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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.04.2000

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,370
BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
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BMW 730 iA

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Neuwagen, stillschweigende Zusicherung als "fabrikneu", Modellaktualität

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Frage der Fabrikneuheit eines Wagens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kaufvertragsrecht; Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Kaufrecht, Zugesicherte Eigenschaften bei Verkauf eines "Neuwagens"

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2018
  • MDR 2000, 828
  • NZV 2000, 329
  • WM 2000, 1646
  • BB 2000, 1316
  • BB 2000, 1698
  • DB 2000, 1758
  • zfs 2000, 341
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127).

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 und vom 18. Juni 1980 aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Zweifel gezogen wird, ist ein - abgesehen von der Überführung - nicht benutztes Kraftfahrzeug, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c und vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1).

    a) Wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend erkennt, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Verkauf eines Neuwagens durch den Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Senatsurteil vom 18. Juni 1980 aaO unter II 3).

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 …und vom 18. Juni 1980 aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Zweifel gezogen wird, ist ein - abgesehen von der Überführung - nicht benutztes Kraftfahrzeug, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c und vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1).

    Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Senatsurteil vom 6. Februar 1980 aaO).

  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Zwar mögen Fallgestaltungen denkbar sein, bei denen die Verwendung der Begriffe "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist (vgl. dazu etwa den dem Senatsurteil vom 26. März 1997 - VIII ZR 115/96, WM 1997, 1438 = NJW 1997, 1847 zugrundeliegenden Fall des Verkaufs eines "Neufahrzeugs mit Werkskilometern"; ferner OLG Schleswig, OLGR 1999, 412 = DAR 2000, 69 mit Anm. Reinking EWiR 2000, 67).
  • OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98

    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Zwar mögen Fallgestaltungen denkbar sein, bei denen die Verwendung der Begriffe "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist (vgl. dazu etwa den dem Senatsurteil vom 26. März 1997 - VIII ZR 115/96, WM 1997, 1438 = NJW 1997, 1847 zugrundeliegenden Fall des Verkaufs eines "Neufahrzeugs mit Werkskilometern"; ferner OLG Schleswig, OLGR 1999, 412 = DAR 2000, 69 mit Anm. Reinking EWiR 2000, 67).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018 unter II 2; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127 unter II 3; Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 243/02, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird und wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist; das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Urteil vom 22. März 2000 aaO;… Urteil vom 18. Juni 1980 aaO unter II 1; Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c).

  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160 unter II 1; Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 243/02, NJW 2003, 2824 unter II 1; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018 unter II 2; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127 unter II 3).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (…Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Sachmängelgewährleistung bei Neufahrzeugen gemäß §§ 459 ff. BGB a.F. liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die stillschweigende Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein; das ist bei einem unbenutzten Kraftfahrzeug regelmäßig nur dann der Fall, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen (Senatsurteile vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018, unter II; vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160, unter II 2 und 3, jew. m.w.Nachw.; vom 12. Januar 2005 - VIII ZR 109/04, NJW 2005, 1422, unter II 2).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein als Neuwagen verkaufter Pkw entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1 und 3; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, WM 2000, 1646 = NJW 2000, 2018 unter II 1 a und 2 a = BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 26, BGHR BGB § 463 Satz 1, Zusicherung 5).

  • LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02

    Neuwagenkauf: Nacherfüllung durch Ersatzlieferung bei Stückkauf; Beweislast für …

    Im Hinblick auf den nunmehr unstreitig vorhandenen subjektiven Fehlerbegriff (…vgl. u.a. BT-Drucksache 14/6040, S. 211) kann in dieser Konstellation nicht darauf zurückgegriffen werden, dass beispielsweise eine Herkunft aus Lagerbestand beim Neuwagenkauf keinen Sachmangel im Sinne des ß 459 BGB a.F. darstellte (BGH, NJW 2000, S. 2018).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04

    Zusicherung bei Neuwagenkauf

    Im Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen" durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (BGH NJW 2000, 2018, zuletzt bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.01.2005 - VIII ZR 109/04), wobei in der "Zusicherung" nach früherem Gewährleistungsrecht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) jedenfalls eine "vereinbarte Beschaffenheit" nach neuem Recht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) liegt (…Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 16).

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160).

    Unverändert bedeutet, dass es keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (BGH NJW 2000, 2018).

  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    Diese Formulierung genügt für die Annahme einer vertraglichen Zusicherung (vgl. hierzu: BGH NJW 1980, 2127 und NJW 2000, 2018, 2019).

    Maßgeblich für die Bewertung als Neufahrzeug ist der "Zeitpunkt des Verkaufs" (BGH NJW 2000, 2018).

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846;… vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • OLG Köln, 01.04.2004 - 8 U 89/03

    Unbegründeter Rücktritt bei Kauf eines Neuwagens aus abgelaufener Modellserie

    Das Landgericht ist bei der Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, wie sie der Kläger behauptet hat, zutreffend davon ausgegangen, dass die Eigenschaft der "Fabrikneuheit", die beim Verkauf eines "Neuwagens" regelmäßig als zugesichert bzw. nach neuem Recht als vereinbart gelten dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. Roth, NJW 2004, 330;… Parlandt-Putzo, BGB, 63 Auflage 2004, § 434 Rnr. 75 f.), sich kumulativ aus den Merkmalen Modellaktualität, Beschädigungsfreiheit und dem Fehlen von Lagermängel bzw. einer höchstens 12-monatigen Standzeit zusammensetzt; schon das Fehlen nur eines dieser Merkmale beseitigt die Eigenschaft "fabrikneu" (vgl. BGH NJW 1980, 1097 f, BGH DB 1980, 1836; BGH NJW 2000, 2018; BGH NJW 2004, 160, 161; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 400, 401 f;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage 2003, Rnr. 214 zu Fußnote 239).

    (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB; vgl. dazu auch BGH NJW 2000, 2018.).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05

    Neuwagenhandel - Chance zur Nacherfüllung auch bei fehlender Fabrikneuheit

    Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler ist die Fabrikneuheit zugesichert; das gilt selbst dann, wenn der Wagen bekanntermaßen beim Händler auf Lager stand (BGH NJW 2000, 2018, 2019 sowie BGH NJW 2005, 1422, 1423; BGH NJW 2004, 160).

    Da unbestritten von der Beklagten vorgetragen wurde (I 67), dass bei Kaufabschluss die Modellreihe unverändert hergestellt wurde, konnte sie noch davon ausgehen, sie verkaufe im Sinne der früheren BGH-Rechtsprechung ein "fabrikneues" Fahrzeug, weil es danach auch bei "längerer Standzeit" nur auf die unveränderte Modellproduktion ankam (zuletzt noch BGH NJW 2003, 2824; vorher: BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097).

  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", …

  • LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04

    Bezeichnung eines Pkw bzw. Neuwagens als fabrikneu bei technischen Änderungen …

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 11/04

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein Kraftfahrzeug "neu zum …

  • AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03

    Neuwagenhandel - Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"

  • OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22

    Pkw-Vertragshändler: bankseitige Kündigung eines Rahmenfinanzierungsvertrags und …

  • OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Kaufvertrag; Pkw; Zugesicherte Eigenschaft ; …

  • LG Berlin, 12.08.2004 - 18 O 452/03

    Ausgestaltung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Motorrad; …

  • LG Köln, 15.05.2008 - 37 O 1054/07

    Ankauf eines Pkws vom Vertragshändler; Voraussetzung für ein Fernabsatzgeschäft; …

  • BGH, 12.01.2005 - VII ZR 109/04
  • LG Coburg, 16.01.2002 - 12 O 694/01

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft und Modellwechsel

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2833
OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98 (https://dejure.org/2000,2833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2000 - 9 U 257/98 (https://dejure.org/2000,2833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2000 - 9 U 257/98 (https://dejure.org/2000,2833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 18 Abs. 5 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 18 Abs. 3; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10.

  • IWW
  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 1 Satz 2; StVO § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines Lastzuges auf die Autobahn; Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit; Umfang der ersatzfähigen Schäden; Verkehrsunfall; Bundesautobahn; Richtungsfahrbahn; Zeuge; Widerbeklagter; Beschleunigungsspur .

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 165
  • MDR 2000, 1246
  • zfs 2000, 341
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In anderen Entscheidungen sowie einem Teil des Schrifttums wird eine abstrakte Entschädigung für Nutzfahrzeuge verneint (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 1995, 1321; OLG Schleswig VersR 1996; 866; OLG Köln VersR 1997, 506;… in diesem Sinne im Schrifttum: etwa Greger a.a.O.;… Palandt/ Heinrichs, 59. Aufl. 2000, Vorbem. zu 249, Rn. 24), wobei Greger und Palandt/Heinrichs diese Auffassung mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) begründen.
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch noch neueren Entscheidungen der Instanzgerichte ist eine derartige Entschädigung gewährt worden, wenn die in dem Verzicht eines Ersatzfahrzeuges liegende Entbehrung sich für den Geschäschädigten als "fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil" ausgewirkt hat (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2471, Senat NZV 1993, 65; OLG Köln NZV 1995, 401); siehe auch Born, NZV 1993, 6).
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch noch neueren Entscheidungen der Instanzgerichte ist eine derartige Entschädigung gewährt worden, wenn die in dem Verzicht eines Ersatzfahrzeuges liegende Entbehrung sich für den Geschäschädigten als "fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil" ausgewirkt hat (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2471, Senat NZV 1993, 65; OLG Köln NZV 1995, 401); siehe auch Born, NZV 1993, 6).
  • OLG Hamm, 16.10.1992 - 9 U 54/91

    Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch noch neueren Entscheidungen der Instanzgerichte ist eine derartige Entschädigung gewährt worden, wenn die in dem Verzicht eines Ersatzfahrzeuges liegende Entbehrung sich für den Geschäschädigten als "fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil" ausgewirkt hat (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2471, Senat NZV 1993, 65; OLG Köln NZV 1995, 401); siehe auch Born, NZV 1993, 6).
  • OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 40/96

    Berechnung Nutzungsentschädigung gewerblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In anderen Entscheidungen sowie einem Teil des Schrifttums wird eine abstrakte Entschädigung für Nutzfahrzeuge verneint (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 1995, 1321; OLG Schleswig VersR 1996; 866; OLG Köln VersR 1997, 506;… in diesem Sinne im Schrifttum: etwa Greger a.a.O.;… Palandt/ Heinrichs, 59. Aufl. 2000, Vorbem. zu 249, Rn. 24), wobei Greger und Palandt/Heinrichs diese Auffassung mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) begründen.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 10 U 195/93

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung bei vermieteter …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
    In anderen Entscheidungen sowie einem Teil des Schrifttums wird eine abstrakte Entschädigung für Nutzfahrzeuge verneint (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 1995, 1321; OLG Schleswig VersR 1996; 866; OLG Köln VersR 1997, 506;… in diesem Sinne im Schrifttum: etwa Greger a.a.O.;… Palandt/ Heinrichs, 59. Aufl. 2000, Vorbem. zu 249, Rn. 24), wobei Greger und Palandt/Heinrichs diese Auffassung mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) begründen.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    a) Gleichwohl wird die Entscheidung vielfach dahin verstanden, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung nicht in Betracht komme, sondern sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemesse, die jeweils konkret darzulegen und nachzuweisen seien (vgl. OLG Brandenburg OLGR 1996, 76; OLG Köln VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf NZV 1999, 472; OLG Hamm OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971; OLG Hamm VersR 2004, 1572 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 659, 660 f.; LG Halle VersR 2002, 1525, 1527;… Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 27;… Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht/Lemcke, 2003, Teil 3 Rz. 267;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 25 Rn. 52;… Himmelreich/Halm/Schmelcher, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht, 2006, Kap. 5 Rn. 54 f.;… MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 58 ff., 64;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 24a;… Staudinger/Schieman, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 81, 85; Wenker VersR 2000, 1082, 1083).
  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07

    Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines …

    Ein Teil der Literatur und Rechtsprechung hat hieraus den Schluss gezogen, dass bei nicht privat genutzten, sondern gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen kein Bedarf für eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bestehe, weil der Schaden typischerweise als zusätzliche Kosten oder als entgangener Gewinn geltend gemacht werden könne (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil v. 18. Juni 1999, 22 U 265/98 = NZV 1999, 472; OLG Hamm, Urteil v. 7. April 2000, 9 U 257/98 = NJW-RR 2001, 165; OLG Karlsruhe, Urteil v. 14. März 2006, 8 U 191/05 = OLGR 2006, 659;… ebenso Heinrichs a.a.O., Rn. 24;… Oetker in: MüKo-BGB, 4. Aufl. 2003, § 249 Rn. 64 und Grünberger in: Bamberger/ Roth, 4. Aufl. 2004, § 249 Rn. 60).
  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle …

    Als Quote biete sich die steuerliche Geltendmachung an (NJW-RR 1989.1194 f.), der Große Senat habe maßgeblich den erwerbswirtschaftlichen produktiven Einsatz gewerblicher Fahrzeuge dem eigenwirtschaftlichen Einsatz gegenübergestellt (NJW-RR 2001, 165 f.).
  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Da der Kläger nicht gewerblich tätig sei, greife auch die Rechtsprechung des OLG Hamm (NJW-RR 2001, 165) und des BGH (BGHZ 198, 212 ff) nicht, wonach grundsätzlich bei erwerbswirtschaftlichem, produktiven Einsatz gewerblicher Fahrzeuge kein abstrakter Schaden als Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden könne.

    Demgegenüber lehnt ein Teil der Rechtsprechung (…OLG Düsseldorf, VersR 1995, S. 1321;… OLG Schleswig, VersR 1996, S. 866;… OLG Köln VersR 1997, S. 506; OLG Hamm, 9. Senat, NJW-RR 2001, S. 165 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung) und die überwiegende Literatur (…Palandt - Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Rz. 24a;… Wussow - Karczewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rz 44;… Greger Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl, Anh. I, Rz 129) eine abstrakte Entschädigung gänzlich ab.

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter …

    Rn. 24 Der Verdienstausfall nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs ist konkret zu berechnen, eine abstrakte Berechnung der Nutzungsausfallschäden ist nicht möglich (…Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 240 mit Hinweis auf BGH NJW 2008, 913, BGH NJW 1978, 812; OLG Düsseldorf NZV 1999, 472, OLG Hamm r+s 2000, 452; LG Halle NZV 2003, 34).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 13 S 193/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines im Verkehrsstau stehenden Fahrzeugs mit …

    Diese Haftungsverteilung entspricht auch der ganz überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Hamm NZV 2013, 247 und NJW-RR 2001, 165; KG NZV 2008, 244, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …

    ee) Nach der Entscheidung des Großen Senats des BGH hat sich eine Tendenz der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Schleswig VersR 96, 866; OLG Köln VersR 97, 506; OLG Hamm NJW-RR 2001, 165, 166, jeweils für deliktische Ansprüche im Fall von Unfällen; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971 bei vertraglichen Ansprüchen aus einem Reparaturauftrag) gebildet, nach der sich der Schaden beim zeitweisen Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs bemisst, während eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht zuerkannt werden kann, da die ältere Rechtsprechung des BGH durch die Entscheidung des Großen Senats überholt ist (…vgl. auch Münchener Kommentar/Oetker, BGB, 4. Auflage, Band 2, § 249 BGB Rdn. 63;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, Vorbemerkung vor § 249 BGB Rdn. 24a, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 30.04.2008 - 1 U 4/08

    Umkehr der Beweislast bei bewusster Beweisvereitelung; Haftung wegen …

    Bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kfz kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung, wie sie der Kläger noch mit der Berufungsbegründung beansprucht hat, nicht in Betracht (OLG Hamm, NJW-RR 01, 165, 166; KG,MDR 07, 210; OLG Stuttgart, NJW 07, 1696;… w.N. bei Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, vor § 249 Rn. 24 a).
  • AG Schwäbisch Gmünd, 28.06.2016 - 2 C 1123/15
    Ein Teil der Literatur und Rechtsprechung hat hieraus den Schluss gezogen, dass bei nicht privat genutzten, sondern gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen kein Bedarf für eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bestehe, weil der Schaden typischerweise als zusätzliche Kosten oder als entgangener Gewinn geltend gemacht werden könne (vgl. nur OLG Düsseldorf, NZV 1999, 472; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 165; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2006, 659;… ebenso PalandUHeinrichs, § 249 Rdnr. 24;… Oetker, in: MünchKomm, 4. Aufl. [2003], § 249 4650LG Naumburg: Nutzungsausfallentschädigung auch bei gewerblich genutztem Pkw(NZV 2008, 464 )Rdnr. 64, und Grünberger, in: Bamberger/Roth, BGB, 4. Aufl. [2004], § 249 Rdnr. 60).
  • LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11

    Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens bei Miete eines Porsche 911 …

    Beim Ausfall eines - wie hier - gewerblich genutzten PKW wird hingegen ein Anspruch auf Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch abgelehnt; der Geschädigte muss seinen Ausfallschaden vielmehr konkret nachweisen (OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 165).
  • AG Bremen, 03.04.2009 - 9 C 529/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer Vollbremsung wegen …

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des …

  • LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; …

  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch …

  • LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02

    Wechselseitige Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung des …

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs …

  • LG Hamburg, 19.10.2007 - 331 O 247/06

    Die Klägerin, eine Autovermietung, begehrt von dem Beklagten Schadensersatz für …

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 6 U 215/99

    Schadensersatz wegen Beschädigung ziviler Einsatzfahrzeuge durch Flucht im …

  • AG Düsseldorf, 13.03.2006 - 55 C 6725/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen zu …

  • AG Gummersbach, 24.05.2013 - 19 C 50/12

    Bestimmung des Nutzungsausfallschadens bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug

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