Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
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Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Rahmen der Flächenerwerbsverordnung und des Ausgleichsleistungsgesetzes: Auslösung des Wiederkaufsrechts nach Errichtung von Windkrafträdern und bei Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 AusglLeistG, § 1 Abs 2 S 4 Alt 2 FlErwV, § 1 Abs 2 S 5 FlErwV, § 12 Abs 1 FlErwV, § 12 Abs 3 S 1 FlErwV
Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Rahmen der Flächenerwerbsverordnung und des Ausgleichsleistungsgesetzes: Auslösung des Wiederkaufsrechts nach Errichtung von Windkrafträdern und bei Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; ... - IWW
§ 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 FlErwV, § ... 307 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6, § 12 Abs. 4 FlErwV, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 3 Abs. 10 AusglLeistG, § 12 Abs. 3 FlErwV, § 3 AusglLeistG, § 1 Abs. 2 S. 4-6 FlErwV, § 14 Satz 1 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 1 FlErwV, § 35 BauGB, § 4 Satz 2 Nr. 3 AusglLeistG, § 12 Abs. 1, 7, 10 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 7 AusglLeistG, § 1 Abs. 1 Satz 4 FlErwV, § 12 Abs. 3a FlErwV, § 12 Abs. 4 Satz 1 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 und Satz 5 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 5 FlErwV, §§ 30, 33, 34 BauGB, § 7 Abs. 3 Nr. 3 ROG, § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 1 Abs. 1, 2 BauNVO, § 12 Abs. 7 FlErwV, § 12 Abs. 3a Sätze 1, 3 und 4 FlErwV, § 35 Abs. 1 BauGB, § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, § 12 Abs. 4 Satz 2 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 10 Halbsatz 2, § 4 Satz 2 AusglLeistG, § 4 Satz 1 AusglLeistG, § 12 FlErwV, § 12 Abs. 4 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 6 FlErwV, § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb FlErwV, § 543 Abs. 1 ZPO, § 1 FlErwV, § 12 Abs. 1 FlErwV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 307 BGB, § 12 Abs. 3 Satz 1 FlErwV, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 12 Abs. 3 Satz 2 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 1 AusglLeistG, § 5 Abs. 1 SubvG, § 92, § 97 ZPO, § 516 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Auslösen eines Rücktrittsrechts statt Wiederkaufsrechts durch die Errichtung von Windkrafträdern; Auslösen eines Wiederkaufsrechts der BVVG durch die vollständige oder teilweise Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; Zustimmungsverlangen des ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Mehrerlösklausel für Windenergienutzung in BVVG-Verträgen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
AusglLeistG § 3; FlErwV § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 1, 3 und 4; SubvG § 5 Abs. 1
Eingeschränkte Rechte der BVVG gegenüber dem Erwerber von landwirtschaftlichen Flächen bei beabsichtigter Errichtung einer Windkraftanlage auf (Teilen) der erworbenen Fläche - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 3; FlErwV §§ 1 Abs. 2, 12 Abs. 1, 3 und 4; SubvG § 5 Abs. 1
Kein Wiederkaufsrecht durch Errichtung von Windrädern, unwirksame Auflage im Kaufvertrag über Beteiligung der BVVG an Vertragsverhandlungen mit Windkraftbetreibern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslösen eines Rücktrittsrechts statt Wiederkaufsrechts durch die Errichtung von Windkrafträdern; Auslösen eines Wiederkaufsrechts der BVVG durch die vollständige oder teilweise Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; Zustimmungsverlangen des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber
- lto.de (Pressebericht, 14.09.2018)
Windräder auf ostdeutschen Landflächen: Landkäufer dürfen Geld behalten
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Flächenerwerb
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BVVG kann keine Zahlungen für Windräder auf verbilligt erworbenen landwirtschaftlichen Flächen verlangen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Windanlagen auf landwirtschaftlichem Grund - Der Landwirt hatte den Grund als landwirtschaftliche Fläche von der BVVG verbilligt erworben: Rückkaufsrecht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wiederkaufsrecht nach der Flächenerwerbsverordnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wiederkaufsrecht nach der Flächenerwerbsverordnung
- dombert.de (Kurzinformation)
Landwirte müssen Rückforderungsansprüche prüfen
- dombert.de (Kurzinformation)
Windenergie-Entschädigungsklausel in BVVG-Verträgen unwirksam
- juve.de (Kurzinformation)
Vertragsklausel, Privatisierungsgesellschaft, Windenergieinvestor
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Windkraftklausel ist unwirksam, BVVG muss Mehrerlös zurückzahlen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
BVVG Windkraft-Klausel unwirksam; BVVG muss zurückzahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klauseln in BVVG-Verträgen für unwirksam erklärt
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber?
Besprechungen u.ä.
- rechtstipp24.de (Entscheidungsbesprechung)
Knebelvertrag ohne Alternative
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.02.2015 - 19 O 207/14
- LG Berlin, 26.03.2015 - 19 O 207/14
- KG, 21.12.2016 - 28 U 7/15
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1369
- NJ 2018, 527
- ZfIR 2018, 766
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06
Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen
Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Die in einem dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag vereinbarten vertraglichen Regelungen sind deshalb im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (vgl. zum Ganzen: Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.), hier also mit § 3 AusglLeistG und § 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6, § 12 Abs. 4 FlErwV.Die darin vorgesehenen Regelungen sind im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen - hier des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung - in Übereinstimmung stehen (Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.).
Abweichende vertragliche Bestimmungen werden durch diese Vorgaben überlagert und modifiziert (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103 und vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 10); die BVVG könnte deshalb keine Rechte und Ansprüche geltend machen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen.
- BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17
Grundschulderwerb: Sich aus dem Sicherungsvertrag "ergebende" Einwendung gegen …
Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Rn. 43 a) Das Rücktrittsrecht der BVVG nach § 10 Abs. 2 KV bzw. § 12 Abs. 1 FlErwV ist zwar als Einzelfolge eines vertraglichen Rechtsverhältnisses der gerichtlichen Feststellung zugänglich (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 106/17, WM 2018, 1168 Rn. 14; BGH…, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 24). - BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Rn. 43 a) Das Rücktrittsrecht der BVVG nach § 10 Abs. 2 KV bzw. § 12 Abs. 1 FlErwV ist zwar als Einzelfolge eines vertraglichen Rechtsverhältnisses der gerichtlichen Feststellung zugänglich (vgl. Senat…, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 106/17, WM 2018, 1168 Rn. 14; BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 24). - BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17
Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das …
Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich eine entsprechende Beschränkung der Revision mit der erforderlichen Klarheit und der gebotenen Deutlichkeit aus den Gründen ergibt (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 9-11). - BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05
Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention
Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Abweichende vertragliche Bestimmungen werden durch diese Vorgaben überlagert und modifiziert (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103 …und vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 10); die BVVG könnte deshalb keine Rechte und Ansprüche geltend machen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen.
- BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des …
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich eine entsprechende Beschränkung der Revision mit der erforderlichen Klarheit und der gebotenen Deutlichkeit aus den Gründen ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 39 mwN). - BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines …
Rn. 10 c) Da die in § 12 Abs. 1 bis 3 FlErwV vorgesehenen Zweckbindungen Grundlage für die dem Erwerber mit der verbilligten Abgabe von Flächen nach § 3 AusglLeistG gewährte Subvention sind, ist in § 12 Abs. 3a FlErwV zugleich vorgesehen, dass die Subvention zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Spekulationsgewinnen - je nach verstrichener Zeitdauer ganz oder teilweise - zurückzuzahlen ist, wenn der Erwerber von seinem Ablöserecht Gebrauch macht (vgl. BT-Drucks. 16/8521 S. 13 f. sowie zum Zusammenhang von Subvention und Zweckbindung allgemein Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 17 und 53 f.).Die in einem - wie hier - dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag vereinbarten vertraglichen Regelungen sind deshalb im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14;… Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, LKV 2008, 92 Rn. 9 f.).
Da der Verordnungsgeber in § 12 Abs. 1, Abs. 7 und 9 FlErwV die Bedingungen eines nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AusglLeistG möglichen Rücktrittsrechts entsprechend den Geboten der Verhältnismäßigkeit festgelegt hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, aaO Rn. 17), sind die vertraglichen Rücktrittsregelungen in § 10 des Kaufvertrages folglich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung auszulegen.
Rn. 25 (a) Der Umstand, dass das in § 12 Abs. 1 a) bb) FlErwV geregelte Rücktrittsrecht voraussetzt, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung für "die erworbene Fläche oder wesentliche Teile davon" aufgegeben wird (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 35), spricht nicht für, sondern im Umkehrschluss gegen die Annahme, dass ein solches, in Doppelbuchstabe dd) der Norm nicht genanntes Erfordernis auch für das Rücktrittsrecht im Fall der - mit einer Nutzungsänderung nicht zwingend einhergehenden - Aufgabe der Selbstbewirtschaftung gelten soll.
Rn. 27 Soweit die Revisionserwiderung meint, der Senat sei in seinem Urteil zur Errichtung von Windkrafträdern auf nach § 3 AusglLeistG erworbenen Flächen (Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766) implizit davon ausgegangen, dass es wertungsmäßig keinen Unterschied mache, ob der Erwerber auf einer unwesentlichen Teilfläche die landwirtschaftliche Nutzung aufgebe und diese Fläche fortan selbst anders nutze oder ob er die Fläche verpachte und die nicht-landwirtschaftliche Nutzung so einem Dritten überlasse, trifft dies nicht zu.
Die Frage, ob der BVVG wegen der Errichtung der Windkrafträder ein Rücktrittsrecht nach § 12 Abs. 1 FlErwV zugestanden hätte, hat der Senat ausdrücklich offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, aaO Rn. 15 ff.).
Ziel des Erwerbsrechts nach dieser Vorschrift ist es, den Erwerbsberechtigten die Möglichkeit zu geben, den Bestand der von ihnen neu oder wieder eingerichteten oder noch einzurichtenden landwirtschaftlichen Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft abzusichern (Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 22; BT-Drucks. 12/7588 S. 16).
Sie entspricht der Vorgabe in § 12 Abs. 1 a) dd) FlErwV, und diese Verordnungsnorm ist ihrerseits nicht zu beanstanden, insbesondere auch formell verfassungsgemäß (…siehe hierzu oben Rn. 38; vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 47 mwN).
- BGH, 16.05.2025 - V ZR 133/24
Vertrag über Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach Ausgleichsleistungsgesetz; …
Mit Urteil vom 14. September 2018 erklärte der Senat eine der hiesigen Erlösbeteiligungsklausel vergleichbare Regelung in einem von der BVVG im Jahre 2005 geschlossenen Kaufvertrag nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam (V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 49 ff.).Bei den in § 10 Abs. 5 des Kaufvertrages getroffenen Regelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 46).
Dass die Erlösbeteiligungsklausel unwirksam ist, weil die Nutzung der erworbenen Grundstücke als Standort- oder Abstandflächen für Windkraftanlagen nicht stets der Zweckbindung widerspricht und die BVVG daher nicht pauschal für die Freistellung von der Zweckbindung eine zusätzliche Zahlung verlangen kann (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 49 ff.), ändert an dieser objektiven Zielrichtung der Regelung nichts.
Zwar wurde erst mit der Entscheidung des Senats in dem Verfahren V ZR 12/17 im Jahre 2018 höchstrichterlich geklärt, dass die auf die Windkrafterzeugung bezogenen Erlösbeteiligungsklauseln in den Verträgen der BVVG unwirksam sind.
Die in § 12 Abs. 1 bis 3 FlErwV vorgesehenen Zweckbindungen sind Grundlage für die dem Erwerber mit der verbilligten Abgabe von Flächen nach § 3 AusglLeistG gewährte Subvention (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 209/23, AUR 2024, 421 Rn. 10; sowie zum Zusammenhang von Subvention und Zweckbindung allgemein Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 17 und 53 f.).
Die in § 12 Abs. 3 Satz 2 FlErwV vorgesehene Verpflichtung der BVVG, die Zustimmung zu erteilen, wenn die Zweckbindung nicht gefährdet ist, ist notwendige Folge des Zustimmungserfordernisses, weil der Staat kein legitimes Interesse daran haben kann, eine nicht gegen die Zweckbindung verstoßende Verfügung des Erwerbers zu unterbinden bzw. zu versagen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 51).
- BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17
Verbilligter Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand zur Förderung eines …
Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde - hier die Klägerin als Gesellschaft zur Verwaltung und zur Privatisierung von Landesimmobilien - den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben - hier dem Übermaßverbot - nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. Senat…, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.; Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14). - LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20
Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Preisnebenabrede über …
Rn. 41 Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 ließ der Kläger wegen etwaiger Unwirksamkeit der betreffenden Regelungen nach § 307 BGB den Grundstückskaufvertrag prüfen.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 sei nicht einschlägig, da es dort um Fälle des sogenannten privilegierten Flächenerwerbs und um Rechtsverhältnisse im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) gehe.
Rn. 61 Die Kammer hat dabei auch in den Blick genommen, dass eine Ausweisung der Flächen im Eignungsgebiet Wind keine planungsrechtliche Aufwertung der Flächen darstellt, wie sie etwa bei einer Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Bauland vorläge, da eine etwaige Nutzung der Flächen für das Aufstellen und den Betrieb von Windkrafträdern die planungsrechtliche Einordnung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht berührt, deren Änderung nicht erfordert und - zumal bei Verwendung nur als Abstandsfläche - die weitere Nutzung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, a. a. O.).
Insbesondere beruft sich die Beklagte auch nicht etwa darauf, im Rahmen des streitgegenständlichen Vertrages in Erfüllung der durch § 3 AusglLeistG konkretisierten Ziele gehandelt zu haben, und durch die Klausel den Bestand landwirtschaftlicher Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft sichern zu wollen, sondern stattdessen gerade losgelöst von diesen gesetzlichen Aufgaben die Kaufsache verwertet zu haben (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, EnWZ 2018, 406 Rn. 22).
- LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20 Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 ließ der Kläger wegen etwaiger Unwirksamkeit der betreffenden Regelungen nach § 307 BGB den Grundstückskaufvertrag prüfen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 sei nicht einschlägig, da es dort um Fälle des sogenannten privilegierten Flächenerwerbs und um Rechtsverhältnisse im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) gehe.
Die Kammer hat dabei auch in den Blick genommen, dass eine Ausweisung der Flächen im Eignungsgebiet Wind keine planungsrechtliche Aufwertung der Flächen darstellt, wie sie etwa bei einer Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Bauland vorläge, da eine etwaige Nutzung der Flächen für das Aufstellen und den Betrieb von Windkrafträdern die planungsrechtliche Einordnung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht berührt, deren Änderung nicht erfordert und - zumal bei Verwendung nur als Abstandsfläche - die weitere Nutzung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, a. a. O.).
Insbesondere beruft sich die Beklagte auch nicht etwa darauf, im Rahmen des streitgegenständlichen Vertrages in Erfüllung der durch § 3 AusglLeistG konkretisierten Ziele gehandelt zu haben, und durch die Klausel den Bestand landwirtschaftlicher Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft sichern zu wollen, sondern stattdessen gerade losgelöst von diesen gesetzlichen Aufgaben die Kaufsache verwertet zu haben (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, EnWZ 2018, 406 Rn. 22).
- OLG Brandenburg, 22.08.2019 - 3 U 151/17
Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Dachverband
Das Rechtsverhältnis muss mithin zwischen den Parteien streitig geworden sein (…vgl. z.B. BeckOK ZPO/Bacher, § 256 Rn. 46; BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 - BeckRS 2018, 25224). - LG Berlin, 07.09.2020 - 89 O 1/20
BVVG-Flächen: Wirksamkeit einer Rücktrittsregelung bei Aufgabe der …
Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO gilt auch die Frage, ob eine Partei zu einem Rücktritt von einem Vertrag berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.9.2018 - V ZR 12/17, in: EnWZ 2018, 406, Rn. 43).Bedient sie sich hierbei zwar den privatrechtlichen Rechtsformen, stehen ihr dennoch nicht die Freiheiten und Möglichkeiten der Privatautonomie zu (BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 12/17, aaO, Rz. 14).
Dies entspricht des Weiteren der gesetzgeberischen Zielsetzung, den privilegiert Erwerbsberechtigten, den bereits vorhandenen Bestand des landwirtschaftlichen Betriebes durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft abzusichern (BT-Drs. 12/7588, 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 12/17 - aaO, Rz. 22).
- BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19
Verpflichtung der BVVG gegenüber einem Erwerber auf dessen Verlangen ein …
Sie wirken wie eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes im Innenverhältnis zur BvS zu beachten hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14). - BGH, 23.11.2018 - V ZR 331/17
Grundbuchberichtigungsanspruch einer Gemeinde in den neuen Bundesländern gegen …
Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Rechtsfrage auf einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs bezieht (Senat…, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 130/17, GRUR 2018, 1280 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2014 - II ZR 100/13, WM 2014, 1546 Rn. 11) und sich der Wille des Berufungsgerichts zur Beschränkung der Zulassung hinreichend klar und deutlich aus der Benennung der Rechtsfrage ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 39; BGH…, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 9-11). - BGH, 23.04.2021 - V ZR 248/19
Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet: …
- OLG München, 16.05.2023 - 9 U 1801/21
Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?
- BGH, 16.05.2025 - V ZR 124/24
- KG, 25.01.2024 - 4 U 142/22
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag nach dem Tod des Käufers während der …
- OLG Naumburg, 01.12.2022 - 2 U 53/22
Schutzregelpachtvertrag - Pacht landwirtschaftlicher Flächen im Beitrittsgebiet: …
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