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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 28.06.2001 | LAG Nürnberg, 06.11.2001

Rechtsprechung
   BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,132
BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; TVG § 3; ; TVG § 4; ; ZPO § 256

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dynamische Verweisung - Firmentarifvertrag - Flächentarifvertrag - Verbandstarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebsübergang - Beiderseitige Tarifgebundenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dynamische Verweisung in einem Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach unstreitigem Betriebsübergang; Anspruch auf Gehaltserhöhungen des im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen gebietsfremden Gehaltstarifvertrages in der jeweiligen Fassung nach Übergang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anwendung eines auf den Flächentarifvertrag verweisenden Firmentarifvertrags nach Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung eines auf den Flächentarifvertrag verweisenden Firmentarifvertrags nach Betriebsübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Sonderrechte für nicht organisierte Arbeitnehmer // Tariflohn nach Betriebsverkauf

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Tarifvertragsrecht; Anwendung eines auf den Flächentarifvertrag verweisenden Firmentarifvertrags nach Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 10
  • NJW 2002, 1446 (Ls.)
  • ZIP 2002, 721
  • NZA 2002 , 513
  • NZA 2002, 513
  • NJ 2002, 275
  • BB 2002, 1201
  • DB 2002, 431
  • ZTR 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Spätere Änderungen der im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen Verbandstarifverträge sind unbeachtlich (Bestätigung Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ).

    Dies hat der Senat im einzelnen in seinem Urteil vom 20. Juni 2001 (- 4 AZR 295/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ) begründet.

    Verändert sich nach dem Betriebsübergang die Tarifnorm, deren Regelung in das Arbeitsverhältnis übergegangen ist, so nimmt die übergegangene Regelung hieran nicht mehr teil (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zVv.).

    Ein Anspruch auf Teilhabe an der dynamischen Fortentwicklung der Tarifregelung oder eine dynamische Verweisung läßt sich weder aus der genannten Richtlinie noch aus § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 BGB ableiten, sondern nur das Regelungsziel "Wahrung" der Arbeitnehmeransprüche (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zVv.).

    (6) Das hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 2001 (- 4 AZR 295/00 - zVv.) ausgeführt.

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98

    Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    In seiner Entscheidung vom 24. November 1999 (- 4 AZR 666/98 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 34) hat der Senat im Falle einer dynamischen Verweisung auf eine gesetzliche Berechnungsgröße bereits entschieden, daß sich die Nachwirkung einer Tarifregelung inhaltlich darauf beschränkt, daß der Zustand bis zum Abschluß einer anderen Abmachung erhalten bleibt, der bei Beendigung des Tarifvertrags bestanden hat.

    Ebenso wie das Einfrieren der bei der Kündigung des Tarifvertrages bestehenden Situation der Überbrückungsfunktion der Nachwirkung entspricht (Senat 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - aaO), entspricht das Einfrieren der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Situation der Rechtserhaltungsfunktion des § 613 a BGB (vgl. Heinze FS Schaub S 275, 282).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1999 (- 4 AZR 666/98 - aaO) grundsätzlich ausgeführt, daß die in Bezug genommenen Tarifnormen in der bei Ablauf der Verweisungsnorm geltenden Fassung weiter gelten, selbst wenn die in Bezug genommenen Tarifnormen geändert werden, ohne dies allein auf eine dynamische gesetzliche Verweisung zu beschränken.

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 2000 (- 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt.

    Auch im Rahmen der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG haben die Tarifvertragsnormen keine zwingende Wirkung mehr; eine Änderung der bisherigen Tarifnorm auch durch einzelvertragliche Abrede ist möglich, bis zu einer solchen Änderung wird der bisherige materielle Inhalt der Arbeitsbedingungen erhalten, soweit diese tarifvertraglich gegolten haben (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Aber auch für den Fall einer Verweisung auf eine dynamische tarifliche Bestimmung hat der Senat entschieden, daß die Nachwirkungen gem. § 4 Abs. 5 TVG statisch sind und weder Änderungen des Verweisungstarifvertrages noch des Bezugstarifvertrages erfassen, die im Nachwirkungszeitraum eintreten; dies gilt auch dann, wenn die nachwirkende Tarifnorm auf eine fremde Tarifnorm verweist, die während der Zeit der Nachwirkung inhaltlich geändert wird (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Diese Regelung setzt eine sachlich kongruente Regelung durch die unmittelbare und zwingende Geltung des anderen Tarifvertrags bzw. der anderen Betriebsvereinbarung voraus (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.; vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zVv.).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Diese Regelung setzt eine sachlich kongruente Regelung durch die unmittelbare und zwingende Geltung des anderen Tarifvertrags bzw. der anderen Betriebsvereinbarung voraus (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.; vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zVv.).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist ersichtlich von der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Regel über die Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln ausgegangen (vgl. dazu nur Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 mwN).
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Sie ersetzt lediglich die fehlende Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der tarifschließenden Gewerkschaft und stellt ihn so, als wäre er tarifgebunden (BAG 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171; Löwisch/Rieble FS Schaub S 457, 467).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Ob ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, kann Gegenstand einer Feststellungklage sein (vgl. zB BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 12/92 - ZTR 1992, 510; Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 332; BAG 27. Juli 1956 - 1 AZR 430/54 - BAGE 3, 303, 305).
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Das hat der Senat für den Fall der Verschmelzung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) entschieden (Senat 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - AP UmwG § 20 Nr. 1).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) umfaßt die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht.
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen, …

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 309/84

    Betriebsübergang - Tarifvertrag - Bindungswirkung - Bindungdes Erwerbers an den …

  • LAG Berlin, 18.01.2000 - 5 Sa 2240/99

    Tarifvertrag: Firmentarifvertrag - Fortgeltung bei Betriebsübergang

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92

    Zulässigkeit der Sprungrevision - Anwendungsbereich des Tarifvertrags Nr. 401a …

  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …

    Die durch die Verweisungsklausel bewirkte Erstreckung der Tarifgebundenheit auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer ist zwar gelegentlich auch am Beispiel der Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft illustriert worden (vgl. zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 23).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Soweit der Senat dies zuletzt in der Entscheidung vom 29. August 2001 (- 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 21 f.) anders gesehen hat, wird an dieser Auffassung nicht festgehalten.

    Dementsprechend wird in Teilen der Literatur für den Normalfall der Ablauf der Jahresfrist mit dem Eintritt der Nachwirkung gleichgesetzt (…HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. BGB § 613a Rn. 263a; anders noch Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 22).

    Eine Sperrfrist gilt in diesem Fall für das Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang nicht (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19; 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318;… Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 Rn. 258;… Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 135).

    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich diese Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …

    Durch sie wird auch im Falle eines durch einen Betriebsübergang eintretenden Wegfalls der Tarifgebundenheit der übernommene nichtorganisierte Arbeitnehmer nur so gestellt, als wäre er tarifgebunden (Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10).
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Rechtsprechung
   BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2798
BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 (https://dejure.org/2001,2798)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 (https://dejure.org/2001,2798)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 (https://dejure.org/2001,2798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung einer Teilzeittätigkeit im Geltungsbereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen und der Gewerkschaft öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV); Zusätzliche Vergütung eines vollbeschäftigten Schulhausmeisters; Auswirkungen der regelmäßig ...

  • rechtsportal.de

    Schulhausmeister; Arbeitszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 583 (Ls.)
  • ZTR 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG 9. März 1983 aaO).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung - …

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313).
  • LAG Niedersachsen, 10.11.1999 - 15 Sa 2931/98
    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 1999 - 15 Sa 2931/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag

    Der Arbeitnehmer hatte dem Arbeitgeber für dasselbe Entgelt mehr Zeit zur Verfügung zu stellen (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).

    Für die als Schulhausmeister tätigen Angestellten war der BZTV somit der speziellere Tarifvertrag, der der allgemeinen Regelung des § 15 Abs. 1 BAT vorging (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - aaO).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

    Die Regelmäßigkeit folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien in Nr. 3 Abs. 2 SR 2 r BAT durch die Regelung, wonach § 15 Abs. 2 BAT keine Anwendung findet, zum Ausdruck gebracht haben, bei der Arbeitszeit von 50, 5 Stunden sei in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt (vgl. BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228).

    Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

    Die Regelmäßigkeit folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien in Nr. 3 Abs. 2 SR 2 r BAT durch die Regelung, wonach § 15 Abs. 2 BAT keine Anwendung findet, zum Ausdruck gebracht haben, bei der Arbeitszeit von 50, 5 Stunden sei in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt (vgl. BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228).

    Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03

    Schulhausmeister - Überstundenvergütung

    Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister berücksichtigt, dass Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen (Arbeitsbereitschaftszeiten, Ferienüberhang) zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).

    Dadurch haben sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 50 1/2 Stunden in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt ist (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - aaO).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02

    Schulhausmeister - tarifliche Überstundenpauschale

    Sie haben damit eine gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BAT eigenständige und abschließende Arbeitszeitregelung getroffen (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r BAT Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe).

    § 3 Abs. 2 BZTV berücksichtigt, daß Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe) und bei dieser Tätigkeit erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt.

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage

    In bezirklichen Zusatztarifverträgen zu Nr. 1 SR 2r BAT für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände ist zwar teilweise geregelt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 50 1/2 Stunden einschließlich der Pausen beträgt (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 14 Sa 97/07

    Tarifliche Arbeitszeit - Überstundenvergütung eines Hausmeisters gemäß § 4 …

    Es liegt also die Annahme zugrunde, dass auch in die Überstundenzeiten nicht nur Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaft falle (vgl. zu alledem aus der einschlägigen BAG-Rspr. etwa Urteile vom 28.06.2001 - 6 AZR 134/00, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7738
LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00 (https://dejure.org/2001,7738)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2001 - 6 Sa 592/00 (https://dejure.org/2001,7738)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2001 - 6 Sa 592/00 (https://dejure.org/2001,7738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Leistung von Vorholschichten; Weitergeltung von Normen eines außer Kraft getretenen Tarifvertrages; Abweichung vom alten Tarifvertrag durch Betriebsvereinbarung als andere Abmachung; Erzwingbare Mitbestimmung; Nachwirkende Geltung eines Tarifvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Im Grundsatz ist eine Feststellungsklage unzulässig, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar ist, sogleich ein Urteil zu erwirken, aus dem auf ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vollstreckt werden kann (BGHZ 134, 201 [208]).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Die vorliegende Entscheidung weicht nicht vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.1996 (BAGE 82, 89 [94] = AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt) ab, wonach in Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht gilt.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Sie ist auch eine zulässige Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten (BAG, Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 450/90 -, AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht aber im Urteil vom 23.06.1992 (1 AZR 57/92, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit) entschieden, dass eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen kann, wie der Umfang einer Leistungspflicht.
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Es handelt sich nur um eine Gleichstellungsvereinbarung (BAG, Urteil vom 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 -, BAGE 92, 171 [174] = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 (4 AZR 663/95, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) ist für die Klage auf Feststellung, ob ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ein Feststellungsinteresse gegeben, wenn hiervon die Entscheidung über mehrere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis abhängt.
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2001 - 6 Sa 592/00
    Es handelt sich nur um eine Gleichstellungsvereinbarung (BAG, Urteil vom 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 -, BAGE 92, 171 [174] = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie).
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 660/01

    Nachwirkender Tarifvertrag - Ablösung durch Betriebsvereinbarung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. November 2001 - 6 Sa 592/00 - aufgehoben.
  • LAG Nürnberg, 22.11.2001 - 1 Sa 855/01

    Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang

    Die Revision zum Bundesarbeitsgericht war für den Kläger wegen grundsätzlicher Bedeutung und möglicher Divergenz zu dem Urteil vom 06.11.2001 (6 Sa 592/00 LAG Nürnberg) zuzulassen (§ 72 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 u. 2 ArbGG).
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