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Versicherungsaufsichtsgesetz a.F.
| VIII. - Übergangsvorschriften (§§ 122 - 123h) |
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0VAG311215/__paste_norm__.html)
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§ 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in der ab dem 19. Juli 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2013 beginnt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes vom 15.07.2014
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2014 | Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes | 15.07.2014 | |
| 16.02.2013 | Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) | 13.02.2013 |
§ 122Fortsetzung des Geschäftsbetriebs
§ 123Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 123aBestehende öffentlich-
rechtliche Versorgungs-
einrichtungen § 123bRückversicherungs-
unternehmen § 123c(weggefallen) § 123dÜbergangsregelung für bestimmte Rückversicherungs-
Niederlassungen § 123eÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungs-
richtlinie § 123fÜbergangsfristen bei Geschäftsleitern § 123gÜbergangsvorschrift zum EMIR-
Ausführungsgesetz § 123hÜbergangsvorschrift zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
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rechtliche Versorgungs-
einrichtungen § 123bRückversicherungs-
unternehmen § 123c(weggefallen) § 123dÜbergangsregelung für bestimmte Rückversicherungs-
Niederlassungen § 123eÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungs-
richtlinie § 123fÜbergangsfristen bei Geschäftsleitern § 123gÜbergangsvorschrift zum EMIR-
Ausführungsgesetz § 123hÜbergangsvorschrift zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
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