Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Überschuss aus der Jahresabrechnung ist mit noch nicht gezahlten Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan zu verrechnen; §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 5 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Begrenzung des Hausgeldzahlungsanspruchs; Berufung auf die Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerversammlungsbeschlusses; Nichtigkeit einer Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten
Verfahrensgang
- AG Lahnstein - 2 UR II 11/01
- LG Koblenz, 14.01.2002 - 2 T 809/01
- OLG Zweibrücken, 04.06.2002 - 3 W 46/02
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 876
- ZMR 2003, 136
- ZWE 2002, 542
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den gesamten Jahresrestbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig (Anschluss an BGHZ 145, 158; OLG Hamm WE 1996, 33, 37).Dieser ist aber nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (NJW 2000, 3500 ff.) nichtig.
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99
Geltendmachug von Wohngeldansprüchen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Ergibt sich jedoch - wie hier - aus der Jahresabrechnung ein geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser die Forderung aufgrund des Wirtschaftsplans (BayObLG ZMR 2000, 111; Demharter FG-Prax 1996, 50; Wenzel WE 1997, 124, 128;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 43 f.).Dort ist auch die von den Vorinstanzen angenommene Höhe des Verzugszinses geregelt (vgl. hierzu auch Art. 229 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EGBGB; BayObLG ZMR 2000, 111, 112;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 135).
- OLG Düsseldorf, 10.04.1987 - 3 Wx 85/87
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Solches haben die Beteiligten in den Tatsacheninstanzen dieses Verfahrens auch nicht vorgetragen, so dass dem Landgericht insoweit kein Verstoß gegen § 12 FGG unterlaufen ist (vgl. zur begrenzten Amtsermittlungspflicht in sog. echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit BGH NJW 2001, 1212, 1214). - BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Im Übrigen kommt dem Beschluss über die Jahresabrechnung grundsätzlich nur bestätigende Wirkung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 3 W 303/01 - Senat in OLGR 1999, 147, 148 = NZM 1999, 322, 323 m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur). - OLG Zweibrücken, 23.10.2001 - 3 W 253/01
Abschiebungshaft: Einreise aus sicherem Drittstaat
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Der Senat kann diesen Vortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren verwerten, weil er sich ohne weiteres aus dem vorgelegten Schriftstück ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 3 W 253/01 -). - BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Da der Anfechtungsantrag des Beteiligten zu 1) erfolglos blieb, steht rechtskräftig fest, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer, mit dem sie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 genehmigt haben, gültig ist (vgl. BayObLG ZMR 1980, 381, 383; NJW-RR 1994, 1425;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 115).
- KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01
Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des …
Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Gleichwohl sieht sich der Senat an einer eigenen Entscheidung gehindert, weil das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 W 46/02 - ZMR 2003, 136 = ZWE 2002, 542 = NZM 2002, 876 LS im Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 - WE 1996, 33, 37 = ZMR 1995, 497 LS) im Hinblick auf BGHZ 145, 158 sogar von einer Nichtigkeit der Vorfälligkeitsregelung ausgeht, die im Rahmen eines Wirtschaftsplanbeschlusses fixiert worden ist.
- OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an …
Denn in Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird (Senat, OLGR Zweibrücken 2002, 422, 423 unter Hinweis auf BayObLGZ 1980, 29, 36 und BayObLG WE 1990, 178). - LG Frankfurt/Oder, 23.12.2011 - 6a S 75/11
Wohnungseigentum: Zuweisung einer negativen Abrechnungsspitze bei Veräußerung von …
24 Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Höhe der aufgrund des Wirtschaftsplans zu fordernder Vorschüsse begrenzt wird durch ein niedrigeres Ergebnis der Jahresabrechnung, so dass Vorschüsse nur bis zur Höhe der Abrechnungsschuld zu begleichen sind (OLG Zweibrücken OLGR 2002, 422; BayObLG ZMR 2000, 211).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1; ZPO § 857
Zuweisungsrecht von Stellplätzen - ibr-online
Zuweisungsrechte der teilenden Eigentümerin der Pfändbar?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfändung eines Zuweisungsrechts von Stellplätzen; Vollstreckungszugriff auf Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen; Zuweisungsbefugnis als rechtlich verselbständigter Vermögensgegenstand; Voraussetzungen eines eigenständigen dinglichen Rechts
Verfahrensgang
- AG Calw - 3 M 3231/99
- LG Tübingen - 5 T 229/00
- OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 884
- ZMR 2003, 56
- Rpfleger 2002, 576
- ZWE 2002, 542 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Eine solche als Sondernutzungsrecht bezeichnete Befugnis gilt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern dann, wenn sie "als Inhalt des Sondereigentums" durch Eintragung im Grundbuch eine "Verdinglichung" erfahren hat (§§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG; vgl. BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; BGHZ 91, 343 = JZ 1984, 1113 m. Anm. Weitnauer; …Ein solches Sondernutzungsrecht kann anerkanntermaßen auch durch zwei zeitlich getrennte Rechtsvorgänge in der Weise begründet werden, dass zunächst der Nutzungsausschluss der übrigen Eigentümer (negative Komponente) festgeschrieben wird und die Zuweisung des Alleinnutzungsrechts an einen der Miteigentümer (positive Komponente) als aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB) durch spätere Zuweisungserklärung des Bauträgers erfolgt (vgl. BGHZ 91, 343; BayObLG RPfl 1980, 111; …
Der Grundschuld- oder Hypothekengläubiger eines Miteigentümers muss deshalb einer solchen Übertragung des Sondernutzungsrechts innerhalb der Gemeinschaft gem. § 876 BGB zustimmen, weil sich der "Inhalt" seines Sicherungsgegenstands vermindert (BGHZ 91, 343, 347).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Eine solche als Sondernutzungsrecht bezeichnete Befugnis gilt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern dann, wenn sie "als Inhalt des Sondereigentums" durch Eintragung im Grundbuch eine "Verdinglichung" erfahren hat (§§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG; vgl. BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; BGHZ 91, 343 = JZ 1984, 1113 m. Anm. Weitnauer; …An dieser rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts dadurch, dass innerhalb der Gemeinschaft ein "verdinglichtes" Sondernutzungsrecht von einem Sondereigentümer auf einen anderen Sondereigentümer übertragen werden kann - und zwar ohne Mitwirkung aller Miteigentümer, weil sich am Ausschluss der übrigen Miteigentümer vom Nutzungsrecht (negative Komponente) dadurch nichts ändert, ihre Rechtssphäre also nicht betroffen wird (BGHZ 73, 145; …
- BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93
Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Die Beschlagnahme eines Sondereigentums (§ 20 ZVG) erfasst dem gemäß das zugeordnete Sondernutzungsrecht automatisch mit, auch dann, wenn die davon erfasste Fläche im Aufteilungsplan eine eigene Bezeichnung erhalten hat (vgl. BayObLG RPfl 1994, 294, 295).
- BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 2 Z 82/89
Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit am Ausübungsbereich eines Sondernutzungsrechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
b) Ein solches Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche ist kein eigenständiges "dingliches Recht" (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 496 (keine gesonderte Belastbarkeit mit Dienstbarkeit); OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 674 m. Anm. Lüke/Becker (keine Anwendbarkeit von § 875 BGB). - OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95
Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
b) Ein solches Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche ist kein eigenständiges "dingliches Recht" (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 496 (keine gesonderte Belastbarkeit mit Dienstbarkeit); OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 674 m. Anm. Lüke/Becker (keine Anwendbarkeit von § 875 BGB). - OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/00
Zuschlag, Stellplatz
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Dem gemäß hat der Senat durch Beschluss v. 16.1.2001 (8 W 630/2000) entschieden, dass sich der Zuschlag in der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums zwingend auf das zugeordnete Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz erstreckt, auch wenn in der Grundstücksbeschreibung im Zuschlagsbeschluss der Stellplatz nicht gesondert neben dem Wohnungseigentum aufgeführt ist. - OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92
Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124; OLG Düsseldorf RPfl 1993, 193).
- KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden …
Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer den Sonderrechtsnachfolger nicht bindenden schuldrechtlichen Wirkung (Kreuzer in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2005, § 15 WEG Rdnr. 12; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG … - BGH, 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der sich aus dem Treuhandverhältnis …
Unbeschadet des Streits darüber, ob die Sondernutzungsrechte beziehungsweise das Zuweisungsrecht der Mobiliar- oder der Immobiliarvollstreckung unterworfen sind (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 576;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 857 Rdn. 12 b;… Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rdn. 1792; Schuschke, NZM 1999, 830, 831), handelt es sich bei den in der Treuhand begründeten Ansprüchen selbst weder um grundstücksgleiche Rechte, § 864 Abs. 1 ZPO, noch um solche, die in den Haftungsverband der Hypothek fallen, § 865 Abs. 1 ZPO.Denn der Umstand, dass ein Sondernutzungsrecht selbst nur innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft übertragbar (BGH, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145, 147 f.) und das Zuweisungsrecht nur in diesem Rahmen verkehrsfähig ist (OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 576;… MünchKommBGB/Commichau, 5. Aufl., § 10 WEG Rdn. 44), ist für die zu pfändenden schuldrechtlichen Ansprüche gegen die zuweisungsberechtigten Drittschuldner unerheblich.
- KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer schuldrechtlich wirkenden Absprache der an der Entstehung des Sondernutzungsrechts beteiligten Wohnungseigentümer untereinander, die den Sonderrechtsnachfolger aber nicht bindet (Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 13 Rdnr. 27; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG … - LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Wohnungseigentum: Entstehung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenplätzen; …
Ohne Erfolg beruft sie sich daher auch zur Herleitung und Begründung ihres gegenteiligen Standpunktes auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.4.2002 - 8 W 492/00).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 04.06.2002 - 3 W 46/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lahnstein - 2 UR II 11/01
- LG Koblenz, 14.01.2002 - 2 T 809/01
- OLG Zweibrücken, 04.06.2002 - 3 W 46/02
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 876 (Ls.)
- ZMR 2003, 135
- ZWE 2002, 542
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Es sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 4. Juni 2002 (ZWE 2002, 542) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 28. April 2003 (ZfIR 2003, 564 = NZM 2003, 557 m. Anm. Drasdo NZM 2003, 588 = FGPrax 2003, 154 = Wohnungseigentümer 2003, 69 = ZWE 2003, 287 mit Anm. Merle) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Demgegenüber verneint das Oberlandesgericht Zweibrücken in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 4. Juni 2002 (ZWE 2002, 542, 544) eine Beschlußkompetenz der Wohnungseigentümerversammlung und vertritt - wie zuvor bereits das Oberlandesgericht Hamm (WE 1996, 33, 37) - die Ansicht, eine wirksame Vorfälligkeitsregelung (in der Entscheidung offenkundig versehentlich als "Verfallklausel" bezeichnet) setze eine entsprechende Vereinbarung der Wohnungseigentümer voraus.
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