Wasserhaushaltsgesetz a.F.
| Erster Teil - Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a - 22a) |
(1) 1Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 2Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. 3Abwasserbeseitigung im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
(2) 1Die Länder regeln, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind und die Voraussetzungen, unter denen anderen die Abwasserbeseitigung obliegt. 2Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.
(2a) 1Die Länder können regeln, unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf einen Dritten ganz oder teilweise befristet und widerruflich übertragen kann. 2Zu diesen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 03.05.2005
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.05.2005 | Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes | 03.05.2005 |
und Bewilligungs-
erfordernis § 3Benutzungen § 4Benutzungs-
bedingungen und Auflagen § 5Vorbehalt § 6Versagung § 6aSupra- und internationale Anforderungen § 7Erlaubnis § 7aAnforderungen an das Einleiten von Abwasser § 8Bewilligung § 9Bewilligungs-
verfahren § 9aZulassung vorzeitigen Beginns § 10Nachträgliche Entscheidungen § 11Ausschluss von Ansprüchen § 12Widerruf der Bewilligung § 13Benutzung durch Verbände § 14Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 15Alte Rechte und alte Befugnisse § 16Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 17Andere alte Benutzungen § 17aErlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen § 18Ausgleich von Rechten und Befugnissen § 18aAbwasserbeseitigung § 18bBau und Betrieb von Abwasseranlagen § 18cZulassung von Abwasserbehandlungs-
anlagen § 19Wasserschutzgebiete § 19aGenehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe § 19bAuflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung § 19cWiderruf der Genehmigung § 19dRechtsverordnungen § 19eBestehende Anlagen § 19fZusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen § 19gAnlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 19hEignungsfeststellung und Bauartzulassung § 19iPflichten des Betreibers § 19kBesondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 19lFachbetriebe § 20Entschädigung § 21Überwachung § 21aBestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz § 21bAufgaben § 21cPflichten des Benutzers § 21dStellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers § 21eVortragsrecht § 21fBenachteiligungs-
verbot, Kündigungsschutz § 21gSonderregelung § 21hErleichterungen für auditierte Betriebsstandorte § 22Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers § 22aSchäden an Gewässern
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18a WHG a.F.
201 Entscheidungen zu § 18a WHG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07
Voraussetzungen eines Notleitungsrechts
- VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren
- BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von ...
- FG Bremen, 16.04.2008 - 2 K 265/06
Zahlungen einer Wäscherei für Abwasserentsorgungsleistungen als umsatzsteuerliche ...
- VG Frankfurt/Oder, 31.03.1998 - 7 K 2856/96
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch nicht ordnungsgemäße ...
- BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82
Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten
- VG Potsdam, 11.08.2008 - 8 K 3519/03
Rechtmäßigkeit einer Entwässerungssatzung und des Anschluss- und ...
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 13 K 3017/04
Anstalt des öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen, Satzungsautonomie, ...
- VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
Vorlagebeschluss EuGH
- OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08