Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GBO § 47
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 2 GBO, § 54 S 1 BGB
Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins - IWW
§ 47 Abs. 2 GBO, § ... 54 Satz 1 BGB, § 29 GBO, § 3 Abs. 1 Nr. 4 VAG, § 1 Abs. 3 Nr. 3 VAG, § 22 BGB, § 54 BGB, §§ 21, 22 BGB, § 50 Abs. 2 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO, § 15 GBV, § 21 BGB, Art. 21 GG, § 61 Abs. 1, § 46 GNotKG
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 47; BGB § 54 S. 1
Keine Grundbucheintragung eines nichtrechtsfähigen Vereins allein unter seinem Vereinsnamen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eintragung eines nichtrechtsfähigen Vereins allein unter seinem Namen ohne Angabe der Vereinsmitglieder in das Grundbuch; Qualifizierung des nichtrechtsfähigen Vereins als rechtsfähig
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GBO § 47
Keine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen und nicht staatlich konzessionierten Vereins - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO § 47
Kein Grundbucheintrag für nichtsrechtsfähigen Verein unter seinem Namen - blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Fehlende Grundbuchfähigkeit lediglich unter dem Vereinsnamen eines nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung eines nichtrechtsfähigen Vereins allein unter seinem Namen ohne Angabe der Vereinsmitglieder in das Grundbuch; Qualifizierung des nichtrechtsfähigen Vereins als rechtsfähig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtrechtsfähiger Verein ist nicht grundbuchfähig!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Grundbuchfähigkeit des nichtrechtsfähigen Vereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Vereinsrecht: nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in Grundbuch eingetragen werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nichtrechtfähige Verein - im Grundbuch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kommunale Schadensausgleich - als nichtrechtsfähiger Verein
- versr.de (Kurzinformation)
Nichtrechtsfähiger Verein kann im Grundbuch nicht allein unter seinem Vereinsnamen eingetragen werden
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine isolierte Grundbuchfähigkeit eines nicht rechtsfähigen Vereins
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins im Grundbuch
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Fehlende Grundbuchfähigkeit lediglich unter dem Vereinsnamen eines nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereins
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 19.03.2014 - 41 HH 238N-29
- KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 168
- ZIP 2016, 1163
- ZIP 2016, 41
- MDR 2016, 704
- NZM 2016, 908
- FGPrax 2016, 97
- VersR 2016, 1451
- WM 2016, 986
- Rpfleger 2016, 470
- NZG 2016, 666
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99
Zur Grundbuchfähigkeit politischer Parteien
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Gerade im Grundbuchrecht, das eine besondere Genauigkeit und das Festhalten an gewissen Formen erfordere, müsse vermieden werden, dem nichtrechtsfähigen Verein auf einem Umweg in gewisser Beziehung doch den Vorteil der Rechtspersönlichkeit auf Kosten der grundbuchrechtlichen Klarheit zu verschaffen (RGZ 127, 309, 312; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26; Flume, ZHR 148 (1984), 503, 510; K. Schmidt, NJW 1984, 2249 f.;… Schöpflin, Der nichtrechtsfähige Verein, 2003, S. 95 ff., 116; ders. npoR 2015, 124 f.; Wagner, ZZP 117 (2003), 305, 359 ff.;… KEHE/Eickmann, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 15 GBV Rn. 8;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 246;… weitere Nachweise zur älteren Literatur bei Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101).Rn. 21 c) Eine Sonderbehandlung der Beteiligten zu 2 ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht im Hinblick darauf geboten, dass politische Parteien nach überwiegender Ansicht (OLG Celle, NJW 2004, 1743; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749 und NJW-RR 1986, 181; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291; Kempfler, NJW 2000, 3763; Morlok/Schulte-Trux, NJW 1992, 2058;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 25 II 1 b;… aA Bamberger/Roth/Schöpflin, BGB, 3. Aufl., § 54 Rn. 30;… kritisch auch jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 56) unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden können.
- OLG Zweibrücken, 16.09.1985 - 3 W 157/85
Zur Grundbuchfähigkeit politischer Parteien
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Der nichtrechtsfähige Verein (§ 54 BGB) ist weder nur ein Übergangsstadium auf dem Weg zu einem eingetragenen Verein (§ 21 BGB) noch hat er die Erbringung von Einlagen nachzuweisen (…Staudinger/Weick, BGB [2005], § 54 Rn. 80;… MüKoBGB/Reuter, BGB, 6. Aufl., § 54 Rn. 23; Schöpflin, Der nichtrechtsfähige Verein, S. 351;… jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 54; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1986, 181).Rn. 21 c) Eine Sonderbehandlung der Beteiligten zu 2 ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht im Hinblick darauf geboten, dass politische Parteien nach überwiegender Ansicht (OLG Celle, NJW 2004, 1743; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749 und NJW-RR 1986, 181; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291; Kempfler, NJW 2000, 3763; Morlok/Schulte-Trux, NJW 1992, 2058;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 25 II 1 b;… aA Bamberger/Roth/Schöpflin, BGB, 3. Aufl., § 54 Rn. 30;… kritisch auch jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 56) unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden können.
- KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
Grundbuch: Eintragung eines nicht staatlich konzessionierten Wirtschaftsvereins
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Aufgrund der Verweisung in § 54 Satz 1 BGB auf die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei aber die Vorschrift des § 47 Abs. 2 GBO anzuwenden, die neben der Eintragung der GbR auch die Eintragung sämtlicher Gesellschafter verlangt (…Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl., § 19 Rn. 101;… jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 54 f.;… BeckOK-GBO/Kral, Gesellschaftsrecht [01.04.2015], Rn. 48;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 54 Rn. 8;… Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101; iE ebenso Terner, DNotZ 2010, 5, 16;… Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 54 Rn. 7; Waldner, NotBZ 2015, 263, 264).Dies würde sich mit der erforderlichen Publizität sachenrechtlicher Verhältnisse nicht vertragen und stünde im Widerspruch zu den Aufgaben des Grundbuchs (Schöpflin, npoR 2015, 124, 125; ders. in: Der nichtrechtsfähige Verein, S. 347 f.; Waldner, NotBZ 2015, 263;… Meikel/Böhringer, GBO, 11. Aufl., § 47 Rn. 278).
- RG, 01.03.1930 - V B 1/30
Ist die Eintragung einer Hypothek auf den Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Gerade im Grundbuchrecht, das eine besondere Genauigkeit und das Festhalten an gewissen Formen erfordere, müsse vermieden werden, dem nichtrechtsfähigen Verein auf einem Umweg in gewisser Beziehung doch den Vorteil der Rechtspersönlichkeit auf Kosten der grundbuchrechtlichen Klarheit zu verschaffen (RGZ 127, 309, 312; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26; Flume, ZHR 148 (1984), 503, 510; K. Schmidt, NJW 1984, 2249 f.;… Schöpflin, Der nichtrechtsfähige Verein, 2003, S. 95 ff., 116; ders. npoR 2015, 124 f.; Wagner, ZZP 117 (2003), 305, 359 ff.;… KEHE/Eickmann, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 15 GBV Rn. 8;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 246;… weitere Nachweise zur älteren Literatur bei Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101).Würden die Mitglieder allein unter dem Vereinsnamen zusammengefasst, wäre der Inhalt der Eintragung nicht dauerhaft klar und bestimmt, sondern wechselte je nach dem Ein- und Austritt von Mitgliedern (so zutreffend RGZ 127, 309, 311 f.).
- BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Rn. 23 Eines Kostenausspruchs bedarf es nicht, da sich die Kostenfolge aus der Zurückweisung des Rechtsmittels aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2015 - V ZB 1/14, juris Rn. 21). - BGH, 02.04.1979 - II ZR 141/78
Werbegemeinschaft Einkaufszentrum - §§ 21 ff, 705 ff BGB, Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Rn. 19 dd) Für eine Gleichbehandlung des nichtrechtsfähigen Vereins und der GbR im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Eintragung der Mitglieder spricht auch, dass eine trennscharfe Abgrenzung von Verein und Personengesellschaften gerade bei Mischformen, die Elemente sowohl des Vereins als auch der Gesellschaft kombinieren, unmöglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1979 - II ZR 141/78, NJW 1979, 2304, 2305;… MüKoBGB/Arnold, 7. Aufl., § 54 Rn. 4;… jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 9;… Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101). - OLG Celle, 28.01.2004 - 4 W 12/04
Grundbuchfähigkeit politischer Parteien
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Rn. 21 c) Eine Sonderbehandlung der Beteiligten zu 2 ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht im Hinblick darauf geboten, dass politische Parteien nach überwiegender Ansicht (OLG Celle, NJW 2004, 1743; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 749 und NJW-RR 1986, 181; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291; Kempfler, NJW 2000, 3763; Morlok/Schulte-Trux, NJW 1992, 2058;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 25 II 1 b;… aA Bamberger/Roth/Schöpflin, BGB, 3. Aufl., § 54 Rn. 30;… kritisch auch jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 56) unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden können. - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Anknüpfend an die Anerkennung der (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, BGHZ 146, 341, 344) bejaht sie die Rechtsfähigkeit des nichtrechtsfähigen Vereins; als Konsequenz sei dieser in das Grundbuch als Berechtigter einzutragen. - BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Konsequenterweise muss dann aber die globale Verweisung in § 54 Satz 1 BGB auf das Recht der BGB-Gesellschaft auch die in § 47 Abs. 2 GBO vorgeschriebene Art der Eintragung von Liegenschaftsrechten erfassen und ebenso für den nichtrechtsfähigen Verein gelten (…Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101; zur Anwendbarkeit von § 50 Abs. 2 ZPO aF aufgrund der Verweisung in § 54 Satz 1 BGB vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 74 Rn. 55;… Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14, BGHZ 205, 195 Rn. 23). - BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14
Zulässigkeit der "Tagesschau-App"
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Konsequenterweise muss dann aber die globale Verweisung in § 54 Satz 1 BGB auf das Recht der BGB-Gesellschaft auch die in § 47 Abs. 2 GBO vorgeschriebene Art der Eintragung von Liegenschaftsrechten erfassen und ebenso für den nichtrechtsfähigen Verein gelten (…Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101; zur Anwendbarkeit von § 50 Abs. 2 ZPO aF aufgrund der Verweisung in § 54 Satz 1 BGB vgl. BGH…, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 74 Rn. 55; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14, BGHZ 205, 195 Rn. 23). - BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63
Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und …
- BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße …
- BGH, 16.11.1967 - II ZR 259/64
Anspruch wegen des Unfalltods eines Erblassers bei einer Dienstfahrt mit dem …
- BGH, 22.10.1969 - IV ZR 635/68
Schadensersatzanspruch wegen eines schweren Verkehrsunfalls im Rahmen einer …
- LG Hagen, 19.06.2006 - 3 T 291/06
GB-Fähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
- OLG Frankfurt, 02.08.2023 - 20 W 154/23
Zur Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
(Daher) könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.01.2016, V ZB 19/15, hier nach juris) ein nicht rechtsfähiger Verein nicht allein unter seinem Namen im Grundbuch eingetragen werden.Die Beteiligten haben verschiedene Kommentare und Gerichtsentscheidungen zitiert, die ihre Auffassung belegen sollen, u. a. auch die in dem angefochtenen Beschluss in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.01.2016, V ZB 19/15, hier juris).
Soweit das Grundbuchamt die Kommentierung von Schöpflin (…in BeckOK BGB, a. a. O., § 54 BGB, Rn. 28) einschließlich der dort enthaltenen Zitate aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 (V ZB 19/15, juris) wiedergegeben hat, stützt dies die Auffassung des Grundbuchamts nicht.
ee) Der Bundesgerichtshof hat in dem bereits erwähnten Beschluss vom 21.01.2016 (V ZB 19/15, juris) erkannt, dass eine von der vorstehend zuletzt dargestellten Ansicht geforderte Grundbucheintragung des nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereins allein unter seinem Vereinsnamen nicht zulässig sei, unabhängig davon, ob man die Rechtsfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins anerkenne oder nicht.
Es hat unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 zu V ZB 19/15 ausgeführt, dass der nicht eingetragene Verein im Grundbuch jedenfalls nicht allein unter seinem Vereinsnamen eingetragen werden könne.
Soweit das Grundbuchamt Bedenken geäußert hat, dass die Existenz, die Identität und die Vertretungsverhältnisse eines nicht eingetragenen Vereins im Grundbuchverfahren nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen seien, dürfte jedenfalls eine materielle Prüfung, ob es sich bei dem Zusammenschluss (tatsächlich) um einen Verein oder (doch) um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, nicht vorzunehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2016, V ZB 19/15, juris Tz. 19).
- BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16
Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen
Als Grund und Anlass für ein Treuhandverhältnis kommt hier in Betracht, dass der nicht im Vereinsregister eingetragene Verein nicht allein unter seinem Vereinsnamen in das Grundbuch eingetragen werden kann (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 19/15 - ZIP 2016, 1163 Rn. 13 ff.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 2.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 49 Rn. 25), was für sich allein genommen noch kein Treuhandverhältnis belegt. - OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 328/24
Grundbuchfähigkeit eines Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit nach …
Zur Frage der Grundbuchfähigkeit verhält sich die Begründung nicht, ebenso wenig setzt sie sich mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) auseinander.Schon gar nicht könne aus der Gesetzesbegründung, wonach hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, gefolgert werden, der Gesetzgeber habe die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) für den nicht eingetragenen Verein beschriebene Rechtslage beibehalten wollen.
Diese ist aber durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gekennzeichnet, die eine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins bejaht hat (Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 = FGPrax 2016, 97).
- OLG Frankfurt, 10.10.2024 - 20 W 186/24
Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit
Wenn überhaupt, dann müsse aus dem dortigen Hinweis, dass hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, geschlossen werden, dass der Gesetzgeber an der Rechtsprechung des BGH zum früheren Recht, wonach ein nicht eingetragener Verein im Sinne von § 54 BGB (aF) nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden könne (BGH WM 2016, 986 Rn. 8 ff.), habe festhalten wollen.Schon gar nicht kann aus der Gesetzesbegründung, wonach hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, gefolgert werden, der Gesetzgeber habe die in BGH WM 2016, 986 Rn. 8 ff. für den nicht eingetragenen Verein beschriebene Rechtslage beibehalten wollen.
- KG, 29.11.2016 - 1 W 442/16
Grundbuchsache: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins ohne …
Zur Begründung hat es ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 19/15 -, WM 2016, 986) könne ein nicht rechtsfähiger Verein nicht nur unter dem Vereinsnamen im Grundbuch eingetragen werden.Rn. 8 Die Eintragung eines nichtrechtsfähigen Vereins im Sinne von § 54 BGB im Grundbuch allein unter seinem Namen ist nicht möglich (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 19/15 -, WM 2016, 986).
Rn. 9 Der BGH hat in der Entscheidung vom 21. Januar 2016 (a.a.O.) offengelassen, ob ein nicht in das Vereinsregister eingetragener und nicht konzessionierter Verein überhaupt rechtsfähig und damit grundbuchfähig ist.
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 330/24
Verein
Zur Frage der Grundbuchfähigkeit verhält sich die Begründung nicht, ebenso wenig setzt sie sich mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) auseinander.Schon gar nicht könne aus der Gesetzesbegründung, wonach hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, gefolgert werden, der Gesetzgeber habe die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) für den nicht eingetragenen Verein beschriebene Rechtslage beibehalten wollen.
Diese ist aber durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gekennzeichnet, die eine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins bejaht hat (Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 = FGPrax 2016, 97).
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 329/24
(Weitere) Grundbuchfähigkeit des Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit auch nach …
Zur Frage der Grundbuchfähigkeit verhält sich die Begründung nicht, ebenso wenig setzt sie sich mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) auseinander.Schon gar nicht könne aus der Gesetzesbegründung, wonach hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, gefolgert werden, der Gesetzgeber habe die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.1.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) für den nicht eingetragenen Verein beschriebene Rechtslage beibehalten wollen.
Diese ist aber durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gekennzeichnet, die eine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins bejaht hat (Beschluss vom 21.1.2016 - V ZB 19/15 = FGPrax 2016, 97).
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 330.24 Zur Frage der Grundbuchfähigkeit verhält sich die Begründung nicht, ebenso wenig setzt sie sich mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) auseinander.
Schon gar nicht könne aus der Gesetzesbegründung, wonach hinsichtlich des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit lediglich eine Anpassung des Gesetzestextes an die ohnehin bestehende Rechtslage erfolgt sei, gefolgert werden, der Gesetzgeber habe die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 (FGPrax 2016, 97) für den nicht eingetragenen Verein beschriebene Rechtslage beibehalten wollen.
Diese ist aber durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gekennzeichnet, die eine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins bejaht hat (Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 19/15 = FGPrax 2016, 97).
- OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18
GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek
Daran hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21.01.2016 (vgl. NZG 2016, 666 [BGH 21.01.2016 - V ZB 19/15] , Tz. 17 bei juris) festgehalten und dort ergänzend ausgeführt, dass dem Gesetzgeber der Nachteil, dass die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ohne weiteres möglich sei, wenn ein Rechtsträger sich im Zivilprozess nicht in einer § 15 GBV genügenden Weise bezeichne, als weit weniger gravierend erschienen sei als diejenigen Probleme, die entstünden, wenn man die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts alleine unter ihrem Namen im Grundbuch zuließe. - KG, 16.09.2026 - 22 W 19/26 Ein solcher Verein ohne Rechtspersönlichkeit ist entsprechend der bisherigen Einschätzung in Rechtsprechung und Literatur zum nichteingetragenen Verein, wie die Beteiligten zu Recht geltend machen, als rechtsfähig anzusehen und aus diesem Grund in der Lage, grundsätzlich jede Rechtsposition einzunehmen (…vgl. K. Schmidt Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 8 III 2 a, 3, 4 c, § 25 II 1 b; ders. NJW 2001, 993 (1002 f.); Flume ZHR 136 (1972), 177 ff.; ders. ZHR 148 (1984), 503 ff., 506;… JurisPK/Bergmann BGB, 10. Aufl., § 54 Rn. 55;… MüKoBGB/Leuschner, 10. Aufl., § 54 Rn. 24;… MHdB GesR V/Gummert § 71 Rn. 1 ff.;… Palandt/Ellenberger BGB, 84. Aufl., § 54 Rn. 2;… Soergel/Hadding, BGB, 2000, § 54 Rn. 16;… Staudinger/Weick BGB § 54 Rn. 2, 49, 74; s. auch BGH…, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 -, juris Rn. 55 (zur Parteifähigkeit); BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 19/15 -, juris Rn. 15 ff. (zur Eintragung im Grundbuch)).
- KG, 20.02.2025 - 22 W 59/24
Idealvereine als Gesellschafter einer eGbR; Eintragung ins Vereinsregister
- OLG Braunschweig, 11.06.2025 - 2 W 47/25
Verein; Idealverein; nicht eingetragen; Grundbuchfähigkeit; Voreintragung; Zur …
- KG, 16.03.2023 - 1 W 445/22
Eintragung eines nichtrechtsfähigen Idealvereins als Eigentümer eines Grundstücks …
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