Rechtsprechung
| BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133; 242
Übernahme schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten beim Wohnungseigentumskaufvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 § 10 Abs. 2; BGB § 133 § 242
Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des Sondernachfolgers in Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung eines Negativbeschlusses: Rechtsschutzinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung eines Negativbeschlusses; Eintritt eines Sondernachfolgers in schuldrechtlich wirkende Sondernutzungsrechte
Verfahrensgang
- AG Kempten - 5 UR II 9/03
- LG Kempten, 04.11.2004 - 41 T 1514/04
- BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Papierfundstellen
- DNotZ 2005, 789
- FGPrax 2005, 106
- ZWE 2005, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Beschluss begründet werden, da der Wohnungseigentümerversammlung hierzu die absolute Beschlusskompetenz fehlt (BGHZ 145, 158 = NJW 200, 3500 = NZM 2000, 1184). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Zwar fehlt es regelmäßig am Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Negativbeschlusses, wenn dieser für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfaltet (BGH NZM 2002, 995/997). - OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts
Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Ein auf einer solchen Vereinbarung ohne Eintragung in das Grundbuch begründetes (schuldrechtliches) Sondernutzungsrecht erlischt aber, wenn ein neuer Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft eintritt, der der bisherigen schuldrechtlichen Vereinbarung nicht beitritt (OLG Köln NZM 2001, 1135 = ZMR 2002, 73). - BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen …
Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Sie kann sogar durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG NZM 1998, 524). - BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
- OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem …
Eine nicht in das Grundbuch eingetragene, die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung, die eine nur für alle Wohnungseigentümer einheitlich zu beurteilende Regelung zum Gegenstand hat, ist nicht ohne dessen Zustimmung gegenüber einem Sondernachfolger wirksam, der in die Gemeinschaft eintritt und zu dessen Ungunsten die Vereinbarung wirken würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01, NZM 2003, 321; Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345 Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68).Die Rechtsprechung hat auch eine kaufvertragliche Regelung, nach der der Käufer mit dem Tage des Besitzübergangs in alle auch nur schuldrechtlich wirkenden hierdurch begründeten Rechte und Pflichten eintritt, dahin ausgelegt, dass damit keine pauschale Übernahme solcher schuldrechtlichen Verpflichtungen gewollt war, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkungen gegen den Sondernachfolger entfalten können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345).
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von …
Dabei kann auch dahin stehen, ob für die Anfechtung der unter TOP 14 gefassten Negativbeschlüsse überhaupt ein Rechtsschutzinteresse besteht; daran fehlt es nämlich, wenn diese für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfalten (BGH NZM 2002, 995; BayObLG FGPrax 2005, 106).Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161; FGPrax 2005, 106).
- OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 3 Wx 77/08
Unwirksamkeit eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses bzgl. der planmäßigen …
- OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07
Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats
Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ungültigerklärung ist hier jedenfalls deshalb zu bejahen, weil die Antragsteller gleichzeitig in Form eines Verpflichtungsantrags die Vornahme der abgelehnten Handlung begehrt haben (BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805;… siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 69; Wenzel ZWE 2000, 382/386 m.w.N.;… a.A. Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. § 43 Rn. 28). - OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken
Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789). - OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06
Zur Bestandskraft einer unrichtigen Heizkostenabrechnung nach unterlassener …
Es fehlt nicht an dem für die Anfechtung des Negativbeschlusses erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis der Beteiligten zu 1. Es wird zwar die Auffassung vertreten, für die Anfechtung eines Negativbeschlusses werde ein Rechtsschutzinteresse häufig fehlen, weil der Negativbeschluss den Antragsteller regelmäßig deshalb nicht in seinen Rechten beeinträchtige, da er einen erneuten Beschluss über denselben Gegenstand nicht hindert (BGH NJW 2002, 3704 m.N.; BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG München ZMR 2006, 474). - OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 117/06 Anders ist die Lage aber insbesondere dann, wenn - wie hier - neben der Anfechtung des Negativbeschlusses die entsprechende positive Feststellung begehrt wird (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 106-107 nach juris).
- KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der …
Die pauschale Übernahme schuldrechtlicher Regelungen erfasst zwar nicht ohne weiteres Vereinbarungen, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkung gegen den Sondernachfolger entfalten können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 106, 107). - OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 3 Wx 77/08
Eigentumswohnung: Niemand kann zu Gartenarbeiten verpflichtet werden
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Rechtsprechung
| BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGG § 27; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 563 Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de
Bindung der Vorinstanz bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht - Rechtsschutzbedürfnis bei Berichtigung des Protokolls der Eigentümerversammlung - fristwahrende Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen nur bei hinreichender Bestimmtheit des ...
- ibr-online
Protokollbeseitigungsanspruch: Rechtsschutzbedürfnis!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bindung der Vorinstanz an die die aufhebende Entscheidung tragende rechtliche Beurteilung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Anspruch auf Berichtigung eines Protokolls über eine Eigentümerversammlung; Anfechtungsfrist im Verfahren zur ...
Verfahrensgang
- AG Landshut, 28.11.2003 - 14 UR II 10/03
- LG Landshut, 20.02.2004 - 60 T 3503/03
- LG Landshut, 23.11.2004 - 60 T 3503/03
- BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04
Papierfundstellen
- ZWE 2005, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 59/04
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04
Diesen Beschluss hat der Senat durch Entscheidung vom 29.4.2004 (2Z BR 59/04) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.In seinem Beschluss vom 29.4.2004 (2Z BR 59/04) hat der Senat den Beschluss des Landgerichts vom 20.2.2004 ausschließlich wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, der darin bestand, dass im damaligen Beschwerdeverfahren ohne nähere Begründung auf eine mündliche Verhandlung verzichtet worden war.
- BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04
Soweit über die Versammlung nicht nur ein Ergebnis-, sondern ein Ablaufprotokoll erstellt wird (vgl. § 26 Abs. 4 Satz 1 WEG), gebietet es der Persönlichkeitsschutz der Wohnungseigentümer, dass die Niederschrift keine sachlich nicht gebotenen Wertungen, Schärfen, Bloßstellungen und Diskriminierungen enthält (BayObLGZ 1982, 445/448).
- LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08 Keine Bindung besteht dagegen an rechtliche Hinweise und Empfehlungen, die für das weitere Verfahren gegeben werden, auf denen aber der Beschluss des Gerichts der weiteren Beschwerde nicht beruht ( Bayerisches Oberstes Landesgericht , Beschluss vom 09.02.2005, 2Z BR 235/04 ;… Keidel/Meyer-Holz FGG 16. Aufl. § 27 Rn. 63 m.w.N.).
- AG Langenfeld, 08.10.2008 - 64 C 82/08
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Berichtigung von Fehlern oder …
Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Niederschriften über Wohnungseigentümerversammlungen besteht nur dann, wenn hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04). - AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
WEG - Ausschlussfrist für Protokollberichtigungsklage
Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG…, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 133; ; FGG § 20a Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 47
- rechtsportal.de
BGB § 133; FGG § 20a Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1 § 47
Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und Raumbezeichnung in Teilungserklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorrang einer Benutzungsregelung in der Gemeinschaftsordnung vor einer Bezeichnung von Räumen des Teileigentums; Auslegung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 978/03
- LG München I, 16.11.2004 - 1 T 469/04
- BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
Papierfundstellen
- ZWE 2005, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche …
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass bei unterschiedlichen Angaben in der Teilungserklärung einerseits und in der Gemeinschaftsordnung andererseits grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vorgeht (BayObLGZ 1988, 238/241; BayObLG ZMR 1998, 184; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448).Wäre mit "Laden" in der Teilungserklärung nur eine Funktionsbezeichnung gemeint gewesen, hätte es sich angeboten, von einer Verwendung dieses Begriffs in der Gemeinschaftsordnung abzusehen und das Sondereigentum dort nur allgemein zu umschreiben (siehe z.B. BayObLGZ 1988, 238/240: "Räume"; BayObLG ZMR 1998, 184: "Raumeigentumsrechte Nr. 4 bis 12"; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448/449: "Teileigentum").
- BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88
Nutzungsbeschränkung für Teileigentum
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass bei unterschiedlichen Angaben in der Teilungserklärung einerseits und in der Gemeinschaftsordnung andererseits grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vorgeht (BayObLGZ 1988, 238/241; BayObLG ZMR 1998, 184; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448).Wäre mit "Laden" in der Teilungserklärung nur eine Funktionsbezeichnung gemeint gewesen, hätte es sich angeboten, von einer Verwendung dieses Begriffs in der Gemeinschaftsordnung abzusehen und das Sondereigentum dort nur allgemein zu umschreiben (siehe z.B. BayObLGZ 1988, 238/240: "Räume"; BayObLG ZMR 1998, 184: "Raumeigentumsrechte Nr. 4 bis 12"; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448/449: "Teileigentum").
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
- OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des …
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689). - OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums …
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689). - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99
Imbissstube ist kein "Laden"
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689). - BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Beeinträchtigung durch Imbissstube anstelle eines Ladens
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689). - BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99
Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde nach Erledigung der …
Auszug aus BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
d) Die Kostenentscheidung richtet sich auch bei übereinstimmender Erledigterklärung nach § 47 WEG (z.B. BayObLG Beschluss vom 2.3.2000, 2Z BR 152/99 = NZM 2000, 686 - Leitsatz).
- OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als …
Dabei geht grundsätzlich die - "schuldrechtliche" - Gemeinschaftsordnung der - "sachenrechtlichen" - Teilungserklärung vor (BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2005 in Sachen 2 Z BR 227/04 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in …
Im ebenfalls erwähnten Beschluss vom 9.2.2005 (2Z BR 227/04) hat das Gericht gerade deshalb von einer Kostenerstattung auch für die Rechtsmittelinstanz abgesehen, weil die Beschwerde weder als mutwillig noch als aussichtslos anzusehen war und die Instanzgerichte in wesentlichen Auslegungsfragen unterschiedliche Rechtsstandpunkte vertraten. - OLG München, 11.05.2005 - 34 Wx 18/05
Behebung von Baumängeln bei durch Teilungserklärung aufgeteilte Verwaltung einer …
Abzustellen ist auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 121, 236/239; BayObLG ZMR 2005, 213 und Beschluss vom 9.2.2005 - 2Z BR 227/04;… Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 10 WEG Rn. 8;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 45 Rn. 90).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 10 Abs. 1 § 28
Abrechnung durch Verwalter einer Eigentumswohnanlage - unsichere Forderung gegen Gemeinschaft in Wirtschaftsplan - unerlaubte Ausgaben - selbständiger Feststellungsantrag zur Forderungserfüllung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordnungsmäßigkeit eines Wirtschaftsplans; Verstoß einer Jahresabrechnung gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung; Möglichkeiten eines die materielle Berechtigung von Forderungen gegen die Gemeinschaft anzweifelnden Wohnungseigentümers
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 486/02
- LG München I, 19.04.2004 - 1 T 3048/03
- BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 563
- ZWE 2005, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Da der hier vorliegende Wirtschaftsplan auch die Beträge enthält, die von den einzelnen Wohnungseigentümern zu leisten sind, stellt sich hier das Problem, das zum Vorlagebeschluss des Senats vom 29.12.2004 in der Parallelsache 2Z BR 112/04 geführt hat, nicht.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 und zuletzt Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04) wird die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung nicht dadurch infrage gestellt, dass darin Ausgaben enthalten sind, die nicht hätten getätigt werden dürfen.
- BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.2.2004 (NJW-RR 2004, 874) war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht bekannt, so dass sich eine Auseinandersetzung hiermit und erst recht eine eventuelle Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG erübrigt. - BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 und zuletzt Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04) wird die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung nicht dadurch infrage gestellt, dass darin Ausgaben enthalten sind, die nicht hätten getätigt werden dürfen. - BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85
Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag
Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Eine gemeinschaftliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer über § 10 Abs. 4 WEG anzunehmen, ist nicht fern liegend (vgl. BayObLGZ 1986, 368).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2007 - 3 Wx 127/06
Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Genehmigung …
Eine Jahresabrechnung muss jedoch in dem Sinne wahrheitsgemäß und vollständig sein, dass sämtliche tatsächlich vorhandenen Geldpositionen und sämtliche tatsächlich geschehenen Geldbewegungen unabhängig von ihrer materiell-rechtlichen Richtigkeit in die Abrechnung aufgenommen werden (…vgl. BGH NJW 1997, S. 2106/2108; BayObLG ZMR 2005, S. 563;… OLG Düsseldorf WuM 1991, S. 619 f).
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