Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| I. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548) |
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
und Aufwendungs-
ersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels § 536bKenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme § 536cWährend der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter § 536dVertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels § 537Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters § 538Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch § 539Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters § 540Gebrauchsüberlassung an Dritte § 541Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch § 542Ende des Mietverhältnisses § 543Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 544Vertrag über mehr als 30 Jahre § 545Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses § 546Rückgabepflicht des Mieters § 546aEntschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe § 547Erstattung von im Voraus entrichteter Miete § 548Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
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Rechtsprechung zu § 546 BGB a.F.
16 Entscheidungen zu § 546 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.02.2024 - 221 C 132/23
- LG Berlin, 22.11.2001 - 20 O 330/01
- LG Berlin, 21.10.2004 - 67 S 119/04
- LG Hamburg, 16.12.2004 - 307 S 128/04
Zulässigkeit zur Berücksichtigung von Betriebskosten bei einer ...
- KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
Nachhaftung eines Gesellschafters: Mietzins- und Betriebskostennachforderung
- OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 3 U 104/03
Zum Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung eines Nutzungsentgelts für ein im ...
- OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 24 U 204/06
Zur Nebenkostenabrechnung in Mietverträgen - Einzelabrechnungen als Einheit - ...
- OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01
Überwälzung von Nebenkosten auf den Mieter auf Grund vertraglicher Klauseln
- BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 101/03
Erhöhung einer Teilinklusivmiete
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Querverweise
Auf § 546 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)