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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2780
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Beendigung des Mietverhältnisses über ein bebautes Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses; Räumungsanspruch; Wichtiger Grund wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen; Zahlungsverzug; Untervermietung; Verwirkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Formfrei sind indes solche Änderungen, die nur unwesentliche Nebenabreden darstellen (vgl. z.B. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 566 BGB Rdn. 10 und 17 im Anschluss an BGH WM 1963, 173 und NJW 2000, 354 sowie OLG München NJW-RR 1996, 654).
  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Dem Herausgabeanspruch des Vermieters nach § 546 BGB kann der Mieter in derartigen Fällen jedoch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Untervermietung bestand (so z.B. Palandt-Weidenkaff, 61. Aufl., § 543 BGB Rdn. 22 im Anschluss an BayObLG NJW-RR 1991, 461).
  • OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94

    Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94

    Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Formfrei sind indes solche Änderungen, die nur unwesentliche Nebenabreden darstellen (vgl. z.B. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 566 BGB Rdn. 10 und 17 im Anschluss an BGH WM 1963, 173 und NJW 2000, 354 sowie OLG München NJW-RR 1996, 654).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98

    Mietvertragsrecht: Akzeptierung des beigebrachten Nachmieters durch den Vermieter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.1998 - 1 U 969/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen …

    Dabei kann offen bleiben, ob es in solchen Fällen daran fehlt, dass die unbefugte Untervermietung die Interessen des Vermieters in erheblichen Maße verletzt oder sich die Berufung des Vermieters auf das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil er zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet gewesen wäre (im letzteren Sinne BGH…, Urteil vom 02.02.2011, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002, 10 U 105/01, ZMR 2003, 177).
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter …

    Die Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt jedoch nicht die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht; insoweit kann nichts anderes gelten als bei einer nicht genehmigten Untervermietung (…vgl. Sternel, a.a.O., S. 111 Rn. 263; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 - ; LG Berlin, Urteil vom 10.04.2003 - 67 S 383/02 - zitiert nach juris).
  • AG München, 06.09.2022 - 461 C 4815/22

    Keine Mieterhöhung für Garagenmiete

    In die ortsübliche Vergleichsmiete kann dann möglicherweise als wertbildender Faktor einfließen, dass eine Garage mitvermietet ist, wie wenn beispielsweise ein zweites Bad vorhanden ist (vgl. AG Karlsruhe vom 19.12.2002, 12 C 142/02, DWW 2003, 155).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 124/03

    Zur Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses wegen zu langem …

    Macht der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (Senat, Urt. v. 5.9.2002, DWW 2003, 155 = OLGR 2003, 197 = WM 2002, 673 unter Hinweis auf BGH WM 1983, 661 + NJW-RR 1988, 77).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.08.2019 - 716b C 79/19

    Anspruch auf Gestattung der Untervermietung

    Dabei kann offen bleiben, ob es in solchen Fällen daran fehlt, dass die unbefugte Untervermietung die Interessen des Vermieters in erheblichen Maße verletzt oder sich die Berufung des Vermieters auf das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil er zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet gewesen wäre (im letzteren Sinne BGH…, Urteil vom 02.02.2011, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002, 10 U 105/01, ZMR 2003, 177).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8609
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung rechtzeitig ausüben!

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 a ZVG nach Ersteigerung der Mietgrundstücks (Gewerberaum)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 565 § 571 ; ZVG § 57a
    Ausübung eines Sonderkündigungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94

    Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Ersteher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
    Anhaltspunkte dafür, der spätere Termin sei für den Kläger als Ersteher ohne Interesse, sind nicht vorgetragen (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 1996, 144).
  • RG, 26.03.1920 - III 388/19

    Mietkündigung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
    Es ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273, 275;… Zeller/Stöber, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 13 U 111/16

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Erster zulässiger Termin ist derjenige, für den die Kündigung dem Ersteher ohne schuldhaftes Zögern - tatsächlich - möglich ist (…OLG Frankfurt, Urt. v. 19.06.2009, 2 U 303/08, juris Rn. 43; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2002,10 U 66/02, juris Rn. 3;… OLG Oldenburg, Urt. v. 17.12.2001, 11 U 63/01, juris Rn. 25;… Stöber, ZVG, 21. A. 2016, § 57a Rn. 5).
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