Bürgerliches Gesetzbuch
5. Buch - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
5. Abschnitt - Pflichtteil (§§ 2303 - 2338a) |
(1) 1Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so gilt die Beschränkung oder die Beschwerung als nicht angeordnet, wenn der ihm hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nicht übersteigt. 2Ist der hinterlassene Erbteil größer, so kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte von der Beschränkung oder der Beschwerung Kenntnis erlangt.
(2) Einer Beschränkung der Erbeinsetzung steht es gleich, wenn der Pflichtteilsberechtigte als Nacherbe eingesetzt ist.
Rechtsprechung zu § 2306 BGB a.F.
10 Entscheidungen zu § 2306 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14
Berechnung des Erbteils hinsichtlich der Beschwer durch die Anordnung der ...
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15
Pflichtteilsrecht: Irrtum über die Notwendigkeit der Ausschlagung der beschwerten ...
- OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15
- OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14
Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im ...
- OLG München, 16.11.2016 - 20 U 2886/16
Unzulässigerklärung einer Teilungsversteigerung von Grundstücken bei ...
- OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist
- Notariat Freiburg, 05.06.2012 - 3 NG 253/07
Auslegung eines Ehegatten-Testaments
- OLG Naumburg, 17.04.2014 - 1 U 124/13
Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Nichtmehr-Erben nach Ausschlagung der ...
- OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
Unzulässigkeit eines Teilurteils
- LG Freiburg, 05.06.2012 - 3 NG 253/07
Einordnung einer Beschränkung auf den Pflichtteil im Testament als Enterbung