Wasserhaushaltsgesetz a.F.
| Erster Teil - Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a - 22a) |
(1) 1Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. 2Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. 3Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.
(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
(3) Durch Landesrecht wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.
(4) Das Grundeigentum berechtigt nicht
| 1. | zu einer Gewässerbenutzung, die nach diesem Gesetz oder nach den Landeswassergesetzen einer Erlaubnis oder Bewilligung bedarf, | |
| 2. | zum Ausbau eines oberirdischen Gewässers. |
und Bewilligungs-
erfordernis § 3Benutzungen § 4Benutzungs-
bedingungen und Auflagen § 5Vorbehalt § 6Versagung § 6aSupra- und internationale Anforderungen § 7Erlaubnis § 7aAnforderungen an das Einleiten von Abwasser § 8Bewilligung § 9Bewilligungs-
verfahren § 9aZulassung vorzeitigen Beginns § 10Nachträgliche Entscheidungen § 11Ausschluss von Ansprüchen § 12Widerruf der Bewilligung § 13Benutzung durch Verbände § 14Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 15Alte Rechte und alte Befugnisse § 16Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 17Andere alte Benutzungen § 17aErlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen § 18Ausgleich von Rechten und Befugnissen § 18aAbwasserbeseitigung § 18bBau und Betrieb von Abwasseranlagen § 18cZulassung von Abwasserbehandlungs-
anlagen § 19Wasserschutzgebiete § 19aGenehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe § 19bAuflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung § 19cWiderruf der Genehmigung § 19dRechtsverordnungen § 19eBestehende Anlagen § 19fZusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen § 19gAnlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 19hEignungsfeststellung und Bauartzulassung § 19iPflichten des Betreibers § 19kBesondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 19lFachbetriebe § 20Entschädigung § 21Überwachung § 21aBestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz § 21bAufgaben § 21cPflichten des Benutzers § 21dStellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers § 21eVortragsrecht § 21fBenachteiligungs-
verbot, Kündigungsschutz § 21gSonderregelung § 21hErleichterungen für auditierte Betriebsstandorte § 22Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers § 22aSchäden an Gewässern
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Rechtsprechung zu § 1a WHG a.F.
295 Entscheidungen zu § 1a WHG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1997 - 3 L 236/95
Schlacke, Müllverbrennung, Trinkwasserschutz
- BVerwG, 25.02.1991 - 7 B 3.91
Wasserrecht - Auskunftspflicht
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1990 - 5 S 761/89
Zur Frage der allgemeinen Gewässeraufsicht gegenüber einem ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1990 - 5 S 761/89
- BGH, 17.01.1980 - III ZR 107/78
Anspruch auf Entschädigung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff - ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.06.1982 - III ZR 107/78
Keine Enteignungsentschädigung bei Versagung der Kiesabbaugenehmigung aus Gründen ...
- BGH, 03.06.1982 - III ZR 107/78
- VG Frankfurt/Oder, 31.03.1998 - 7 K 2856/96
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch nicht ordnungsgemäße ...
- VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
Wasserrechtliche Anordnungen; Wasserschutzgebiet; Gänsehaltung; Festlegung ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 22 ZB 08.2165
Wasserrechtliche Anordnungen; Freiland-Gänsehaltung; Umsetzung von Verboten einer ...
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 22 ZB 08.2165
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Querverweise
Auf § 1a WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- § 6a (Supra- und internationale Anforderungen)
- Bußgeld- und Schlussbestimmungen
- § 42 (Anpassung des Landesrechts)