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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1377
BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20 (https://dejure.org/2023,1377)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2023 - VI ZR 67/20 (https://dejure.org/2023,1377)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20 (https://dejure.org/2023,1377)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Diesel-Abgasskandal: Feststellungsinteresse bei einem Feststellungsantrag hinsichtlich künftiger Schäden; Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im Stilllegungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB, § 256 Abs 1 ZPO
    Diesel-Abgasskandal: Feststellungsinteresse bei einem Feststellungsantrag hinsichtlich künftiger Schäden; Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im Stilllegungsverfahren

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 826, 31 BGB, 249 BGB, 31, § 287 ZPO, § 254 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall; Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Dieselskandal, ZPO § 287

  • Betriebs-Berater

    Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers in sog. Dieselfall (Feststellungsinteresse, Erstattung vorgerichtlicher RA-Kosten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 ; BGB § 249 ; BGB § 826 ; ZPO § 256
    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826 , 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall; Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers in einem sogenannten Dieselfall

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Umfang der Haftung des Automobilherstellers ggü. dem Fahrzeug-Käufer in sog. Dieselfall: Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 418
  • MDR 2023, 430
  • VersR 2023, 729
  • BB 2023, 523
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20

    Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, lässt er sich unter Heranziehung des Klagevorbringens dahingehend auslegen, dass es um die Ersatzpflicht der Beklagten für Schäden geht, die daraus resultieren, dass die Beklagte im Fahrzeug die vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig beanstandete Abschalteinrichtung installierte und das Fahrzeug so in den Verkehr brachte (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 12 f.).

    Rn. 13 bb) Der Feststellungsantrag ist jedoch deshalb unzulässig, weil es am erforderlichen Feststellungsinteresse der Klägerin fehlt (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 14 ff.).

    Rn. 14 Zwar kann, wenn ein Teil des Schadens bei Klageerhebung schon entstanden, die Entstehung weiterer Schäden aber noch zu erwarten ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren, wobei die zu erwartenden Schäden entgegen der Ansicht der Revisionsbegründung nicht wahrscheinlich, sondern nur möglich sein müssen (Senatsurteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 24-29).

    Rn. 15 (1) Die vom Berufungsgericht insoweit angeführten Reparatur- und Inspektionskosten wären als künftig entstehende Aufwendungen, die zu den gewöhnlichen Unterhaltskosten für das Fahrzeug zählen, nicht ersatzfähig (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 32 mwN).

    Ob und inwieweit steuerliche Nachteile aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig, sie insbesondere dem sogenannten negativen Interesse zuzuordnen wären (vom Senat offengelassen im Urteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, VersR 2022, 1184 Rn. 33), bedarf daher auch im Streitfall keiner Entscheidung.

    Denn sie wären in diesem Fall bereits in die Bemessung des Minderwertes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses "eingepreist" (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 17, 33;… vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, ZIP 2021, 1763 Rn. 33 f.).

  • BGH, 02.11.2021 - VI ZR 731/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Das Berufungsurteil kann in diesem Punkt schon deshalb keinen Bestand haben, weil über diese Nebenforderung nur nach abschließender Entscheidung über die objektive Berechtigung der Hauptforderung befunden werden kann (vgl. Senatsurteil vom 2. November 2021 - VI ZR 731/20, VersR 2022, 252 Rn. 13 mwN) und insoweit vom Berufungsgericht noch über die Hilfsanträge zu entscheiden sein wird.

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 2. November 2021 - VI ZR 731/20, VersR 2022, 252 Rn. 10 mwN).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die für den Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. nur Senatsurteil vom 2. November 2021 - VI ZR 731/20, VersR 2022, 252 Rn. 11 mwN), wobei insoweit die Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation maßgeblich ist (…vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Mai 2020 - VI ZR 321/19, VersR 2020, 987 Rn. 10;… vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18, VersR 2019, 953 Rn. 26; jeweils mwN).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Bei Geltendmachung des großen Schadensersatzes spielt die Wertentwicklung des im Wege des Vorteilsausgleichs vom Anspruchsteller zur Verfügung zu stellenden Fahrzeugs keine Rolle (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 58).

    Rn. 21 aa) Dem Grunde nach steht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen vor Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals ein Fahrzeug mit dem Motorentyp EA189 erworben wurde, dessen Abgasreinigung wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vom Kraftfahrtbundesamt beanstandet worden ist, dem Käufer gegen den Hersteller, hier also der Klägerin gegen die Beklagte, ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB zu (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 12 ff.).

    Mit ihr konkretisierte sich das von der Beklagten verursachte Risiko einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung, das bereits bei Abschluss des Kaufvertrages über das bemakelte Fahrzeug zu einem - primären - Schaden des Käufers führte (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 44 ff.).

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Der Geschädigte kann von ihm grundsätzlich nicht verlangen, im Ergebnis so gestellt zu werden, wie wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. Senatsurteile vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, ZIP 2021, 1763 Rn. 14 f.;… vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8-10).

    Denn sie wären in diesem Fall bereits in die Bemessung des Minderwertes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses "eingepreist" (…vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, ZIP 2021, 2553 Rn. 17, 33; vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, ZIP 2021, 1763 Rn. 33 f.).

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Sie beschränkt sich vielmehr auf das "Erhaltungsinteresse" (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8) und damit das negative Interesse (…Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96, NJW 1998, 983, 984, juris Rn. 10; BGH…, Urteil vom 14. Mai 2012 - II ZR 130/10, NJW 2012, 3510 Rn. 7 ff.;… Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 25).

    Der Geschädigte kann von ihm grundsätzlich nicht verlangen, im Ergebnis so gestellt zu werden, wie wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (…vgl. Senatsurteile vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, ZIP 2021, 1763 Rn. 14 f.; vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8-10).

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18

    Zur Haftung für Uploads durch Dritte

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die für den Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (…vgl. nur Senatsurteil vom 2. November 2021 - VI ZR 731/20, VersR 2022, 252 Rn. 11 mwN), wobei insoweit die Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation maßgeblich ist (…vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Mai 2020 - VI ZR 321/19, VersR 2020, 987 Rn. 10; vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18, VersR 2019, 953 Rn. 26; jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 321/19

    Erstattungsanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die für den Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (…vgl. nur Senatsurteil vom 2. November 2021 - VI ZR 731/20, VersR 2022, 252 Rn. 11 mwN), wobei insoweit die Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation maßgeblich ist (vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Mai 2020 - VI ZR 321/19, VersR 2020, 987 Rn. 10;… vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18, VersR 2019, 953 Rn. 26; jeweils mwN).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Unabhängig davon, ob diese Schäden unmittelbar aus der ursprünglichen Manipulation der Motorsteuerungssoftware folgen würden oder - nach einem Versuch der "Mangelbeseitigung" durch das Software-Update - nur mittelbar, ginge es bei einem Ersatz dieser Schäden im Ergebnis um einen solchen wegen nicht ordnungsgemäßer (Nach-)Erfüllung, also um den Ersatz von Aufwendungen, die den Kläger gerade aufgrund des Umstandes treffen, dass er Empfänger einer "mangelhaften" Leistung wurde (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, NJW 2006, 1582 Rn. 24).
  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Sie beschränkt sich vielmehr auf das "Erhaltungsinteresse" (…Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8) und damit das negative Interesse (…Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96, NJW 1998, 983, 984, juris Rn. 10; BGH…, Urteil vom 14. Mai 2012 - II ZR 130/10, NJW 2012, 3510 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 25).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 130/10

    Haftung des Geschäftsführers einer Bau-GmbH wegen Verletzung der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2023 - VI ZR 67/20
    Sie beschränkt sich vielmehr auf das "Erhaltungsinteresse" (…Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8) und damit das negative Interesse (…Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96, NJW 1998, 983, 984, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 14. Mai 2012 - II ZR 130/10, NJW 2012, 3510 Rn. 7 ff.;… Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 25).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

    Dieselabgasskandal: Verzicht des Verkäufers auf Verspätungseinwand gegenüber …

  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 402/96

    Umfang des deliktischen Schadensanspruchs wegen Täuschung beim Abschluß eines …

  • BGH, 02.06.2022 - VII ZR 160/21

    Dieselskandal: Feststellungsinteresse an Schadensersatzpflicht wegen etwaiger …

  • BGH, 02.06.2022 - VII ZR 283/20

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …

  • BAG, 05.06.2025 - 8 AZR 117/24

    Uni googelt Bewerber vor Kennenlerngespräch: Münchner Anwalt bekommt 1.000 Euro …

    aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines künftigen weiteren Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (…vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 28 mwN; BGH 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20 - Rn. 14 mwN).
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Fahrzeughersteller nach Abschluss des Kaufvertrags durch ein Software-Update eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung aufspielt (BGH…, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 804/20, NJW-RR 2022, 1071 Rn. 11;… Urteil vom 2. Juni 2022 - VII ZR 160/21, juris Rn. 19; Urteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, ZIP 2023, 418 Rn. 18).
  • BGH, 24.10.2023 - VI ZR 131/20

    Dieselskandal: Haftung des Kfz-Herstellers gegenüber Leasingnehmer und späterem …

    Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt und seinem Urteil ist auch kein Vorbringen des insoweit darlegungsbelasteten (…vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 29) Klägers zu entnehmen, dass neben der von ihm als Schadensposition geltend gemachten Kaufpreiszahlung weitere erstattungsfähige Schäden zu befürchten seien (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, VersR 2023, 729 Rn. 14 ff.).

    Entsprechendes gilt - worauf das Berufungsgericht aber auch nicht abgestellt hat - für die künftige Wertentwicklung des Fahrzeugs (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20 VersR 2023, 729 Rn. 15) und damit eine etwaige Werteinbuße des Fahrzeugs infolge drohender Fahrverbote.

    Auf dem Kläger etwa durch das Software-Update drohende Schäden, auf die sich das Berufungsgericht ebenfalls nicht bezog, die aber der Kläger in seiner Revisionserwiderung in diesem Zusammenhang anführt, lässt sich ein Feststellungsinteresse im Streitfall ebenfalls nicht stützen (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, VersR 2023, 729 Rn. 16 ff.).

    Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für die Erhaltung oder Wiederherstellung des Fahrzeugs wie etwa Inspektionskosten einschließlich Verbrauchsmaterialien (Öl) oder auch Reparaturen, auf die sich das Berufungsgericht bezogen hat, stehen dem Kläger unter den hier gegebenen Umständen ebenfalls nicht zu (…vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 2021 - VI ZR 8/20, VersR 2021, 385 Rn. 16; vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, VersR 2023, 729 Rn. 15).

  • BGH, 28.04.2026 - XI ZR 61/25

    Kosten für unbrauchbares Privatgutachten werden nicht erstattet!

    Rn. 20 bb) Die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Kläger mit der Geltendmachung der weiteren Zinsen aus den Sparverträgen im Juni 2022 war auch erforderlich und zweckmäßig (…vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteile vom 24. Februar 2022 - VII ZR 320/21, WM 2023, 192 Rn. 18 f. mwN und vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, ZIP 2023, 418 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21

    Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens

    Rn. 93 (4) Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es daher nicht auf die Frage an, ob das angebotene, jedoch nicht aufgespielte Software-Update dem Kläger im Fall seiner signifikanten Reduzierung der Gefahr von Betriebsbeschränkungen überhaupt anspruchsmindernd entgegengehalten werden könnte (offen gelassen von BGH…, Urteil vom 20.07.2023 - III ZR 267/20, juris Rn. 33; ein Mitverschulden gem. § 254 BGB im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verneinend, weil der Kläger die Frage etwaiger rechtlicher oder tatsächlicher Nachteile des Aufspielens der Software nicht ohne weiteres beantworten konnte, BGH, Urteil vom 10.01.2023 - VI ZR 67/20, juris Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2024 - 5 U 72/23

    Ansprüche des Nutzers eines sozialen Netzwerks bei Veröffentlichung seiner …

    Rn. 29 Eine Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht ist zulässig, wenn der Eintritt eines (weiteren) Schadens zumindest möglich ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20 Rn. 14, VersR 2023, 729).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2023 - 7 U 106/22
    Ausreichende Anhaltspunkte für Steuernachforderungen (vgl. hierzu BGH VersR 2023, 729 Rn. 15 m.w.N.) sind nicht erkennbar, da der Kläger - wie noch darzulegen sein wird - keinerlei belastbare Anhaltspunkte für die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Fahrzeug dargetan hat; damit ist auch die Möglichkeit von Steuernachforderungen nicht dargetan.

    Bei Geltendmachung des großen Schadensersatzes - für den sich der Kläger bereits entschieden hat (s.o.) - spielt die Wertentwicklung des im Wege des Vorteilsausgleichs vom Anspruchsteller zur Verfügung zu stellenden Fahrzeugs keine Rolle (vgl. BGH VersR 2023, 729 Rn. 15 m.w.N.).

    Derartige Folgen wären aber dem Erfüllungsinteresse der Klägerin zuzuordnen und im Rahmen der deliktischen Haftung, die allein im Verhältnis zur Beklagten in Betracht kommt, nicht ersatzfähig (vgl. BGH VersR 2023, 729 Rn. 16 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 03.11.2023 - 8 U 104/21

    Dieselskandal: Voraussetzungen von Thermofenster und Verbotsirrtum

    Rn. 78 Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es daher nicht auf die Frage an, ob das angebotene, jedoch nicht aufgespielte Software-Update dem Kläger im Fall seiner signifikanten Reduzierung der Gefahr von Betriebsbeschränkungen überhaupt anspruchsmindernd entgegengehalten werden könnte (offen gelassen von BGH…, Urteil vom 20.07.2023 - III ZR 267/20, juris Rn. 33; ein Mitverschulden gem. § 254 BGB im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verneinend, weil der Kläger die Frage etwaiger rechtlicher oder tatsächlicher Nachteile des Aufspielens der Software nicht ohne weiteres beantworten konnte, BGH, Urteil vom 10.01.2023 - VI ZR 67/20, juris Rn. 27).
  • LAG Hessen, 10.02.2026 - 12 SLa 709/25

    Ehemaliger Arbeitnehmer hat keinen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO nach …

    Die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags setzt, soweit er sich auf künftig erwachsende Schäden bezieht, eine nicht entfernt liegende, vom Kläger darzulegende (…vgl. BGH 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20 - Rn. 28) Möglichkeit eines Schadens voraus, d.h. aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines künftigen weiteren Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (…vgl. BAG 05. Juni 2025 - 8 AZR 117/24 - Rn. 29;… BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 28; BGH 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20 - Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.11.2024 - VIa ZR 710/21

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

    Nach seinem Vortrag ist die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen, weil künftige Aufwendungen möglich erscheinen, die im Rahmen des vom Kläger gewählten sogenannten "großen" Schadensersatzes ersatzfähig sein können (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2021 - VI ZR 455/20, NJW 2022, 1093 Rn. 15 mwN; Urteil vom 10. Januar 2023 - VI ZR 67/20, ZIP 2023, 418 Rn. 20 ff.;… Urteil vom 15. Februar 2024 - VII ZR 636/21, juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 12.12.2024 - 11 U 42/24

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …

  • OLG Dresden, 15.05.2023 - 4 U 1265/22
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2025 - 25 U 106/24

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs hinsichtlich Leistungsverweigerung; …

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