989 zur Koordinierung der Vorschriften betreffend Insider-Geschäfte (ABl. L 334 S. 30) unterliegt die Weitergabe von Insiderinformationen einer engen, an der Zielsetzung der Bestimmung ausgerichteten Kontrolle, die insbesondere einen engen Zusammenhang zwischen der Weitergabe und der Ausübung der Arbeit bzw. des Berufs und die Unerlässlichkeit der Weitergabe über die Aufgabenerfüllung verlangt, die weitestgehend nach den die Aufgaben betreffenden nationalen Bestimmungen zu beurteilen ist (EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-384/02, ECLI:EU:C:2005:708, ZIP 2006, 123 Rn. 46, 48 - Grøngaard und Bang).
Rn. 135 bb) Nach der Einschätzung des erkennenden Senats sollte berücksichtigt werden, dass die Informationspflicht nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG emittentenbezogen ausgestaltet ist und das auf den Emittenten bezogene Organisationsrecht im Wesentlichen durch das jeweilige Recht der Mitgliedsstaaten geprägt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-384/02, ECLI:EU:C:2005:708, ZIP 2006, 123 Rn. 44 - Grøngaard und Bang; Ekkenga, NZG 2013, 1081, 1085; Weller, ZGR 2016, 384, 399).
Diese Umstände könnten dafür sprechen, die Zurechnung von Wissen zumindest im Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/6/EG weitestgehend nach den Regelungen der jeweils anwendbaren nationalen Rechtsordnung zu beurteilen, soweit diese den Wertungen des Unionsrechts nicht widersprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-384/02, ECLI:EU:C:2005:708, ZIP 2006, 123 Rn. 46 - Grøngaard und Bang; ebenso für die Verordnung 569/2014 Ihrig, ZHR 181 [2017], 381, 390;… Habersack, NZG 2024, 91 Rn. 20; dazu aA Klöhn, NZG 2017, 1285, 1287).
- OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17
Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener …
Rn. 831 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Weitergabe einer Insiderinformation nur dann gerechtfertigt, wenn sie für die Ausübung einer Arbeit oder eines Berufs oder für die Erfüllung einer Aufgabe unerlässlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (EuGH, Urteil vom 22.11.2005 - C 384/02 - juris Rn. 34 - Grøngaard und Bang).Zudem muss ein enger Zusammenhang zwischen der Weitergabe der Information und den fraglichen Aufgaben bestehen, deretwegen die Weitergabe erfolgt (EuGH, Urteil vom 22.11.2005 - C 384/02 - juris Rn. 48 - Grøngaard und Bang;… vgl. auch BaFin, Emittentenleitfaden, Stand 22.7.2013, Ziff. III.2.2.2.1, S. 41;… Assmann in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Aufl., Art. 10 VO [EU] Nr. 596/2014 Rn. 23;… Klöhn in KölnKomm-WpHG, 2. Aufl., § 14 Rn. 299 ff.).
Die Befugnis zur Informationsweitergabe setzt nach Maßgabe der Grøngaard-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22.11.2005 - C 384/02) voraus, dass das Konzernunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die Insiderinformation angewiesen und die Weitergabe gegenüber der Gefahr dadurch veranlasster Insidergeschäfte verhältnismäßig ist (…Assmann in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Aufl., Art. 10 VO [EU] Nr. 596/2014 Rn. 43;… vgl. auch Meyer in Meyer/Veil/Rönnau, Handbuch Marktmissbrauchsrecht, 2018, § 8 Rn. 26).
- EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus
Aus ihren Erwägungsgründen 2 und 12 ergibt sich, dass sie wie die Richtlinie 89/592 Insider-Geschäfte mit dem Ziel verbietet, die Integrität der Finanzmärkte zu schützen und das Vertrauen der Anleger zu stärken, das insbesondere darauf beruht, dass sie einander gleichgestellt und gegen die unrechtmäßige Verwendung einer Insider-Information geschützt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang, C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn. - BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21
Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …
Bei der Auslegung dieser (bußgeldbewehrten) Norm ist auch im Zivilrecht der aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten (…vgl. zum Gebot einer grundsätzlich einheitlichen Auslegung BGH, Urteile vom 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 Rn. 33;… vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, NJW 2019, 219 Rn. 39; vgl. ferner EuGH, ZIP 2006, 123 Rn. 28 [zur Auslegung von Richtlinien]). - EuGH, 15.03.2022 - C-302/20
Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende …
Für den Fall, dass Art. 10 dieser Verordnung auf die Offenlegung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Information anwendbar ist, fragt das vorlegende Gericht, ob diese Offenlegung gemäß dem Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708), nur gerechtfertigt ist, wenn sie für die Ausübung des Journalistenberufs unerlässlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.Sie ist grundsätzlich eng auszulegen, so dass die Offenlegung einer Insiderinformation nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie für diese Ausübung unerlässlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, wie der Gerichtshof im Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708, Rn. 31 und 34), ausgeführt hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-302/20
Autorité des marchés financiers - Vorabentscheidungsverfahren - Binnenmarkt für …
{FN:9} Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708).{FN:26} Siehe dazu auch Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708, Rn. 37 und 38).
{FN:33} Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708, Rn. 34).
{FN:54} So die Argumentation im Urteil vom 22. November 2005, Grøngaard und Bang (C-384/02, EU:C:2005:708, Rn. 33).
- BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 288/21
Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …
Bei der Auslegung dieser (bußgeldbewehrten) Norm ist auch im Zivilrecht der aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten (…vgl. zum Gebot einer grundsätzlich einheitlichen Auslegung BGH, Urteile vom 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 Rn. 33;… vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, NJW 2019, 219 Rn. 39; vgl. ferner EuGH, ZIP 2006, 123 Rn. 28 [zur Auslegung von Richtlinien]). - EuGH, 10.05.2007 - C-391/04
Georgakis - Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Begriffe …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
Geltl - Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/16
Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15
Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung auf dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-363/24
Vorabentscheidungsverfahren - Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2026 - C-773/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen - …
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Windkraftanlage als "Scheinbestandteil" des Grundstückes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 16 O 31/02
- OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 123 (Ls.)
- WM 2005, 1909
- BauR 2006, 358
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 678/98
Windkraftanlage und Abwasserreinigunganlage für eine Fleischerei keine …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Wenn man mit dem Bundesgerichtshof (BGH NJW 2000, 504; so auch FG Sachsen-Anhalt EFG 2002, 1250; a.A. OVG NRW BRS 63 Nr. 150 (2000)) davon ausgeht, dass Windkraftanlagen, da sie jeweils auf einem festen Betonfundament stehen, mit ihrer Errichtung gern.§§ 93, 94 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden (so auch FG Sachsen-Anhalt, EFG 2002, 1250; im Ergebnis wohl auch Ganter, Die Sicherungsübereignung von Windkraftanlagen als Scheinbestandteil eines fremden Grundstücks, WM 2002, 105 (106); Goecke/Gamon, Windkraftanlagen auf fremdem Grund und Boden, WM 2000, 1309 (1311); a.A. Peters, Wem gehören die Windkraftanlagen auf fremdem Grund und Boden? WM 2002, 110 (113)), steht dies der Begründung obligatorischer Rechte an den Windkraftanlagen selbst nicht entgegen, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Gegenstand eines Kaufvertrages auch eine mit rechtlicher Selbständigkeit erst künftig entstehende Sache sein kann (…ebenso Hübner, BGB, Allgemeiner Teil, 2. Auflage, § 18 111 Rz. 322).
- OLG Koblenz, 23.06.1988 - 14 W 379/88
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die nachfolgende Prozeßgebühr
Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Hier auf den prozessualen Streitgegenstandsbegriff abzustellen, wäre nach Auffassung des Senats zu eng (insofern durchaus vergleichbar auch OLG Koblenz, AnwBl. 1989, 626 m.w.N.). - BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97
Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung
Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Im weitesten Sinne vergleichbar hierzu hat im Übrigen schon der BGH (NJW 2000, 2342 (2344)) entschieden, dass einem Mieter, der wegen einer Vertragsverletzung des Vermieters berechtigt fristlos gekündigt und Ersatzräume bezogen hat, berechtigt war, für die Suche einen Makler einzuschalten, da der Mieter ein berechtigtes Interesse daran gehabt habe, kurzfristig Räume zu finden und ihm die zeitaufwendige Durchsicht von Zeitungsanzeigen und Bewerbungen hierauf nicht zumutbar gewesen sei.
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83
Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks
Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Ob eine Sache zu einem nur vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden wird, beurteilt sich in erster Linie nach dem - im Zeitpunkt der Verbindung vorliegenden - Willen des Erbauers, sofern dieser mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen ist (vgl. BGHZ 92, 70, 73 f.;… MüKo-Holch, BGB, 4. Auflage, § 95 Rz. 3;… Ganter a.a.O. (107)). - BGH, 20.10.1999 - VIII ZR 335/98
Künftig entstehende Sache als Gegenstand eines Kaufvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Wenn man mit dem Bundesgerichtshof (BGH NJW 2000, 504; so auch FG Sachsen-Anhalt EFG 2002, 1250; a.A. OVG NRW BRS 63 Nr. 150 (2000)) davon ausgeht, dass Windkraftanlagen, da sie jeweils auf einem festen Betonfundament stehen, mit ihrer Errichtung gern. - BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60
Bewertung eines Grundstücks
- BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur …
Rn. 13 (2) Dem steht die Auffassung gegenüber, dass die Annahme, eine Verbindung sei zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, nicht von der Nutzungsdauer der eingebrachten Sache abhängt (OLG Schleswig, WM 2005, 1909, 1912;… MüKoBGB/Stresemann, 7. Aufl., § 95 Rn. 12;… Erman/J. Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 94 Rn. 12;… Fischer/Klindtworth in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Aufl., Bd. 2, §§ 929 bis 930 BGB, Rn. 125; Hagen, CuR 2010, 44, 46 f.; Peters, WM 2007, 2003, 2006; Voß/Steinheber, ZfIR 2012, 337, 341; Derleder/Sommer, ZfIR 2008, 325, 329).Bei Tausch vorhandener Windkraftanlagen gegen leistungsstärkere "verbrauchen" sie sich gerade nicht auf dem Fremdgrundstück, sondern werden vor Ablauf ihrer erwarteten Lebensdauer von dem Grundstück entfernt, verkauft und an anderer Stelle weiter genutzt (vgl. OLG Schleswig, WM 2005, 1909, 1912; Peters, WM 2007, 2003, 2006).
- BGH, 07.03.2018 - XII ZR 129/16
Mietvertrag: Schriftformerfordernis setzt Zugang der Vertragsurkunden nicht …
Damit weicht es von der in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten, dort aber nicht näher begründeten Beurteilung vergleichbarer Nutzungsverhältnisse als Pachtvertrag ab (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2017, 694, 695;… OLG Frankfurt Beschluss vom 4. November 2014 - 20 W 256/13 - juris Rn. 11 f.; OLG Saarbrücken NJW 2012, 3731 ff.; OLG München MittBayNot 2008, 320 f.; OLG Koblenz CuR 2007, 107, 108; OLG Schleswig WM 2005, 1909, 1912; OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 644;… Vergabekammer Bremen Beschluss vom 14. August 2007 - VK 5/07 - juris Rn. 20 f.; offen gelassen etwa von OLG Oldenburg NJW-RR 2014, 571;… OLG Brandenburg Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 113/10 - juris Rn. 29;… OLG Brandenburg Urteil vom 16. September 2009 - 3 U 180/08 - juris Rn. 16;… OLG Naumburg - Urteil vom 18. Dezember 2001 - 11 U 213/01 - juris Rn. 11). - BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums …
Dabei geht der Senat davon aus, dass es sich bei den fünf WKA, die auf angepachteten Grundstücksflächen errichtet worden sind, um Scheinbestandteile gemäß § 95 BGB handelt, an denen die Klägerin Eigentum erwerben konnte (s. dazu u.a. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. August 2005 14 U 9/05; Urteil des Landgerichts Kiel vom 23. Dezember 2008 16 O 213/05).
- OLG Koblenz, 21.09.2006 - 5 U 738/06
Erwerb von Eigentum an einer Windkraftanlage; Begriff des Scheinbestandteils
Das ist der entscheidende Unterschied zu dem Sachverhalt, den das OLG Celle entschieden hat (WM 2005, 1909 = BauR 2006, 358). - OLG Schleswig, 07.09.2007 - 4 U 156/06
Erwerbsvertrag über Windkraftanlagen ist Kaufvertrag
Nach alledem ist - entgegen dem Ansatz der Berufung - unerheblich, ob es sich bei der Windkraftanlage um ein Bauwerk im Sinne von § 638 BGB a. F. (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2002, 664 m. w. N.) und ob es sich um ein Scheinbestandteil gemäß § 95 BGB (vgl. dazu OLG Schleswig BauR 2006, 358 ff.) handelt. - FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14
Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an …
Die sachenrechtlichen Vorschriften der §§ 93 ff BGB können jedoch nicht im Wege der Parteivereinbarung außer Kraft gesetzt werden (Beschluss des OLG Koblenz vom 21.09.2006 5 U 738/06, Zeitschrift für Immobilienrecht 2007 Seite 292; Urteile des SchleswigHolsteinischen OLG vom 21.05.2013 3 U 77/12, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsreport 2014, 333 und vom 26.08.2005 14 U 9/05, Wertpapiermitteilungen 2005 Seite 1909). - LG Aurich, 03.09.2015 - 2 O 139/15
Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der auf dem erworbenen Grundstück befindlichen …
Würde man ihn prozessual zugrunde legen, könnte er zwar die tatsächliche Vermutung begründen, dass der Zeuge M. A. als Inhaber eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts am Teilgrundstück für die Errichtung der Windkraftanlage nur im eigenen Interesse und nicht zugleich in der Absicht handelte, den Scheinbestandteil nach Vertragsende dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, dass er die Errichtung also nur zu einem vorübergehenden Zweck vornehmen wollte (vgl. OLG Schleswig, WM 2005, 1909 ff., bei juris Teilziffer 58). - OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
Eintragung der Bildung von Teileigentum
Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH…, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg…, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris;… ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.;… Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15;… Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann. - OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09
Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer …
Es entspricht ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass bei einer aufgrund eines befristeten Vertrages hergestellten Verbindung zwischen Gebäuden und Einrichtungen dieser Art und dem Grund und Boden grundsätzlich zu vermuten ist, dass dies nur für die Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne von § 95 Abs. 1 BGB erfolgt (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 1059 [Mobilheim auf Campingplatz]; OLG Schleswig WM 2005, 1909 [Windkraftanlagen]; OLG Köln JurBüro 1991, 1703 [Grabstein]). - LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
Kaufvertrag: Rückabwicklung wegen der Mangelhaftigkeit einer Windkraftanlage
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