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Rechtsprechung
   OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10012
OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17 (https://dejure.org/2020,10012)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.2020 - 14 U 3393/17 (https://dejure.org/2020,10012)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 2020 - 14 U 3393/17 (https://dejure.org/2020,10012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1028
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Anforderungen an die Darlegung einer …

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Rn. 32 Nach Hinweis des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mit Beschluss vom 30.07.2018 (Bl. 129/137 d. A.) hat der Kläger ergänzend vorgebracht, dass auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018, II ZR 272/16 nicht alle entscheidungserheblichen Fragen entschieden seien.

    Rn. 33 Der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung vom 20.02.2018, II ZR 272/16, Einwendungen nur bei pauschalem Bestreiten, im Falle zur Tabelle widerspruchslos festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

    Rn. 35 Zudem sei angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018, II ZR 272/16 davon auszugehen, dass der Kommanditist auch bei zur Tabelle festgestellten Forderungen ausnahmsweise nicht mit Einwendungen ausgeschlossen sei, wenn eine Forderung offensichtlich unbegründet sei.

    Einer solchen Angabe bedarf es im vorliegenden Fall der Einziehung einer Kommanditeinlage durch den Insolvenzverwalter nicht, da die nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter einzuziehende Hafteinlage des Kommanditisten nur noch zur gleichmäßigen (anteiligen) Befriedigung der berechtigten Gläubiger verwendet werden darf (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340, Rn. 17 und 18).

    Der Kläger ist seiner Vortragslast zu einem Anspruch aus § 171 Abs. 2 HGB entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340, LS 1 und Rn 15) in ausreichendem Umfang jedenfalls dadurch nachgekommen, dass er zuletzt unter Vorlage der Tabellenstatistik zum 27.05.2019 (Anlage K 20) dargelegt hat, dass ab diesem Zeitpunkt Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 5.875.316,49 EUR und Insolvenzforderungen im Rang des § 39 InsO in Höhe von 1.398.843,26 EUR, in Summe damit Forderungen in Höhe von 7.274.159,75 EUR, festgestellt worden seien, wobei in diesen Beträgen keine nur für den Ausfall festgestellten Forderungen mehr enthalten sind.

    Rn. 79 Zwar hat der Bundesgerichtshof dahingestellt sein lassen, ob das (einfache) Bestreiten eines Beklagten gegenüber dem Vortrag eines Insolvenzverwalters, der sich zur Darstellung der Forderungen, zu deren Befriedigung er eine ausstehende Kommanditeinlage benötigt, auf die widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen bezieht, hinreichend ist (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340, Rn. 20).

    (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340, Rn. 21 ff).

    Ihn trifft in diesem Zusammenhang nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und allgemeiner Meinung nur eine sekundäre Darlegungslast zu den von ihm bereits vereinnahmten Beträgen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340, Rn. 39).

    Einwendungen des Beklagten gegen die zur Tabelle widerspruchslos festgestellten Forderungen sind dem Beklagten weitgehend bereits deswegen abgeschnitten, da die mittelbar aus § 201 Abs. 2 InsO folgende Rechtskraftwirkung der widerspruchslos erfolgten Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle gemäß § 129 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB auch dem Kommanditisten die der Gesellschaft abgesprochenen Einwendungen gegen die Gläubigerforderungen nimmt (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16 -, BGHZ 217, 327-340).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 20 U 30/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht gedeckter Ausschüttungen durch …

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Rn. 70 Der erkennende Senat schließt sich in diesem Punkt den Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 31.07.2019, 20 U 30/18, Rn 17 bis 21 (zitiert nach juris) an.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 31.07.2019, 20 U 30/18, Rn 23 bis 26 (zitiert nach juris), denen sich der Senat anschließt, wird verwiesen.

    Rn. 90 In diesem - entscheidungserheblichen - Punkt meint der Senat anders als das Oberlandesgericht Stuttgart (s. Urteil vom 31.07.2019, 20 U 30/18, Rn 34, juris), dass die Verurteilung des Beklagten nicht zur Voraussetzung hat, dass mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden müsse, dass seine Inanspruchnahme zur Befriedigung notwendig sei.

    Zudem meint der erkennende Senat - im Gegensatz zum Oberlandesgericht Stuttgart (s. (OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Juli 2019 - 20 U 30/18 -, Rn. 39, juris), dass die Inanspruchnahme des Beklagten allein mit den - nicht zur Befriedigung der Gläubigerforderungen hinreichenden - Kontenständen der Insolvenzsonderkonten begründet werden kann.

    Rn. 94 Entgegen dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 31.07.2019, 20 U 30/18, Rn 39, juris) ist der Senat der Ansicht, dass Kläger mit der Mitteilung der bzw. des Kontostandes des Sonderkontos seiner sekundären Darlegungslast genügt hat, weil es unerheblich ist, wie der Insolvenzverwalter die bis dahin eingegangenen Zahlungen anderer Kommanditisten verwendet hat.

    Der Senat weicht, wie bereits dargelegt, in einem entscheidungserheblichen Punkt vom Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31.07.2019, 20 U 30/18, ab.

  • BGH, 10.11.1993 - VIII ZR 119/92

    Rückwirkender Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Inhalt der Insolvenztabelle erforderlichenfalls mit Hilfe einer Feststellungsklage geklärt werden (s. BGH, NJW 1994, 576, beckonline), wobei nicht nur auf den Tabelleninhalt zurückgegriffen werden kann (s. BGH 10.11.93 - VIII ZR 119/92, ZIP 1993, 1876).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer …

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Vom Bundesgerichtshof sei diese Frage im Urteil vom 17.12.2015, IX ZR 143/13, ausdrücklich offen gelassen worden.
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Anders als § 159 HGB treffe die Treuhänderhaftung die kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist (s. BGH, Urteil vom 05.05.2010, III ZR 209/09).
  • BGH, 17.04.2012 - II ZR 95/10

    Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer …

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Rn. 38 Der Kläger habe nach der Rechtsprechung des OLG Schleswig (Urteil vom 07.09.2016, 9 U 9/16) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.04.2012, II ZR 95/10) am Tag der mündlichen Verhandlung zu den weiterhin bestehenden Gläubigerforderungen (Masseunterdeckung) zu berichten.
  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 243/16

    Unmittelbarer Anspruch der Gesellschaft gegen einen Treugeber auf Leistung der …

    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Zur Liquidation einer Publikums-KG habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.03.2018, II ZR 243/16 entschieden, dass der Liquidator zum Einzug ausstehender Kommanditeinlagen berechtigt sei, auch soweit diese zur Finanzierung der Abwicklung benötigt würden (s. Rn 53/54).
  • OLG Schleswig, 07.09.2016 - 9 U 9/16
    Auszug aus OLG München, 05.03.2020 - 14 U 3393/17
    Rn. 38 Der Kläger habe nach der Rechtsprechung des OLG Schleswig (Urteil vom 07.09.2016, 9 U 9/16) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.04.2012, II ZR 95/10) am Tag der mündlichen Verhandlung zu den weiterhin bestehenden Gläubigerforderungen (Masseunterdeckung) zu berichten.
  • BGH, 21.07.2020 - II ZR 175/19

    Anforderungen an die Individualisierung des Klageanspruchs nach § 253 Abs. 2 Nr. …

    Dies sei nicht unbillig, weil der Insolvenzverwalter bei Pflichtverstößen gemäß § 60 InsO Schadensersatz leisten müsse (OLG München, ZInsO 2019, 1277, 1281; OLG München, ZInsO 2019, 2319, 2323; OLG München, ZIP 2020, 1028, 1031 f.; Heitsch, ZInsO 2020, 915, 916).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 1 U 75/19

    Außenhaftung für Rückzahlung von Ausschüttungen unter eine Haftsumme; …

    Damit stützte der Kläger seine Klage auf einen i.S.v. § 253 ZPO klar bestimmten Streitgegenstand (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2019 - 11 U 136/17 = Anl. K 19, sub II 3; OLG München, Urt. v. 05.03.2020 - 14 U 3393/17 -, juris [= ZIP 2020, 1029], Rn. 64 - jeweils m.w.N.; nicht nachvollziehbar dagegen OLG Bamberg, Hinweisbeschl. v. 01.04.2019 - 4 U 3/18).

    Denn die sich in einer Vielzahl von Fällen stellende, entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage, ob Kommanditisten vom Insolvenzverwalter gemäß § 171 Abs. 1 , § 172 Abs. 4 HGB auch wegen Masseverbindlichkeiten und -kosten (§§ 54, 55 InsO ) in Anspruch genommen werden können, ist umstritten und vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden (vgl. einerseits bspw. OLG München, Urt. v. 05.03.2020 - 14 U 3393/17, ZIP 2020, 1028 ff.;… andererseits etwa OLG Stuttgart, Urt. v. 31.07.2019 - 20 U 30/18, juris, Rn. 45 ff. - die dort auch zugelassene Revision ist beim BGH unter dem Az. II ZR 183/19 anhängig, aber noch nicht verbeschieden).

  • LG Hamburg, 15.11.2024 - 335 S 11/23
    Rn. 23 c) Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (…Urteil vom 31.07.2029, 20 U 30/18, Rn. 17-20) und ihr nachfolgend das OLG München (BeckRS 2020, 7209 Rn. 69f.) davon aus, dass sich ein Direktkommanditist, der zuvor lediglich mittelbarer Kommanditist gewesen ist, die im Rahmen der Treugeberrolle erfolgten Auszahlungen als Einlagenrückgewähr zurechnen lassen muss.
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